- Connect-Box zurückschicken Beitrag #1
bobo
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Hallo,
im September habe ich in unserem Keller einen UM-Anschluß (2Play 120) installieren lassen.
Anfang November wurde die Rufnummerportierung vollzogen und abgeschlossen.
Ich habe mir die Kabel-FritzBox 6490 gekauft und diese komische Connect-Box damit ersetzt.
Der Support von UM bekam Seriennummer und MAC der Fritzbox von mir und am nächsten Tag
konnte ich mit den Informationen aus dem Kundencenter (SIP) meine Telefonie in der FrtitzBox einrichten.
Der Anschluß ist zwar etwas träge und liefert nicht den versprochenen Durchsatz aber darum soll es jetzt nicht gehen.
Jetzt schrieb mir UM ich wäre noch im Besitz ihrer HW die ich nicht bräuchte (gemeint ist diese seltsame Connect-Box)
und solle diese innerhalb von 10 Tagen zurücksenden. Wenn nicht würde man mir diese mit 40 Euro in Rechnung stellen.
Jetzt habe ich das Päckchen fertig gemacht und wollte es eigentlich gerade auf den Weg bringen, da stellt sich mir die Frage: Wieso eigentlich?
Ich bezahle doch einen Vertrag in dem ein solches Gerät berücksichtigt sein muß! Außerdem ist mein Vertrag nicht gekündigt.
Normalerweise müsste UM mir 40 Euro erstatten, wenn Sie das Gerät vor Ablauf des Vertrages haben möchten.
Nur weil ich mich dazu entschieden habe eine anderen (nicht UM) Router zu nutzen ändert das nichts am Vertragsverhälnis, oder an den monatlichen Kosten.
Darf ich den Router nicht eigentlich bis zur Beendigung des Vertragsverhälnisses behalten oder bin ich dazu verpflichtet den Router _jetzt_ zurückzusenden?
Wer hat ähnliches erlebt?
Wer kann hier rechtlich fundiertes Wissen dazugeben?
Danke fürs lesen,denken und antworten!
im September habe ich in unserem Keller einen UM-Anschluß (2Play 120) installieren lassen.
Anfang November wurde die Rufnummerportierung vollzogen und abgeschlossen.
Ich habe mir die Kabel-FritzBox 6490 gekauft und diese komische Connect-Box damit ersetzt.
Der Support von UM bekam Seriennummer und MAC der Fritzbox von mir und am nächsten Tag
konnte ich mit den Informationen aus dem Kundencenter (SIP) meine Telefonie in der FrtitzBox einrichten.
Der Anschluß ist zwar etwas träge und liefert nicht den versprochenen Durchsatz aber darum soll es jetzt nicht gehen.
Jetzt schrieb mir UM ich wäre noch im Besitz ihrer HW die ich nicht bräuchte (gemeint ist diese seltsame Connect-Box)
und solle diese innerhalb von 10 Tagen zurücksenden. Wenn nicht würde man mir diese mit 40 Euro in Rechnung stellen.
Jetzt habe ich das Päckchen fertig gemacht und wollte es eigentlich gerade auf den Weg bringen, da stellt sich mir die Frage: Wieso eigentlich?
Ich bezahle doch einen Vertrag in dem ein solches Gerät berücksichtigt sein muß! Außerdem ist mein Vertrag nicht gekündigt.
Normalerweise müsste UM mir 40 Euro erstatten, wenn Sie das Gerät vor Ablauf des Vertrages haben möchten.
Nur weil ich mich dazu entschieden habe eine anderen (nicht UM) Router zu nutzen ändert das nichts am Vertragsverhälnis, oder an den monatlichen Kosten.
Darf ich den Router nicht eigentlich bis zur Beendigung des Vertragsverhälnisses behalten oder bin ich dazu verpflichtet den Router _jetzt_ zurückzusenden?
Wer hat ähnliches erlebt?
Wer kann hier rechtlich fundiertes Wissen dazugeben?
Danke fürs lesen,denken und antworten!