Unitymedia Sonderkündigungsrecht bei Umzug?

Diskutiere Sonderkündigungsrecht bei Umzug? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo Foris, wenn in der neuen Wohnung kein Kabelanschluss vorliegt, da das Haus nicht ans Kabelnetz angeschlossen ist und nur über Satellit...
  • Sonderkündigungsrecht bei Umzug? Beitrag #1

Katinka71

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Oberhausen (NRW)
Hallo Foris,

wenn in der neuen Wohnung kein Kabelanschluss vorliegt, da das Haus nicht ans Kabelnetz angeschlossen ist und nur über Satellit Sender empfängt, habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht als Kunde von UM bei Umzug in diese Wohnung?

MfG
 
  • Sonderkündigungsrecht bei Umzug? Beitrag #2
Nicht nur als Kunde von UM ;)
http://dejure.org/gesetze/TKG/46.html Absatz 8.

Solltest jedoch drei Monate vor Umzug Kündigen, damit du nicht noch für Leistungen zahlen musst, die nicht erbracht werden.
 
  • Sonderkündigungsrecht bei Umzug? Beitrag #3
Hallo Katinka71, :winken:

ja, in so einem Fall gewähren wir unseren Kunden ein Sonderkündigungsrecht. :zwinker: Wichtig ist, wie Dir ja schon mitgeteilt wurde, dass uns der Umzug recht zeitnah gemeldet wird. Dabei ist zunächst einmal auch egal, ob das schriftlich, telefonisch oder per E- Mail erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende ab dem Datum der Erstmeldung bzw. zum Umzugsdatum. Wenn Du z.B. erst im Dezember umziehen willst, jetzt aber schon eine Ankündigung bei uns machst, dann wird pünktlich zum Umzugstermin gekündigt.

Grundsätzlich benötigen wir der Form halber immer eine schriftliche Kündigung mit dem Vermerk, dass ein Umzug ansteht. Sofern bekannt, bitte direkt auch das Umzugsdatum und die neue Adresse mit angeben. Dann wird zunächst einmal eine Kündigung zum Ende der regulären Vertragslaufzeit erfasst. Wenn Du uns nach Deinem Umzug eine Kopie der Meldebescheinigung als Nachweis über den Umzug einreichst, wird das Vertragsende entsprechend angepasst. :smile:

Viele Grüße
Sandra
 
  • Sonderkündigungsrecht bei Umzug? Beitrag #4
Hallo und vielen Dank für die Infos! :super:
 
  • Sonderkündigungsrecht bei Umzug? Beitrag #5
ja, in so einem Fall gewähren wir unseren Kunden ein Sonderkündigungsrecht
Gewähren ist wohl der falsche Ausdruck :nein:
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
 
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