Außerdem, IPv6 gibt es schon seit 1998 - warum verklagt du nicht die Mobilfunk-Anbieter? Die weisen sich ja schließlich nicht darauf hin dass sie nur einen veralteten IPv4-Anschluss anbieten
Einerseits: Verpflichtend ist IPv6 laut Standards erst seit dem 15. April 2012 und nicht seit 1998. Meines Wissens lief IPv6 im Internet erst gegen 2006 so wirklich stabil.
Andererseits: Seit 2012 ist IPv6 wirklich laut Standards verpflichtend, während IPv4 (selbst in Form von CGNAT!) nur noch ein "soll-Feature" ist. Von daher müsste man von der Logik her tatsächlich gegen den Mobilfunkanbieter vorgehen.
Ich hoffe mal so, dass ein großer Anbieter einige neue Dienste demnächst IPv6-only anbietet. Sobald das passiert, müssen die Provider umstellen.
Das Einzige, dass man erreichen könnte, wäre doch allerhöchstens ein Sonderkündigungsrecht!?
Wenn UM verpflichtet wäre, IPv4 zu liefern, könnte man UM auch noch auf Schadensersatz verklagen oder darauf, einen Bussiness-Anschluss zum Preis eines Privatkundenanschlusses zu liefern.
Es gibt sogar Ansichten, dass ein reiner IPv4-Anschluss nicht mehr Gesetzeskonform ist.
Gesetzeskonform nicht - du kannst auch einen IPv2- oder IPv3-Anschluss verkaufen, wenn du das mit deinem Kunden so vereinbart hast.
Standardkonform ist reines IPv4 allerdings nicht mehr,
wenn der Anschluss seit dem 16. April 2012 geschaltet wurde.
Mir war beim buchen des Internetanschlusses nicht klar, dass man damit nicht wie seit 20 Jahren üblich einfach Dateien für seine Freunde zum Download zur Verfügung stellen kann.
An dieser Stelle könnte sich UM auf die AGB berufen, in denen drinsteht, dass "Serverbetrieb" am Privatkundenanschluss nicht zulässig ist.
Was genau "Serverbetrieb" ist, ist sicherlich Auslegungssache - z.B. wenn du irgendwelche Smart-Home-Geräte zuhause hast, die du von deinem Handy aus steuern willst.
Bei "für seine Freunde zum Download zur Verfügung stellen" - wie du es schreibst - wirst du aber Probleme haben, zu erklären, dass das kein "Server-Betrieb" ist.
Bei der Bestellung stand nirgends, dass dieser Internetanschluss sich DEUTLICH von andere Internetanschüsse unterscheidet.
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Das IPv6 Netz ist ein separates Netz neben das ganz normale und übliche IPv4 Netz.
In Deutschland verwenden inzwischen meines Wissens (fast) alle Kabelprovider und (fast) alle Glasfaserprovider DS-LITE für Privatkunden. Die Technik beim Mobilfunk ist sogar noch "schlimmer".
Im Ausland sieht es noch schlimmer aus: In den meisten Ländern ist reines CGNAT wahrscheinlich die Regel und nicht die Ausnahme. Und verglichen damit ist DS-Lite noch ein echter Vorteil, da man da im Gegensatz zu reinem CGNAT oft mit Portmappern u.Ä. Abhilfe schaffen kann.
Auf irgendwelche schriftliche Standards kannst du dich auch nicht berufen: Die IETF-Standards besagen nämlich seit 2012, dass jeder Internet-Anschluss IPv6 "in jedem Fall" haben muss, aber IPv4 nur "falls möglich" und gegebenenfalls mit eingeschränktem Funktionsumfang (was bei DS-Lite der Fall wäre) haben sollte.
Könntet ihr mir eure Probleme mit IPv6 ... nennen?
Immer dann, wenn irgendwer was von "Problemen mit IPv6" geredet hat, hat sich am Ende herausgestellt, dass es das IPv4-CGNAT ist, das Probleme macht und nicht das IPv6. Das ist in deinem Fall übrigens genau so.
Könntet ihr mir eure Probleme mit ... DS-Lite nennen?
Dieses Forum ist voll von entsprechenden Einträgen.
Hast du dir schon mal überlegt, ob es vielleicht auch Lösungen für dein Problem gibt?
Falls z.B. ein Portmapper-Dienst Abhilfe schaffen würde (das geht leider nicht immer), wärst du auf 2 Jahre Vertragslaufzeit gesehen wahrscheinlich sogar billiger dran, als dich die Autofahrt zum Rechtsanwalt und zurück kostet.