- Unitymedia nur mit Anschluss eines ungwollten Anbieters Beitrag #26
heijoni
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Hy,
es handelt sich um eine Eigentumswohnung, nicht zur Miete.
Ciao
es handelt sich um eine Eigentumswohnung, nicht zur Miete.
Ciao
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... das kann man so nicht vergleichen. Die Telekom muß als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht anderen Telekomminkationsunternehmen Zugang zum Netz gewähren.1. Wenn einer für die Nutzung des Kabels zahlen müsste, dann wäre das Unitymedia. So in etwas wie vodafone auch an T.online für die Leitung zum Endkunden bezahlt.
... natürlich gibt es eine vertragliche Regelung, denn ohne diese könnte Unitymedia ihre Breitbandangebote gar nicht erst anbieten.2. Sollte dies (1.) eigentlich zwischen Unitymedia und dem "kleinen Anbieter" vertraglich geregelt sein, der zahlt mit Sicherheit auch für die Übernahme des analogen Signals, der "kleine" wird das alles nicht selbst aufbereiten, würde viel zu teuer.
... die rechtliche Situation ist eindeutig. Fängt schon im Grundgesetz mir Schutz des Eigentums, in dem Fall das Kabelnetz des Kabelabieters. Aufgrund der mutmaßlich geringen Marktmacht dieses Kabelanbieters gelten auch keine regulatorischen Bestimmungen ...3. Kann man über solche schwierigen juristische Fälle nicht so schnell entscheiden über die ein Richter auch etwas brüten würde.
... das ist absolut realitätsfern. Wenn der Threadopener den Vertrag mit dem Kabelanbieter widerruft, wird zwangsläufig auch der Vertrag mit Unitymedia aufgelöst werden müssen, da Unitymedia 2play nicht mehr anbieten darf ...Ich würde beim Kabelanbieter das analoge Kabel bestellen und innerhalb der Widerspruchsfrist dem Vertrag wiedersprechen, in der Zeit kann Unitymdia (Installateur) den 2Play installieren und die Fernsehfreuenzen blockieren.
Dann müsste der analoge Kabelanbieter klagen und nicht der Kunde. Das wird dieser nicht tun, weil er verlieren würde!
mfg
... der dazu von der Hauseigentümergemeinschaft beauftragt wurdeDann halt Verwalter .. :sauer:
... Monopol ? Wohl kaum, denn es gibt mit dem Telefonnetz eine Alternative Internet und Telefonie nutzen zu können. Darüberhinaus gibt es weitere Übertragunsgwege für die Internetnutzung wie z.B. Sat und Terrestrik (LTE, UMTS etc.) ...Hallo Exde,
wo steht in diesem Thread geschrieben, das ich die Leitung gar nicht bezahlen will? Es geht um die Grundsatzfrage, ob eine Firma in dieser Form das Monopol so einsetzen kann, mehr nicht. Durch das Statement vom Verbrauchschtz können wir uns ggf. unnötige Diskussionen sparen und haben somit eine qualifizierte Aussage. :zwinker:
Oder kannst Du eine hieb- und stichsichere Aussage dazu machen, die alle Komponenten des Wettbewerbsgesetz berücksichtigt und diesen Vorfall für alle User verständlich erklärbar macht?
Ciao