Unitymedia DVB-T -> DVB-C, unverbindlich Testen, Widerrufsrecht

Diskutiere DVB-T -> DVB-C, unverbindlich Testen, Widerrufsrecht im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo, ich interessiere mich für das Digital-TV Angebot von Unitymedia. Momentan habe ich bereits einen Unitymedia Analog-Kabelanschluss über...
  • DVB-T -> DVB-C, unverbindlich Testen, Widerrufsrecht Beitrag #1

PacmanII

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Hallo,

ich interessiere mich für das Digital-TV Angebot von Unitymedia. Momentan habe ich bereits einen Unitymedia Analog-Kabelanschluss über meinen Mietvertrag und würde somit 3,90 EUR Aufpreis für den Digital-Anschluss bezahlen. Seit ich meinen neuen Samsung LCD-Fernseher habe, schaue ich jedoch nicht mehr über den analogen Kabelanschluss, da das Bild einfach total verrauscht und grobkörnig ist, bzw. das war es schon immer nur erst jetzt fällt mir das auf den 40" auf. Zur Zeit schaue ich daher über DVB-T fern, was eine deutlich bessere Bildqualität bietet, dafür aber in Szenenwechsel oder Kameraschwenks aufgrund der hohen Kompression unschöne Artefakte liefert. Nun bin ich wie gesagt am überlegen, ob sich der Umstieg von DVB-T auf DVB-C wirklich lohnt?

Bietet Unitymedia Aktionen an, in denen man Digital TV mal unverbindlich testen kann? Gilt für mich das gesetzliche Widerrufsrecht, wenn ich einen Digital TV Vertrag abschließe und dann innerhalb von 14 Tagen merke, dass die gewünschte Qualitätssteigerung ausbleibt?

Bleibt noch die Frage nach der Kündigung. Wir beabsichtigen evtl. noch dieses Jahr umzuziehen. Gilt dann das Sonderkündigungsrecht? Wenn in der neuen Wohnung möglich, würde ich am liebsten zu DVB-S wechseln. Oder läuft der Vertrag dann weiter, wenn ich die Möglichkeit habe in der neuen Wohnung Kabel zu bekommen? Wenn ja zu welchen Konditionen, momentan ja nur 3,90 EUR Aufpreis (da ca. 5 EUR im Mietvertrag enthalten sind). Wenn es in der neuen Wohnung keinen derartigen Vertrag zwischen Vermieter und Unitymedia gibt, bin ich dann verpflichtet die vollen 16,90 EUR für einen digitalen Kabelanschluss zu bezahlen? Fragen über Fragen...

Viele Grüße
PacmanII
 
  • DVB-T -> DVB-C, unverbindlich Testen, Widerrufsrecht Beitrag #2
Die gesetzlichen 14 Tage wirst immer haben ..

Mit ner Sonderkündigung wirst wohl nur durchkommen wenn im neuen Haus kein Kabelfernsehübergabepunkt existiert .. ansonsten: Vertrag ist Vertrag
 
  • DVB-T -> DVB-C, unverbindlich Testen, Widerrufsrecht Beitrag #3
Dann wart doch lieber, bis feststeht, ob du umziehst, oder nicht.

Die Qualität bei DVB-C ist schon um Welten besser als bei DVB-T. Wobei das auch mit dem Reciever zusammenhängt, da sind die UM Reciever leider nicht so der Hammer. Der Technisat UM-K1 soll wohl da ganz gut sein.
 
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