- Warum nur 5MBit Up? Beitrag #101
SpaceRat
Geht auch als Privatnase.Kann man den Business Tarif auch genauso als Privatperson mieten?
Oder benötigt es Gewerbeschein oder ähnliches dazu?
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Geht auch als Privatnase.Kann man den Business Tarif auch genauso als Privatperson mieten?
Oder benötigt es Gewerbeschein oder ähnliches dazu?
Moin,
sieht bei mir ähnlich aus. Sobald UM mehr Upload anbietet, kaufe ich, egal wie das Produkt heisst. Statische IP ist nicht nötig, aber wäre sicher ein netter Bonus um ne 5-10€ im Monat für nen vServer für private Mails zu sparen. Das ist aber leider zur Zeit mit den AGB der UM verboten bei Privatkunden :/
Soweit es nur ein Mailserver und ähnliches für dich ist juckt das UM nicht.Moin,
sieht bei mir ähnlich aus. Sobald UM mehr Upload anbietet, kaufe ich, egal wie das Produkt heisst. Statische IP ist nicht nötig, aber wäre sicher ein netter Bonus um ne 5-10€ im Monat für nen vServer für private Mails zu sparen. Das ist aber leider zur Zeit mit den AGB der UM verboten bei Privatkunden :/
Es geht bei der Passage eigentlich nur darum, dass man etwas gegen Business Kunden in der Hand hat, welche nicht den Business Tarif verwenden möchten.
In den AGB steht:
3.6 Der Betrieb von Serverdiensten an dem Internetanschluss durch den Kunden, die Nutzung der von dem
Kabelnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Tele- und/oder Mediendiensten
und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet.
3.6 Sämtliche bei der Einrichtung des Kabelanschlusses beim Kunden installierten und mit fremdem Grund und Boden
verbundenen Sachen und Einrichtungen verbleiben im Eigentum des Kabelnetzbetreibers; die Verbindung erfolgt nur zu
einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB). Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gehen die bei der Einrichtung des
Kabelanschlusses verbundenen Sachen und Einrichtungen ab dem Übergabepunkt (Hausverteilernetz) mit Ausnahme
etwaig vom Kabelnetzbetreiber installierter Schaltschränke und Verstärker in das Eigentum des Kunden über, ohne dass es
hierzu einer weiteren Rechtshandlung bedarf. Der Übergabepunkt selbst und etwaige vom Kabelnetzbetreiber installierte
Schaltschränke und Verstärker nebst der Anbindung an das Breitbandkabelnetz verbleiben im Eigentum des Kabelnetzbe- treibers. Der Kabelnetzbetreiber ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die in
seinem Eigentum verbliebenen Einrichtungen zu entfernen.
So, nachdem ich von Unitymedia zu Rapeedo gewechelt bin vor einigen Jahren,
stand für mich vor 2 Monaten der Umzug von Ratingen nach Mettmann an. Leider ist dort ja kein Rapeedo,
also wollte ich wieder zu Unitymeida.
3 Probleme: 1) ipV6-krüppel und 2) VPN geht mit der iOS9 und OSX El Captain nicht mehr zu UM Anschlüssen und 3) Upload immer noch schlecht
Wollte dann zu 1und1 und die konnten nur einen 16k Anschluss schalten. Mein Fehler - hatte immer die
Telekom gemieden - weiß auch nicht mehr warum... in meinem Wohngebiet liegt nämlich Telekom FTTH.
Und siehe da, nach 2 Wochen war dann eine der 1/2mm dicken leitungen auf einmal aus dem Keller in meine Wohnung gezogen worden:
Und somit habe ich nun:
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Und das gute: da so wenige am APL hängen bekomme ich über den ganzen Tag diese Geschwindigkeiten.
Schade UM - ich musste Euch den Rücken wider kehren.