- angebliches Vermarktungsverbot Beitrag #76
EXDE
Die AGBs von Unitymedia in der aktuellen Fassung lassen eine ausserordentliche Kündigung durch beide Vertragspartner zu. Diese kann laut BGB auch nicht eingeschränkt werden. Unter Umständen hat der Vertragspartner Anspruch auf Schadenersatz. Der wäre dann aber ggf. einzuklagen...
quote]
Nö, in den AGB´s steht nicht dass durch nen Umzug eine außerordentliche Kündigung zugelassen wird, da liegste falsch...