Unitymedia Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags

Diskutiere Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hi Leute, kurze Frage: Habe zum Einzug in der neuen Wohnung einen Neuvertrag mit Unitymedia abgeschlossen. Danach kamen insgesamt 3(!) Techniker...
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #1

Jawei1

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Hi Leute,

kurze Frage: Habe zum Einzug in der neuen Wohnung einen Neuvertrag mit Unitymedia abgeschlossen. Danach kamen insgesamt 3(!) Techniker an verschiedenen Terminen die versucht haben, den Anschluss richtig zu konfigurieren. Der letzte sagte mir dann, dass das komplette Haus neu verkabelt werden muss, damit ich im Dachgeschoss die gewünschte Verbindung bekomme. Vermieter wollte das nicht, kein Problem, Unitymedia hat den Vertrag storniert und mir am Telefon gesagt, dass sämtliche Kosten erstatten werden. Inzwischen ist ein Teil der Kosten auf meinem Konto eingegangen, aber die 80€ Anschlussgebühr fehlen noch immer. Auf Nachfrage wurde mir nun mitgeteilt, dass die Anschlussgebühr nicht erstattet wird, da ein Techniker da war (wtf?).

Ich finde das ehrlich gesagt extrem dreist, da 80€ viel Geld für einen Studenten ist und ich jetzt auf Kosten sitzen bleibe, für die ich absolut nichts kann. Als das Haus erstmalig verkabelt wurde, wurde so dermaßen gepfuscht (Aussage vom letzten Techniker), dass die Kabelleitungen im Dachgeschoss nicht mehr zu gebrauchen sind.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und das mit Unitymedia klären können? Ich habe auch schon ein bisschen gegooglet, und es scheint wohl so zu sein, dass viele Firmen solche Kosten idR aus Kulanz erlassen.

Hilft es vielleicht, wenn ich einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen lasse?

Vielen Dank im Voraus :D
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #2
Wenn du einen Anwalt auch noch bezahlen willst, dann kannst du das versuchen. Allerdings kostet dich allein ein einziges Schreiben vom Anwalt bereits ca. 60 €... Im Übrigen ist der Hausbesitzer für die Hausverkabelung zuständig, nicht UM. Also würde ich dem die Kosten weiterreichen. Meist geht dann plötzlich doch was, wenn die Vermieter für nix zahlen sollen, ist zumindest meine Erfahrung.

Ich würde es ansonsten morgen mal über den Chat probieren. Den findest du auf www.unitymedia.de/kontakt, aber du musst dafür deinen Addblocker deaktivieren.
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #3
Vielleicht umgekehrt machen. Rücklastschrift und Unitymedia soll dann schreiben...
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #4
hallo

Verstehe nicht ganz was die 80 Euro Anschlussgebühren sein sollen,den Du kannst ja nichts dafür das die Kabel wohl Pusch sind.Und die Leistung im 4 Stock halt nicht ausreicht für TV und vermutlich Internet.

gruss kalle
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #5
hallo

Verstehe nicht ganz was die 80 Euro Anschlussgebühren sein sollen,den Du kannst ja nichts dafür das die Kabel wohl Pusch sind.Und die Leistung im 4 Stock halt nicht ausreicht für TV und vermutlich Internet.

gruss kalle

Zumal es nur 69,99 € Aktivierungskosten plus 9,99 € Versandkosten sind, aber die sind ja angefallen und mit der Bestellung auch akzeptiert worden. Und wie bereits geschrieben ist der Hauseigentümer für die Hausverkabelung zuständig, nicht der KNB. Das ist (leider) noch ein uralter Rechtsstand, der heute in Zeiten von Internet und Telefonie über den Breitbandkabelanschluss eigentlich eingemottet gehört.
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #6
hallo

Verstehe nicht ganz was die 80 Euro Anschlussgebühren sein sollen,den Du kannst ja nichts dafür das die Kabel wohl Pusch sind.Und die Leistung im 4 Stock halt nicht ausreicht für TV und vermutlich Internet.

gruss kalle

Zumal es nur 69,99 € Aktivierungskosten plus 9,99 € Versandkosten sind, aber die sind ja angefallen und mit der Bestellung auch akzeptiert worden. Und wie bereits geschrieben ist der Hauseigentümer für die Hausverkabelung zuständig, nicht der KNB. Das ist (leider) noch ein uralter Rechtsstand, der heute in Zeiten von Internet und Telefonie über den Breitbandkabelanschluss eigentlich eingemottet gehört.

Dann müssten in Zeiten von Strom, Gas und Wasser aber auch die Stadt und Wasserwerke sämtliche nötige Leitung im Haus verlegen und warten.
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #7
hallo

Verstehe nicht ganz was die 80 Euro Anschlussgebühren sein sollen,den Du kannst ja nichts dafür das die Kabel wohl Pusch sind.Und die Leistung im 4 Stock halt nicht ausreicht für TV und vermutlich Internet.

gruss kalle
UM kann da aber auch nichts für.
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #8
Zumal es nur 69,99 € Aktivierungskosten plus 9,99 € Versandkosten sind, aber die sind ja angefallen und mit der Bestellung auch akzeptiert worden. Und wie bereits geschrieben ist der Hauseigentümer für die Hausverkabelung zuständig, nicht der KNB. Das ist (leider) noch ein uralter Rechtsstand, der heute in Zeiten von Internet und Telefonie über den Breitbandkabelanschluss eigentlich eingemottet gehört.

Dann müssten in Zeiten von Strom, Gas und Wasser aber auch die Stadt und Wasserwerke sämtliche nötige Leitung im Haus verlegen und warten.

Ne, da vergleichst du Äpfel mit Birnen. Aber die DTAG ist ja auch dafür zuständig, daß jede Wohneinheit eine eigene CuDA mit Abschluss-TAE bekommt - und da kann der Vermieter nicht widersprechen. Das meinte ich mit "gehört eingemottet". Da die KNBs mittlerweile ja doch schon einige Jahre ebenfalls die Versorgung mit Telefon und Internet über das Breitbandkabel übernehmen, sollten die auch dafür sorgen dürfen, daß die Kunden Kunden werden können, also DSL und BK gleichstellen.

Edit: Wobei es natürlich für Häuslebauer (und auch Vermieter) einfacher wäre, wenn sich die Netzbetreiber (egal ob KNB, DTAG, Energie) um die Hausverteilung kümmern würden, dann wären die nämlich auch für ggfs. auftretende Entstörungen sowie Wartungen zuständig.
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #9
Ich bin persönlich ein Freund des Hausanschlusses, ab wo der Eigentümer die Hoheit hat. Aber ich finde, ein Vermieter sollte seinem Mieter das Recht zum Anschluss auf eigene Kosten nicht versagen können, sofern das ohne Schädigung der Bausubstanz möglich ist. Ist es meistens.
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #10
Irgendwie driften wir schon wieder ab:
- der TE hat Internet bestellt.
- Techniker kommt (warum 3 mal?) und stellt fest, dass es nicht geht.

Es ist wohl unbestritten, dass so kein Vertrag zustande kommt.

Die einzige Frage die bleibt ist, ob UM berechtigt ist, trotzdem die Aktivierungsgebühr zu kassieren.
Hierzu habe ich leider keine Erkenntnisse.

Ob man hierfür die Bundesnetzagentur bemühen kann, weiss ich nicht.
Ein Versuch wäre es jedenfalls wert, weil es kostenlos ist und von zuhause aus gemacht werden kann.
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #11
Es ist wohl unbestritten, dass so kein Vertrag zustande komm.

hallo

Das meinte Ich so auch und deshalb fallen keine Kosten an,so wurde das doch auch immer Geschrieben.
Nur das 3 mal Techniker kommen und warum genau,das ist vil der Springende Punkt in dieser Sache.

gruss kalle
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #12
@Kalle,

warum haste hajodele jetzt zitiert :kratz: :mussweg:
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #13
Irgendwie driften wir schon wieder ab:
- der TE hat Internet bestellt.
- Techniker kommt (warum 3 mal?) und stellt fest, dass es nicht geht.

Wenn 3 mal ein Techniker gekommen ist, dann wurde der Auftrag als erfüllt gemeldet und der 1. Techniker hat sich wahrscheinlich mit den Worten "in ein bis zwei Stunden funktioniert es" verabschiedet. Oder noch schlimmer, das Haus ist als ausgebaut im UM-System hinterlegt und es hat nur einen Postversand gegeben, dann ist der Auftrag automatisch aktiviert. Dann hat der TE wahrscheinlich eine Störung nach der anderen gemeldet.
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #14
Irgendwie driften wir schon wieder ab:
- der TE hat Internet bestellt.
- Techniker kommt (warum 3 mal?) und stellt fest, dass es nicht geht.

Wenn 3 mal ein Techniker gekommen ist, dann wurde der Auftrag als erfüllt gemeldet und der 1. Techniker hat sich wahrscheinlich mit den Worten "in ein bis zwei Stunden funktioniert es" verabschiedet. Oder noch schlimmer, das Haus ist als ausgebaut im UM-System hinterlegt und es hat nur einen Postversand gegeben, dann ist der Auftrag automatisch aktiviert. Dann hat der TE wahrscheinlich eine Störung nach der anderen gemeldet.

Ich geh eher von der Variante aus: Es gab einen Installationsauftrag, welcher von den Technikern des Subs mangels Machbarkeit immer wieder abgebrochen und letztlich storniert wurde. In dem Fall hätte UM mit dem Auftrag genau 0€ kosten gehabt, da ein Installationsauftrag erst nach erfolgreichem Abschluss bezahlt wird.
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #15
Auf Nachfrage wurde mir nun mitgeteilt, dass die Anschlussgebühr nicht erstattet wird, da ein Techniker da war (wtf?).
Ich finde das ehrlich gesagt extrem dreist, da 80€ viel Geld für einen Studenten ist und ich jetzt auf Kosten sitzen bleibe, für die ich absolut nichts kann.

Lastschrift zurückbuchen lassen, geht entgegen der Legende auch noch nach >6W, bei der Bank darauf bestehen.

Anwalt brauchste erst vorm Landgericht.
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #16
Lastschrift zurückbuchen lassen, geht entgegen der Legende auch noch nach >6W, bei der Bank darauf bestehen.
Anwalt brauchste erst vorm Landgericht.

Klar, seit SEPA geht das 8 Wochen ab Belastung, wenn keine Berechtigung vorliegt, sogar bis zu 13 Monate nach Belastung.
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #17
Auf Nachfrage wurde mir nun mitgeteilt, dass die Anschlussgebühr nicht erstattet wird, da ein Techniker da war (wtf?).
Ich finde das ehrlich gesagt extrem dreist, da 80€ viel Geld für einen Studenten ist und ich jetzt auf Kosten sitzen bleibe, für die ich absolut nichts kann.

Lastschrift zurückbuchen lassen, geht entgegen der Legende auch noch nach >6W, bei der Bank darauf bestehen.
(...)

Was aber ein durchaus risikobehaftetes Unterfangen darstellen kann.
Vor Klärung der genauen Umstände, und ob die Aktivierungsgebühr hierbei rechtsmäßig ist, würde ich keine Schnellschüsse wagen.
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #18
Vielen Dank für eure Antworten! Ich habe mich jetzt mal an die Bundesnetzagentur gewandt. Bin gespannt, was dabei raus kommt.

Kurze Erklärung zu den 3 Technikern die hier waren:
In unserem Haus gibt es einmal im Keller den Knotenpunkt bzw. Verteiler (wo die Leitung halt von der Straße herkommt) UND auf dem Dachboden einen Verteiler & Verstärker, der die oberen Stockwerke versorgt. Dies wussten wir beim ersten Termin nicht und hatten daher nur den Schlüssel für den Keller parat.

1. Techniker: Baut neue Dose ein und stellt am Verteiler im Keller alles ein. Als er auf den Dachboden will, sag ich ihm dass ich dafür keinen Schlüssel hab. Er verabschiedet sich mit den Worten "Sollte auch so gehen, wenn die Geschwindigkeit nicht ankommt nochmal einen neuen Termin machen"

2. Techniker: Diesmal haben wir beide Schlüssel da. Er geht auf den Dachboden und stellt fest, dass wahrscheinlich das Kabel vom Verteiler zur Wohnung (ca. 20m) einen Bruch hat. Ich soll einen neuen Termin machen um das Kabel neu legen zu lassen (KEINE Hausneuverkabelung, lediglich das Stück vom Verteiler zur Wohnung. Keine große Sache weil leere Rohre vorhanden sind.)

3. Techniker: Guckt sich alles nochmal an und sagt kurz angebunden "Alter, die Verkabelung ist eine komplette Katastrophe. Ist ein Wunder, dass ihr überhaupt Fernsehen und ein bisschen Internetempfang habt." Er hat sich die Verkabelung am Haus angeguckt und hat sogar Bilder davon gemacht mit den Worten "Das glaubt mir sonst keiner von meinen Kollegen wenn ich denen das erzähle. So eine Pfuscherei hab ich auch noch nicht gesehen." An der äußeren Hauswand gehen die Kabel einfach nur hoch, ohne jeglichen Witterungsschutz oder UV-Schutz. Einfach nur die stinknormalen weißen Kabel die Hauswand hoch gelegt.

Also 3 Techniker waren da, alle 3 haben mir was anderes erzählt. Neuverkabelung wäre teuer und würde Ewigkeiten dauern, daher habe ich mit meinem Vermieter vereinbart, dass wir das ganze ablehnen und ich den Vertrag damit storniere.
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #19
Letztlich verantwortlich für den Pfusch und die ungeeignete Verkabelung ist der Vermieter. Du lässt ihn da ziemlich leicht aus seiner gesetzlichen Verpflichtung raus, die Infrastruktur für eine anständige Internetverbindung bereitzustellen. Du bist in der Angelegenheit kein Bittsteller und bist nicht auf das Wohlwollen deines Vermieters oder von Unitymedia angewiesen: du hast durchaus eine starke Position und kannst anfordern, dass der Vermieter die Leitung herrichten lässt. Nicht Unitymedia ist hier in der Bringschuld, in der Bringschuld ist in deiner Situation dein Vermieter. Das ist kein Luxus, den du da verlangst, das ist Basisversorgung. Wenn der sich rundweg weigert, dann muss man sehen, was man weiter tut, aber du kannst ihm erst mal den Zeigefinger auf die Brust setzen und selbstbewusst verlangen, dass die Leitung gemacht wird.

Ich weiß nicht, wie die Wohnungssituation dort aussieht, aber aus Sicht eines Vermieters zählen zuverlässige und ordentliche Mieter ziemlich viel, und bevor man so jemanden verliert, geht man durchaus Kompromisse ein. Wenn du also in die Kategorie zuverlässig und ordentlich und auch regelmäßig zahlend einzuordnen bist, und für die Wohnung nicht im Handumdrehen so einfach ein Nachmieter zu finden ist, dann kannst du ihm durchaus auch zu verstehen geben, dass das ein Grund wäre nicht nur die Miete zu mindern, sondern vielmehr die Wohnung zu kündigen und eine zu suchen, die anständige Internetverbindung hat - was für das Studium im übrigen unerlässlich ist.

Kommt allerdings bei allem auch darauf an, was man alternativ aus der Versorgung mittels DSL über Telefonkabel rausholen kann.
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #20
hallo

Bei einem Kabelanschluss in einer Wohnung geht es doch nur um das TV Signal,und ob man es Störungsfrei Empfangen kann.
Und nicht um Internet und Telefon ausser es steht extra im Mietvertrag das dies Funktioniert.

Wenn mein Vermieter nicht damals 2011 freiwillig alle Antennendosen hätte auswechseln lassen,hätte Ich damals kein 3 Play 32000 Bestellen können.

Oder ist Internet Verfügbar Heute schon Standart.

gruss kalle
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #21
Internet verfügbar ist heute Standard, wie Wasser und Strom.
Beispiel: https://www.golem.de/news/kabel-mietminderung-wegen-defektem-internet-kabel-zulaessig-1701-125331.html
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #22
Internet verfügbar ist heute Standard, wie Wasser und Strom.
Beispiel: https://www.golem.de/news/kabel-mietminderung-wegen-defektem-internet-kabel-zulaessig-1701-125331.html

Hast du den Artikel bis zum Ende gelesen?
In dem Urteil heißt es: "Der vertragsgemäße Gebrauch von zu Wohnzwecken vermieteten Räumen umfasst nach diesen Maßstäben auch die Möglichkeit des Telefonierens über ein Festnetztelefon sowie die Benutzung des Internets über eine Festnetzleitung. Denn das 'Wohnen' umfasst grundsätzlich alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existentiellem Lebensmittelpunkt des Mieters in allen seinen Ausgestaltungen und mit allen seinen Bedürfnissen gehört. Verfügbarkeit von Telefon und Internet ist in der heutigen Zeit essentiell."
Also kann er ja via DSL ins internet
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #24
Mit welcher Mietminderung?
 
  • Erstattung Anschlusskosten nach Stornierung des Auftrags Beitrag #25
Wobei dann ja auch die Horizon bei ihm nicht funktionieren würde, und das ist dann definitiv ein Mangel an der Leitung, die der Vermieter beheben müsste... (wenn der Kabelanschluss in den NK/Hausgeld enthalten ist natürlich!)
 
Thema:

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