Unitymedia angebliches Vermarktungsverbot

Diskutiere angebliches Vermarktungsverbot im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Guten Tag User, ich war vor einigen Jahren noch zufriedener Unitymedia-Kunde bis auf den Tag als unser Vermieter die Rundfunkversorgung auf...
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #1

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Guten Tag User,

ich war vor einigen Jahren noch zufriedener Unitymedia-Kunde bis auf den Tag als unser Vermieter die Rundfunkversorgung auf Satellit umstellen ließ und seine Versorgungsverträge mit UM kündigte.
Daraufhin kündigte UM dann mir meinen Vertrag mit der Begründung, dass sie von nun an keine Vermarktungsfreigabe mehr hätten. Doch unser Vermieter gestattet UM die Bewohner mit Internet und Telefon zu versorgen und hat hierfür auch entsprechende Schreiben an UM und geschickt (Kopien besitze ich auch). Doch UM besteht dennoch darauf, keine Vermarktungsfreigabe zu haben und gibt die Schuld dem Vermieter. Die Leidtragenden sind aber die Bewohner, da in unserem Wohngebiet UM als einziger Anbieter eine hohe Internetgeschwindigkeit liefern konnte.
Ich versuche auch immer wieder UM dazuzubewegen Ihre 1-und 2-Play-Produkte wieder bei uns anzubieten, doch entweder habe ich unkompetente Berater am Telefon oder es meldet sich nie einer auf meine Anfragen zurück. Ich vermute, dass UM dem Vermieter für die Kündigung eins auswischen will. Denn warum sonst sollte UM 20 potentielle Kunden nicht haben wollen?

Ich hoffe, dass sich jemand hier meldet, der vielleicht ein ähnliches Problem gehabt hat oder weiß wie man es lösen könnte. Dafür wäre ich sehr dankbar.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #2
Gibt doch hier immer Experten, die meinen bei Umzug etc. hat man kein Sonderkündigungsrecht, aber UM kann einfach so kündigen? Man sollte vielleicht eine Schadensersatzklage ins Auge fassen. UM scheint offenbar nicht gewillt, vertraglich eingegangene Verpflichtungen nachzukommen obwohl sie das könnten. Ich würde zur Verbraucherschutzfiliale gehen, notfalls einen Anwalt einschalten.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #3
Gibt doch hier immer Experten, die meinen bei Umzug etc. hat man kein Sonderkündigungsrecht, aber UM kann einfach so kündigen? Man sollte vielleicht eine Schadensersatzklage ins Auge fassen. UM scheint offenbar nicht gewillt, vertraglich eingegangene Verpflichtungen nachzukommen obwohl sie das könnten. Ich würde zur Verbraucherschutzfiliale gehen, notfalls einen Anwalt einschalten.


Da ich Student bin, kann ich mir leider keine weiteren Ausgaben mehr leisten. Ein Anwalt ist zwar eine gute Idee, aber recht teuer.Danke.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #4
In dem Fall wurde vom Vermieter / Verwalter wohl ein Vermarktungsverbot erwirkt um die Versorgung über KabelTV zu unterbinden.
Daher kann Unitymedia die Leistung von sich aus nicht mehr anbieten und spricht die Kündigung aus.
Ein Umzug vom Kunden ist da eine ganz andere Geschichte und hat hiermit nichts zu tun.

Es ist verwaltungstechnisch schwierig die Vermarktung nur für 1-2play freizugeben.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #5
In dem Fall wurde vom Vermieter / Verwalter wohl ein Vermarktungsverbot erwirkt um die Versorgung über KabelTV zu unterbinden.
Daher kann Unitymedia die Leistung von sich aus nicht mehr anbieten und spricht die Kündigung aus.
Ein Umzug vom Kunden ist da eine ganz andere Geschichte und hat hiermit nichts zu tun.

Es ist verwaltungstechnisch schwierig die Vermarktung nur für 1-2play freizugeben.


Der Vermieter hat UM eine ausdrückliche Genehmigung für die Versorgung mit Internet und Telefonie gegeben. Die Kopie davon besitze ich. Was kann denn da noch schwierig sein?
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #6
Es muss Intern so gehandhabt werden, dass es auch wirklich nur dafür eine Vermarktungsfreigabe gibt.
Das ist so eigentlich nicht vorgesehen.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #7
Hmmmmm spannendes Thema. Das verfolg ich mal gerne. Mein Gott das wäre der Alptraum für mich kein UM mehr zu haben wegen so einer scheisse. Wenn ichs mir leisten kann würde ich sofort umziehen.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #8
Es muss Intern so gehandhabt werden, dass es auch wirklich nur dafür eine Vermarktungsfreigabe gibt.
Das ist so eigentlich nicht vorgesehen.

Meinst du damit, dass der Vermieter eine Freigabe für alle Produkte von UM erteilen müsste?
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #9
Das ist eigentlich kein Problem des Vermieters sondern des Systems von UM.
Ich verstehe zwar den Sinn und Zweck nicht 1-2play zu erlauben und 3play nicht aber gut .. das ist nicht unsere Entscheidung.

Schreibe am besten mal mit allen Details und dem Schreiben an die Geschäftsführung.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #10
Ist das nicht genug für UM 1-2 Play? Oder reicht das rechtlich gesehen nicht?

Mein Gott ist das ein Teather. Frechheit dass der Vermieter/Verwaltung überhaupt darüber entscheiden darf. Ist es nicht das recht ter Mieter/Eigentümer zu entscheiden was sie nutzen möchten?

Nene das einzige das ideal ist ein ganzen Haus von oben bis unten inkl. Keller/Leitung und Grundstück zu besitzen.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #11
Das ist eigentlich kein Problem des Vermieters sondern des Systems von UM.
Ich verstehe zwar den Sinn und Zweck nicht 1-2play zu erlauben und 3play nicht aber gut .. das ist nicht unsere Entscheidung.

Schreibe am besten mal mit allen Details und dem Schreiben an die Geschäftsführung.

Das ist ja das Problem. Diesen Schritt habe ich schon mal unternommen. Ich weiß zwar nicht genau wie "hoch" das Schreiben damals angekommen war, aber ich wurde daraufhin zurückgerufen, wobei mir mitgeteilt worden war, dass ich im Recht sei und das Problem gelöst werde. Doch danach hat sich dieser Mitarbeiter nie wieder gemeldet. Ich denke ein Schreiben an die Geschäftsleitung von UM wird dort nie ankommen, oder?
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #12
Das ist eigentlich kein Problem des Vermieters sondern des Systems von UM.
Ich verstehe zwar den Sinn und Zweck nicht 1-2play zu erlauben und 3play nicht aber gut .. das ist nicht unsere Entscheidung.
in den meisten Fällen ist es wohl eher die praktische Erwägung, dass das Signal ja irgendwie in die Wohnung kommen muss. es gibt zwar Möglichkeiten, aber praktikabel ist eine generelle Freigabe erstmal nicht.

Und falls die NE4 für Sat genutzt wird: wer zahlt eigentlich den Aufbau einer parallelen Infrastruktur im Haus?
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #13
Das ist eigentlich kein Problem des Vermieters sondern des Systems von UM.
Ich verstehe zwar den Sinn und Zweck nicht 1-2play zu erlauben und 3play nicht aber gut .. das ist nicht unsere Entscheidung.
in den meisten Fällen ist es wohl eher die praktische Erwägung, dass das Signal ja irgendwie in die Wohnung kommen muss. es gibt zwar Möglichkeiten, aber praktikabel ist eine generelle Freigabe erstmal nicht.

Und falls die NE4 für Sat genutzt wird: wer zahlt eigentlich den Aufbau einer parallelen Infrastruktur im Haus?
Ich glaube nicht, dass die vorhandene Struktur für SAT genutzt wurde .. dafür gab es aber zu wenig Infos.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #14
Das ist eigentlich kein Problem des Vermieters sondern des Systems von UM.
Ich verstehe zwar den Sinn und Zweck nicht 1-2play zu erlauben und 3play nicht aber gut .. das ist nicht unsere Entscheidung.
in den meisten Fällen ist es wohl eher die praktische Erwägung, dass das Signal ja irgendwie in die Wohnung kommen muss. es gibt zwar Möglichkeiten, aber praktikabel ist eine generelle Freigabe erstmal nicht.

Und falls die NE4 für Sat genutzt wird: wer zahlt eigentlich den Aufbau einer parallelen Infrastruktur im Haus?
Ich glaube nicht, dass die vorhandene Struktur für SAT genutzt wurde .. dafür gab es aber zu wenig Infos.


Genau. Es wurde eine neue Infrastruktur gelegt. Ich habe auch nacht der Sat-Umstellung paar Monate noch UM nutzen können. Also technisch alles kein Problem.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #15
Versuch es mal bei Twitter!
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #16
Ein Umzug vom Kunden ist da eine ganz andere Geschichte und hat hiermit nichts zu tun.

Wo ist da der Unterschied? Beim Umzug heißt es ja, vom Kunden verursacht, deswegen soll er zahlen. Aber wenn UM sich weigert zu liefern, obwohl sie es können, soll's plötzlich anders sein?
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #17
Ein Vertrag wird zwischen UM und dem Kunden geschlossen. Wenn der Kunde umzieht ist das Willenentscheidung des Kunden und er nimmt in kauf den Vertrag zu brechen (falls UM an den neuen Adresse nicht verfügbar ist).
Wenn der Vermieter verbietet das UM nicht mehr in seinem Eigentum liefern darf, dann ist das keine Willensentscheidung von UM sondern vom Vermieter (einem Dritten). Somit hat UM keinen Einfluss auf diese Entscheidung und ist somit auch nicht dafür Haftbar zu machen weil der Vertrag gebrochen wird.

BTW: Ich kann verstehen das UM nicht liefern will wenn nur 1&2Play vermarktet werden darf. Wenn ich UM wäre und mein System nicht dafür ausgelegt wäre nur einzelne Bereiche zu vermarkten, würde ich mir auch keinen Kopf machen um eine Handvoll Kunden (selbst wenn es 1000 oder 2000 wären). UM ist ein Unternehmen was in erster Linie mit "Masse" einen Gewinn erwirtschaften muss, die haben da keinen Spielraum um Einzelwünsche zu erfüllen. Wenn ich ein spezielles Bett in einer außergewönlichen Form/Farbe möchte muss ich auch zum Schreiner und kann nicht im Abholmarkt kaufen.


gruß dadibsy
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #18
Ein Vertrag wird zwischen UM und dem Kunden geschlossen. Wenn der Kunde umzieht ist das Willenentscheidung des Kunden und er nimmt in kauf den Vertrag zu brechen (falls UM an den neuen Adresse nicht verfügbar ist).
Wenn der Vermieter verbietet das UM nicht mehr in seinem Eigentum liefern darf, dann ist das keine Willensentscheidung von UM sondern vom Vermieter (einem Dritten). Somit hat UM keinen Einfluss auf diese Entscheidung und ist somit auch nicht dafür Haftbar zu machen weil der Vertrag gebrochen wird.

1. Der Vermieter verbietet ja kein 2play.
2. Wenn UM einen 12 Monatsvertrag abschließt und selber keine entsprechend langfristigen Verträge mit dem Vermieter hat, dann ist UM schuld. Dann dürfen Sie eben nur kurzfristige Verträge anbieten, wenn sie nicht länger die Lieferung garantieren können.
3. Vertrag ist Vertrag, wenn UM den nicht einhalten kann, müssen sie eben Schadensersatz leisten.
UM ist ein Unternehmen was in erster Linie mit "Masse" einen Gewinn erwirtschaften muss, die haben da keinen Spielraum um Einzelwünsche zu erfüllen.

Was UM will ist 2., als 1. gilt es den Vertrag mit dem Kunden einzuhalten. Ist dies nicht möglich, muss man sich eben mit Klagen und Schadensersatzforderungen auseinandersetzen.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #19
Ein Vertrag wird zwischen UM und dem Kunden geschlossen. Wenn der Kunde umzieht ist das Willenentscheidung des Kunden und er nimmt in kauf den Vertrag zu brechen (falls UM an den neuen Adresse nicht verfügbar ist).
Wenn der Vermieter verbietet das UM nicht mehr in seinem Eigentum liefern darf, dann ist das keine Willensentscheidung von UM sondern vom Vermieter (einem Dritten). Somit hat UM keinen Einfluss auf diese Entscheidung und ist somit auch nicht dafür Haftbar zu machen weil der Vertrag gebrochen wird.

BTW: Ich kann verstehen das UM nicht liefern will wenn nur 1&2Play vermarktet werden darf. Wenn ich UM wäre und mein System nicht dafür ausgelegt wäre nur einzelne Bereiche zu vermarkten, würde ich mir auch keinen Kopf machen um eine Handvoll Kunden (selbst wenn es 1000 oder 2000 wären). UM ist ein Unternehmen was in erster Linie mit "Masse" einen Gewinn erwirtschaften muss, die haben da keinen Spielraum um Einzelwünsche zu erfüllen. Wenn ich ein spezielles Bett in einer außergewönlichen Form/Farbe möchte muss ich auch zum Schreiner und kann nicht im Abholmarkt kaufen.


gruß dadibsy

Im Printzip hat der Vermieter UM auch erlaubt die Bewohner mit dem digitalen Kabelanschluss zu versorgen, nur müssten diese dann die jeweiligen Gebühren dafür entrichten. Also ich verstehe das Ganze UM-System nicht, 3-Play ja aber 2-Play oder 1-Play nein? Außerdem warum kann mir das keiner von UM weder per Hotline noch per Email das erklären? Es heißt immer nur: "Wenden Sie sich an die Hausverwaltung". Trotz allem würde ich doch gerne Kunde bei UM bleiben, trotz der Kundenunfreundlichkeit und Unkompetenz.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #20
Ein Vertrag wird zwischen UM und dem Kunden geschlossen. Wenn der Kunde umzieht ist das Willenentscheidung des Kunden und er nimmt in kauf den Vertrag zu brechen (falls UM an den neuen Adresse nicht verfügbar ist).
Wenn der Vermieter verbietet das UM nicht mehr in seinem Eigentum liefern darf, dann ist das keine Willensentscheidung von UM sondern vom Vermieter (einem Dritten). Somit hat UM keinen Einfluss auf diese Entscheidung und ist somit auch nicht dafür Haftbar zu machen weil der Vertrag gebrochen wird.

1. Der Vermieter verbietet ja kein 2play.
2. Wenn UM einen 12 Monatsvertrag abschließt und selber keine entsprechend langfristigen Verträge mit dem Vermieter hat, dann ist UM schuld. Dann dürfen Sie eben nur kurzfristige Verträge anbieten, wenn sie nicht länger die Lieferung garantieren können.
3. Vertrag ist Vertrag, wenn UM den nicht einhalten kann, müssen sie eben Schadensersatz leisten.
UM ist ein Unternehmen was in erster Linie mit "Masse" einen Gewinn erwirtschaften muss, die haben da keinen Spielraum um Einzelwünsche zu erfüllen.

Was UM will ist 2., als 1. gilt es den Vertrag mit dem Kunden einzuhalten. Ist dies nicht möglich, muss man sich eben mit Klagen und Schadensersatzforderungen auseinandersetzen.

Das sehe ich auch so. Bloß UM sieht es wohl anders. Leider fehlt mir der finanzielle Spielraum dagegen vorzugehen.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #21
Das sehe ich auch so. Bloß UM sieht es wohl anders. Leider fehlt mir der finanzielle Spielraum dagegen vorzugehen.

Wende dich am besten an eine Verbraucherschutzzentrale. So teuer sind die meist nicht.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #22
Also ich verstehe das Ganze UM-System nicht, 3-Play ja aber 2-Play oder 1-Play nein?
Denk doch mal nach.
Die Verkabelungsinfrastruktur im Haus ist Angelegenheit des Hauseigentümers. Diese vorhandene Infrastruktur wird jetzt wohl für die Verteilung des SAT-Signals genutzt. Wie soll dann 2Play in die Wohnungen kommen? Es müsste wohl eine zusätzliche Hausverkabelung bis in die einzelnen Wohnungen gelegt werden, was wiederum Sache des Hauseigentümers wäre und er wohl kaum machen wird.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #23
Also ich verstehe das Ganze UM-System nicht, 3-Play ja aber 2-Play oder 1-Play nein?
Denk doch mal nach.
Die Verkabelungsinfrastruktur im Haus ist Angelegenheit des Hauseigentümers. Diese vorhandene Infrastruktur wird jetzt wohl für die Verteilung des SAT-Signals genutzt. Wie soll dann 2Play in die Wohnungen kommen? Es müsste wohl eine zusätzliche Hausverkabelung bis in die einzelnen Wohnungen gelegt werden, was wiederum Sache des Hauseigentümers wäre und er wohl kaum machen wird.

Und jetzt denk du doch mal nach und lies den ganzen Thread doch mal durch, denn da habe ich schon mal geschrieben, dass technisch alles möglich ist, weil eine komplett neue Infrastuktur gelegt wurde für SAT und die für Kabel unberührt gelassen wurde.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #24
Ich denke mal, du wirst keine Chance haben 2Play in naher Zukunft bei dir zu nutzen. UM bietet Telefon und Internet im Rahmen des 2Play zwar als Paket ohne digitalen Kabelanschluss an, aus den Fussnoten zum 2Play Angebot geht aber hervor, dass ein analoger Kabelanschluss-Vertrag nötig und Voraussetzung ist. Mit dem Vermarktungsverbot im Bereich Kabelfernsehen existiert somit kein gültiger Kabelanschluss-Vertrag mehr, welcher für die Angebote von UM allerdings Mindestvoraussetzung ist.
Da nützt auch kein Schreiben des Vermieters, welches ausdrücklich die Vermarktung von Telefon und Internet über vorhandene Kabel-TV Strukturen erlaubt.
Kein analoger Kabelanschluss-Vertrag = Kein 1play, 2play oder 3play.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #25
Hab da in den Fußnoten für 1 und 2 Play nix gefunden.
Das steht sogar, Zitat:
Für die 2play-Angebote ist kein Analoger Kabelanschluss-Vertrag notwendig.
Das jeweilige Angebot beinhaltet:.............

Hab auch schon meine Brille geputzt, immer das selbe Ergebnis.

cu momo51
 
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