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Unitymedia Routerzwang fällt Anfang August

Diskutiere Routerzwang fällt Anfang August im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Ich weiß :D Hab von dem TC auch bisher nichts positives gelesen, daher werde ich den Teufel tun, meinen jetzigen Anschluss irgendwie zu ändern...
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #51
Ich weiß :D

Hab von dem TC auch bisher nichts positives gelesen, daher werde ich den Teufel tun, meinen jetzigen Anschluss irgendwie zu ändern. 50Mbit mit reinem IPv4 und FB6340 und stabile 55 Mbit die anliegen. Gibt also keinen Grund, an dieser Situation was zu ändern (es sei denn, ich wäre masochistisch veranlagt, aber das bin ich ja nicht :D ).
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #52
Ach bin mal auf August/ September gespannt, will dann auf 200 upgraden von den jetzigen 100 wegen des Uploads.
Mal schauen was die so meinen. Will auf jeden Fall das Modem behalten und nicht auf die Horrorbox wechseln.
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #53
Re: AW: Routerzwang fällt Anfang August

<t>Auf 200 kannst Du doch auch jetzt schon mit dem 3208/3212 upgraden...</t>
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #54
Nur das der Vertrag noch bis November läuft. Kurz vor ende der Kündigungsfrist besteht eher die Chance paar Vergünstigungen z.B. Neukundenrabatt auszuhandeln ;)
Hoffe ja auch noch, das man etwas flexibler das Paket schnüren kann. Maxdome brauch ich z.B. nicht.
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #55
Wenn man sich die:
Stellungnahmen zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl von Unitymedia


Durch liest...
Fällt einen besonders auf Seite 27/28 der Punkt "C" auf
c. Notwendige Hoheit über Modems
Da wie bereits oben beschrieben das Kabelnetz ein Shared Medium ist, ist es notwendig, dass der
Netzbetreiber auf dem Modem verschiedene Parameter festlegen und einige von ihnen während des
Betriebs sogar in Echtzeit anpassen kann. So muss es beispielsweise in jedem Zeitpunkt möglich
sein festzulegen, welche Kanäle in welchen zeitlichen Intervallen ein bestimmtes Kabelmoden nutzen darf.
.....
In den Kabelnetzen hingegen werden die Authentifizierungsdaten vom Netz auf
das Modem gespeichert. UM dabei eine Manipulation zu verhindern, dürfen diese Daten nicht durch
den Kunden selbst eingegeben werden oder ihm auf sonst eine Art und Weise zugänglich gemacht werden
.......
Darüber hinaus muss für jedes Modem eine an das Netzwerk angepasste aktuelle Firmware auf das Modem aufgespielt und später (gerade zum Abstellen eventueller Sicherheitsprobleme) verändert
werden können. Auch dazu ist ein Zugriff auf das Modem notwendig. Da das Modem bislang Besitz
des Netzbetreibers ist, ist ein Zugriffsrecht unproblematisch. Wie ein solches Recht aber bei kundeneigenen
Geräten wirksam begründet werden könnte, ist durch den Referentenentwurf nicht beantwortet
worden.

Also will UM mit Gewalt weiter auf das MODEM(Router) auch wenn es denn Kunden Gehört.....
weiter uneingeschränkten zugriff haben.
Um nach eigenen gutdünken, Einstellungen, und insbesondere eine an das Netzwerk angepasste aktuelle Firmware auf das Modem aufgespielen zu können.
Das Heist ergo zb. das Wlan, Abzuschalten oder Andere VOIPs zusperren / zu Löschen. und auch andere sachen die zb. von AVM in der Original Fimware enthalten sind.

Wenn also UM SEINE Firmware Per TR-69 auf denn Kunden Router instaliert,
sind die dann auch nicht besser als in der von UM zur verfügung gestelten Hardware.

Ich vermute aber mal das UM sich auf seine Vertragsfreiheit Berufen wird....
Und bei Kunden einfach einen Vertrag ablehnt, der nicht die von UM gestelte Hardware benutz,
und Vertraglich auf die benutzung eigener Hardware und die Herausgabe der Logindaten VERZICHTET....
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #56
Wenn man sich die:
Stellungnahmen zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl von Unitymedia


Durch liest...
Fällt einen besonders auf Seite 27/28 der Punkt "C" auf
c. Notwendige Hoheit über Modems
Da wie bereits oben beschrieben das Kabelnetz ein Shared Medium ist, ist es notwendig, dass der
Netzbetreiber auf dem Modem verschiedene Parameter festlegen und einige von ihnen während des
Betriebs sogar in Echtzeit anpassen kann. So muss es beispielsweise in jedem Zeitpunkt möglich
sein festzulegen, welche Kanäle in welchen zeitlichen Intervallen ein bestimmtes Kabelmoden nutzen darf.
.....
In den Kabelnetzen hingegen werden die Authentifizierungsdaten vom Netz auf
das Modem gespeichert. UM dabei eine Manipulation zu verhindern, dürfen diese Daten nicht durch
den Kunden selbst eingegeben werden oder ihm auf sonst eine Art und Weise zugänglich gemacht werden
.......
Darüber hinaus muss für jedes Modem eine an das Netzwerk angepasste aktuelle Firmware auf das Modem aufgespielt und später (gerade zum Abstellen eventueller Sicherheitsprobleme) verändert
werden können. Auch dazu ist ein Zugriff auf das Modem notwendig. Da das Modem bislang Besitz
des Netzbetreibers ist, ist ein Zugriffsrecht unproblematisch. Wie ein solches Recht aber bei kundeneigenen
Geräten wirksam begründet werden könnte, ist durch den Referentenentwurf nicht beantwortet
worden.

Also will UM mit Gewalt weiter auf das MODEM(Router) auch wenn es denn Kunden Gehört.....
weiter uneingeschränkten zugriff haben.
Um nach eigenen gutdünken, Einstellungen, und insbesondere eine an das Netzwerk angepasste aktuelle Firmware auf das Modem aufgespielen zu können.
Das Heist ergo zb. das Wlan, Abzuschalten oder Andere VOIPs zusperren / zu Löschen. und auch andere sachen die zb. von AVM in der Original Fimware enthalten sind.

Wenn also UM SEINE Firmware Per TR-69 auf denn Kunden Router instaliert,
sind die dann auch nicht besser als in der von UM zur verfügung gestelten Hardware.

Ich vermute aber mal das UM sich auf seine Vertragsfreiheit Berufen wird....
Und bei Kunden einfach einen Vertrag ablehnt, der nicht die von UM gestelte Hardware benutz,
und Vertraglich auf die benutzung eigener Hardware und die Herausgabe der Logindaten VERZICHTET....
Das macht alles nichts aus für mich.Habe Vertrag zu
November gekündigt,und dann geht's ab zu Telekom.100 mb 40 Upload mit einer Fritzbox für 39,90€ im Monat.
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #57
Du hast leider weder das Gesetzgebungsverfahren noch das Gesetz verstanden.

Du zitierst aus eine Stellungnahme, die obsolet ist.

Ein ISP darf einen Kunden mit einem privaten EG nicht benachteiligen. Er kann aber einen Kunden, dessen privates EG oder dessen UM Moden den Netzbetrieb stört, aussperren.
In den Kabelnetzen hingegen werden die Authentifizierungsdaten vom Netz auf
das Modem gespeichert. UM dabei eine Manipulation zu verhindern, dürfen diese Daten nicht durch
den Kunden selbst eingegeben werden oder ihm auf sonst eine Art und Weise zugänglich gemacht werden
.......
Darüber hinaus muss für jedes Modem eine an das Netzwerk angepasste aktuelle Firmware auf das Modem aufgespielt und später (gerade zum Abstellen eventueller Sicherheitsprobleme) verändert
werden können. Auch dazu ist ein Zugriff auf das Modem notwendig. Da das Modem bislang Besitz
des Netzbetreibers ist, ist ein Zugriffsrecht unproblematisch. Wie ein solches Recht aber bei kundeneigenen
Geräten wirksam begründet werden könnte, ist durch den Referentenentwurf nicht beantwortet
worden.

Und Unitymedia hat völlig Recht in den oben zitierten Punkten Vorbehalte zu machen und einem Kunden einen Eingriff in das UM Netz-Management vorzuenthalten.
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #58
Das ist alles richtig was du Schreibst.

Aber man kann aus der Stellungnahme Rückschlüsse darauf führen welche grundsätzliche meinung UM hat.

Und die Vertragsfreiheit, ist halt ein grundsatz im Vertrags Recht.

Bis es dazu eindeutige Urteile gibt, werden die es einfach versuchen.

Ist doch das gleiche wie UM immer behauptet das man schon immer ohne Probleme....
Seinen eigenen Router benutzen kann.
Nur das es keine Modem (mehr) mit einen Echten Brige Modus mehr gibt.....
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #59
Finde ich nicht.
Schaut man sich das Prozedere mal an https://www.youtube.com/watch?v=XGmDBo-00mY Wird klar, das man den Abruf der Zugangsconfig auch via Passwortschutz mit Kundendaten betreiben kann und nichts mit dem Gerät zu tun hat.
Auch jetzt kann ich in die Config schauen und sie verändern auf den Geräten der Netzbetreiber. Daher kam ja unter anderem der Scandal letztes Jahr bei KD.
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #60
Also will UM mit Gewalt weiter auf das MODEM(Router) auch wenn es denn Kunden Gehört...
So wie ich das verstehe, wäre UM genau so wie der andere von mir zitierte Kabelnetz-Betreiber schon mit einer Modem+Router-Kombination glücklich, wobei das Modem kostenlos vom Provider gestellt wird und den Kunden nichts angeht, während der Router vom Kunden gekauft wird und UM nichts angeht - so, wie es bei Altverträgen wie bei mir noch immer der Fall ist.

Theoretisch kann ein Provider die Kabelmodems in den Keller eines Mehrfamilienhauses stellen und in die Wohnungen Ethernet-Kabel verlegen. Viele Glasfaser-Anbieter machen das übrigens so. Diese Variante wäre auch nach Ende des Routerzwangs noch völlig in Ordnung.

In diesem Fall käme wohl kein Kunde auf die Idee, nachzufragen, welche Modems im Keller stehen und wie oft und wann Softwareupdates gemacht werden...
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #61
Re: AW: Routerzwang fällt Anfang August

<t>Mir persönlich wäre es wirklich egal, ob UM mir ein Modem aufzwingt oder nicht. Wichtig für mich ist nur die freie Routerwahl und dass der Router dann auch uneingeschränkt nutzbar ist. <br/>
<br/>
Als Altkunde mit dem 3208, IPv4 und einem Router meiner Wahl kann ich mich aktuell nicht beschweren. <br/>
Müsste ich aber den TC-Schrott, die Horrorbox oder die neue Connectbox mit all ihren Nachteilen nutzen, wäre ich wohl auch schon zurück zur T-Com, obwohl ich von diesem Haufen nun wirklich kein Freund bin.</t>
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #62
Re: AW: Routerzwang fällt Anfang August

<r><QUOTE author="Toxic"><s>
</s>Mir persönlich wäre es wirklich egal, ob UM mir ein Modem aufzwingt oder nicht. Wichtig für mich ist nur die freie Routerwahl und dass der Router dann auch uneingeschränkt nutzbar ist. <br/>
<br/>
Als Altkunde mit dem 3208, IPv4 und einem Router meiner Wahl kann ich mich aktuell nicht beschweren. <br/>
Müsste ich aber den TC-Schrott, die Horrorbox oder die neue Connectbox mit all ihren Nachteilen nutzen, wäre ich wohl auch schon zurück zur T-Com, obwohl ich von diesem Haufen nun wirklich kein Freund bin.<e>
</e></QUOTE>

Hi @ all,<br/>
<br/>
also ich hätte z.B. auch kein Problem mit einer Zwangsfritzbox aber was mir tierisch auf den Senkel geht ist die absolut veraltete Firmware.Da hat man ein absolutes Topmodell von AVM (6490) und hat aber nicht die gleiche angepasste Cable Software zur 7490.</r>
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #63
Ich hatte es hier im Forum schon mal 2014 Geschrieben....

Also ein Reines "Nacktes Passives Modem" ohne Jegliche Spielereien wie:
DHCP Server
Anschluss der Telefone an dieses sowie W-Lan (sonst wäre es ja doch ein Router....)
als ihren Netzabschlusspunkt.
Welches sich nur über seine MAC-Adresse im Netz eindeutig Identifizirt.
Und dann das Internet an einen nach geschalteten Router über eine fixe IP Adresse (änderbar)
an einen LAN Anschluß weitergibt.
Wäre ja auch ok.

Wenn alle anderen sachen wie Telefonie Technik inkls. der
daten dafür( die müste dann der Provider, denn Kunden aushändigen) etc. sich in einen
Nach Geschalteten Router befinden. (Optionales Kunden Eigentum / Frei Gekauft)
Ohne Jeglichen Zugriff des Providers via TR-69 etc.
Dann hätte der Kunde alles im Griff, und nicht wie es zur zeit ist.

Und das hätten die von UM auch schon vor Jahren ohne Gesetzes änderung machen können.
Jetzt ist es zu Spät jetzt ist auch die MODEM Lösung nicht mehr Gesetzes Komform....

Jetzt bitte nicht sagen das gibt es doch schon...
Stimmt die Alten CISOS im Ipv4 Modus hatten noch einen ECHTEN Bridge Modus....
Aber NEIN der TC7200 als auch die Connect Box das sind ROUTER
und verseuchen das Heim (Firmen) Netzwerk mit einen (nicht wirklich konfigurierbaren) DHCP Server.

Anm.
Alle Netzwerke die ich Betreue Beruflich als auch Privat haben KEIN DHCP
nur die zusätzlichen Wireless Access Points haben DHCP aber mit einen sehr ENGEN IP Bereich
der beim FIXEN Netzwerk nicht Benutzt wird.
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #64
Interessant das ganze Thema.

Ich habe aktuell die Fritzbox 6320, diese darf aber nur die Verbindung ins Internet herstellen und das Telefon ist notgedrungen daran angeschlossen. Wlan und alle PCs im LAN laufen über meinen eigenen Router.

Tarif läuft noch bis November, ich werde im Sommer kündigen und einfach die weitere Entwicklung abwarten, mehr kann man kaum tun.

Diese Horizon Box war immer ein Horror für mich. Das Teil steht ja im Wohnzimmer, so ein Router gehört aber ins Arbeitszimmer.
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #65
Re: AW: Routerzwang fällt Anfang August

<r><QUOTE author="obi76"><s>
</s>
also ich hätte z.B. auch kein Problem mit einer Zwangsfritzbox aber was mir tierisch auf den Senkel geht ist die absolut veraltete Firmware.Da hat man ein absolutes Topmodell von AVM (6490) und hat aber nicht die gleiche angepasste Cable Software zur 7490.
<e>
</e></QUOTE>
Es ist allerdings noch die Frage, ob dieses Problem nach Ende des Routerzwangs weiter bestehen wird:<br/>
<br/>
Irgendwer hat bereits darauf hingewiesen, dass die Routerhersteller ein Interesse daran haben, die Router so zu bauen, dass sie nur an bestimmten Netzen (z.B. nur bei UnityMedia im KabelBW-Bereich) funktionieren und dass sie auch die Möglichkeiten haben, die Provider entsprechend so zu beeinflussen, dass diese ihre Netze entsprechend aufbauen.<br/>
<br/>
Möglicherweise wird zum Beispiel AVM für das KabelDeutschland-Modell regelmäßig Softwareupdates herausgeben, während es für das UnityMedia-Modell keine Softwareupdates gibt...<br/>

<QUOTE author="dgmx"><s>
</s>
Diese Horizon Box war immer ein Horror für mich. Das Teil steht ja im Wohnzimmer, so ein Router gehört aber ins Arbeitszimmer.
<e>
</e></QUOTE>
AFAIK bekommt man dieses Gerät doch nur, wenn man ein Paket mit Horizon-TV-Programm bestellt??<br/>
<br/>
Logischerweise steht das Ding dann neben dem Fernseher.</r>
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #66
Re: AW: Routerzwang fällt Anfang August

<t>Du Horrorbox MUSSTE man seinerzeit nehmen, als man auf das 3Play-Premium upgraden wollte, um die 200Mbit zu bekommen. Bei mir steht das Ding jetzt als Client im Kinderzimmer und ich nutze weiterhin meinen HD-Recorder und das Cisco.</t>
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #67
Man musste aber niemals die Horizon auch als Modem benutzen, es gab immer die Möglichkeit ein seperates Gateway zu bekommen.
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #68
Re: AW: Routerzwang fällt Anfang August

<t>Das ist richtig... <br/>
Man konnte auch sein altes Modem behalten, auch wenn UM das nicht so gerne sah und immer versucht hat das zu verneinen. Daher habe ich ja auch noch das gute alte 3208. ;-)</t>
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #69
Mir wollte man damals die FB 6320 nicht lassen sondern nur das Horizon Teil geben, dass hätte ja bedeutet das ich das Ding im Wohnzimmer stehen gehabt hätte und dann von da aus hätte alles verkabeln müssen. Ist aber alles so ausgelegt das die ganze Verkabelung im Arbeitszimmer zusammen läuft. So meinte ich das, dass die Horizon Box ansonsten im Wohnzimmer "richtig" ist, dass leuchtet mir ein. ;)
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #70
Wenn alle anderen sachen wie Telefonie Technik inkls. der
daten dafür( die müste dann der Provider, denn Kunden aushändigen) etc. sich in einen
Nach Geschalteten Router befinden. (Optionales Kunden Eigentum / Frei Gekauft)

Bei DOCSIS und einem echten transparenten Kabelmodem gibt es keine Daten, welche dem Kunden ausgehändigt werden können.
Jetzt bitte nicht sagen das gibt es doch schon...
Stimmt die Alten CISOS im Ipv4 Modus hatten noch einen ECHTEN Bridge Modus....

Ein reines Kabelmodem hat keinen Bridge Modus. Den braucht es überhaupt nicht. Der Bridge-Modus kann ein Gateway funktionell in ein echtes Kabelmodem versetzen.
Aber NEIN der TC7200 als auch die Connect Box das sind ROUTER
und verseuchen das Heim (Firmen) Netzwerk mit einen (nicht wirklich konfigurierbaren) DHCP Server.

Nicht, wenn die Bridge-Funktion aktiviert ist, aber das wird mit der Konfigurationsdatei unterbunden. Sowohl Hard-, als auch firmwareseitig würden diese Geräte das können.

MfG
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #71
Ich muss bis spätestens Montag kündigen, wenn ich aus meinem Vertrag raus will.
Zur Zeit habe ich das Cisco EPC3208G- Modem( mit Bridge? ) und daran angeschlossen einen selbstgekauften
WLAN-Router! Wir haben 100 Mbit-Anschluss mit Telefon und Fernsehen!

Man hat mir auch, gegen verschiedene Vergünstigungen, angeboten auf das 3Play 120 upzugraden,
Da wäre dann auch die Connect-Box mit dabei!
Wir haben nur unser WLAN-Netz konfiguriert und haben keine sensiblen Daten auf den Rechnern.

Jetzt habe ich aber gelesen, dass die Connect-Box so viele Nachteile mit sich bringt!
Deswegen ein paar fragen:

1) Kann das Ciscomodem EPC3208G( daran den D-Link DIR-615 WLAN-Router ) die 100Mbit (wenn Sie denn ankommen) auch weitergeben, oder welche Nachteile hat es?
2) Würdet ihr im alten 100Mbit-Vertrag bleiben, denn dann könnte ich die "alte" Hardware behalten?
23) Was hat denn die Connectbox für Otto Normaluser für Nachteile?


Leztendlich hätte ich nur 20Mbit mehr ( worauf ich verzichten kann), aber wir bekämen auch noch den Receiver für
Zeitversetztes Fernsehen umsonst und das zu gleichen Preis!

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Grüße aus Stuttgart
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #72
Das Cisco 3208G ist eigentlich eines der Klo-Geräte die UM rausgegeben hat.
Das ist keine Modem sondern ein Gateway, obwohl es äußerlich wie ein Modem aussieht.
Mit der Connectbox wirst du wahrscheinlich keinen Accesspoint mehr benötigen.
Das integrierte WLAN ist recht gut.

Mit einem Wechsel vom Cisco3208G zur Connectbox hast du schon ein deutlich besseres Gerät.
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #73
Man hört halt nur schlechtes von der Connectbox, z.B.
Weil man keinen Router mehr anschließen kann.
Die Connectbox soll viele Sicherheitslücken haben
Zudemm soll es Probleme mit der Telefonie geben ....
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #74
Router anschließen geht mit einem EPC3208G auch nicht vernünftig, denn beide Geräte lassen sich nicht im Bridgemodus betreiben.
 
  • Routerzwang fällt Anfang August Beitrag #75
Re: AW: Routerzwang fällt Anfang August

<t>Im Grunde kannst Du Dich nur verbessern, wenn Du endlich den D-Link entfernst. Diese Gerät ist veraltet. Es hat lediglich 100Mibt Ports. Sowohl für LAN als auch für WAN. Demnach kannst Du mit diesem Gerät nicht mal Deine aktuellen 100Mibt erreichen. Ich schätze, dass maximal 90Mbit durch gehen...</t>
 
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