- Gerichtsverfahren wegen DS-Lite - bitte um Erfahrungen Beitrag #51
Gizeh775
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Weil du dir das jetzt so definierst...Es sind zwei Märkte, "Festnetz" (aka zuhause) und Mobilfunk.
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Weil du dir das jetzt so definierst...Es sind zwei Märkte, "Festnetz" (aka zuhause) und Mobilfunk.
Ich habe mir nichts rausgepickt, sondern nur das beantwortet, was an mich gerichtet war.Hast dir schön aus seinem Post rausgepickt was dir gefällt.
Oha, wüsste nicht, dass hier jemand das Thema der fehlenden öffentlichen IPv4 Adresse und damit marktunüblichem CGN im Mobilfunk angesprochen hätte. Mobilfunk und "Festnetz" sind 2 verschiedene Paar Schuhe und MF hat in dem Thema auch nichts verloren.Stell dir mal vor alle Handytarife mit INTERNETZUGANG/Flat müssten auf native IPv4 gehen, wie viele Smartphones gibt es in Deutschland?.....
Wie gesagt: Ich schätze dass 20-25% der PC-Nutzer in Deutschland IPv4 nur per CGN bekommen (Mobilgeräte nicht mitgerechnet, Zwangsrouter o.Ä., bei denen man keine Ports freischalten kann, aber schon).Also kann man heutzutage schon bei einem marktüblichen Internetzugang eine IPv4 erwarten.
Wenn man eine Dienstleistung bestellt, dann kann man exakt das erwarten, was in der Produktbeschreibung steht. Nicht mehr und nicht weniger. Also vergesst es, mit Marktüblichkeit etc. euch irgendwelche Produkteigenschaften zurechtzuspinnen!
So ganz unrecht hat er nicht:... was in der Produktbeschreibung steht. ... Also vergesst es, mit Marktüblichkeit etc. ...
Die Frage wäre an dieser Stelle wohl: Erwartet der Kunde, der einen Anschluss bei UM bucht, einen "typischen Internet-Zugang", einen "typischen Festnetz-Internet-Zugang" oder einen "typischen Kabel-Internet-Zugang".Erst redet ihr von der Definition eines "marktüblichen" Internetzuganges, dann wird daraus Festnetz, dann wird daraus auf einmal ausschließlich Kabel.
Das würde wahrscheinlich aber dazu führen, dass früher oder später alle Anschlüsse (und Mobilprovider) IPv6-fähig sein werden. Somit wäre das "DS-Lite-Problem" auch gelöst.Vor allem selbst wenn ..., dann habt ihr auf einmal alle DS-Lite am festen Internetanschluss ...
Das wäre aber für den TE schade, da er ja so gerne um alles klagt, wenn man so seine Beiträge liest.Ich schätze, Unitymedia würde bei Androhung einer Klage einfach IPv4 schalten. Da die ZPO eine gescheiterte, gütliche Einigung voraussetzt, um überhaupt klagen zu können, wird so vermieden, dass sich ein Richter mit diesem Thema befassen muss. IPv4 schalten kostet einen einzigen Mausklick; die Vorbereitung auf einen Prozess viel Zeit, Geld und Ärger.
Nur was würde passieren, wenn das rauskommt?IPv4 schalten kostet einen einzigen Mausklick; die Vorbereitung auf einen Prozess viel Zeit, Geld und Ärger.
Nur was würde passieren, wenn das rauskommt?IPv4 schalten kostet einen einzigen Mausklick; die Vorbereitung auf einen Prozess viel Zeit, Geld und Ärger.
Zunächst mal würden die ganzen Privatkunden, die nur wegen IPv4 einen Bussiness-Vertrag genommen haben, einen normalen Privatkundenvertrag nehmen und auf IPv4 bestehen (die Preisdifferenz ist höher als das, was ein Anwalt kostet). Weitere Kunden würden möglicherweise auf IPv4 bestehen und der IPv4-Adressvorrat von UM komplett aufgebraucht werden, so dass UM keine Bussiness-Verträge mehr verkaufen kann.
Wahrscheinlich würde UM Neukunden dann nur noch "DS-Lite-Internet-Anschlüsse" verkaufen und Bestandskunden ggf. vor die Wahl stellen, ob sie einen "DS-Lite-Internet-Anschluss" haben oder lieber zum Vertragsende gekündigt haben wollen...
Auch die Leute mit Business-Vertrag haben eine Mindestvertragslaufzeit abzuwarten, bis sie in einen Privatkundentarif wechseln könnten. Vermutlich sind das aber garnicht so viel Leute, die sich wegen DS-Lite beschweren oder aus diesem Grund einen Business-Vertrag haben. Würden wirklich die Massen damit ein Problem haben, hätte es diesbezüglich wohl auch schon Klagen gegeben; wobei sich dann aber nicht irgendein Hansel mit Unitymedia vor Gericht streiten würde, sondern eher eine Verbraucherschutz-Organisation oder ein Fachpresseverlag. Dies ist aber auch ein paar Jahre nach der Einführung von DS-Lite nicht passiert. Für Unitymedia wäre es das kleinere Übel, ein paar Leuten auf Beschwerde hin IPv4 zu schalten, als sich deswegen zu streiten. Anders sieht es aus, wenn das Beispiel Schule macht.
In meiner Umgebung kommen die meisten "Business"-Verträge aus der Gamer-Ecke.
In einem anderen Beitrag hat jemand geschrieben, dass die Sony PlayStation mit CGNAT gut zurecht kommt, aber die Nintendo WII nicht!mit PS4 und PC kann über DS-Lite alles zocken
Das kleinste Übel ist ein kleiner Text bei den Angeboten:
"Wir benutzen jetzt schon das zukunftsweisende IPv6/DS-Lite"
Es geht ja nicht darum, dass das eingesetzt wird.
Es geht nur darum, dass der Kunde darüber informiert sein soll.
In der Praxis wird das von den Meisten sowieso überlesen.
In meiner Umgebung kommen die meisten "Business"-Verträge aus der Gamer-Ecke.
Könntest du bitte genauer erklären wie du zu diese Zahlen kommst? Was du zuerst meiner Meinung nach rausrechnen müsstest wären Zwangsrouter. Unitymedia schaltet Kunden mit ein Vertragsbeginn von ca 2013 und später eigene Router. Kunden vom Zeitraum davor haben meines Wissens nach alle IPv4.Wie gesagt: Ich schätze dass 20-25% der PC-Nutzer in Deutschland IPv4 nur per CGN bekommen (Mobilgeräte nicht mitgerechnet, Zwangsrouter o.Ä., bei denen man keine Ports freischalten kann, aber schon).
Sehr, sehr interessant. Wie kommst du darauf, dass das Gericht danach beurteilen wird was ein normaler User "macht" anstatt "machen könnte"? Könntest du mir ein paar Beispiele in Form von Urteilsnummern geben? Falls nicht ggf eine andere Erklärung nicht unbedingt basierend auf Urteilsnummern.Wenn das stimmt, wäre die Frage aber nicht: "Ist DS-Lite marktüblich?", sondern: "Würden die meisten Kunden DS-Lite als 'Internet' bezeichnen?". 90% der Kunden würden den Unterschied zwischen Internet über IPv4-CGNAT, DS-Lite, nativem IPv4 und nativem DualStack aber nicht unterscheiden können...
Auch sehr sehr interessant. Mir liegt eine schriftliche Absage vor, dass man mir nichts anderes als DS-Lite schalten möchte.Ich schätze, Unitymedia würde bei Androhung einer Klage einfach IPv4 schalten. Da die ZPO eine gescheiterte, gütliche Einigung voraussetzt, um überhaupt klagen zu können, wird so vermieden, dass sich ein Richter mit diesem Thema befassen muss. IPv4 schalten kostet einen einzigen Mausklick; die Vorbereitung auf einen Prozess viel Zeit, Geld und Ärger.
Das wäre aber für den TE schade, da er ja so gerne um alles klagt, wenn man so seine Beiträge liest.
Kannst du mir dazu die Urteilsnummern nennen? Ich fand leider nichts.Ich glaube übrigens nicht, dass das ohne Anwalt passieren wird. Das haben schon hunderte erfolglos probiert.
Übrigens hat der TE immer noch nicht definiert, ob er
a) einfach eine IPv4 haben möchte
b) UM dazu zwingen möchte, IPv6/DS-Lite in die Angebotstexte zu integrieren
c) er womöglich DS haben möchte
d) er vom Vertrag zurücktreten möchte
e) er einfach nur klagen möchte, weil er zu viel Geld hat.
f) sonstiges
Wenn man (vor Gericht) klagt, sollte man ja igendwie definieren, was man will.
Das ist wieder so ein Apfel Birnen Vergleich.Könntest du bitte genauer erklären wie du zu diese Zahlen kommst? Was du zuerst meiner Meinung nach rausrechnen müsstest wären Zwangsrouter. Unitymedia schaltet Kunden mit ein Vertragsbeginn von ca 2013 und später eigene Router. Kunden vom Zeitraum davor haben meines Wissens nach alle IPv4.Wie gesagt: Ich schätze dass 20-25% der PC-Nutzer in Deutschland IPv4 nur per CGN bekommen (Mobilgeräte nicht mitgerechnet, Zwangsrouter o.Ä., bei denen man keine Ports freischalten kann, aber schon).
Ich vermute wie schon mal geschrieben einen Marktanteil von ca 5%.
Gibt es irgendwo überhaupt Zahlen dazu? Vielleicht wäre ein "Interner" bei den ISP's so nett und würde hier entsprechende Zahlen hier oder sonst wo anonym posten.
Ich habe zu den Zahlen mal eine Anfrage an heise und co geschickt ob sie mal bei UM Anfragen können wie viele Leute hinter DS-Lite hängen. Aber ich denke wir sind da bei über 25%, wobei das natürlich reine Spekulation ist.
Sehr, sehr interessant. Wie kommst du darauf, dass das Gericht danach beurteilen wird was ein normaler User "macht" anstatt "machen könnte"? Könntest du mir ein paar Beispiele in Form von Urteilsnummern geben? Falls nicht ggf eine andere Erklärung nicht unbedingt basierend auf Urteilsnummern.Wenn das stimmt, wäre die Frage aber nicht: "Ist DS-Lite marktüblich?", sondern: "Würden die meisten Kunden DS-Lite als 'Internet' bezeichnen?". 90% der Kunden würden den Unterschied zwischen Internet über IPv4-CGNAT, DS-Lite, nativem IPv4 und nativem DualStack aber nicht unterscheiden können...
Ich kann mir das nicht vorstellen.
Ein Beispielsurteil könnte lauten: "Firma akzeptiert als gültige E-Mail Adresse vom Kunden nur @t-online.de, @web.de, @gmail.com, ... jedoch nicht seinen eigenen aufgesetzten mailserver mit seiner eigenen Domain - Kunde verliert vor Gericht". So etwas wäre teil eines Todesurteils fürs freie Internet/Netzneutralität und eine Art Diskriminierung.
Auch sehr sehr interessant. Mir liegt eine schriftliche Absage vor, dass man mir nichts anderes als DS-Lite schalten möchte.Ich schätze, Unitymedia würde bei Androhung einer Klage einfach IPv4 schalten. Da die ZPO eine gescheiterte, gütliche Einigung voraussetzt, um überhaupt klagen zu können, wird so vermieden, dass sich ein Richter mit diesem Thema befassen muss. IPv4 schalten kostet einen einzigen Mausklick; die Vorbereitung auf einen Prozess viel Zeit, Geld und Ärger.
Wenn ich jetzt klage, Unitymedia sagt "oh, ok, sorry, schalten wir doch und übernehmen die Gerichtsgebühren", sagt das Gericht dann echt "ok, da jetzt IPv4 geschaltet und finanzielle Nachteile geklärt, wird kein Urteil gesprochen"?
Könntest du mir Beispiele nennen wo das so verlaufen ist?
Das wäre aber für den TE schade, da er ja so gerne um alles klagt, wenn man so seine Beiträge liest.
Nein ich klage nicht einfach nur gerne. Ich finde das läuft bei Unitymedia falsch (0 Info, ich bin darauf reingefallen) und ich möchte dies, wo ich es gerade sowieso für mich korrigiere direkt so korrigieren, dass sich jeder andere darauf berufen kann.
Allgemeine Info: Ich hasse dementsprechend Schiedsgerichte
Kannst du mir dazu die Urteilsnummern nennen? Ich fand leider nichts.Ich glaube übrigens nicht, dass das ohne Anwalt passieren wird. Das haben schon hunderte erfolglos probiert.
Übrigens hat der TE immer noch nicht definiert, ob er
a) einfach eine IPv4 haben möchte
b) UM dazu zwingen möchte, IPv6/DS-Lite in die Angebotstexte zu integrieren
c) er womöglich DS haben möchte
d) er vom Vertrag zurücktreten möchte
e) er einfach nur klagen möchte, weil er zu viel Geld hat.
f) sonstiges
Wenn man (vor Gericht) klagt, sollte man ja igendwie definieren, was man will.
a und b treffen zu.
c wird es wohl automatisch werden, da dies in den früheren Posts erklärt wurde und anscheinend als heutige voraussetzung laut RFC/... gilt.
d - nein
e - nein
Auch sehr sehr interessant. Mir liegt eine schriftliche Absage vor, dass man mir nichts anderes als DS-Lite schalten möchte.Ich schätze, Unitymedia würde bei Androhung einer Klage einfach IPv4 schalten. Da die ZPO eine gescheiterte, gütliche Einigung voraussetzt, um überhaupt klagen zu können, wird so vermieden, dass sich ein Richter mit diesem Thema befassen muss. IPv4 schalten kostet einen einzigen Mausklick; die Vorbereitung auf einen Prozess viel Zeit, Geld und Ärger.
Wenn ich jetzt klage, Unitymedia sagt "oh, ok, sorry, schalten wir doch und übernehmen die Gerichtsgebühren", sagt das Gericht dann echt "ok, da jetzt IPv4 geschaltet und finanzielle Nachteile geklärt, wird kein Urteil gesprochen"?
Könntest du mir Beispiele nennen wo das so verlaufen ist?
Ich weiß auch nicht wie man hier auf den Trichter kam wieso man in diesem Fall eine außergerichtliche Streitschlichtung anstreben sollte. Das wäre eher Kontraproduktiv vor allem bei der Absicht einen Präzedenzfall zu schaffen.
Und auch rechtlich nicht nötig, da es nicht zu den Dingen gehört die eine außergerichtliche Schlichtung verlangen, zumindest in BaWü, weiß nicht wie das in den anderen Bundesländern aussieht.
Aber wie die ganze Zeit schon, sprich mit einem Anwalt oder dem Verbraucherschutz darüber.
Aber bei Interesse hierzu, die entsprechenden Landesgesetze studieren, die alle durch §15a EGZPO eingebunden sind.
Ihttps://www.bundesnetzagentur.de/cln_1412/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Streitbeilegung/streitbeilegung-node.html
Die 20-25% sind nur eine Schätzung von mir.Könntest du bitte genauer erklären wie du zu diese Zahlen kommst?
...
Ich vermute wie schon mal geschrieben einen Marktanteil von ca 5%.
Ich rede nur von Zwangsroutern, bei denen die Firewall alles dicht macht und man als Kunde die Firewalleinstellungen nicht ändern kann. Es gab mehrere IPv4-only-Provider, bei denen das so lief.Was du zuerst meiner Meinung nach rausrechnen müsstest wären Zwangsrouter.
Diese Argumentation würde möglicherweise durchgehen, wenn du das an allen anderen Providern "machen könntest".Sehr, sehr interessant. Wie kommst du darauf, dass das Gericht danach beurteilen wird was ein normaler User "macht" anstatt "machen könnte"?
Ob du mit dieser Argumentation durchkommst, ist für mich extrem fraglich.Ich verlange, dass mir der Provider eine Funktion liefert, die laut internationalen Standards "optional" ist und die er mir nirgends zugesichert hat, und zwar nur, weil ich damit etwas machen will, von dem im Vertrag, den ich unterschrieben habe drinsteht, dass ich es nicht tun darf.
Was hat die Netzneutralität mit deinem Fall zu tun?So etwas wäre teil eines Todesurteils fürs freie Internet/Netzneutralität und eine Art Diskriminierung.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so laufen wird. Die würden die Klage durchziehen und bei Verlust sämtliche DS-Lite-Kunden per Opt-In vor die Wahl stellen: Änderung des Vertrages von "Internet-Anschluss" auf "DS-Lite-Anschluss" oder Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Termin.Mir liegt eine schriftliche Absage vor, dass man mir nichts anderes als DS-Lite schalten möchte.
Wenn ich jetzt klage, Unitymedia sagt "oh, ok, sorry, schalten wir doch und übernehmen die Gerichtsgebühren", ...
Die Frage ist: Wenn ein Anbieter (egal ob Provider oder Autoverkäufer) nichts explizit zu einer Leistung sagt, die zwar bei den wenigen "großen" Konkurrenten inklusive ist, bei den meisten kleineren Konkurrenten aber noch nicht mal gegen Aufpreis gebucht werden kann, kann man dann als Kunde davon ausgehen, dass diese Leistung dabei ist oder nicht?Ich finde das läuft bei Unitymedia falsch (0 Info, ich bin darauf reingefallen) und ich möchte dies, wo ich es gerade sowieso für mich korrigiere direkt so korrigieren, dass sich jeder andere darauf berufen kann.
Zu a): Wenn du das vor Gericht erstreiten würdest, würdest du wohl sofort nach dem Prozess die Kündigung zum nächstmöglichen Termin bekommen.a und b treffen zu.
c wird es wohl automatisch werden, ...
Gibt es nicht im Telekommunikationsgesetz eine Regelung dazu?Nur in bestimmten Fällen KÖNNEN die Länder per Gesetz eine außergerichtliche Schlichtung verlangen...
Soviel ich weiß ist da diese Verordnung in der Mache, dass die Bundesnetzagentur vorschreiben darf, auf was der Provider die Kunden unbedingt hinweisen muss.Das wäre eher Kontraproduktiv vor allem bei der Absicht einen Präzedenzfall zu schaffen.
Nur in bestimmten Fällen KÖNNEN die Länder per Gesetz eine außergerichtliche Schlichtung verlangen. Bei diesem Fall sehe ich als nicht Jurist aber nach dem von mir gelinktem § und dem Landesgesetz von BaWü keinen Grund dafür, bei Hessen übrigens auch nicht. UM ist Köln, also muss man sich das Landesgesetz von NRW zum Thema außergerichtliche Schlichtung nach §15a EGZPO reinziehen...
Das Klageverfahren beginnt mit der Klageerhebung durch einen Schriftsatz (Klageschrift) schriftlich oder bei amtsgerichtlichen Verfahren auch mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle. Vor Einreichung einer Klage ist zu beachten, dass immer eine gütliche Beilegung vor einer Schlichtungsstelle veranlasst werden soll, um den Prozess zu vermeiden. Erst wenn diese Güteverhandlung als fruchtlos (gescheitert) gilt, soll Klage eingereicht werden. Ebenfalls ist zu beachten, dass das Gericht in der Regel erst nach Einzahlung eines Kostenvorschusses tätig wird. Dann kann das Gericht einen frühen ersten Termin bestimmen oder stellt dem Beklagten die Klage zu und setzt eine Frist zur Verteidigungsanzeige sowie anschließend noch eine weitere Frist zur Klageerwiderung. Die Klageschrift muss die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts, die Angabe des Gegenstands und des Grundes des erhobenen Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag enthalten (§ 253 ZPO).