Ich weiß zwar nicht, was user "addicted" mit "z.Z." meint, aber ich würde damit den Zeitraum beschreiben, in dem einige Server (dazu zählen auch private NAS-Server etc.) IPv6-only erreichbar sind, als auch einige Internet-Anschlüsse noch IPv4-only unterwegs sind und somit keine IPv6-only Server erreichen können.
Das wäre somit der Zeitraum von etwa
2012 bis (wenn die aktuellen Schätzungen stimmen)
2024.
Wenn zZ jetzt meint, also genau heute, dann ist für mich ein IPv4-only Anschluss ein 100%iger Internetanschluss. Ich benötige derzeit kein IPv6.
Die Frage ist nicht, was
für dich ein vollwertiger Internet-Anschluss ist, sondern was ist generell ein vollwertiger Internet-Anschluss ist.
Wenn jemand darauf angewiesen ist, eine bestimmte IPv6-only-Webseite zu erreichen (z.B. den Home-Server hinter einem DS-Lite-Anschluss, aber auch sowas wie http://www.mobilhund.de), hat er mit einem IPv4-only-Anschluss wesentlich schlechtere Karten als mit einem DS-Lite-Anschluss.
So eine Person würde dann sagen: "Für mich ist DS-Lite ein vollwertiger Internet-Anschluss, während IPv4-only für mich kein vollwertiger Anschluss ist."
... ist deshalb DSLite 100% Internet?
Genau darum geht es eben hier:
a) Wie definiert sich eigentlich die Dienstleistung "Internet" -> Wie sieht der potentielle Vertragsgegenstand aus und welche Eigenschaft hat er?
Bei Punkt a) ist genau das Problem: Offenbar gibt es zur Zeit keine
deutsche Behörde, die das Wort "Internet" genau definiert hat.
(Wenn man IETF-Standards hernimmt, wäre selbst ein IPv6-only-Anschluss ohne Möglichkeit, auf IPv4-Server zuzugreifen, ein "vollwertiger Internetanschluss", während ein IPv4-only-Anschluss noch nicht einmal ein "Internet-Anschluss" wäre.)
Ein kleines Gedankenspiel:
Würde eine deutsche Behörde "Internet" als "hat IPv4 ohne NAT" definieren, so hätte dies fatale Konsequenzen: Hotels könnten nicht mehr mit "Internet-Zugang für die Gäste" werben, denn auch da hat man IPv4 nur über NAT. Im Mobilfunk inzwischen meistens ebenfalls. Die Anzahl der möglichen "Internet-Anschlüsse" in Europa wäre technisch beschränkt - und zwar deutlich geringer als die Anzahl der Kunden, die "Internet" haben wollen.
Sobald viele Kunden von den kleinen Providern (die ja nicht mehr mit dem Wort "Internet" werben dürften) zur Telekom wechseln würden, wären auch dort die IPv4-Adressen alle und auch die Telekom könnte ihre Angebote nicht mehr mit dem Wort "Internet" bewerben. Die Folge wäre, dass irgendwann alle Provider nur noch "DS-Lite-Anschlüsse" und keine "Internet-Anschlüsse" mehr verkaufen könnten, weil jeweils der Provider, der noch IPv4-Adressen hat, so viele Kundenanfragen haben wird, dass ihm die Adressen ausgehen.
Würde eine deutsche Behörde hingegen vorschreiben, dass ein Anschluss nur dann mit dem Wort "Internet" beworben werden darf, wenn auch IPv6 dabei ist, wird jeder IPv4-Provider auf DualStack umsteigen, um weiterhin das Wort "Internet" verwenden zu dürfen.
In beiden Fällen könnten am Schluss alle Privatkundenanschlüsse IPv6, so dass ein DS-Lite-Anschluss von Außen erreichbar wäre und das "DS-Lite-Problem" nicht mehr existieren würde.
b) Auf was haben sich der Kunde und UM eigentlich geeinigt? -> Ist der gewünschte Vertragsgegenstand auch tatsächlich Gegenstand des Vertrages geworden??
In diesem Punkt muss man UnityMedia klar vorwerfen, nicht deutlich genug zu sein:
Bei einem anderen Provider heißt es in der Leistungsbeschreibung, dass der Provider entscheidet, ob der Kunde IPv4 oder IPv6 mit DS-Lite erhält (beim entsprechenden Provider gibt es inzwischen nur noch DS-Lite und echtes DualStack gegen Aufpreis).
Bei UnityMedia habe ich hingegen in den "offiziellen" Dokumenten (Leistungsbeschreibung Bussiness-Produkte und AGB Privatkunden) noch nicht einmal einen Hinweis darauf gefunden, dass es überhaupt unterschiedliche Protokolle gibt.