@ Moses,
leider möchte ich einem Teil Deiner Aussagen widersprechen, welche ich im Zusammenhang mit den eingeführten Restriktionen durch UM, im Zuge der neuen Software für die Freischaltung der RTL HD- Gruppe, eingespeist wurden.
Die Aussage, dass es RTL erlaubt sei:
"RTL kann auch sagen nur noch Leute unter 50 dürfen das Programm gucken und entsprechende Sperren einbauen, wenn sie wollen. Fertig."
ist mit unseren Gesetzen nicht vereinbar. Das ist Diskreminierung hoch drei. Denen würde garantiert die Lizenz zum Senden dafür entzogen, wollten die das durchsetzen!
Folgende Aussage ist meiner Meinung nach auch heftigst zu kritisieren:
"Wenn jetzt RTL (offensichtlich) will, dass keiner mehr die gezeigte Werbung vorspulen kann, dann kann RTL das wollen. Fertig. Alle die das nicht so sehen, können aufhören RTL zu gucken also RTL Kunde zu sein. RTL ist eben kein Allgemeingut, es besteht kein allgemeingültiges Recht RTL gucken zu dürfen."
RTL kann wollen, dass nicht vorgespult wird. Ja! Aber RTL ist Allgemeingut! Es wird öffentlich kostenlos über Satelitt und Antenne und Kabel ausgestrahlt = Allgemeingut. Wer RTL sieht, ist mitnichten ein RTL-Kunde. Es besteht keinerlei Geschäftsbeziehung. Daher ist ein Beschweren bei RTL auch absolut witzlos. Die würden gerade damit argumentieren, wir haben mit Ihnen keine Geschäftsbeziehung, wir müüsen uns nicht nach Ihnen richten, beschweren sie sich bei UM. Man ist nur Seher eines Programms incl. der Werbung. Wem die Werbung nicht gefällt, schaltet aus oder ab! Solange RTL eine offene Lizenz zur Austrahlung in den drei Empfangsmöglichkeiten hat, solange ist es Öffentlich und muss jedem frei zugänglich sein. Wenn RTL das nicht will, muss es wie Sky eine Pay-TV-Lizenz beantragen und erhält diese garantiert auch. Aber die will RTL ja gerade nicht, weil dann die Werbeeinnahmen wegbrechen! Also wird auf Öffentlichkeit gesetzt und der Öffentlichkeit zu den Sendungen auch die Werbung präsentiert. Ob gewollt oder nicht. Wer nicht will schaltet um oder aus. Jedem sein gutes Recht!
Nun kommt das Aufnehmen von Programmen und das damit verbundene Vorspulen oder nicht vorspulen können.
Für RTL und deren Werbekundschaft verstehe ich die Sachlage vollkommen. Für die mit dieser Gängelung nicht einverstandenen RTL-Fernsehzuschauer aber auch. Was ist also falsch und was richtig? Wenn RTL das Vorspulen (trifft letztendlich auch auf das generelle Aufnehmen einer Sendung genau so zu) unterbinden will, dann müssen sie jemanden finden, der es ihnen durchsetzt. Entweder die Gerätehersteller von Ferseher mit Festplatten oder/und die Recorderhersteller. Diese gingen aber meines Wissens keinen solchen Deal mit RTL oder anderen ein. Also blieb nur noch der Weg zu den drei Fernsehmöglichkeiten Antenne, Satelitt, Kabel, mittlerweile ja auch noch Internet. Wie das mit Antenne und Satelitt ist, weiß ich nicht. Aber mit Kabel, zumindest mit UM sind sie sich ja nun einig geworden. Und da ist die Frage, darf UM solche Restiktionen seinen Kunden, mit denen UM eine Geschäftsbeziehung hat, zumuten. Einfach neue Software per Ordre du Mufti, und schon können auch andere Sender nicht mehr aufgenommen werden, auch nicht mehr vorgespult werden, die Festplatten sind plötzlich ohne Titelbezeichnung, usw. Bei einer Festplatte im Recorder, der von UM gestellt wird, sehe ich die Rechlichkeit des Außeneingriffs durch UM noch undurchsichtig. Bei einer Festplatte im Fernseher, wo vorher über Modul aufgezeichnet wurde, aber ist die rechtliche Position einwandfrei und klar. Der Fernseher mit Festplatte ist Eigentum des Kunden von UM und wurde UM NICHT zur Verfügung gestellt, irgendetwas damit zu ändern, noch überhaupt darauf zuzugreifen. Das ist eindeutig ein Eingriff in die Privatsphäre!
Wenn UM der Einschränkung von RTL für deren Einspeisung folgen leisten wollte, wäre dies nur durch Änderungen in den AGB vor Änderung und nur mit Zustimmung der Kunden, möglich gewesen. Hier setzt UM sich einfach über Rechte der Kunden hinweg. Richtig wäre es gewesen, die Kunden vorab zu fragen oder noch besser, eine Möglichkeit zu schaffen, dass jeder Kunde, der die RTL-HD-Gruppe mit diesen Restriktionen haben will, dies über eine besondere Smartcard oder einfach ein Freischalten auf Bestehende, zu ermöglichen. Wer nicht will, erhält RTL nicht freigeschaltet und hat auch bei anderen keinerlei Einschränkungen. Alles bliebe wie vor dem Software update.
Warum hat UM nicht so verfahren? Weil RTL daran nicht interessiert ist, dass dann so wenige RTL HD sehen. Die Zukunft des Fernsehens. Dann würde auch UM für die Einspeisung weniger Gebühren an RTL zahlen, usw. Dazu kommt noch ein weiterer Punkt, den UM nicht korrekt ausführt. Das ist die Jugendschutz-PIN. Gefordert vom Staat durch Gesetz/Verordnung zum Schutz der Jugend. Die Dender müssen ein Signal dafür mitsenden, wenn diese PIN Zeitlich gesehen eingesetzt werden muss. Darüber hat es sich UM einfach, zu einfach gemacht und missbraucht dies Einrichtung jetzt auch für seine RTL-Restriktionen. Dabei hat man wohl nicht ordnugsgemäß programmiert, denn wie kann es sonst sein, dass beim Einschalten des Fernsehers zu jeder Tageszeit auch nicht Jugendgefährdete Sendungen, wo dieses Signal ja überhaupt nicht mitgesendet wird, die JU-SCH-PIN verlangt wird. Oder einfach mittendrin in einer JU-SCH-Sendung statt am Anfang oder überhaupt nicht! Wenn das schon gemacht wird, dann können wir Kunden als mindestes verlangen, dass es auch ordnungsgemäß ist!
UM hat in allen Belangen auch eine Fürsorgepflicht Iihren Kunden gegenüber. Die meine ich, ist in verschiedenen Punkten einfach unter den Tisch gefallen. Das sollte UM bedenken und zukünftig anders handeln. Die Kabelgebühren sind kein Pappenstiel gegenüber SAT-Kosten! Ich habe mal eine Statistik gesehen, die besagt, jeder unzufriedene Kunde überträgt seine Unzufriedenheit auf rund 15 Kunden/potentielle Kunden. Jeder zufriede Kunde aber nur auf 3. Ich bin unzufrieden!
Dies wollte ich nun doch noch mal loswerden und habe es an den Kommentaren von @ Moses festgemacht, weil er sich in seinem Grundtenor für UM aussprach, etwa nach dem Motto, wir können doch nichts ändern. Womit er vielleicht recht hat. Aber wenn viele sich solche Vertragswidrigkeiten nicht mehr gefallen lassen wollen, muss/wird UM vielleicht auch mehr auf seine Kunden eingehen.
Frdl. Grüße
Walter Neumann