Unitymedia Connect-Box zurückschicken

Diskutiere Connect-Box zurückschicken im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo, im September habe ich in unserem Keller einen UM-Anschluß (2Play 120) installieren lassen. Anfang November wurde die Rufnummerportierung...
  • Connect-Box zurückschicken Beitrag #1

bobo

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Hallo,

im September habe ich in unserem Keller einen UM-Anschluß (2Play 120) installieren lassen.
Anfang November wurde die Rufnummerportierung vollzogen und abgeschlossen.
Ich habe mir die Kabel-FritzBox 6490 gekauft und diese komische Connect-Box damit ersetzt.
Der Support von UM bekam Seriennummer und MAC der Fritzbox von mir und am nächsten Tag
konnte ich mit den Informationen aus dem Kundencenter (SIP) meine Telefonie in der FrtitzBox einrichten.
Der Anschluß ist zwar etwas träge und liefert nicht den versprochenen Durchsatz aber darum soll es jetzt nicht gehen.

Jetzt schrieb mir UM ich wäre noch im Besitz ihrer HW die ich nicht bräuchte (gemeint ist diese seltsame Connect-Box)
und solle diese innerhalb von 10 Tagen zurücksenden. Wenn nicht würde man mir diese mit 40 Euro in Rechnung stellen.

Jetzt habe ich das Päckchen fertig gemacht und wollte es eigentlich gerade auf den Weg bringen, da stellt sich mir die Frage: Wieso eigentlich?

Ich bezahle doch einen Vertrag in dem ein solches Gerät berücksichtigt sein muß! Außerdem ist mein Vertrag nicht gekündigt.
Normalerweise müsste UM mir 40 Euro erstatten, wenn Sie das Gerät vor Ablauf des Vertrages haben möchten.
Nur weil ich mich dazu entschieden habe eine anderen (nicht UM) Router zu nutzen ändert das nichts am Vertragsverhälnis, oder an den monatlichen Kosten.
Darf ich den Router nicht eigentlich bis zur Beendigung des Vertragsverhälnisses behalten oder bin ich dazu verpflichtet den Router _jetzt_ zurückzusenden?
Wer hat ähnliches erlebt?
Wer kann hier rechtlich fundiertes Wissen dazugeben?

Danke fürs lesen,denken und antworten!
 
  • Connect-Box zurückschicken Beitrag #2
Du hast mit UM einen Vertrag abgeschlossen. Die einschlägigen AGB sind Bestandteil dieses Vertrages.
Dort steht u.a.
" Ein ihm ggf. bereits zur Verfügung gestelltes Zugangsendgerät hat der Kunde nebst Zubehör bei Wechsel
auf ein eigenes Zugangsendgerät umgehend an den Kabelnetzbetreiber zurückzusenden."
 
  • Connect-Box zurückschicken Beitrag #3
Bei mir das gleiche,
habe am Montag mein eigenes Gerät provisionieren lassen, da kam von der Hotline gleich der
Spruch, Sie müssen die alte FritzBox 6490 innerhalb 14 Tagen per Retoure zurücksenden, sonst stellen wir Ihnen die in Rechnung.


Gruß Andreas
 
  • Connect-Box zurückschicken Beitrag #4
Da es in den AGB steht, müsstest Du das erstmal so in Kauf nehmen.
Interessant ist ja aber, was passiert, wenn Du in einer Woche wieder zu einem UM-Endgerät zurück willst.
Dann würde Dir UM nämlich erneut Versandkosten (ich glaube €9,90) in Rechnung stellen. Und wenn Du dann wieder ein eigenes Gerät nimmst, und wieder zurücksendest, und dann wieder ein UM-Gerät willst, erneut Versandkosten.

Aus meiner Sicht ist das so leider rechtens, aber tatsächlich nicht sehr kundenfreundlich.
VF/KabelDeutschland macht es besser, dort behält man das Gerät bis zum Vertragsende, auch wenn man es nicht nutzt - u.a. laut Forum-FAQ auch zu Diagnosezecken bei Problemen.
 
  • Connect-Box zurückschicken Beitrag #5
Dann würde Dir UM nämlich erneut Versandkosten (ich glaube €9,90) in Rechnung stellen. Und wenn Du dann wieder ein eigenes Gerät nimmst, und wieder zurücksendest, und dann wieder ein UM-Gerät willst, erneut Versandkosten.

Aus meiner Sicht ist das so leider rechtens, aber tatsächlich nicht sehr kundenfreundlich.
Wer solchen Blödsinn macht und den Provider dauerhaft beschäftigt soll auch dafür bezahlen.
Wenn er nämlich nicht zahlt wird das auf uns alle umgelegt.
 
  • Connect-Box zurückschicken Beitrag #6
Natürlich ist das Blödsinn, sich im monatsrhythmus Endgeräte liefern zu lassen.

Trotzdem kann und sollte man die Rücksendepflicht kritisieren. UM spart dadurch immerhin Endgeräte - profitiert also mehr an Kunden, denen durch Einsatz eines eigenen Endgerätes eh schon haufenweise Leistungsmerkmale entgehen.
 
  • Connect-Box zurückschicken Beitrag #7
Trotzdem kann und sollte man die Rücksendepflicht kritisieren. UM spart dadurch immerhin Endgeräte - profitiert also mehr an Kunden, denen durch Einsatz eines eigenen Endgerätes eh schon haufenweise Leistungsmerkmale entgehen.
Ich denke mal da schlägt der Mehraufwand für die Registrierung des eigenen Routers letztlich höher zu Buche.
 
  • Connect-Box zurückschicken Beitrag #8
Point taken. Sind sie zwar selbst schuld, aber stimmt wohl momentan.

Es bleibt trotzdem für mich dabei: Kundenfreundlich geht anders.
 
  • Connect-Box zurückschicken Beitrag #9
Hallo,

Ich habe etwas gebraucht, aber es steht tatsächlich so in "Besondere Geschäftsbedingungen Internet und Telefonie" Abschnitt 4.1. Was für ein Blödsinn, aber okay, ich habe es ja unterschrieben.
Dann werde ich das Päckchen mal auf den Weg bringen.

Danke für eure Hilfe und Meinungen
 
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