- angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #51
dadibsy
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Was die Zustimmung der Mieter in diesem Fall betrifft, weiß ich nicht genau, bedürfte vielleicht mehr informationen über finanziellen mehraufwand für die mieter etc. Ich weiß nur, bei uns war es vor 20 jahren so, als von Sat auf Kabel umgestellt werden sollte, wurden erst alle Mieter befragt und ein Mehrheitsbeschluss wurde benötigt, damit der Vermieter diese Umstellung auch vornehmen konnte, da ein Mehraufwand eines einstelligen DM-Betrages pro Monat por Mieteinhat von nöten war.
Wenn höhere Kosten auf die Mieter zukommen glaube ich auch das dies einer Zustimmung bedarf. Aber auch diese Information haben wir ja leider nicht. Ob der Themenstarter nun mit SAT mehr zahlt als vorher mit nur Analog Kabel Anschluss gibt dieser Thread nicht her.
Was die Bereitstellung von 1 play und 2 play Produkten und das verbuchen solcher im System von UM betrifft, nachdem ich nun meinen Lesefehler bemerkt habe muss ich schon sagen kommuniziert UM nach aussen, dass dies Möglich sein muss, wenn der Vermieter dies nicht ausdrücklich verbietet.
Es wurde hier so dargestellt, dass die UM-Infrastruktur für den neuen Sat-Empfang nicht angerührt wurde, somit noch im Betrieb ist bzw ohne weiteres in Betrieb genommen werden kann. Desweiteren wurde erwähnt, dass der Vermieter ausdrücklich das vermarkten der eben genannten Produkte erlaubt. Zu guter letzt kommuniziert UM im Kleingedruckten selber, dass für 2Play Produkte kein analoger Kabelanschluss von nöten ist. Letzteres bedeutet das einfache einbuchen solcher Produkte in das System OHNE bestehen eines Kabel-TV Vertrages. Denke mal hier spielt um "beleidigt", weil sie mal alles durften, was sie nun nicht mehr dürfen und will den Vermieter über verärgerte Mieter dazu zwingen, doch wieder Kabel-TV über UM zu beziehen.
Meine Meinung zu dem Fall.
Hier glaube ich das es anders ist. Es ist doch so. Wo ein Kabelanschluss im Haus liegt ist von der UM Seite auch zumindest der Analoge TV empfang möglich. Also ist dieses Produkt bei einem Objekt was im System erfasst ist auch sicher verfügbar. Alle anderen Dienste werden sicher je nach Verfügbarkeit freigeschaltet. Wenn ein Eigentümer jetzt keine Vermarktung von Kabel TV in seinem Objekt wünscht (warum auch immer), dann müste UM bei diesem Objekt dem System beibringen das zwar 1&2Play zur verfügung stehen aber kein KabelTV. Und genau hier denke ich liegt das Problem. Kein KabelTV verfügbar = Kein Kabelannschluss. Das sind aber nur Vermutungen.
dadibsy