Unitymedia angebliches Vermarktungsverbot

Diskutiere angebliches Vermarktungsverbot im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Wenn höhere Kosten auf die Mieter zukommen glaube ich auch das dies einer Zustimmung bedarf. Aber auch diese Information haben wir ja leider...
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #51
Was die Zustimmung der Mieter in diesem Fall betrifft, weiß ich nicht genau, bedürfte vielleicht mehr informationen über finanziellen mehraufwand für die mieter etc. Ich weiß nur, bei uns war es vor 20 jahren so, als von Sat auf Kabel umgestellt werden sollte, wurden erst alle Mieter befragt und ein Mehrheitsbeschluss wurde benötigt, damit der Vermieter diese Umstellung auch vornehmen konnte, da ein Mehraufwand eines einstelligen DM-Betrages pro Monat por Mieteinhat von nöten war.

Wenn höhere Kosten auf die Mieter zukommen glaube ich auch das dies einer Zustimmung bedarf. Aber auch diese Information haben wir ja leider nicht. Ob der Themenstarter nun mit SAT mehr zahlt als vorher mit nur Analog Kabel Anschluss gibt dieser Thread nicht her.
Was die Bereitstellung von 1 play und 2 play Produkten und das verbuchen solcher im System von UM betrifft, nachdem ich nun meinen Lesefehler bemerkt habe muss ich schon sagen kommuniziert UM nach aussen, dass dies Möglich sein muss, wenn der Vermieter dies nicht ausdrücklich verbietet.
Es wurde hier so dargestellt, dass die UM-Infrastruktur für den neuen Sat-Empfang nicht angerührt wurde, somit noch im Betrieb ist bzw ohne weiteres in Betrieb genommen werden kann. Desweiteren wurde erwähnt, dass der Vermieter ausdrücklich das vermarkten der eben genannten Produkte erlaubt. Zu guter letzt kommuniziert UM im Kleingedruckten selber, dass für 2Play Produkte kein analoger Kabelanschluss von nöten ist. Letzteres bedeutet das einfache einbuchen solcher Produkte in das System OHNE bestehen eines Kabel-TV Vertrages. Denke mal hier spielt um "beleidigt", weil sie mal alles durften, was sie nun nicht mehr dürfen und will den Vermieter über verärgerte Mieter dazu zwingen, doch wieder Kabel-TV über UM zu beziehen.
Meine Meinung zu dem Fall.

Hier glaube ich das es anders ist. Es ist doch so. Wo ein Kabelanschluss im Haus liegt ist von der UM Seite auch zumindest der Analoge TV empfang möglich. Also ist dieses Produkt bei einem Objekt was im System erfasst ist auch sicher verfügbar. Alle anderen Dienste werden sicher je nach Verfügbarkeit freigeschaltet. Wenn ein Eigentümer jetzt keine Vermarktung von Kabel TV in seinem Objekt wünscht (warum auch immer), dann müste UM bei diesem Objekt dem System beibringen das zwar 1&2Play zur verfügung stehen aber kein KabelTV. Und genau hier denke ich liegt das Problem. Kein KabelTV verfügbar = Kein Kabelannschluss. Das sind aber nur Vermutungen.

dadibsy
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #52
Wenn ein Eigentümer jetzt keine Vermarktung von Kabel TV in seinem Objekt wünscht (warum auch immer), dann müste UM bei diesem Objekt dem System beibringen das zwar 1&2Play zur verfügung stehen aber kein KabelTV. Und genau hier denke ich liegt das Problem. Kein KabelTV verfügbar = Kein Kabelannschluss. Das sind aber nur Vermutungen.

dadibsy
Das erzähl ich ihm seit einigen Seiten aber was solls :D
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #53
Wobei ich da auch wiederum der Meinung bin, dass analog Kabel-TV grundsätzlich so lange möglich ist, wie die dafür vorgesehene und benötigte Infrastruktur noch vorhanden, funktionstüchtig und nicht fremd genutzt wird. Solange auf NE4 ebene UMS "regiert", und im Haus Verteiler etc von UM noch vorhanden und Einsatzbereit sind ist theoretisch analoges Kabel-TV möglich.

Um das Pferd mal anders aufzuzäumen. Ich wohne in einem 4 Parteien Haus, es existiert kein Mehrnutzervertrag, sondern jeder muss bei uns einen Einzelnutzervertrag mit UM abschließen, wenn er denn möchte.
Soweit wie ich die Informationen von UM zu 2Play verstehe, wäre also für mich die Versorgung mit Telefon und Internet über vorhandene Kabelinfrastruktur möglich OHNE jedoch Kabel-TV zu nutzen.
Was jetzt bei mir als einzelner Mieter möglich ist, sollte doch auch allgemein möglich sein. Zumal Sperrfilter noch vorhanden sind, da ich bis vor kurzem noch ein aus URALTEN RKS zeiten auf meinem Anschluss sitzen hatte...
Da versteh ich UM ehrlich gesagt wirklich nicht
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #54
Wenn ein Eigentümer jetzt keine Vermarktung von Kabel TV in seinem Objekt wünscht (warum auch immer), dann müste UM bei diesem Objekt dem System beibringen das zwar 1&2Play zur verfügung stehen aber kein KabelTV. Und genau hier denke ich liegt das Problem. Kein KabelTV verfügbar = Kein Kabelannschluss. Das sind aber nur Vermutungen.

dadibsy
Das erzähl ich ihm seit einigen Seiten aber was solls :D


Ist ja gut und schön, nur was ich dabei auch nicht verstehe ist die Fussnote UM's das KEIN Analoger Kabelvertrag von nöten ist für 2Play, wenn ich doch kein Kabel-Vertrag benötige, wofür dann trotzdem noch benötigte Vermarktungsrechte? Da hab ich aber auch ein kleines Verständnisproblem
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #55
Diese Fussnote hat in dem Fall keine Bewandnis.
Durch das Untersagen der TV Verbreitung allgemein blockt Unitymedia auch den Rest und das nicht weil sie beleidigt sind sondern dass System das sagt.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #56
Diese Fussnote hat in dem Fall keine Bewandnis.
Durch das Untersagen der TV Verbreitung allgemein blockt Unitymedia auch den Rest und das nicht weil sie beleidigt sind sondern dass System das sagt.

Mag ja richtig sein, was du sagst, nur mal ehrlich, findest du das logisch? Ich ehrlich gesagt nicht, wenn ich in meinem Fall Sat-Schüssel nutzen kann, aber da ein anderer Mieter hier Kabel-TV hat, ich zumindest Telefon und Internet nutzen könnte, das ganze aber geblockt wird, wenn hier alle auf einmal sagen "nö kabel-tv wollen wir nicht, bla bla.." Da fehlt mir die Logik und vor allem der wirtschaftliche sinn dahinter, sorry. Und ich will bestimmt nicht sagen, dass deine Aussage falsch ist oder so, wie gesagt ist meine Einschätzung dazu
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #57
Mit normaler Logik kommt man da nicht weit.

In deinem Fall wäre es halt so, dass man Analog & Digital nutzen kann wenn gewünscht ..
das ist im Fall des Threaderstellers nicht so und verhindert somit eine Verbreitung aller Dienste.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #58
Mit normaler Logik kommt man da nicht weit.

In deinem Fall wäre es halt so, dass man Analog & Digital nutzen kann wenn gewünscht ..
das ist im Fall des Threaderstellers nicht so und verhindert somit eine Verbreitung aller Dienste.


Klarer Fall von sparen an der falschen Stelle, statt ne neue Software im Auftrag zu geben für mehr Kunden.

Wobei ich wirklich beides in Erwägung ziehe, falsche Sparmaßnahmen oder eben versuchen die Marktdominanz mit macht durchzusetzen, kann ich mir beides vorstellen, unabhängig von UM oder sonst wem bei gleichem Fallbeispiel.
Aber nun denn, weiter kommen wir hier denk ich eh nicht, oder? Das Problem werden wir eh nicht lösen können
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #59
@Jens

Du kannst Analog&DigitalTV empfangen, musst es aber nicht. Der Themenstarter kann KEIN Analog&Digital TV empfangen weil der Vermieter dies untersagt hat um seine SAT Anlage auszulasten. Da liegt der Unterschied.
Es ist schon richtig das man einen 1&2play Vertrag abschließen kann ohne einen KabelTV Vertrag abzuschließen, doch das ändert nichts daran das KabelTV immer verfügbar ist wenn 1&2Play verfügbar ist.

dadibsy
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #60
Ausgehend vom Eingangspost des TE:
ich war vor einigen Jahren noch zufriedener Unitymedia-Kunde bis auf den Tag als unser Vermieter die Rundfunkversorgung auf Satellit umstellen ließ und seine Versorgungsverträge mit UM kündigte.
Daraufhin kündigte UM dann mir meinen Vertrag mit der Begründung, dass sie von nun an keine Vermarktungsfreigabe mehr hätten. Doch unser Vermieter gestattet UM die Bewohner mit Internet und Telefon zu versorgen und hat hierfür auch entsprechende Schreiben an UM und geschickt (Kopien besitze ich auch). Doch UM besteht dennoch darauf, keine Vermarktungsfreigabe zu haben und gibt die Schuld dem Vermieter
kann hier sowieso keiner helfen, da ja auch niemand Objektadressen hat.
Ich habe gestern abend einen Weg aufgezeigt, ob der nun genutzt wird oer nicht, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #61
Klarer Fall von sparen an der falschen Stelle, statt ne neue Software im Auftrag zu geben für mehr Kunden.
die Software ist in der Hinsicht per se kein Problem.

Und mit Marktdominanz durchsetzen hat das auch wenig zu tun, man will ja keine Breitbandkunden verlieren, nur weil die kein Fernsehen mehr gucken.

So wie ich das jetzt aber verstehe, liegt die Kabel-TV-Infrastruktur einfach ungenutzt da. Dann kann der Vermieter idR Unitymedia eine Gestattung geben, dass ALLE Produkte vermarktet werden dürfen. Wer dann im Haus 17,90 für nen ENV zahlen will, der soll doch...
Mit UMS wird das weniger zu tun haben - wenn sie eine Versorgungsvereinbarung haben, dann könnte bis zu deren Ablauf auch niemand ein Vermarktungsverbot aussprechen, und wenn die VV abgelaufen ist, kann man eine neue erteilen.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #62
aber genau die VV hat er ja lt.Eingangspost gekündigt.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #63
ob das jetzt eine VV war oder er einfach so ein Vermarktungsverbot ausgesprochen hat, stand da nicht. :streber:

Und sowas kann man ja trotzdem wieder erteilen. Auch für TV, tut dem Vermieter ja nicht weh.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #64
@Jens

Du kannst Analog&DigitalTV empfangen, musst es aber nicht. Der Themenstarter kann KEIN Analog&Digital TV empfangen weil der Vermieter dies untersagt hat um seine SAT Anlage auszulasten. Da liegt der Unterschied.
Es ist schon richtig das man einen 1&2play Vertrag abschließen kann ohne einen KabelTV Vertrag abzuschließen, doch das ändert nichts daran das KabelTV immer verfügbar ist wenn 1&2Play verfügbar ist.

dadibsy


Schon richtig, nur seh ich kein Problem da drin, mit Sperrfilter zu arbeiten, so kann ich dem Hauseigentümer nachkommen, der kein Kabel-TV möchte, aber die Kabel-TV Infrastruktur freigibt für Telefon und Internet. Da müsste ja was machbar sein. Wäre für UM ja doch auch nur positiv, so könnte man an diesem Objekt wenigstens noch ein bisschen verdienen, wenn die Nachfrage dort gegeben ist. Dafür müssten beide Parteien gesprächsbereit sein. Die Frage die weiter offen im Raum bleibt, meiner Meinung nach, ob UM TV und Internet/Telefon voneinander lösen will, oder ob man sagt wir verzichten lieber ganz auf die Umsätze. Von der technischen Seite im Haus seh ich keine Probleme, von der rechtlichen durch hinzunahme von Sperrfiltern auch nicht.
die Software ist in der Hinsicht per se kein Problem.

Die Software hab ich ins Spiel gebracht, weil jemand hier diese erwähnt hat, wer das war weiß ich jetzt nicht genau. Auf jedenfall gab es, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, dort nur den Hinweis, dass man der Software wohl "sagen" müsste, das dort zwar ein Vermarktungsverbot für Kabel-TV existiert aber 2Play dennoch bereit gestellt wird. Darauf zielte mein Einwand mit der Software.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #65
ob das jetzt eine VV war oder er einfach so ein Vermarktungsverbot ausgesprochen hat, stand da nicht. :streber:

Und sowas kann man ja trotzdem wieder erteilen. Auch für TV, tut dem Vermieter ja nicht weh.

Weh tun tut es ihm vielleicht schon, finanziell. Wie sieht es denn aus, wenn er Kabel-TV wieder "freigibt" mit den einnahmen für die Bereitstellung der SAT-Anlage.

Ich unterstelle nun einfach mal, dass sich die SAT-Anlage als Posten in den Nebenkosten wiederfindet. Wie kann der Vermieter weiterhin darauf "pochen", wenn eine alternative vorhanden ist? Sollten ihm da Einnahmen abhanden kommen, hat er schon ein interesse dieses Verbot oder was auch immer aufrecht zu halten.
Nur da hab ich echt keine Ahnung wie es sich dabei dann verhält...
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #66
Ausgehend vom Eingangspost des TE:

Ich habe gestern abend einen Weg aufgezeigt, ob der nun genutzt wird oer nicht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Hast doch nen :super: bekommen. War also die Antwort die der Themenstarter haben wollte. Auch wenn diese auf diesen 7 Seiten bereits mehrmals stand. Aber manchmal dauert es ja etwas bis man etwas akzeptiert ;)

Gruß dadibsy
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #67
Ausgehend vom Eingangspost des TE:
ich war vor einigen Jahren noch zufriedener Unitymedia-Kunde bis auf den Tag als unser Vermieter die Rundfunkversorgung auf Satellit umstellen ließ und seine Versorgungsverträge mit UM kündigte.
Daraufhin kündigte UM dann mir meinen Vertrag mit der Begründung, dass sie von nun an keine Vermarktungsfreigabe mehr hätten. Doch unser Vermieter gestattet UM die Bewohner mit Internet und Telefon zu versorgen und hat hierfür auch entsprechende Schreiben an UM und geschickt (Kopien besitze ich auch). Doch UM besteht dennoch darauf, keine Vermarktungsfreigabe zu haben und gibt die Schuld dem Vermieter
kann hier sowieso keiner helfen, da ja auch niemand Objektadressen hat.
Ich habe gestern abend einen Weg aufgezeigt, ob der nun genutzt wird oer nicht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Hättest du denn etwas mit den Objektadressen anfangen können?
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #68
Hier glaube ich das es anders ist. Es ist doch so. Wo ein Kabelanschluss im Haus liegt ist von der UM Seite auch zumindest der Analoge TV empfang möglich. Also ist dieses Produkt bei einem Objekt was im System erfasst ist auch sicher verfügbar. Alle anderen Dienste werden sicher je nach Verfügbarkeit freigeschaltet. Wenn ein Eigentümer jetzt keine Vermarktung von Kabel TV in seinem Objekt wünscht (warum auch immer), dann müste UM bei diesem Objekt dem System beibringen das zwar 1&2Play zur verfügung stehen aber kein KabelTV. Und genau hier denke ich liegt das Problem. Kein KabelTV verfügbar = Kein Kabelannschluss. Das sind aber nur Vermutungen.

dadibsy

Das habe ich ja verstanden. Nur irgendwie ist es für mich auch wie für Jens unlogisch. Außerdem warum kann mir das keiner von UM erklären? Deren Informationspolitk ist ja echt zum :wand:
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #69
du, bzw dein Vermieter, der das eigentlich regeln muss, heult hier an der falschen Stelle,
und damit verabschiede ich mich aus diesem Fred
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #70
Gibt doch hier immer Experten, die meinen bei Umzug etc. hat man kein Sonderkündigungsrecht, aber UM kann einfach so kündigen? Man sollte vielleicht eine Schadensersatzklage ins Auge fassen. UM scheint offenbar nicht gewillt, vertraglich eingegangene Verpflichtungen nachzukommen obwohl sie das könnten. Ich würde zur Verbraucherschutzfiliale gehen, notfalls einen Anwalt einschalten.

Ja die Experten haben auch recht, weil es halt kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug gibt. Ein Kläger (der Kunde bei T-Com ist) hat den Prozess verloren und muss seinen wunderbaren Vertrag bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zahlen, obwohl er keine Leistung in der neuen Wohnung erhält.
Also wenn du vorschlägst bei einem Vermarktungsverbot einen Anwalt einzuschalten, dann sieht man dass du von sowas überhaupt keine Ahnung hast.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #71
Ja die Experten haben auch recht, weil es halt kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug gibt. Ein Kläger (der Kunde bei T-Com ist) hat den Prozess verloren und muss seinen wunderbaren Vertrag bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zahlen, obwohl er keine Leistung in der neuen Wohnung erhält.
Also wenn du vorschlägst bei einem Vermarktungsverbot einen Anwalt einzuschalten, dann sieht man dass du von sowas überhaupt keine Ahnung hast.

1. Mit dem 2.Quartal wird das Gesetz geändert und jeder hat bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht, wenn am neuen Wohnort die Leistung nicht verfügbar ist.
2. Das BGH-Urteil ist auch UM nicht anwendbar, denn im Urteil wurde festgehalten, dass der Kunde Vergünstigungen erhalten hat, da er einer längeren Laufzeit zustimmte. So etwas gibt es bei UM gar nicht.
3. Wenn UM nicht die Leistung liefern kann, da sie plötzlich nicht mehr die notwendigen Verträge mit dem Vermieter haben, dann kann man doch als Kunde nichts dafür. UM hat eine Leistung versprochen und zwar für eine bestimmte Laufzeit. Vertrag ist Vertrag und wer nicht liefern kann, muss eben Schadensersatz zahlen oder steht in den AGBs irgendwo, dass UM nach Lust und Laune kündigen kann, der Kunde aber nicht. Wäre dies so, stellt sich die Frage, ob so ein Vertrag überhaupt zulässig ist.

P.S.: Ich bin seinerzeit übrigens aus meinen Telekom-Vertrag herausgekommen bei meinem Umzug. ;)
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #72
Die AGBs von Unitymedia in der aktuellen Fassung lassen eine ausserordentliche Kündigung durch beide Vertragspartner zu. Diese kann laut BGB auch nicht eingeschränkt werden. Unter Umständen hat der Vertragspartner Anspruch auf Schadenersatz. Der wäre dann aber ggf. einzuklagen...

Allerdings hat der Threadstarter nichts dazu gesagt, ob die Kündigung durch Unitymedia zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgte oder nicht. Er schreibt nur davon, dass er noch einige Zeit Internet und Telefon nutzen konnte, obwohl bereits TV abgeklemmt war.

PS.: Auch bei UM kommt man bei Umzug aus dem Vertrag. Allerdings immer nur mit dem Hinweis, dass die Kündigung auf Kulanz akzeptiert wird. Der Hintergrund ist meines Erachtens, dass man vermeiden möchte, dass ein Kündigungsrecht durch ein verbindliches Gerichtsurteil festgeschreiben wird.
Durch die beabsichtigte Änderung des TKGs würde dieses Urtei unnötig.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #73
1. Mit dem 2.Quartal wird das Gesetz geändert und jeder hat bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht, wenn am neuen Wohnort die Leistung nicht verfügbar ist.
ist das schon durch? Aber grundsätzlich stellt sich UM da doch auch jetzt nicht quer.
2. Das BGH-Urteil ist auch UM nicht anwendbar, denn im Urteil wurde festgehalten, dass der Kunde Vergünstigungen erhalten hat, da er einer längeren Laufzeit zustimmte. So etwas gibt es bei UM gar nicht.
es wurde aber auch geurteilt, dass der Umzug in den persönlichen Verantwortungsbereich des Umziehenden fällt. Deshalb wird es ja als Präzedenzfall dafür gesehen, dass ein Umzug bislang per se kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung darstellt.
3. Wenn UM nicht die Leistung liefern kann, da sie plötzlich nicht mehr die notwendigen Verträge mit dem Vermieter haben, dann kann man doch als Kunde nichts dafür. UM hat eine Leistung versprochen und zwar für eine bestimmte Laufzeit. Vertrag ist Vertrag und wer nicht liefern kann, muss eben Schadensersatz zahlen oder steht in den AGBs irgendwo, dass UM nach Lust und Laune kündigen kann, der Kunde aber nicht. Wäre dies so, stellt sich die Frage, ob so ein Vertrag überhaupt zulässig ist.
UM kann natürlich auch kündigen, wenn sie nicht mehr versorgen können. Warum sie jetzt noch schadenersatzpflichtig sein sollen, ist mir schleierhaft. Schließlich hat doch der Vermieter und damit vermutlich der Eigentümer der Hausverkabelung UM die Nutzung dieser Infrastruktur untersagt, so dass UM gezwungen war, den Kunden zu kündigen. Der Vermieter hat also von sich aus einen Eingriff in die Versorgung der Mieter mit Internet und Telefon vorgenommen, ohne diese vorher zu fragen. Wenn man schon einen Anwalt einschalten will, dann sollte man auch mal überlegen, wer dem TE den ganzen Mist erst eingebrockt hat!
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #74
Das habe ich ja verstanden. Nur irgendwie ist es für mich auch wie für Jens unlogisch. Außerdem warum kann mir das keiner von UM erklären? Deren Informationspolitk ist ja echt zum :wand:

Du solltest wirklich den Tipp wahrnehmen, der schon zu Beginn gemacht wurde:
Nutze die UM-Twitter-Seite.


In jedem Unternehmen gibt es unterschiedlich gute Mitarbeiter, also solche, die die Standardfälle ordentlich, solide und gut abarbeiten, und eben auch die alten Hasen, die schon fast alles erlebt haben und somit auch komplizierte oder gar irreführende Sachverhalte problemlos lösen können.

Twitter ist ein öffentliches Medium. Jede Fehlauskunft kriegt jeder mit.
Kundenbetreuung via Twitter ist also wenn man so will die Visitenkarte oder das Aushängeschild eines jeden Unternehmens.
Und jedes Unternehmen wird dafür sorgen, dass dort die anzahl alter Hasen möglichst hoch ist.

Dort solltes du mit deiner nicht alltäglichen Problemlage gut aufgehoben sein.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #75
Das habe ich ja verstanden. Nur irgendwie ist es für mich auch wie für Jens unlogisch. Außerdem warum kann mir das keiner von UM erklären? Deren Informationspolitk ist ja echt zum :wand:

Du solltest wirklich den Tipp wahrnehmen, der schon zu Beginn gemacht wurde:
Nutze die UM-Twitter-Seite.


In jedem Unternehmen gibt es unterschiedlich gute Mitarbeiter, also solche, die die Standardfälle ordentlich, solide und gut abarbeiten, und eben auch die alten Hasen, die schon fast alles erlebt haben und somit auch komplizierte oder gar irreführende Sachverhalte problemlos lösen können.

Twitter ist ein öffentliches Medium. Jede Fehlauskunft kriegt jeder mit.
Kundenbetreuung via Twitter ist also wenn man so will die Visitenkarte oder das Aushängeschild eines jeden Unternehmens.
Und jedes Unternehmen wird dafür sorgen, dass dort die anzahl alter Hasen möglichst hoch ist.

Dort solltes du mit deiner nicht alltäglichen Problemlage gut aufgehoben sein.


Danke für den Tipp. Da werde ich es als Nächstes versuchen. :super:
 
Thema:

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