Unitymedia Unitymedia lehnt Widerruf ab

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  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #26
Hallo.
Nein, wenn man TV schauen möchte, dann reicht der analoge Anschluss, und dieser ist gratis.

Quatsch.

Dann erzähl mal wie es richtig ist :)
Der Privatkunde wird für analoges Fernsehen nicht berechnet. Es sei denn, er lebt (als Eigentümer) in einem Einfamilienhaus, dann wird die Einspeisun gezahlt, nicht aber das TV per se.

Um mal was klar zu stellen.

Du qualifizierst die Aussagen anderer als "Schwachsinn" ab, und zwar hier:
Schwachsinn.
Der DKA (digitaler Kabelanschluss) ist Voraussetzung für HD Sender, die im 3Play verbaut sind, nicht aber für 2Play (Internet & Telefon) Produkte.

Und dann erwartest Du, dass ich dir noch erkläre, wie es sich wirklich verhält.
Das ist echt dreist von dir.

Aber sei es drumm.

"Analoger Kabelanschluss" und "Digitaler Kabelanschluss" waren bzw. sind vertragliche Konstrukte - mehr nicht und auch nicht weniger.

Technisch betrachtet, liegt das TV Signal an jeder Kabeldose an - egal welches TV Signal, also das analoge und das digitale in SD- bzw. HD-Qualität.

Wenn jemand beispielsweise im Kabel nur analog schauen will, dann braucht er einen Kabelvertrag in irgendeiner Form: als Einzelnutzer oder Sammelvertrag über den Vermieter (oder ähnlich) und für jeden dieser vertraglichen Konstrukte steht der Kunde entweder in einem direkten oder indirekten Vertragsverhältnis mit dem Anbieter - mit anderen Worten von gratis kann in keiner Form die Rede sein.

Ich wünsche dir noch was und Grüße dich
C.
 
  • Unitymedia lehnt Widerruf ab Beitrag #27
Aber ich habe mich ja tatsächlich vertan.

Für 1play oder 2play ist selbstverständlich kein Kabelanschlussvertrag notwendig. Da hatte ich wohl einen kurzfristigen Aussetzer. :D

Aber sobald man TV schauen möchte über den Kabelanschluss, benötigt man einen entsprechenden Vertrag. Dabei ist selbstverständlich egal, ob analog oder digital. Nutzt man den Kabelanschluss ohne entsprechenden Vertrag, ist das illegal.
 
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