In dem oben verlinkten "Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten" wurden ein paar Paragrafen hinzugefügt oder geändert. Den von dir genannten §5 scheint das aber nicht zu betreffen. Demnach könnte dieses "Schlupfloch" bestehen bleiben.
Für mich klingt das aber ein wenig arg konstruiert.
Ein anderer Kabelbetreiber hat bereits angekündigt, auch nach Fall des Routerzwangs mit Zwangsmodems arbeiten zu wollen. Wie er das anstellen will, hat er nicht gesagt.
Die Kabelprovider geben an, dass es technische Probleme gäbe, wenn Kunden ihre eigenen Geräte anschließen wollen.
Da es für Provider wie UnityMedia billiger ist, wenn die Kunden ihre eigenen Modems kaufen (das Ausleihen von Modems kostet diese Provider nur Geld!), glaube ich tatsächlich, dass die Kabelprovider technische Probleme haben und man ein "Modem von der Stange" nicht ohne Weiteres (oder gar nicht) zum Laufen bekommt.
Die Provider (die durchgehend gegen die Gesetzesänderung waren) werden für die Lösung dieser Probleme sicherlich keinen Cent Geld ausgeben, sondern die Kunden, die unbedingt ein eigenes Modem haben wollen, mit den Problemen im Regen stehen lassen.
Hier hatte mal ein User berichtet, dass in Australien eine Variante umgesetzt ist, wonach unbekannte Modems so provisioniert werden, dass der User auf eine Landing-Page geleitet wird. Auf dieser lassen sich dann die Daten zur richtigen Freischaltung des Gerätes eingeben. Das wäre auch für deutsche Kabelanbieter eine denkbare Variante.
Das Problem dabei:
Jede Änderung kostet Geld!
Ob es die Einrichtung einer Landing-Page ist oder sonst irgend etwas: Jede Änderung ist teuer.
Gehen wir davon aus, dass die Zwangsrouter, die UM im Juli im Angebot hat, technisch deutlich besser sind als die jetzigen Modelle. Dann werden vielleicht 1% der Kunden einen eigenen Router haben wollen.
Wenn ein Provider sowieso Änderungen am Netz in z.B. 10 Monaten vorgesehen hat, wären die Kosten, die durch eine zweite Änderung am Netz entstehen, möglicherweise höher, als die Kosten, die dadurch entstehen, dass Kunden, denen man sagt, dass nur Modems mit einstellbarer MAC-Adresse verwendet werden können, ihren Vertrag kündigen.