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Unitymedia Weiter umsonst Kabelfernsehen

Diskutiere Weiter umsonst Kabelfernsehen im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Ich habe einen 2 play vertrag bei Unitymedia. Ich möchte zur Telekom wechseln. Telekom bietet kein Kabel-Fernsehen an. Dort hätte ich Fernsehen...
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #1

Monika93

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Ich habe einen 2 play vertrag bei Unitymedia. Ich möchte zur Telekom wechseln. Telekom bietet kein Kabel-Fernsehen an. Dort hätte ich Fernsehen über das Internet – würde aber mehr kosten. Ich hatte die zwei Jahre jetzt umsonst Kabel-Fernsehen. Mein vor Mieter hatte das und für mich wurde es nicht abgeklemmt.
Wenn ich jetzt zur Telekom wechseln, meinen neuen Rother anschließe, wird mir dann unitymedia irgendwann das Kabel Fernsehen ausschalten? Müssen dafür in meiner Wohnung? Oder kann ich es einfach weiter nutzen?
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #2
Böser Bube :D
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #3
Sieht mir eher nach Mädel aus ;)
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #4
Du wirst mit Sicherheit keine Tipps bekommen, wie man sich durch schnorrt.

Ich hoffe, die erwischen dich.
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #5
Mein vor Mieter hatte das ...
Evtl. zahlt dein Vormieter weiter, ... denn bei einer Abmeldung interessiert sich UM i. d. R. dafür, wer der Nachmieter ist.

EDIT:

... oder Du zahlst über die Mietkosten?
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #6
hallo

Oder es ist in der Miete mit drin wie bei Mir das weis aber UM dann auch,bei zbs einem 3 Play Vertrage den Ich ja lange hatte.
Die GEZ oder wie die jetzt heißt,ist ja auch noch zu Zahlen oder weis Du das auch nicht ? :confused:

Und wenn Sie dich erwischen Bezahlst Du nach bis Datum Einzug. :cool: :wein: :traurig:

gruss kalle
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #7
Die GEZ oder wie die jetzt heißt,ist ja auch noch zu Zahlen ...

Ja, aber das hat nichts mit dem Kabelanschluss zu tun. Die GEZ muss man immer zahlen.

http://gez-gebuehren.de/
Wie oben erwähnt erfährt der Beitragsservice durch einen Datenaustausch mit den Behörden, wer unter welcher Adresse gemeldet ist.
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #8
hallo

Bis Du von der Bild Zeitung die Zitieren genauso wie Du.

Die GEZ oder wie die jetzt heißt,ist ja auch noch zu Zahlen oder weis Du das auch nicht ?
Und normal sollte jedem klar sein das irgendjemand ja den Kabelanschluss bezahlen muss.

gruss kalle
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #10
GEZ zahlt man pro Haushalt egal ob man Fernsehen schauen kann/will/tut
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #11
Den Rundfunkbeitrag bezahle ich natürlich. Der ist ja nicht an den Kabelanschluss gebunden.

Ich zahle den Kabelanschluss nicht über die Nebenkosten. Ich habe nur 2 play, ohne TV.

Kurz nach meinem Einzug kam ein Vertreter von Unitymedia vorbei. Der wollte mir einen Vertrag andrehen. Ich wollte mich natürlich erst mal im Internet nach den Preisen informieren. Dann meinte er so: „Hier ist meine Karte und ich lasse Ihnen dann erst mal den TV-Zugang angeschlossen.“

Sie müssen hier keinen Tipp geben, wie ich mir etwas erschnorre. Meine Frage ist allein: wenn ich jetzt zur Telekom wechseln, habe ich dann direkt keinen Kabelanschluss mehr oder muss erst jemand von Unitymedia kommen, um das bei mir „abzuknipsen“?
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #12
Telekom hat mit Kabelanschluss nix zu tun! Komplett andere Technologien! Theoretisch kann man einen UM Anschluss und einen DSL Anschluss gleichzeitig betreiben.
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #14
hallo

Man Trommelt nicht in einen Kabel Forum wenn man schon 2 Jahre für Lau den Kabelanschluss benutzt.
Weis gar nicht was Du Hören willst mach dein Vertrag mit Telekon,und lass den Kabelanschluss einfach so wie er ist.
Wenn er dir Abgeklemmt wird was willst Du da machen NIX,ausser Anmelden und BEZAHLEN aber dazu muss erstmal die vermutlich Strafe/Gebühren bezahlt werden.

gruss kalle
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #15
hallo

Man Trommelt nicht in einen Kabel Forum wenn man schon 2 Jahre für Lau den Kabelanschluss benutzt.
Weis gar nicht was Du Hören willst mach dein Vertrag mit Telekon,und lass den Kabelanschluss einfach so wie er ist.
Wenn er dir Abgeklemmt wird was willst Du da machen NIX,ausser Anmelden und BEZAHLEN aber dazu muss erstmal die vermutlich Strafe/Gebühren bezahlt werden.

gruss kalle
Er/Sie/Es wollte eine Antwort auf die Frage, wofür soll er/sie/es Strafe bezahlen? Dafür, dass UM freundlicherweise einen Kabelanschluss nicht abklemmt? oO
Wenn ich in eine Wohnung ziehe in der es einen funktionierenden Kabelanschluss hat und ich nicht dafür bezahle, wäre mir das auch egal...
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #16
hallo

Man Trommelt nicht in einen Kabel Forum wenn man schon 2 Jahre für Lau den Kabelanschluss benutzt.
Weis gar nicht was Du Hören willst mach dein Vertrag mit Telekon,und lass den Kabelanschluss einfach so wie er ist.
Wenn er dir Abgeklemmt wird was willst Du da machen NIX,ausser Anmelden und BEZAHLEN aber dazu muss erstmal die vermutlich Strafe/Gebühren bezahlt werden.

gruss kalle
Er/Sie/Es wollte eine Antwort auf die Frage, wofür soll er/sie/es Strafe bezahlen? Dafür, dass UM freundlicherweise einen Kabelanschluss nicht abklemmt? oO
Wenn ich in eine Wohnung ziehe in der es einen funktionierenden Kabelanschluss hat und ich nicht dafür bezahle, wäre mir das auch egal...
Aha, und nur weil der Bus sowieso jede 10 min fährt, ob mit oder ohne Dich, ist es Dir wohl auch egal ob Du ein Ticket kaufst oder nicht. Schließlich fährt er ja

Manche haben eine Rechtsauffassung....
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #17
Aha, und nur weil der Bus sowieso jede 10 min fährt, ob mit oder ohne Dich, ist es Dir wohl auch egal ob Du ein Ticket kaufst oder nicht. Schließlich fährt er ja

Manche haben eine Rechtsauffassung....

Und nach welchem Recht unterstellst du mir irgendwelchen Quatsch?
Du hast mir eine Rechtsauffassung ..... Verleumdung - Üble Nachrede, man kann schlecht wie Rambo durchs Internet laufen und dann über eine verdrehte Rechtsauffassung meckern...

Was kann der TE für das doppelte Versäumnis von Unitymedia?
Unitymedia hätte nach ihren Regeln, bei der Kündigung des Vormieters abschalten müssen.
Spätestens bei der Bestellung von 2Play von einer anderen Person hätte es auch nochmal auffallen müssen.
Ein "Vertreter" war anwesend, dem das wohl scheinbar auch egal war.

Wie gesagt, ich ziehe in eine Wohnung und wenn es dort Fernsehen aus der Dose hat, ist mir das egal wo das herkommt...
Zum Beispiel steht auch in meinem Mietvertrag nicht, dass der Kabelanschluss über die Nebenkosten abgerechnet wird. Somit sehe ich es erst bei der ersten Nebenkostenabrechnung, was bei einem Einzug im Januar auch gerne mal 23 Monate später zum ersten Mal der Fall sein kann.

Vielleicht frage ich meinen Vermieter und er sagt ja und dann ist das falsch, was mach ich dann?
Gehe ich dann nachträglich zu Unitymedia und sag tschuuuuuuuldigung, ich hab jetzt 2 Jahre euren Fernsehanschluss genutzt ohne zu zahlen, aber der ging halt, darf ich jetzt noch bezahlen?

Das hat auch überhaupt keine Vergleichbarkeit mit deinem Busbeispiel.
Der, der in die Wohnung einzieht, der Nachmieter, Nacheigentümer oder was auch immer, kann nicht bestraft werden für ein Versäumnis von Unitymedia, wie abartig wäre das denn bitte....

Spinnen wir das mal weiter, das würde bedeuten, dass Unitymedia JEDEN bestrafen könnte der einen Kabelanschluss in der Wohnung hat, ob sie den TV-Kabelanschluss nun nutzen oder nicht, völlig egal.
Also das heißt, selbst wenn der Nachmieter hier der TE, diesen gar nicht nutzen würde sondern vielleicht IP-TV, SAT, was auch immer, könnte Unitymedia ihn bestrafen.
Was ist das denn bitte für eine Rechtsauffassung?

Mir ging es nicht darum ob es richtig oder falsch ist was der/die TE da tut, sondern es ging mir um die von kalle angedrohte "Strafe".
Noch für dich Reiner Zufall, ich hab Jahreskarten für die Öffentlichen.
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #18
Ich sehe das so:

Wer bewusst für eine in Anspruch genommenen Leistung nicht bezahlt, begeht eine Straftat. Ob und was man nachweisen kann, steht auf einem anderen Blatt.

Der Vergleich mit dem Bus ist nicht ganz unpassend, nennt sich "Erschleichen von Leistungen".
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #19
Ich sehe das so:

Wer bewusst für eine in Anspruch genommenen Leistung nicht bezahlt, begeht eine Straftat. Ob und was man nachweisen kann, steht auf einem anderen Blatt.

Der Vergleich mit dem Bus ist nicht ganz unpassend, nennt sich "Erschleichen von Leistungen".
Nein wer bewusst ODER unbewusst eine in Anspruch genommene Leistung nicht bezahlt, dann nennt man es "Erschleichen von Leistungen", wäre ja ne coole Ausrede zu sagen "Ich wusste nicht, dass man für den Zug bezahlen muss."
Nur das Problem ist, das gilt nicht für ein TV Kabelnetz....
§ 265a Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Zieht hier irgendwie nicht.

Also müsste man vielleicht mal bei Betrug schauen:
§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da sind wir dann eher, ABER, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält da sind jetzt Juristen gefragt ob das hier greift ...
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #20
Ich würde sagen, das ist einer dieser Fälle, wo es die Gesellschaft in Kauf nehmen kann.
Wie nicht lizenzierte Downloads von Musik oder visuellen Medien. Oder parken ohne Parkschein. Oder bei Rot über eine Fußgängerampel gehen, wenn kein Auto kommt und es regnet und man keinen Schirm hat.
Viele Leute machen das, aber niemand verliert seine Freunde dadurch.
Das sehe ich hier ähnlich.

Es wäre das Aufrechte, wenn der TE die Nutzung mit einem TV-Vertrag legitimieren würde.
Aber ich find's auch nicht schlimm, wenn nicht.
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #21
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #22
Mal wieder weg von der ethisch/rechtlichen Diskussion.

Wie im Thread schon angemerkt haben Kabelanschluss und (V)DSL nichts miteinander zu tuen.

Der Telekom (V)DSL Anschluss wird über das Kupferkabel eines herkömmlichen Telefonanschlusses realisiert. Nicht über die Kabeldose, über die Unitymedia Dich jetzt mit Deinem 2Play-Vertrag und Fernsehen versorgt.

Zuerst einmal wird also, wenn Dein 2Play-Vertrag ausläuft und Du (V)DSL über die Telekom beziehst nichts mit Deinem Fernsehanschluss passieren.
Die beiden Versorgungen funktionieren unabhängig parallel zueinander.
Läuft bei mir genaus so. Fernsehen über Unitymedia Kabel (das ich allerdings per Zwangs-Vertrag der Hausgemeinschaft bezahle) und Internet über VDSL.

Allerdings kann es Dir passieren, dass Unitymedia danach auffällt, dass in Deiner Wohnung ein funktionierender Anschluss existiert, für den weder ein Fernseh- noch ein Internet-Vertrag existiert.
Dann wirst Du wahrscheinlich Besuch von einem Unitymedia-Vertreter erhalten, der Dir einen Vertrag (vielleicht auch Rückwirkend) verkaufen möchte.
Spätestens dann musst Du Dich entscheiden, ob Du ca. 20 EUR für einen Kabelvertrag ausgeben möchtest oder Dich lieber anders versorgen lassen möchtest. (Ich würde gleich bei der Telekom die Telekom-TV-Start-Option dazu buchen. Die bringt fast alle Sender des Basis-Kabelvertrages für, glaube ich, 2,99 EUR zusätzlich zum VDSL-Vertrag)
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #23
Und nach welchem Recht unterstellst du mir irgendwelchen Quatsch?
Du hast mir eine Rechtsauffassung ..... Verleumdung - Üble Nachrede, man kann schlecht wie Rambo durchs Internet laufen und dann über eine verdrehte Rechtsauffassung meckern...

Naja, Du hast es ja selbst gesagt, dass es Dir "Egal" wäre, wenn Du dafür nicht bezahlst.
[offtopic]Wenn ich in eine Wohnung ziehe in der es einen funktionierenden Kabelanschluss hat und ich nicht dafür bezahle, wäre mir das auch egal...[/offtopic]

Nur weil UM so blöd ist und es nicht abstellt, kann man daraus nicht im Umkehrschluss sagen, dass man es letztendlich nutzen "darf".
Was kann der TE für das doppelte Versäumnis von Unitymedia?
Unitymedia hätte nach ihren Regeln, bei der Kündigung des Vormieters abschalten müssen.
Spätestens bei der Bestellung von 2Play von einer anderen Person hätte es auch nochmal auffallen müssen.
Ein "Vertreter" war anwesend, dem das wohl scheinbar auch egal war.

Wie gesagt, nur weil UM zu blöd ist, ist das kein Freifahrtschein.
Wie gesagt, ich ziehe in eine Wohnung und wenn es dort Fernsehen aus der Dose hat, ist mir das egal wo das herkommt...
Zum Beispiel steht auch in meinem Mietvertrag nicht, dass der Kabelanschluss über die Nebenkosten abgerechnet wird. Somit sehe ich es erst bei der ersten Nebenkostenabrechnung, was bei einem Einzug im Januar auch gerne mal 23 Monate später zum ersten Mal der Fall sein kann.

Keine Ahnung, wie es bei Dir ist. Aber als ich eingezogen bin, hat mir der Vermieter klar gesagt, dass der Anschluss über die NK läuft. Ich bekam dazu selbst auch alte NK Nachweise gezeigt. Selbst wenn man bei UM anruft, sehen die im Regelfall (sofern deren System nicht ne Macke hat), wie der bezahlt wird.
Vielleicht frage ich meinen Vermieter und er sagt ja und dann ist das falsch, was mach ich dann?
Gehe ich dann nachträglich zu Unitymedia und sag tschuuuuuuuldigung, ich hab jetzt 2 Jahre euren Fernsehanschluss genutzt ohne zu zahlen, aber der ging halt, darf ich jetzt noch bezahlen?


Naja, dass ist ja was anderes. Du hast den VM gefragt und er hat Dir halt was falsches verzählt. Dafür kannst Du ja nichts. Das ist ein Unterschied, ob man sich a) informiert und eine falsche Info bekommt oder b) einem alles egal ist und den Anschluss nutzt, womöglich sogar noch wissentlich, dass es "schwarz" läuft.

Das hat auch überhaupt keine Vergleichbarkeit mit deinem Busbeispiel.
Der, der in die Wohnung einzieht, der Nachmieter, Nacheigentümer oder was auch immer, kann nicht bestraft werden für ein Versäumnis von Unitymedia, wie abartig wäre das denn bitte....

Es kommt immer darauf an, was man daraus macht. Der TE hat BEWUSST weiter geschaut, wohlwissend, dass der Anschluss nicht bezahlt wird. Ob UM abklemmt oder nicht, spielt keine Rolle.

Spinnen wir das mal weiter, das würde bedeuten, dass Unitymedia JEDEN bestrafen könnte der einen Kabelanschluss in der Wohnung hat, ob sie den TV-Kabelanschluss nun nutzen oder nicht, völlig egal.
Also das heißt, selbst wenn der Nachmieter hier der TE, diesen gar nicht nutzen würde sondern vielleicht IP-TV, SAT, was auch immer, könnte Unitymedia ihn bestrafen.
Was ist das denn bitte für eine Rechtsauffassung?

Du weißt aber schon, dass der TE hier den Anschluss NUTZT ohne zu zahlen. Dazu noch wissentlich!

UM wird keinen bestrafen, der den Anschluss auch nicht nutzt. Der Nachweis, dass er benutzt muss halt erbracht werden. Das dürfte immer schwierig werden, es sei man ist so blöd und sagt das der ganzen Welt.
Noch für dich Reiner Zufall, ich hab Jahreskarten für die Öffentlichen.

Ich habe keine Jahreskarte, sondern eine Freikarte. Ich darf die öffentlichen kostenlos und LEGAL nutzen.
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #24
Ein UM-Vertreter war anwesend und hat gesagt er lässt den Anschluss "erstmal" aktiviert.
Da ist der Freifahrtschein, beweise das Gegenteil.
Wie lange ist erstmal? 1 Tag? 1 Woche? 1 Monat? 1 Jahr? 10 Jahre?
Spinnen wir das mal weiter ...

Du weißt aber schon, ...

Deine Argumentation bedeutet, dass UM es machen KÖNNTE selbst wenn ich es NICHT nutze und exakt das ist das Problem. Da geht es nicht mehr um den TE, deshalb SPINNEN wir das mal WEITER
Schließlich bezahlt man für die Bereitstellung des Kabelanschlusses und nicht für die Nutzung. Das würde bedeuten wenn ich unwissend einen Kabelanschluss in meiner angemieteten Wohnung habe, den ich aus oben bereits genannten Gründen nicht nutze KÖNNTE laut deiner Argumentation UM mir vermutlich zivilrechtlich und strafrechtlich hinterher rennen, das würde doch gar keinen Sinn machen.
 
  • Weiter umsonst Kabelfernsehen Beitrag #25
Wenn sie 2play hat (wie sie ja geschrieben hat), wird der Anschluss nicht gesperrt. Früher hat man Filter eingebaut oder bei der MMD den TV und Radio-Anschluss versiegelt. Das bringt ja alles nichts. Ein Filter hätte auch Auswirkungen auf andere Bewohner, die womöglich Fernsehen nutzen. Die Versiegelung bringt nichts, weil auch im Data-Anschluss Fern gesehen werden kann.

Die Nutzung von Fernsehen ist ohne Zahlung trotzdem nicht legal, auch wenn es technisch komplett möglich ist.

Ich wüsste ansonsten nicht, wie UM das TV hier sperren könnte, ohne das andere mit davon betroffen wären.
 
Thema:

Weiter umsonst Kabelfernsehen

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