Unitymedia Kündigungfrist UM business als "Privatkunde" bei Umzug

Diskutiere Kündigungfrist UM business als "Privatkunde" bei Umzug im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; @Joerg: Wenn du die Business-Nummer vom FB Support bekommst, sieht man keine Werbung mit Preisen. Außerdem kann man doch vom Verbraucher kaum...
  • Kündigungfrist UM business als "Privatkunde" bei Umzug Beitrag #26
@Joerg: Wenn du die Business-Nummer vom FB Support bekommst, sieht man keine Werbung mit Preisen.
Außerdem kann man doch vom Verbraucher kaum verlangen, dass er weiß was es bedeuten kann, wenn nur Nettopreise angegeben werden.
 
  • Kündigungfrist UM business als "Privatkunde" bei Umzug Beitrag #27
@Joerg: Wenn du die Business-Nummer vom FB Support bekommst, sieht man keine Werbung mit Preisen.
Außerdem kann man doch vom Verbraucher kaum verlangen, dass er weiß was es bedeuten kann, wenn nur Nettopreise angegeben werden.

Für mich sind das alles nur fadenscheinige Argumente,
wenn man die Diskussion nachliest, erkennt man, dass dem Betreffenden bei Vertragsschluss bewußt war, was er für einen Vertrag abgeschlossen hatte. Und jetzt windet man sich wie ein Fisch auf dem Trockenen.

Man kann sich die Rosienen im Leben nicht immer rauspicken.

Entscheidend dürften zunächst die AGB sein, ob dort in der Sache, hier Umzug, eine Unterscheidung zwischen Privatkunden und Geschätskunden gemacht wird, dann BGB, TKG greift meines nicht, der Vertragsnehmer ist Geschäftskunde.

Also nicht völlig ausgeschlossen, dass die 3 Monatsfrist gilt...

Die gedanklich radikale Gegenposition wäre schließlich: der "Privatkunde" habe sich den Geschäftsvertrag erschlichen; er hat als "Privatkunde", als er seine Unterlagen kontrollierte, nie festgestellt, dass diese ein wenig anders sind, als die, die er gewöhnlich als Privatmann bekommt?

Aus dieser Sicht würde ich mit dem Gegenüber gerne Geschäfte machen :naughty:
 
  • Kündigungfrist UM business als "Privatkunde" bei Umzug Beitrag #28
Entscheidend dürften zunächst die AGB sein, ob dort in der Sache, hier Umzug, eine Unterscheidung zwischen Privatkunden und Geschätskunden gemacht wird, dann BGB, TKG greift meines nicht, der Vertragsnehmer ist Geschäftskunde.
Ich verstehe nicht, warum hier seitenweise im Nebel rumgestochert wird, statt einfach mal in den AGB nachzusehen. Wie ich schon weiter oben schrieb, steht doch ganz klar in den AGB, die auch Bestandteil des Vertrages für Businesskunden sind (denn schließlich sind sie Anlage zum Formular für den Vertragsabschluss eines Businesskunden), dass die Dreimonatsfrist nach dem TKG gilt, sofern der Kunde ein Verbraucher ist.
Der Eigenschaft "Verbraucher" bestimmt sich nicht nach dem angeschlossenen Vertragsnamen sondern an Fakten.

An keiner Stelle in den Unterlagen von UM steht, dass der Businessvertrag nur auf Geschäftskunden beschränkt ist. Die als Anlage zum Business-Vertrag beigefügten AGB beschäftigen sich sogar ausdrücklich mit den Rechten eines Verbrauchers.
Eine Beschränkung existiert in den AGB nur für Geschäftskunden, die UM ausdrücklich auf ihre Business-Tarife verweist.
 
  • Kündigungfrist UM business als "Privatkunde" bei Umzug Beitrag #29
Weiß jemand von Euch, wie es mit einer Kündigung des Tarifs im Falle eines Umzugs in ein nicht versorgtes Gebiet aussieht?

stimmt eigentlich ist das ganz eindeutig von UM geklärt:

https://www.unitymediabusiness.de/media/pdf/Allgemeine-Geschaeftsbedingungen-Unitymedia.pdf >>> Seite 2:
7.8 Soweit Vertragsgegenstand ein Internet- und/oder Telefonieprodukt ist, steht dem Kunden, wenn er Verbraucher ist,
gem. § 46 Abs. 8 TKG das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen, wenn er
während der Laufzeit des Vertrages in ein Objekt zieht, in welchem das vertragsgegenständliche Produkt nicht verfügbar
ist. Dies gilt auch, wenn für die Nutzung des vertragsgegenständlichen Internet- und/oder Telefonprodukts in dem neuen
Objekt weitere Voraussetzungen ge geben sein müssen, durch die für den Kunden ein höheres monatliches Entgelt
entstünde. Der Kunde ist in diesen Fällen verpfl
ichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den Umzug (in der
Regel die amtliche Ummeldebestätigung) vorzulegen. Die monatlichen Grund gebühren aus dem Internet- und/oder
Telefonvertrag werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter berechnet.
 
  • Kündigungfrist UM business als "Privatkunde" bei Umzug Beitrag #30
Steinikov hat das weiter oben schon widerlegt, wenn UM pingelig ist.
Der Begriff Verbraucher ist im BGB §13 sehr genau als Privatperson definiert.

Aber war da nicht irgendwas im Business-Tarif mit "wenn die Leistung soundsolang nicht erbracht werden kann, kann man fristlos kündigen" ?
 
  • Kündigungfrist UM business als "Privatkunde" bei Umzug Beitrag #31
@strelnikov:
Ich hatte bei Vertragsabschluss ein ungutes Gefühl, dies wurde aber an keiner Stelle bestätigt.
Ich habe mich nirgendwo eingeschlichen, habe mich klar als Privatkunde zu erkennen gegeben und wurde an keiner Stelle darauf hingewiesen, dass das eine doofe Idee ist.

Welchen Vertrag bekommt man den als Privatmann so? Woher soll man den Unterschied kennen?
Ich zeige nur Punkte auf, die deutlich machen, dass Privatkunden den Vertrag abschließen können, ohne auf besondere Konditionen hingewiesen zu werden.
Wenn das möglich ist, sollten eigentlich für Privatkunden auch Privatkundenrechte gelten.

Wenn ich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Vertrag abgeschlossen hätte, wäre das natürlich was anderes.
 
  • Kündigungfrist UM business als "Privatkunde" bei Umzug Beitrag #32
Der Begriff Verbraucher ist im BGB §13 sehr genau als Privatperson definiert.
Ja klar. Und der Kunde ist hier ja eine Privatperson, der den Tarif "Business" abgeschlossen hat.
Demnächst kommt hier noch jemand mit dem Argument, dass wenn jemand einen Lippenstift kauft, er automatisch zur Frau wird oder zumindest vorgespielt hätte, eine Frau zu sein. :kratz:
 
  • Kündigungfrist UM business als "Privatkunde" bei Umzug Beitrag #33
ist euch langweilig ?
weil ihr bauscht hier was auf...
wenn "Verbraucher" eventuell Privatperson sein soll, dann ist doch alles fit, wir reden hier doch von Privatkunden mit Businesstarif
und bei mir war es wie bei den anderen, sogar schriftlich: UM so 2-3 Monate vor Vertragsende (bzw automatischer Verlängerung vom 64/5-Tarif, den hatte ich da schon 2 oder gar 3 Jahre) eine Email geschickt und um ein Angebot gebeten mit meinen Wünschen (5MBit/s Upload) > dann kam eine Antwort, das war Anfang letzten Jahres, da wollte man mir Privat-mässig den 150MBit/s-Tarif verkaufen > hab ich geantwortet: wie siehts denn mit dem Business50/5 aus, der wäre doch ideal >> geht auch, rufen sie die Geschäftskundenhotline an (mit Nummer) > Angerufen, noch lang und breit debattiert, dass im Endeffekt nur die MWSt auf den (günstigen) Preis drauf kommt >> innerhalb von einer Stunde war umgestellt.

Selbst als blöder Klempner kann ich da nur sagen: wenn UM hier was geschäftliches sehen sollte, dann müssten sie mal sorgfältiger arbeiten. Ich kann bei keinem Grosshändler einkaufen, ohne vorher einen Handelsregistereintrag, sowie Umsatzsteuer-ID beizubringen (weil wäre auch gesetzlich für den Händler verboten, von daher ist der halt verpflichtet zur Überprüfung).
Den Link zu den AGBs hab ich ja mit reingepackt zur Passage: der findet sich nicht irgendwo, sondern auf wie man sieht auf der UM-Business-Domain. Und wenn UM Privatpersonen als Businesskunden zulässt und in den AGBs wird von Verbraucher gesprochen, dann bin ich das ! alles andere wäre arglistige Täuschung, womit die ganze Klausel keinen Bestand hat und die gesetzlichen/"üblichen" Kündigungsfristen (3 Monate zum Monatsende) gelten (oder gar keine, sprich von jetzt auf gleich).
Meine MVLZ geht halt noch bis März/April nächsten Jahres, aber da hab ich per se vor nachzufragen. Mindestvertragslaufzeit ist eine Sache, aber wenn die vorbei ist, dann will ich in Zukunft per se eine 3 monatige Kündigungsfrist haben. Die W!chser haben mich einmal abgezogen und 9 Monate lang die Kabelgrundbegühr zahlen lassen bis ich aus dem Vertrag kam (alte Wohnung lief das "unkündbar" über die Miete, wegen 3play-Vertrag hat man mir nach dem Umzug die Kabelgrundgebühr aufgezwungen, in meinen Augen rechtlich sehr zweifelhaft) = wenn das so nicht läuft gehts zur Telekom, mittlerweile liegt hier auch Glasfaser
 
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