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Unitymedia Ist das korrekt das die Umstellungsgebühr wegfallen soll?

Diskutiere Ist das korrekt das die Umstellungsgebühr wegfallen soll? im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Hallo, mir wurde gesagt das bald die Umstellungsgebühr in Höhe von 10€ wegfallen soll wenn man sich für einen teureren Tarif entscheidet? Ist...
  • Ist das korrekt das die Umstellungsgebühr wegfallen soll? Beitrag #1

Ramrod

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Hallo,


mir wurde gesagt das bald die Umstellungsgebühr in Höhe von 10€ wegfallen soll wenn man sich für einen teureren Tarif entscheidet?

Ist das korrekt und wenn ja kennt Jemand das Datum wann das sein sollte, denn es würde mich ja schon reizen auf 2Play 50.000 umzusteigen aber die 10€ haben mich bis jetzt irgendwie immer davon abgehalten?


Gruß
Patrick
 
  • Ist das korrekt das die Umstellungsgebühr wegfallen soll? Beitrag #2
Re: Ist das korrekt das die Umstellungsgebühr wegfallen soll

<t>soviel ich weiss gabs nie eine umstellungsgebühr. in einen teureren tarif galt nichteinmal die mindestvertragslaufzeit, es wurd sofort umgestellt, in einen günstigeren erst nach der MVLZ, ebenfalls gebührenfrei. so war das zumindest bei mir, bei diesen umstellungen in den letzten paar jahren (25/1 auf 32/1 auf 16/2, auf 64/5)</t>
 
  • Ist das korrekt das die Umstellungsgebühr wegfallen soll? Beitrag #3
Re: Ist das korrekt das die Umstellungsgebühr wegfallen soll

<r>Hier die Info auf der Seite wenn man den Bestellprozess für ein Upgrade auf 2play PLUS 50 durchführen will: <br/>
<B><s></s>"Bei einer Umstellung während der Vertragslaufzeit fällt eine Umstellungsgebühr i.H.v. 9,95 € an"<e></e></B></r>
 
  • Ist das korrekt das die Umstellungsgebühr wegfallen soll? Beitrag #4
Re: Ist das korrekt das die Umstellungsgebühr wegfallen soll

<r>ein mysterium <E>:)</E></r>
 
  • Ist das korrekt das die Umstellungsgebühr wegfallen soll? Beitrag #5
Re: Ist das korrekt das die Umstellungsgebühr wegfallen soll

<r><QUOTE author="FieserKiller"><s>
</s>ein mysterium <E>:)</E><e>
</e></QUOTE>

nein, eine Neuerung, die erst im März 2012 eingeführt wurde, sie fällt nicht an, wenn die MVLZ die letzten drei Monate erreicht hat, und das sie wegfallen soll, ist mir neu.</r>
 
Thema:

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