Re: Unitymedia: Router der Kunden werden ins WLAN-Netz integ <r><QUOTE author="Joerg"><s>
</s>@Toxic Sehr schlechter Vergleich, denn Du hast bereits einen bestehenden Vertrag mit UM. Es handelt sich also letztlich um eine AGB-Änderung, und sowas kriege ich dauernd von PayPal, eBay, div Online-Banken usw. Jedesmal steht drin, dass die Änderung "aktiv" wird wenn ich nicht fristgerecht widerspreche. So what? <br/>
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Jörg<e>
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Das, was du beschreibst, ist eine komplizierte Angelegenheit, die sich nicht generell auf Vertragsänderungen anwenden lässt.<br/>
Siehe z.B.<br/>
<URL url="https://de.wikipedia.org/wiki/Schweigen_%28Recht%29#Schweigen_in_den_AGB"><LINK_TEXT text="https://de.wikipedia.org/wiki/Schweigen ... in_den_AGB">https://de.wikipedia.org/wiki/Schweigen_%28Recht%29#Schweigen_in_den_AGB</LINK_TEXT></URL>
<QUOTE><s>
</s>In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird häufig von Genehmigungs- und Zugangsfiktionen Gebrauch gemacht, die dazu führen, dass das Schweigen des Verbrauchers eine Zustimmung bedeuten soll. In § 308 Nr. 5 BGB werden Klauseln für unwirksam erklärt, die dem Empfänger einseitig sein Schweigen als Erklärungsmittel aufdrängen und ihm eine Erklärungspflicht aufbürden. Nach § 308 Nr. 6 BGB sind Zugangsfiktionen, die unterstellen, dass der Verbraucher bestimmte Mitteilungen erhalten hat und genehmigt, nichtig. Dies ist durch die Rechtsprechung zu Gunsten des Verbrauchers bestätigt worden. Danach sind Kündigungen, Mahnungen, Frist- und Nachfristsetzungen oder Rücktrittserklärungen in den AGB mit nachteiligen Rechtsfolgen für den Verbraucher unwirksam.<br/>
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Soll eine Vielzahl von vergleichbaren Verträgen in gleicher Weise geändert werden, können die Gebühren von Kreditinstituten oder Telefonanbietern ohne ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers erhöht werden; dabei müssen die Verträge ihm aber ausreichend Zeit zum Widerspruch geben und insgesamt zumutbar sein (§ 308 Nr. 4 BGB). Bleibt der Widerspruch aus und der Kunde schweigt, tritt die neue Gebührenregelung in Kraft. In diesen Fällen wird von der Erklärungsfiktion Gebrauch gemacht, die nach widerspruchslosem Ablauf einer Ausschlussfrist von der Genehmigung der Gebührenerhöhung durch den Verbraucher ausgehen darf. Eine verbraucherseitige Genehmigung zu einer Gebührenerhöhung darf mithin fingiert werden, wenn der Kunde der Erhöhung nach vorheriger Information nicht widerspricht, sondern das Vertragsverhältnis stillschweigend fortsetzt, da sein Schweigen nicht auf die vertraglichen Mindestinhalte bezogen werden darf.<e>
</e></QUOTE>
In diesem Fall könnte man argumentieren, dass sich das Schweigen auf die "vertraglichen Mindestinhalte" bezieht.<br/>
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Außerdem wird in den entsprechenden Schreiben (z.B. von der Bank) auch explizit auf die Änderungen hingewiesen (sollte zumindest so sein!). Es wird sogar oft eine Gegenüberstellung der geänderten Sätze oder Passagen vorgenommen, meist schön übersichtlich nebeneinander, links "Vorher", rechts "Nachher" mit Fettdruck (oder Durchstreichen) der Änderungen. (Hier gibt es allerdings auch unrühmliche Ausnahmen, wie letztens bei mir z.B. bei einem Bank-Schreiben, welches wie ein Werbeschreiben aussah und nur versteckt auf eine saftige Gebührenerhöhung der Kreditkarte hinwies.)<br/>
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Was UM hier durchdrücken will, ist eine einseitige Vertragsänderung und das ist (bis auf die o.g. Ausnahmen) unwirksam. Vertragsänderungen bedürfen der aktiven Zustimmung <B><s>
</s>beider<e></e></B> Vertragsparteien.<br/>
Wenn z.B. der Vermieter dem Mieter die Miete erhöhen will, muss er ihn um Zustimmung bitten. Auch wenn das nur eine Formalität ist, denn, wenn er sich an die Gesetze hält, darf er ja unter gewissen Maßgaben Mieterhöhungen vornehmen. Trotzdem, ohne "offizielle" Zustimmung geht es nicht.<br/>
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UM aber schickt ein blumiges Schreiben raus, dass aussieht wie Werbung. "WifiSpot - Freuen Sie sich auf den neuen Service" ... "Sie müssen nichts tun, außer sich zurückzulehnen und vorzufreuen" ...<br/>
Das ist irreführend. Denn ich muss eben doch etwas tun, wenn ich z.B. nicht hinterher zwangsläufig mein Nutzungsverhalten ändern will! Und dass das so ist, steht irgendwo weiter unten in dem vielen Text, ist aber im Gegensatz zu den Werbeaussagen nicht durch Fettdruck hervorgehoben.<br/>
Ich z.B. nutze mein W-LAN nur per (in der FB integrierten) Zeitschaltung 15 Min. am Tag und auch nur mit 25% Sendeleistung. Das dürfte ich aber nach dem "nichts tun, außer zurückzulehnen ..." dann so nicht mehr machen. (Mal abgesehen davon, dass UM vermutlich auf Nummer sicher geht und mir diese Funktionen dann sowieso mit dem nächsten Firmware-Update streicht. Was auch wiederum ein fragliches, auf jeden Fall aber unschönes Vorgehen wäre.)<br/>
Es geht hier um die Implementierung eines komplett neuen "Services" und die Verwendung des geg. von UM gemieteten oder geliehenen Routers zu diesem neuen erweiterten Verwendungszweck. Dementsprechend werden auch komplett neue Besondere Geschäftsbedinungen dazu rausgegeben.<br/>
Auswirkungen dieser Änderung können vielfältig sein und sind teils schwer greif-, beweis- oder formulierbar. Deshalb schenke ich mir das an dieser Stelle auch erst mal, sonst kommt gleich wieder der Stiff und spricht von Strahlenopfern, Stromverbrauchsexplosionen u.ä.<br/>
Aber ob das nicht über den Rahmen einer kleinen Gebührenänderung hinausgeht und inwieweit das im Sinne der o.g. Ausnahme "zumutbar" ist, gelte es zu klären. Auf jeden Fall finde ich das Schreiben irreführend. Wer sich nicht so intensiv - wie wir hier - damit befasst, wird denken, 'na, es ändert sich ja nichts für mich, also kümmere ich mich auch nicht weiter darum' (das Kleingedruckte speziell auf der Rückseite wird mit Sicherheit von den meisten nicht gelesen). Und irgendwann wird er vielleicht feststellen, dass der vertragsbrüchig wird, wenn er die Strahlung seines W-LAN Netzes reduziert oder es ausschaltet oder den Router gar ganz vom Strom nimmt.<br/>
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Der Sinn dieses irreführenden Schreibens mit Werbecharakter ist offensichtlich: Schließlich wirbt UM in dem Schreiben gleichzeitig mit "mehreren hunderttausend Standorten in Ihrer Region", was wiederum aber nur auf der Spekulation beruht, dass möglichst wenige Leute aufgrund des vorliegenden Schreibens widersprechen. Auch fragwürdig!</r>