Unitymedia angebliches Vermarktungsverbot

Diskutiere angebliches Vermarktungsverbot im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Ganz so einfach ist es nicht: In den Fussnoten steht: Allerdings hilft das nicht weiter: Der Vertrag über 3-Play wurde (fristgerecht zum Ende der...
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #26
Ganz so einfach ist es nicht: In den Fussnoten steht:
Voraussetzung für 3play-Angebote ist ein Analoger Kabelanschluss von Unitymedia (erhältlich z.B. für 17,90 € mtl. im Einzelnutzervertrag oder oft bereits in den Mietnebenkosten enthalten). Für die 2play-Angebote ist kein Analoger Kabelanschluss-Vertrag notwendig....
Allerdings hilft das nicht weiter: Der Vertrag über 3-Play wurde (fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit?) gekündigt, UM möchte keinen neuen Vertrag über 2 Play abschliessen. Ein Rechtsanspruch, dass UM verpflichtet wäre, einen neuen Vertrag abzuschliessen, besteht nicht.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #27
Ich denke mal, du wirst keine Chance haben 2Play in naher Zukunft bei dir zu nutzen. UM bietet Telefon und Internet im Rahmen des 2Play zwar als Paket ohne digitalen Kabelanschluss an, aus den Fussnoten zum 2Play Angebot geht aber hervor, dass ein analoger Kabelanschluss-Vertrag nötig und Voraussetzung ist. Mit dem Vermarktungsverbot im Bereich Kabelfernsehen existiert somit kein gültiger Kabelanschluss-Vertrag mehr, welcher für die Angebote von UM allerdings Mindestvoraussetzung ist.
Da nützt auch kein Schreiben des Vermieters, welches ausdrücklich die Vermarktung von Telefon und Internet über vorhandene Kabel-TV Strukturen erlaubt.
Kein analoger Kabelanschluss-Vertrag = Kein 1play, 2play oder 3play.
Das ist definitiv falsch!
Hier mal die entsprechenden Sätze der Fußnotenerklärung:
Voraussetzung für 3play-Angebote ist ein Analoger Kabelanschluss von Unitymedia (erhältlich z.B. für 17,90 € mtl. im Einzelnutzervertrag oder oft bereits in den Mietnebenkosten enthalten). Für die 2play-Angebote ist kein Analoger Kabelanschluss-Vertrag notwendig.
Ich habe z.B. selber 2play 64000 und das obwohl ich keinen analogen Kabelanschlussvertrag habe da ich lieber über DVB-T dieselben (haupt-)Sender kostenlos empfange und schaue...
Bei mir ist darum an der MMD die TV und Radiobuchse mit so einer Sperre versehen und an dem MM-Anschluss hängt meine Hardware
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #28
Hab da in den Fußnoten für 1 und 2 Play nix gefunden.
Das steht sogar, Zitat:
Für die 2play-Angebote ist kein Analoger Kabelanschluss-Vertrag notwendig.
Das jeweilige Angebot beinhaltet:.............

Hab auch schon meine Brille geputzt, immer das selbe Ergebnis.

cu momo51

Genau das meine ich auch. Es wird zwar offiziell angeboten, uns aber verweigert.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #29
Ganz so einfach ist es nicht: In den Fussnoten steht:
Voraussetzung für 3play-Angebote ist ein Analoger Kabelanschluss von Unitymedia (erhältlich z.B. für 17,90 € mtl. im Einzelnutzervertrag oder oft bereits in den Mietnebenkosten enthalten). Für die 2play-Angebote ist kein Analoger Kabelanschluss-Vertrag notwendig....
Allerdings hilft das nicht weiter: Der Vertrag über 3-Play wurde (fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit?) gekündigt, UM möchte keinen neuen Vertrag über 2 Play abschliessen. Ein Rechtsanspruch, dass UM verpflichtet wäre, einen neuen Vertrag abzuschliessen, besteht nicht.

Aber warum möchte UM das nicht? Es ist doch Geld was denen entgeht. Oder brauchen die es nicht mehr? Ist doch kein Staatsbetrieb, sondern ein privater.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #30
Also ich verstehe das Ganze UM-System nicht, 3-Play ja aber 2-Play oder 1-Play nein?
Denk doch mal nach.
Die Verkabelungsinfrastruktur im Haus ist Angelegenheit des Hauseigentümers. Diese vorhandene Infrastruktur wird jetzt wohl für die Verteilung des SAT-Signals genutzt. Wie soll dann 2Play in die Wohnungen kommen? Es müsste wohl eine zusätzliche Hausverkabelung bis in die einzelnen Wohnungen gelegt werden, was wiederum Sache des Hauseigentümers wäre und er wohl kaum machen wird.

Und jetzt denk du doch mal nach und lies den ganzen Thread doch mal durch, denn da habe ich schon mal geschrieben, dass technisch alles möglich ist, weil eine komplett neue Infrastuktur gelegt wurde für SAT und die für Kabel unberührt gelassen wurde.
... wem gehört denn die alte NE4-Hausverteilung ? Wenn die nicht im Eigentum von Unitymedia liegt, muß der Vermieter/Hauseigentümergemeinschaft mit Unitymedia einen Gestattungsvertrag abschliessen, der Unitymedia den Zugang zur Hausverteilung gewährt.
Solange das nicht der Fall, darf Unitymedia ihre Dienste nicht anbieten. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, was technisch möglich ist ...
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #31
Hmm... Obwohl ich dachte gründlich gelesen zu haben, habe ich anstatt eines "keins" ein "ein" gelesen, somit kam es zu meiner falschaussage. TUT MIR LEID!!!
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #32
Haben den eigentlich alle Bewohner dem wechsel von Kabel zu Sat zugestimmt?
Der Vermieter darf dies nämlich nicht so einfach ändern.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #33
Haben den eigentlich alle Bewohner dem wechsel von Kabel zu Sat zugestimmt?
Der Vermieter darf dies nämlich nicht so einfach ändern.

Nein. Wir als Mieter wurden nie gefragt. Es geschehe ja alles zu unseren Gunsten hieß es damals.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #34
Der Vermieter gewährt doch Zugang zur Hausverteilung. Ich und UM haben das sogar schriftlich.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #35
.....

Es ist verwaltungstechnisch schwierig die Vermarktung nur für 1-2play freizugeben.


Der Vermieter hat UM eine ausdrückliche Genehmigung für die Versorgung mit Internet und Telefonie gegeben. Die Kopie davon besitze ich. Was kann denn da noch schwierig sein?

Jetzt schreibst du plötzlich der Vermieter stimmt komplett zu. was denn jetzt darf UM alles liefern oder nur 1&2 play? Nochmal zum mitschreiben. Ich denke das UM in Ihrem System euer Objekt nicht so makieren kann das dort nur 1&2 play vermarktet wird. Das sieht das System wahrscheinlich nicht vor. Soll dein Vermieter halt alles freigeben und mit ein wenig Glück darfst du dann wieder bestellen.

Ich vermute jetzt aber einfach mal das der Hase wo anders begraben ist. Dein Vermieter wird sicher Geld für die Sat Anlage in die Hand genommen haben und dies jetzt auch über die Nebenkosten oder wie auch immer wieder rein holen wollen. Er befürchtet vieleicht das einige Mieter zurück zum KabelTV wechseln und er dann weniger Einnahmen hat?!?

Wie auch immer, fakt ist das dir hier im Forum keiner helfen können wird.

Gruß dadibsy
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #36
Also der Vermieter meinte, dass wir auch TV von UM buchen können, dass wir aber dann dafür die Kabelgebühren zu zahlen haben. Warum sollte es für UM ein Problem sein im System? Immerhin bieten die doch 2Play-Produkte an. Also wäre es logisch, auch solche Fälle wie bei mir einzuplanen. Oder?
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #37
Das klingt jetzt schon wieder ganz anders ..
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #38
Das klingt jetzt schon wieder ganz anders ..

Ich habe vielleicht vergessen zu erwähnen, dass ich mehrere Schreiben vom Vermieter diesbezüglich habe. Aber was klingt daran ganz anders?
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #39
Popkorn?

dadibsy
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #41
Wem hier langweilig ist das bist wohl du. Oder?

Oder bist du zu dumm um zu verstehen das dir HIER keiner dein spezielles Problem lösen kann?
Lösung kann nur sein:

1. Setzt dich NOCHMAL mit deinem Vermieter in Verbindung.
2. Mach IHM klar das ER bei UM sein Versorgungsverbot komplett zurücknehmen soll.
3. Bestelle dein gewünschtes Produkt wenn Punkt 1 und 2 erledigt sind.

Für diese Lösung brauch man keine 4 Seiten. Wenn ich dann noch lese das du Student bist dann wird mir ganz anders. Vieleicht doch noch mal Nachdenken und dann die richten Schritte einleiten?

dadibsy
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #42
Wem hier langweilig ist das bist wohl du. Oder?

Oder bist du zu dumm um zu verstehen das dir HIER keiner dein spezielles Problem lösen kann?
Lösung kann nur sein:

1. Setzt dich NOCHMAL mit deinem Vermieter in Verbindung.
2. Mach IHM klar das ER bei UM sein Versorgungsverbot komplett zurücknehmen soll.
3. Bestelle dein gewünschtes Produkt wenn Punkt 1 und 2 erledigt sind.

Für diese Lösung brauch man keine 4 Seiten. Wenn ich dann noch lese das du Student bist dann wird mir ganz anders. Vieleicht doch noch mal Nachdenken und dann die richten Schritte einleiten?

dadibsy

Hör auf mich hier vollzuquatschen.
1. Mit dem Vermieter ist alles soweit wie möglich geklärt.
2. Halt dich einfach mal zurück, denn wie gesagt mit deinen Kommentaren hilfst du wirklich keinem.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #43
es macht wenig Sinn, sich hier gegenseitig anzugiften.
Die Sache klären, kann wohl endgültig nur dein Vermieter.
Du schriebst eingangs (sorry, hab jetzt keine Lust nachzulesen)etwas von 20 Wohnungen, damit gehört dein vermieter zu einer besonderen Vertriebsstruktur, die nennt sich Vertrieb Mittelstand, er sollte daher einen eigenen Ansprechpartner bei UM haben, einen Kundenmanager. An den muss er sich wenden, um die ganze Sache zu klären.
Alles weitere hier sind reine Spekulationen.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #44
es macht wenig Sinn, sich hier gegenseitig anzugiften.
Die Sache klären, kann wohl endgültig nur dein Vermieter.
Du schriebst eingangs (sorry, hab jetzt keine Lust nachzulesen)etwas von 20 Wohnungen, damit gehört dein vermieter zu einer besonderen Vertriebsstruktur, die nennt sich Vertrieb Mittelstand, er sollte daher einen eigenen Ansprechpartner bei UM haben, einen Kundenmanager. An den muss er sich wenden, um die ganze Sache zu klären.
Alles weitere hier sind reine Spekulationen.

:super:
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #45
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #46
Dann hätte er gar nichts ändern dürfen.

Was genau soll dort die Rechtliche Grundlage sein? Versorgung mit Rundfunk war nach der Änderung weiter gegeben. Lasse mich gerne Belehren, dann aber doch bitte ein paar Argumente.

Gruß dadibsy
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #47
Dann hätte er gar nichts ändern dürfen.

Was genau soll dort die Rechtliche Grundlage sein? Versorgung mit Rundfunk war nach der Änderung weiter gegeben. Lasse mich gerne Belehren, dann aber doch bitte ein paar Argumente.

Gruß dadibsy

Hatte mich vor ein Paar jahren intensiv über Mietrecht informiert.
Und ich meine gelesen zu haben das sollche dinge nicht einseitig geändert werden dürfen, da sie ja auch im Mietvertrag stehen. In so einem Fall muss dann der Vermieter hoffen das die Mieter mitziehen.

Hier ist auch noch was:

'Verfügt das Haus lediglich über eine Gemeinschaftsantenne und wünscht der Mieter den Anschluss ans Kabelnetz, muss der Vermieter dies akzeptieren. Das BVG stellte klar, dass für den Empfang von zusätzlichen Fernsehprogrammen das Grundrecht auf Informationsfreiheit aus Art. 5 GG zu berücksichtigen ist (BvG 1 BvR 168/92). Die Kosten für den Kabelanschluss hat jedoch der Mieter zu tragen (BVG Az. 1 BvR 976/89; LG Siegen Az. 3 S 215/88).'
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #48
Ob es im Mietvertrag steht das die Wohnung einen Kabelanschluss hat oder nicht wurde uns ja nicht mitgeteilt, oder habe ich das überlesen?

Das mit der Gemeindschaftsantennt bezieht sich meiner Meinung nach auf Terrestrich was auf die SAT Anlage vom Themenersteller nicht zutrifft. Die Informationsvielfalt ist mit der SAT Anlage in der Regel gegeben. Anders sieht es aus wenn der Mieter über die SAT Analge des Vermieters nicht die für Ihn kulturel wichtigen Programme empfangen kann. Dann muss der Vermieter entweder nachrüsten, dem Mieter eine eigene SAT Anlage genehmigen oder dem Mieter es gestatten sich ans Kabel Anschließen zu lassen wenn dort die Programme vorhanden sind.

Ich bin da auch etwas im Thema weil wo ich 25 Jahre wohnte nur Kabel lag und ich gerne SAT gehabt hätte. Hatte damals aber leider selbst mit dem Mieterschutzverein vergeblich versucht den Vermieter dazu zu bringen mir eine Erlaubniss für das errichten der SAT Anlage zu geben. Ärgerlich wenn Ausländische Mitbürger um dich herrum eine SAT Schüssel nach der anderen aufstellen und du der einzigste Mieter im 10 Famielien Haus bist der Kabel zahlen muss ;) Ich hätte mich damals über eine gemeinschafts Sat Analge gefreut. Heute hab ich Gott Sei Dank das Zepter selbst in der Hand.

dadibsy
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #49
Was die Zustimmung der Mieter in diesem Fall betrifft, weiß ich nicht genau, bedürfte vielleicht mehr informationen über finanziellen mehraufwand für die mieter etc. Ich weiß nur, bei uns war es vor 20 jahren so, als von Sat auf Kabel umgestellt werden sollte, wurden erst alle Mieter befragt und ein Mehrheitsbeschluss wurde benötigt, damit der Vermieter diese Umstellung auch vornehmen konnte, da ein Mehraufwand eines einstelligen DM-Betrages pro Monat por Mieteinhat von nöten war.

Was die Bereitstellung von 1 play und 2 play Produkten und das verbuchen solcher im System von UM betrifft, nachdem ich nun meinen Lesefehler bemerkt habe muss ich schon sagen kommuniziert UM nach aussen, dass dies Möglich sein muss, wenn der Vermieter dies nicht ausdrücklich verbietet.
Es wurde hier so dargestellt, dass die UM-Infrastruktur für den neuen Sat-Empfang nicht angerührt wurde, somit noch im Betrieb ist bzw ohne weiteres in Betrieb genommen werden kann. Desweiteren wurde erwähnt, dass der Vermieter ausdrücklich das vermarkten der eben genannten Produkte erlaubt. Zu guter letzt kommuniziert UM im Kleingedruckten selber, dass für 2Play Produkte kein analoger Kabelanschluss von nöten ist. Letzteres bedeutet das einfache einbuchen solcher Produkte in das System OHNE bestehen eines Kabel-TV Vertrages. Denke mal hier spielt um "beleidigt", weil sie mal alles durften, was sie nun nicht mehr dürfen und will den Vermieter über verärgerte Mieter dazu zwingen, doch wieder Kabel-TV über UM zu beziehen.
Meine Meinung zu dem Fall.
 
  • angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #50
Was die Zustimmung der Mieter in diesem Fall betrifft, weiß ich nicht genau, bedürfte vielleicht mehr informationen über finanziellen mehraufwand für die mieter etc. Ich weiß nur, bei uns war es vor 20 jahren so, als von Sat auf Kabel umgestellt werden sollte, wurden erst alle Mieter befragt und ein Mehrheitsbeschluss wurde benötigt, damit der Vermieter diese Umstellung auch vornehmen konnte, da ein Mehraufwand eines einstelligen DM-Betrages pro Monat por Mieteinhat von nöten war.

Was die Bereitstellung von 1 play und 2 play Produkten und das verbuchen solcher im System von UM betrifft, nachdem ich nun meinen Lesefehler bemerkt habe muss ich schon sagen kommuniziert UM nach aussen, dass dies Möglich sein muss, wenn der Vermieter dies nicht ausdrücklich verbietet.
Es wurde hier so dargestellt, dass die UM-Infrastruktur für den neuen Sat-Empfang nicht angerührt wurde, somit noch im Betrieb ist bzw ohne weiteres in Betrieb genommen werden kann. Desweiteren wurde erwähnt, dass der Vermieter ausdrücklich das vermarkten der eben genannten Produkte erlaubt. Zu guter letzt kommuniziert UM im Kleingedruckten selber, dass für 2Play Produkte kein analoger Kabelanschluss von nöten ist. Letzteres bedeutet das einfache einbuchen solcher Produkte in das System OHNE bestehen eines Kabel-TV Vertrages. Denke mal hier spielt um "beleidigt", weil sie mal alles durften, was sie nun nicht mehr dürfen und will den Vermieter über verärgerte Mieter dazu zwingen, doch wieder Kabel-TV über UM zu beziehen.
Meine Meinung zu dem Fall.

Ich glaube genau diese Strategie verfolgt UM. Warum sonst geben die keine nützlichen Informationen raus, wie man die Situation lösen könnte? :super:
 
Thema:

angebliches Vermarktungsverbot

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