Weiß jemand von Euch, wie es mit einer Kündigung des Tarifs im Falle eines Umzugs in ein nicht versorgtes Gebiet aussieht?
stimmt eigentlich ist das ganz eindeutig von UM geklärt:
https://www.unitymediabusiness.de/media/pdf/Allgemeine-Geschaeftsbedingungen-Unitymedia.pdf >>> Seite 2:
7.8 Soweit Vertragsgegenstand ein Internet- und/oder Telefonieprodukt ist, steht dem Kunden, wenn er Verbraucher ist,
gem. § 46 Abs. 8 TKG das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen, wenn er
während der Laufzeit des Vertrages in ein Objekt zieht, in welchem das vertragsgegenständliche Produkt nicht verfügbar
ist. Dies gilt auch, wenn für die Nutzung des vertragsgegenständlichen Internet- und/oder Telefonprodukts in dem neuen
Objekt weitere Voraussetzungen ge geben sein müssen, durch die für den Kunden ein höheres monatliches Entgelt
entstünde. Der Kunde ist in diesen Fällen verpfl
ichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den Umzug (in der
Regel die amtliche Ummeldebestätigung) vorzulegen. Die monatlichen Grund gebühren aus dem Internet- und/oder
Telefonvertrag werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter berechnet.