Unitymedia Unitymedia lehnt Widerruf ab

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  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #1

LK111

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Hallo zusammen,

ich habe einen Unitymedia-Vertrag (3Play), der als Voraussetzung einen Kabelanschluss benötigt. Nun habe ich diesen 3Play-Vertrag seit 4 Jahren, der Kabelanschluss lief über den Hausanschluss. Dieser Hausanschluss wurde nun von meinem Vermieter gekündigt. Ein paar Tage später erhielt ich (unaufgefordert) eine Bestätigung von Unitymedia über einen Vertragsabschluss für einen Kabelanschluss mit der Information, dass ich diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Da ich selbst den Kabelanschluss nicht möchte, machte ich fristgerecht von meinem Widerrufsrecht gebraucht.
Als Antwort erhielt ich einige später Tage die Information, dass sie meinen Widerruf erhalten hätten, Teile meines Produktes von einem Kabelabschluss abhingen und ich dieses zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen könnte (den genauen Wortlaut habe ich gerade leider nicht vorliegen). Ich habe das so verstanden, dass der Kabelanschluss nun gekündigt wurde, mein Produkt 3Play nur nicht mehr vollständig funktioniert und ich später einen Produktwechsel machen bzw. kündigen kann.
Heute bekam ich die Rechnung für den neu abgeschlossenen Kabelvertrag inkl. Abschlussgebühren. In einem Telefonat mit dem Kundendienst teilte man mir mit, dass das ja alles kein Wunder sei, mein Widerruf sei von Unitymedia abgelehnt worden und ich hätte den Brief wohl nicht richtig gelesen.

Jetzt frage ich mich, ob das alles so rechtens ist. Ich habe den Vertrag nicht selbst abgeschlossen, ihn rechtzeitig widerrufen und muss nun trotzdem die Kosten zahlen? Hätte ich in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht oder ein Recht auf ein Produkt-Downgrade oder was auch immer? Ich habe kein Interesse am Kabelanschluss!

Kann mir hier jemand weiterhelfen?
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #2
Ein paar Tage später erhielt ich (unaufgefordert) eine Bestätigung von Unitymedia über einen Vertragsabschluss für einen Kabelanschluss mit der Information, dass ich diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Da ich selbst den Kabelanschluss nicht möchte, machte ich fristgerecht von meinem Widerrufsrecht gebraucht.

Warum hast Du einen Vertrag widerrufen, den Du gar nicht abgeschlossen hast?
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #3
Ja eben weil ich ihn nicht abgeschlossen habe. Ich habe daraufhin mit dem Kundendienst telefoniert und anschließend den Vertrag Widerrufen.
Was hätte ich sonst tun sollen?
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #4
hallo

Dir muss aber klar sein das du ohne Kabelanschluss keinerlei TV mehr Sehen kannst,wenn UM das richtig durch zieht mit Sperrfilter bsw Verblomben der Antennendose.
Und du musst auf 2 Play umsteigen.

gruss kalle
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #5
Was hätte ich sonst tun sollen?

Z. B., UM schriftlich (bzw. in geeigneter Form) darauf hinweisen, dass es keinen Vertragsabschluss (für den Kabelanschluss) zwischen dir und UM gibt und Du auch nicht vor hast, so einen Vertrag abzuschließen.
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #6
Dir muss aber klar sein das du ohne Kabelanschluss keinerlei TV mehr Sehen kannst,wenn UM das richtig durch zieht mit Sperrfilter bsw Verblomben der Antennendose.
Und du musst auf 2 Play umsteigen.

Das ist mir durchaus gewusst und der Sinn der Sache. Aber offensichtlich darf ich das nicht?!

Z. B., UM schriftlich (bzw. in geeigneter Form) darauf hinweisen, dass es keinen Vertragsabschluss (für den Kabelanschluss) zwischen dir und UM gibt und Du auch nicht vor hast, so einen Vertrag abzuschließen.

Ich habe mich telefonisch mit UM in Verbindung gesetzt und erfahren, dass das automatische Erstellen eines Vertrags die übliche Vorgehensweise in meinem Fall ist.
Nicht üblich finde ich allerdings, dass ich nicht von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen darf.
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #7
Ohne Kabelanschluss kann man doch auch kein Internet und Telefon über UM in Anspruch nehmen.

Du musst dich jetzt entscheiden, was du willst:

1. Du willst keinen KAbelanschluss und dann in der Folge auch kein Internet und Telefon über UM. Wenn dem so ist, würde ich mir nen Anwalt nehmen und entsprechend dagegen vorgehen.

2. Du willst Internet und Telefon weiter bei UM behalten. Da dein Vermieter aber den Kabelanschluss gekündigt hat (was ja sein gutes Recht ist) musst du zwangsläufig einen Vertrag über einen Kabelanschluss bei UM abschliessen. Evtl. kann man versuchen von einer Abschlussgebühr auf Kulanzbasis abzusehen.

Internet und Telefon ohne Kabelanschluss wird nicht funktionieren, da der KAbelanschlussvertrag Grundvoraussetzung für Internet und Telefon ist.
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #8
Ohne Kabelanschluss kann man doch auch kein Internet und Telefon über UM in Anspruch nehmen.

Du musst dich jetzt entscheiden, was du willst:

1. Du willst keinen KAbelanschluss und dann in der Folge auch kein Internet und Telefon über UM. Wenn dem so ist, würde ich mir nen Anwalt nehmen und entsprechend dagegen vorgehen.

2. Du willst Internet und Telefon weiter bei UM behalten. Da dein Vermieter aber den Kabelanschluss gekündigt hat (was ja sein gutes Recht ist) musst du zwangsläufig einen Vertrag über einen Kabelanschluss bei UM abschliessen. Evtl. kann man versuchen von einer Abschlussgebühr auf Kulanzbasis abzusehen.

Internet und Telefon ohne Kabelanschluss wird nicht funktionieren, da der KAbelanschlussvertrag Grundvoraussetzung für Internet und Telefon ist.

Danke für die Informationen!
Ich persönlich war bislang der Ansicht, dass der Kabelanschluss nur Voraussetzung für 3Play, nicht aber für 2Play ist. Für 2Play sollte das Vorhandensein eines Kabels ausreichen. Habe ich das falsch verstanden?
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #9
Wir haben genau dieses Thema vor ein paar Wochen misshandelt.
Dabei ging es aber um einen Umzug von einer Wohnung mit intergrierten Nebenkosten zu einer ohne Nebenkosten:
http://www.unitymediaforum.de/viewtopic.php?f=10&t=31778
Die Antwort eines UM-Mitarbeiters war für mich sehr überraschend und sollte eigentlich auch hier angewendet werden können.
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #10
2. Du willst Internet und Telefon weiter bei UM behalten. Da dein Vermieter aber den Kabelanschluss gekündigt hat (was ja sein gutes Recht ist) musst du zwangsläufig einen Vertrag über einen Kabelanschluss bei UM abschliessen. Evtl. kann man versuchen von einer Abschlussgebühr auf Kulanzbasis abzusehen.

Internet und Telefon ohne Kabelanschluss wird nicht funktionieren, da der KAbelanschlussvertrag Grundvoraussetzung für Internet und Telefon ist.

Nein, sein Vermieter hat nur den Kabelanschlussvertrag gekündigt, der das Fernsehen betrift. Für lediglich Internet und Telefon, braucht man diesen Teil (den der Vermieter gekündigt hat) des Kabelanschlussvertrages nicht.
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #11
Um es nochmal klar zu stellen. Ein physisch vorhandener Kabelanschluss ist natürlich notwendig.

Der Vertrag für einen Kabelanschluss für reines Internet und Telefon allerdings nicht. Der ist rein buchhalterisch.
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #12
@LK111
das ist auch richtig, für 2play (Internet + Telefon) brauchst du eigentlich keinen Kabelanschluss/TV (diese ca 18 Euro Grundgebühr)
allerdings gibt es dann einen Sperrfilter = geht nix mehr TV über das Kabel, nur Internet + Telefon

ich war Anfang letzten Jahres in einer ähnlichen Situation:
2009 Vertrag abgeschlossen und 3play genommen, weil kostete (zumindest damals) exakt das gleiche wie 2play
Kabelgrundgebühr lief "unwiderruflich" über die Miete - also war mit 2play definitiv nix zu sparen und so hat man halt ein Backup für den Satempfang *g*

Anfang 2014 dann umgezogen, ebenfalls Kabel vorhanden und 2play bzw Home&Office nutze ich auch weiterhin (wie vorher TV wieder über Sat)
Kündigung/Änderung von 3play auf 2play war erst im folgenden September möglich (Vertragslaufzeit) und solange musste ich auch die Kabelgrundgebühr zahlen
hab mehrfach UM angeschrieben und tefloniert: nix zu machen, schliesslich steht im 3play/TV-Vertrag ja eindeutig, dass Kabelanschluss/Grundgebühr Pflicht ist :(

Geld einfach zurück buchen ist sicherlich keine Option, wenn man tatsächlich Internet&Telefon haben will
aber vorallem wenn es eine Preiserhöhung bedeutet (war bei mir der Fall, die 7 Wohnungen am alten Wohnort waren zusammen genommen über den Vermieter billiger als der Einzelanschluss, in der neuen Wohnung nutze nur ich Kabel), halte ich eine Kündigung für Rechtens - dich hat man ja sogar "gefragt" wie es rechtlich nötig ist (wenn auch nicht wirklich die Option zum Kündigen tatsächlich gelassen - da sieht man schon, dass UM sich auf sehr dünnem Eis bewegt)
kann man halt kein 3play mehr nutzen (bei mir hat es wie erwähnt eh keinen Unterschied gemacht, heutzutage ist das glaube ich anders)
aber auch egal, "freiwillig" akzeptiert UM das nicht = musst zum Anwalt gehen (denn wie gesagt: einfach Geld einbehalten/zurück buchen gibt garantiert Ärger bis zur Sperrung des Anschlusses)
ohne Rechtsschutz muss man sich das halt überlegen, bei mir wären es ca 170 Euro gewesen, wenn man da die Anwaltskosten und Zeit sieht...

ist völlig arschig von UM, könnte jetzt noch kotzen und daher rate ich auch keinem mehr auch nur Internet/Telefon von UM zu wählen, wenn via Telefonkabel/DSL ebenfalls möglich (bei uns wurde im letzten Jahr ausgebaut = auch Geschwindigkeits-mässig keine Nachteile, preislich eh nicht)

Wer Zeit, Lust und Geld (oder Rechtsschutz) hat, dem kann ich nur raten zu klagen, das Verhalten ist nicht nur moralisch verkehr, sondern in meinen Augen auch rechtswidrig. Sieht man ja bei dir: formell wird da erstmal ein Vertrag geschickt mit der Optionn diesen abzulehnen (weil das ist eben deutsches Recht !) und dann f!ckt man dich hinten rum mit "muss genommen werden". Solltest du mehr für 3play wie für 2play zahlen, wäre der Preisunterschied meiner Meinung nach "verloren"/zu zahlen, aber ein Zwang einen Vertrag über die Kabelgrundgebühr/TV abzuschliessen sehe ich nicht wirklich, lediglich, dass die zu zahlende Leistung (3play/TV) ohne diesen nicht wirklich erbracht werden kann (da könnt man sich dann "später" drüber streiten - nachweislich keine Leistung = kein Geld *g*)
Wenn UM ehrlich wäre, dann wäre die Kabelgrundgebühr bei den 3play-Verträgen direkt enthalten (mit der Option diese raus zurechnen, wenn es schon über die Miete läuft), aber wer würde dann dieses schrottige TV-Angebot zu horrenden Preisen überhaupt noch buchen ? dann ist es gegen Telekom/Entertain usw konkurrenzlos und völlig überteuert (kann man schon fast von Wucher sprechen). Daher verarscht UM seine Kunden mit Verträgen, welche andere Verträge mit verpflichten/voraus setzen, ohne diese wirklich im Preis mit anzugeben (auch hier rechtlich ganz ganz dünnes Eis auf dem sich UM bewegt - aber: wo bislang kein Kläger, da kein Richter)

Das Telefon+Internet, 2play, ohne Kabelgrundgebühr geht kannst du ja selber sehen, wenn du dir im Internet die UM-Werbung anguckst: nur bei 3play/TV steht dabei, dass ein Kabelanschluss Pflicht ist.
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #13
... und erfahren, dass das automatische Erstellen eines Vertrags die übliche Vorgehensweise in meinem Fall ist.

Und die Mindestvertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt des "Abschlusses dieses Vertrages", ist 24 Monate für deinen 3play-Tarif?
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #14
also so wollte man mir bei meinem Umzug auch erst kommen (wobei ich meine, dass man von 12 Monaten gesprochen hat Anfang 2014)
aber das haben se dann sogar am Telefon eingesehen: einen wegen 3play (in meinem Fall zum September kündbar) in den Kabel-Grundgebührvertrag zwingen mit dem Argument ist wegen 3play verpflichtend und dann eine Mindestvertragslaufzeit die 3play überdauert aufzwingen geht nun wirklich nicht :)
...aber versucht hat man selbst das :(
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #15
Zum Abschluss eines Vertrags kann man in aller Regel zum Glück niemanden zwingen. Eine andere Frage ist, was die Konsequenz für die Erbringung der Leistungen aus dem 3Play-Vertrag ist.

Für den TE interessanter ist aber vielleicht die Frage, ob der Vermieter einfach so den Kabelanschluss kündigen kann.
Wenn dieser im Mietvertrag aufgeführt ist, dann muss der Vermieter auch leisten.
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #16
Für den TE interessanter ist aber vielleicht die Frage, ob der Vermieter einfach so den Kabelanschluss kündigen kann.
Wenn dieser im Mietvertrag aufgeführt ist, dann muss der Vermieter auch leisten.

Warum sollte er das nicht können ?

Wenn der Kabelanschluss in den Nebenkosten enthalten ist, dann hat der Vermieter i.d.R. einen "Mehrfachanschlussvertrag" (mir fällt aktuell das richtige Wort hierfür nicht ein) mit UM geschlossen.
Also einen Vertrag in dem entweder eine bestimmte Anzahl von Anschlüssen inkludiert sind oder wo ein Pauschbetrag mit UM vereinbart wurde.

Dies bedeutet das der Vermieter hier der rechtliche Vertragspartner von UM ist, Mieter sind nur die Nutzer, womit der Vermieter also auch das alleinige Entscheidungsrecht hat.
Entscheidet der Vermieter das er den Vertrag mit UM kündigen möchte, unter Einhalt aller Fristen natürlich, so kann er das tun. Ggf. muss jeder Mieter dann einen eigenen Einzelnutzeranschluss beantragen.
Auch der Wechsel von einem Kabelanbieter zu einem anderen ist durch den Vermieter möglich, ohne das der einzelne Mieter hier wirklich etwas wirksames ausrichten kann.

Ebenso könnte der Mieter ja auch etwas dagegen haben, einen Kabelanschluss zahlen zu müssen den er u.U. gar nicht nutzen will weil ihm DVB-T vollkommen ausreicht.

Bei einer ETG, wo zumeist dann eine HV die Position des Vermieters übernimmt, sind das ggf. etwas anders aus.


Just my 2ct
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #17
Wenn der Kabelanschluss nicht in den Nebenkosten ist, erhöhen sich bei 3Play natürlich die Kosten - aber sollten gleichzeitig nicht auch die Nebenkosten sinken, da, nunja, der Kabelanschluss eben nicht mehr drin ist? Der Vermieter kann die kosten dafür ja wohl kaum weiter berechnen.
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #18
Wenn der Kabelanschluss nicht in den Nebenkosten ist, erhöhen sich bei 3Play natürlich die Kosten - aber sollten gleichzeitig nicht auch die Nebenkosten sinken, da, nunja, der Kabelanschluss eben nicht mehr drin ist? Der Vermieter kann die kosten dafür ja wohl kaum weiter berechnen.
Es ist aber ein Unterschied, ob du z.B. 7 Euro in den Nebenkosten bezahlst oder 18,90
Wenn dieser im Mietvertrag aufgeführt ist, dann muss der Vermieter auch leisten.
Das wurde, ich glaube letztes Jahr, gleich von mehreren großen Mietgesellschaften widerlegt.
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #19
Hi @LK111,
in dem verlinkten Beispiel von Hajodele gab es eine einheitliche Regelung für diesen Fall.
Für Deinen Fall müssen wir uns das mal im Detail anschauen - Es sollte aber auf das selbe hinaus laufen.
Sprich, Du kannst den 3 Play Vertrag mit einer dreimonatigen Frist kündigen oder unter Berücksichtigung der selben Frist auf 2 Play downgraden.
Verbindlich können wir es Dir aber erst im Zusammenhang mit Deinen Kundendaten sagen.

Wenn Du möchtest, dass wir uns das mal für Dich anschauen, kontaktiere uns via Twitter oder Facebook (der Account heißt "Unitymedia-Hilfe) via Privatnachricht und Deinen Kundendaten.

MFG

Henrik
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #20
Vielen Dank für eure Hilfe!

Die Kündigung des Kabelvertrags von Seiten meines Vermieters war übrigens in Ordnung. Mir war nur nicht bewusst, dass dasfür mich diese Konsequenzen haben würde.

@Henrik: Ich werde mich bei Facebook mit dem UM-Kundendienst in Verbindung setzen.
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #21
Ohne Kabelanschluss kann man doch auch kein Internet und Telefon über UM in Anspruch nehmen.

Du musst dich jetzt entscheiden, was du willst:

1. Du willst keinen KAbelanschluss und dann in der Folge auch kein Internet und Telefon über UM. Wenn dem so ist, würde ich mir nen Anwalt nehmen und entsprechend dagegen vorgehen.

2. Du willst Internet und Telefon weiter bei UM behalten. Da dein Vermieter aber den Kabelanschluss gekündigt hat (was ja sein gutes Recht ist) musst du zwangsläufig einen Vertrag über einen Kabelanschluss bei UM abschliessen. Evtl. kann man versuchen von einer Abschlussgebühr auf Kulanzbasis abzusehen.

Internet und Telefon ohne Kabelanschluss wird nicht funktionieren, da der KAbelanschlussvertrag Grundvoraussetzung für Internet und Telefon ist.

Schwachsinn.
Der DKA (digitaler Kabelanschluss) ist Voraussetzung für HD Sender, die im 3Play verbaut sind, nicht aber für 2Play (Internet & Telefon) Produkte.
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #22
Der DKA (digitaler Kabelanschluss) ist Voraussetzung für HD Sender, die im 3Play verbaut sind, nicht aber für 2Play (Internet & Telefon) Produkte.
Nein - sobald du via Kabel TV schauen willst, werden diese Kosten in irgendeiner Form fällig. Entweder über die Nebenkosten oder über einen Einzelvertrag.
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #23
Der DKA (digitaler Kabelanschluss) ist Voraussetzung für HD Sender, die im 3Play verbaut sind, nicht aber für 2Play (Internet & Telefon) Produkte.
Nein - sobald du via Kabel TV schauen willst, werden diese Kosten in irgendeiner Form fällig. Entweder über die Nebenkosten oder über einen Einzelvertrag.
Nein, wenn man TV schauen möchte, dann reicht der analoge Anschluss, und dieser ist gratis.
TE ging es aber um den DKA, also den digitalen Kabelanschluss und der ist Voraussetzung für die 3Play Produkte. Für 2 play eben nicht, und daher könnte er zum ende der Laufzeit runter stufen. :)
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #25
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