- Unitymedia nur mit Anschluss eines ungwollten Anbieters Beitrag #1
heijoni
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Hallo Unitymediaforum,
ich weis nicht, ob ich hier jetzt in der richtigen Rubrik bin. Wenn ja, bitte entsprechend verschieben.
Ich würde mir gerne mal Eure Meinungen zu folgenden Sachverhalt hören.
In unserem "Dorf" werden wir von einem privaten Kabelanbieter versorgt. Unitymedia ist verfügbar, WENN, ich eine Grundgebühr von ca. 22 Euro entrichten würde am besagten Anbieter für eine ANALOGE TV-Verbindung zu unserer Eigentumswohnung.
Ich wollte nur das 2Play-Paket (Internet/Telefon, sonst nix, also keine Grundgebühr) nutzen, also kein Fernsehsignal, da ich ja SAT habe. Dieser Anbieter verweigert logischerweiser Unitymedia den Zugang, da angeblich Unitymedia TV-Signale rüberschicken könnte und somit die Leitung für Lau zu unserer Wohnung nutzen würde. Unitymedia versicherte mit Nachdruck, das ein Filter eingebaut wird, der dafür sorgt, das ich nur Internet und Telefonsignale empfangen kann.
Trotzdem pocht dieser Anbieter auf die volle Grundgebühr. Da diese letzte Meile von der Strasse zur meiner Wohnung nicht für umsonst sein soll ist mir auch klar. Dieser Laden hat ein dermassen unfreundliche Hotline und mir graut es davor, mit so einer inkompetenten Firma auch noch ein Vertragsverhältnis einzugehen. Selbst Unitymedia resigniert. Der Unitymedia-Mitarbeiter hatte sich bereits persönlich bei dieser Firma gemeldet zwecks Anfrage zur Abwicklung des Anschlusstermins für unsere Wohnung. Auch er bestätigte mir diesen schlechten Gesamteindruck. Er versuchte mit allen sachlichen Argumenten, eine Lösung zu finden.
Keine Chance, einziges Aussage, Grundgebühr muss voll bezahlt werden. Ich bin ja gerne bereit, eine gewisse Grundgebühr zu bezahlen, aber warum einen Dienst (analoges TV-Signal) im vollen Umfang bezahlen, den ich nicht nutze, bzw. durch den Sperrfilter nicht nutzen kann, nicht nutzen will!? Dieser Anbieter kann mir nur analoges TV anbieten, kein Internet oder Telefon. Somit auch kein Konkurrenzprodukt.
Ist dieses Verhalten rechtens? Ich bin doch sehr erstaunt darüber, das diese Monopolstellung trotz Unmengen von Wettbewebsgesetzen möglich ist. :streber:
Wäre das ggf. ein Fall für den Verbraucherschutz? Für mein Ansicht nach ein unzumutbarer Zustand. :wut:
Was sind Eure sachlichen Meinungen?! Das 2Play-Paket ist für mich nicht interessant, wenn ich diese Geundgebühr in vollen Umfang zahlen soll: 22 € plus 25 € Unitymediagebühr.
Danke für das Feedback. :zwinker:
Jupp
ich weis nicht, ob ich hier jetzt in der richtigen Rubrik bin. Wenn ja, bitte entsprechend verschieben.
Ich würde mir gerne mal Eure Meinungen zu folgenden Sachverhalt hören.
In unserem "Dorf" werden wir von einem privaten Kabelanbieter versorgt. Unitymedia ist verfügbar, WENN, ich eine Grundgebühr von ca. 22 Euro entrichten würde am besagten Anbieter für eine ANALOGE TV-Verbindung zu unserer Eigentumswohnung.
Ich wollte nur das 2Play-Paket (Internet/Telefon, sonst nix, also keine Grundgebühr) nutzen, also kein Fernsehsignal, da ich ja SAT habe. Dieser Anbieter verweigert logischerweiser Unitymedia den Zugang, da angeblich Unitymedia TV-Signale rüberschicken könnte und somit die Leitung für Lau zu unserer Wohnung nutzen würde. Unitymedia versicherte mit Nachdruck, das ein Filter eingebaut wird, der dafür sorgt, das ich nur Internet und Telefonsignale empfangen kann.
Trotzdem pocht dieser Anbieter auf die volle Grundgebühr. Da diese letzte Meile von der Strasse zur meiner Wohnung nicht für umsonst sein soll ist mir auch klar. Dieser Laden hat ein dermassen unfreundliche Hotline und mir graut es davor, mit so einer inkompetenten Firma auch noch ein Vertragsverhältnis einzugehen. Selbst Unitymedia resigniert. Der Unitymedia-Mitarbeiter hatte sich bereits persönlich bei dieser Firma gemeldet zwecks Anfrage zur Abwicklung des Anschlusstermins für unsere Wohnung. Auch er bestätigte mir diesen schlechten Gesamteindruck. Er versuchte mit allen sachlichen Argumenten, eine Lösung zu finden.
Keine Chance, einziges Aussage, Grundgebühr muss voll bezahlt werden. Ich bin ja gerne bereit, eine gewisse Grundgebühr zu bezahlen, aber warum einen Dienst (analoges TV-Signal) im vollen Umfang bezahlen, den ich nicht nutze, bzw. durch den Sperrfilter nicht nutzen kann, nicht nutzen will!? Dieser Anbieter kann mir nur analoges TV anbieten, kein Internet oder Telefon. Somit auch kein Konkurrenzprodukt.
Ist dieses Verhalten rechtens? Ich bin doch sehr erstaunt darüber, das diese Monopolstellung trotz Unmengen von Wettbewebsgesetzen möglich ist. :streber:
Wäre das ggf. ein Fall für den Verbraucherschutz? Für mein Ansicht nach ein unzumutbarer Zustand. :wut:
Was sind Eure sachlichen Meinungen?! Das 2Play-Paket ist für mich nicht interessant, wenn ich diese Geundgebühr in vollen Umfang zahlen soll: 22 € plus 25 € Unitymediagebühr.
Danke für das Feedback. :zwinker:
Jupp