- Fritzbox OS 6.0 Rollout ab 13.1.2014 Beitrag #526
jürgenks
Aus den AGBs von Uitymedia
7.8 Soweit Vertragsgegenstand ein Internet- und/oder Telefonieprodukt ist, steht dem Kunden, wenn er Verbraucher
ist, gem. § 46 Abs. 8 TKG das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen,
wenn er während der Laufzeit des Vertrages in ein Objekt zieht, in welchem das vertragsgegenständliche Produkt nicht
verfügbar ist. Dies gilt auch, wenn für die Nutzung des vertragsgegenständlichen Internet- und/oder Telefonprodukts
in dem neuen Objekt weitere Voraussetzungen gegeben sein müssen, durch die für den Kunden ein höheres monatliches
Entgelt entstünde. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den
Umzug (in der Regel die amtliche Ummeldebestätigung) vorzulegen. Die monatlichen Grundgebühren aus dem
Internet- und/oder Telefonvertrag werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter berechnet.
7.8 Soweit Vertragsgegenstand ein Internet- und/oder Telefonieprodukt ist, steht dem Kunden, wenn er Verbraucher
ist, gem. § 46 Abs. 8 TKG das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen,
wenn er während der Laufzeit des Vertrages in ein Objekt zieht, in welchem das vertragsgegenständliche Produkt nicht
verfügbar ist. Dies gilt auch, wenn für die Nutzung des vertragsgegenständlichen Internet- und/oder Telefonprodukts
in dem neuen Objekt weitere Voraussetzungen gegeben sein müssen, durch die für den Kunden ein höheres monatliches
Entgelt entstünde. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den
Umzug (in der Regel die amtliche Ummeldebestätigung) vorzulegen. Die monatlichen Grundgebühren aus dem
Internet- und/oder Telefonvertrag werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter berechnet.