Wenn man sich die:
Stellungnahmen zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl von Unitymedia
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/P...=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf Durch liest...
Fällt einen besonders auf Seite 27/28 der Punkt "C" auf
c. Notwendige Hoheit über Modems
Da wie bereits oben beschrieben das Kabelnetz ein Shared Medium ist, ist es notwendig, dass der
Netzbetreiber auf dem Modem verschiedene Parameter festlegen und einige von ihnen während des
Betriebs sogar in Echtzeit anpassen kann. So muss es beispielsweise in jedem Zeitpunkt möglich
sein festzulegen, welche Kanäle in welchen zeitlichen Intervallen ein bestimmtes Kabelmoden nutzen darf.
.....
In den Kabelnetzen hingegen werden die Authentifizierungsdaten vom Netz auf
das Modem gespeichert. UM dabei eine Manipulation zu verhindern, dürfen diese Daten nicht durch
den Kunden selbst eingegeben werden oder ihm auf sonst eine Art und Weise zugänglich gemacht werden
.......
Darüber hinaus muss für jedes Modem eine an das Netzwerk angepasste aktuelle Firmware auf das Modem aufgespielt und später (gerade zum Abstellen eventueller Sicherheitsprobleme) verändert
werden können. Auch dazu ist ein Zugriff auf das Modem notwendig. Da das Modem bislang Besitz
des Netzbetreibers ist, ist ein Zugriffsrecht unproblematisch. Wie ein solches Recht aber bei kundeneigenen
Geräten wirksam begründet werden könnte, ist durch den Referentenentwurf nicht beantwortet
worden.
Also will UM mit Gewalt weiter auf das MODEM(Router) auch wenn es denn Kunden Gehört.....
weiter uneingeschränkten zugriff haben.
Um nach eigenen gutdünken, Einstellungen, und insbesondere eine an das Netzwerk angepasste aktuelle Firmware auf das Modem aufgespielen zu können.
Das Heist ergo zb. das Wlan, Abzuschalten oder Andere VOIPs zusperren / zu Löschen. und auch andere sachen die zb. von AVM in der Original Fimware enthalten sind.
Wenn also UM SEINE Firmware Per TR-69 auf denn Kunden Router instaliert,
sind die dann auch nicht besser als in der von UM zur verfügung gestelten Hardware.
Ich vermute aber mal das UM sich auf seine Vertragsfreiheit Berufen wird....
Und bei Kunden einfach einen Vertrag ablehnt, der nicht die von UM gestelte Hardware benutz,
und Vertraglich auf die benutzung eigener Hardware und die Herausgabe der Logindaten VERZICHTET....