Da du selbst gerne mit Unterstellungen arbeitest
Wo habe ich etwas unterstellt? Ich habe höchstens unterstellt, dass du den Screenshot gesehen hast, der hier gepostet wurde... Falls das nicht der Fall sein sollte, entschuldige ich mich natürlich. Hier ist er zu finden: http://www.unitymediaforum.de/viewtopic.php?f=70&t=19209&start=70#p198834
UM verspricht als Leistung u.a. die Freischaltung der Sender ServusTVHD und Sport1HD.
Diese Behauptung hast du nun einmal aufgestellt... das ist keine Unterstellung von mir. Siehe hier: http://www.unitymediaforum.de/posting.php?mode=reply&f=70&t=19209#pr199228
Wenn du jetzt behaupten willst, der Screenshot (der vor deinem letzten Post hier gepostet wurde) und das, was du behauptest, wären dasselbe... naja... sehe ich halt nicht so. Dann haben wir eine ziemlich unterschiedliche Auffassung vom deutschen Sprachgebrauch, insbesondere den Worten "verspricht" und "frei empfangbar"... dann solltest du mir auch nix versprechen, das könnte böse enden.... :winken:
Deine Behauptungen sind geradezu abenteuerlich.
Das kann ich nur zurück geben. Du fragst nach Belegen, gibst dich deiner Paranoia aber voll hin, nur weil dir jemand nicht nach dem Mund reden will?
Ich habe an anderer Stelle die Regelungen in den AGB genannt, die UM zu Programmänderungen berechtigen.
Und ich bin immer noch der Meinung, dass dieser Teil der AGB sich auf die PayTV Pakete von UM bezieht.
Soweit ich mich entsinne ging es dabei immer um den Teil der AGBs mit der Überschrift "Besondere Geschäftsbedingungen Digital TV Pakete & TV Services". Richtig?
Dort heißt es unter 1.:
1. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse, die im Hinblick auf den Bezug von
Digital TV Paketen (Standard Definition – SD und/oder High Definition – HD) und anderen TV Services (zusammen
„Digital TV Produkte“) ab dem 1. Juni 2011 begründet oder geändert wurden.
Womit wir eigentlich schon beim Knackpunkt sind.. denn alles, was Digital TV Basic ist, wird auf der UM Webseite immer noch als "digitaler Kabelanschluss" beworben... zusammen mit dem Anfang von 2. macht das dann auch Sinn:
2. Die Digital TV Produkte können nur in Verbindung mit einem Digitalen Kabelanschluss genutzt werden, und
nur, wenn während der gesamten Vertragslaufzeit des Digital TV Produkt-Vertrages ein Vertragsverhältnis mit
dem Kabelnetzbetreiber in Form eines Digitalen Kabelanschlusses oder eines Digitalen Multimediaanschlusses
besteht...
Da "Digital TV Basic", wie es hier meistens genannt wird, auch mit einem "analogen Kabelanschluss" zusammen gebucht und genutzt werden kann, ist hier eigentlich schon recht klar, dass hier mit "Digitaler Kabelanschluss" tatsächlich die Verträge für 17,90€ und 3,90€ (früher, jetzt 2€ + ggf. Hardware Miete) gemeint sind.
Weiter oben und 3.6 steht es dann nochmal recht deutlich, was denn jetzt der ominöse "digitale Kabelanschluss" genau ist:
3.6 Der Kabelnetzbetreiber stellt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages über den Digitalen Kabelanschluss
eine SmartCard und auf Wunsch ein digitales Empfangsgerät (je nach Vertrag z.B. einen Standard-Digital-
Receiver (SD), einen Digital-Receiver (HD), einen Digitaler Video Recorder (SD/HD) oder ein HD Modul CI+) – im
Folgenden zusammen auch „Hardware“ genannt – zur Verfügung und schaltet die SmartCard für die vertraglich
vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum des Kabelnetzbetreibers bzw. des SmartCard-
Herstellers, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Das heißt, der digitale Kabelanschluss ist eigentlich nur die Smartkarte. Fertig. ggf. kommt noch Hardware mit dazu... die Beschreibung trifft ziemlich genau das Paket HD Rekorder mit Smartkarte. Findest du nicht? Das macht in meinen Augen mehr Sinn, als den bei den "Digital TV Produkten" reinzuquetschen, auch wenn offiziell nirgendwo auf der Homepage was von "Digital TV" bei dem Receiver steht. Der Name macht vielleicht mehr Sinn. Insbesondere ist es albern eine Smartkarte "digitalen Kabelanschluss" zu nennen... Es gilt auch hier, dass man genau lesen muss und nicht nur überfliegen und annehmen, dass die schon meinen, was man selber auch meint. Diese Definition hat UM nun einmal so gewählt, in den AGB, wie auf der Homepage. Das einzige, was abweicht sind ggf. Bezeichnungen bei der Abrechnung (hab ich gerade keinen Überblick drüber, vielleicht steht da manchmal (noch?) Digital TV Basic).
Im Endeffekt ist es aber doch auch alles egal... wenn UM etwas ändert, hast du höchstens ein Kündigungsrecht, aber keine Möglichkeit den weiteren Zugang zu den Sendern "einzuklagen". Das ist in keinem Fall möglich. Und dieses Kündigungsrecht scheint UM wohl schon ein paar Leuten gewährt zu haben. Nehme das doch einfach in Anspruch und sei glücklich. Mehr kannst du auf keinem Weg erreichen, selbst wenn du entgegen aller meiner Erwartungen im Recht sein solltest.
Leider habe ich das dumpfe Gefühl, dass du das auch alles nicht genau lesen wirst, du deiner Paranoia weiter frönen wirst und ich hier nur Lebenszeit vergeudet hab. Gibt's um halb 12 für sowas nicht Nachtzuschlag? *g*