Unitymedia 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh

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  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #1

Panerai18

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Guten Abend,

benötige hier euer Wissen:

1. Frage:

Ich habe mein Unitymedia Vertrag 2Play 120 zum 30.06. 2019 vor 2 Wochen gekündigt, da er sich im Juni 2018 u weitere 12 Monate verlängert hat und seitdem mit 39,99 mtl zu Buche schlägt.

Gestern habe ich die Info über die Preiserhöhung erhalten. Steht mir trotz gekündigten Vertrag ein Sonderkündigungsrecht zu , Sodas ich gem. Schreiben zum 31.01.19 aus dem Vertrag bin ?


2. Frage:

Wie bereits erwähnt , bezahle ich für meine 2Play 120 mit ComfortOption schlappe 40 EURONEN mtl. Natürlich viel Zeit teuer wenn ich das aktuelle Tarifwerk von Unitymedia zu Grunde lege. Mich hat wegen der erfolgten ordentlichen Kündigung bereits die " Rückgewinnungsabteilung " kontaktiert und mir lapidar den 2Play 150 zu den Konditionen wie auf der Homepage angeboten...also kein " Goodie" für Bestandskunden. :heul:

Was kann man den " rausschienden" wenn ich ja nun das Sonderkündigungsrecht wahrnehme und bereits zum 31.01. 19 raus kann ? Mir würde der 2Play 150 vollkommen ausreichen, allerdings nicht zu den regulären Konditionen. Über diverse Vergleichsportale würde ich für diesen Tarif inkl. Cashback auf 20 - 25 EURo mtl kommen. Mir wurde von der Kundenrückgewinnung ein 24 Monats-Durchschnittsbeitrag von knapp 35 Euro angeboten und eine Uploadboost ( was ich garnicht nötig habe).

3. Frage

Könnte ich einen Anschlussvertarg auch auf meine Frau abschließen, somit hätte ich den Neukundenbonus mitnehmen ?? Könnte in dieser Konstellation auch die Rufnummer mitgenommen werden ( hab gelesen, dass die Rufnummer mittels Abtretung an eine andere Person übertragen werden kann ?

Danke für eure Antworten
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #2
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #3
Könnte ich einen Anschlussvertarg auch auf meine Frau abschließen, somit hätte ich den Neukundenbonus mitnehmen ??
Das wäre zu einfach :zwinker:
"Gilt nur für Neukunden, in deren Haushalt in den letzten 3 Monaten weder ein Internet- noch ein Telefonanschluss von Unitymedia vorhanden war."
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #4
1. Ja, aber Du musst aktiv von Deinem SoKüRe gebrauch machen. Von alleine passiert da nix.
2. Externe Angebote kannst Du nicht nutzen, weil diese nur für Neukunden gelten. Cashback bedeutet, dass dich der Vermittler an seiner Provision teilhaben lässt. Die gibt es nur für Neukunden.
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #5
Gestern habe ich die Info über die Preiserhöhung erhalten. Steht mir trotz gekündigten Vertrag ein Sonderkündigungsrecht zu , Sodas ich gem. Schreiben zum 31.01.19 aus dem Vertrag bin ?

Mich hat wegen der erfolgten ordentlichen Kündigung bereits die " Rückgewinnungsabteilung " kontaktiert und mir lapidar den 2Play 150 zu den Konditionen wie auf der Homepage angeboten

Was jetzt aber genauso gut wäre die das was du auf deine Frau vorhast....
Mach deine Sondernkündigung und rufe Anfang Mitte Januar bei der KRG Hotline an.
Treueplus 200/20 geht für 24x 20-25€, aber wenn dein Vertag noch länger als ein halbes Jahr läuft gibts den Deal natürlich nicht.

Aber bei der KRG gilt eigentlich immer: Für wenig Geld geht nix, aber auf die teuren Sachen is immer viel Rabatt möglich.
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #6
Also heute nochmals eine Anruf bekommen und folgendes Angebot bekommen:

absofort 2 Play 400 + Upload-Boost + Telefon-Comfort-Option = 34,99 EUR für 24 Monate..

Zuschlagen oder reisst euch das noch nicht vom Hocker ??

Danke für eure Ratschläge
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #8
wird glaube ich nicht klappen da noch was rauszuhandeln.
400 + PU gibts für 29,99€ + in deinem Fall 5€ Telefon Komfort Option.

Das ist deutlich unter Neukundenpreis.
Kenne niemanden der 400 + PU für weniger hat.
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #9
wird glaube ich nicht klappen da noch was rauszuhandeln.
400 + PU gibts für 29,99€ + in deinem Fall 5€ Telefon Komfort Option.

Das ist deutlich unter Neukundenpreis.
Kenne niemanden der 400 + PU für weniger hat.

denke ich auch.....habe heute auch zugeschlagen und denke das es ein gutes Angebot ist.

Komme gerade von einer 120 mbit.......wird der Unterschied von 400 mbit für mich bemerkbar sein ? Wie ist euere Erfahrung ?
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #10
400 ist "nice to have", aber einen wirklichen Unterschied merkst du nur, wenn du große Datenmengen downloadest, bspw. Spiele, Filme o.ä. UND die Gegenseite die Geschwindigkeit auch liefern kann. Die 400 wäre für mich nur wegen des Poweruploads von 40 Mbit/s interessant aber da schreckt mich der Preissprung von 20 € zu meinem JUMP150 definitiv ab.
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #11
Bei bestimmten Dingen (großen Datenmengen) merkt man, wie schön schnell es flutscht. Nach einer oder zwei Wochen hast du dich dran gewöhnt und es ist ganz normal. Gehts dann irgendwann mal wieder so langsam wie du es früher hattest, dann merkst du wie lahm das war, und du bist genervt bis es wie der schnell geht. Diese Erfahrung allerdings ist nichts neues - die machen die Leute seit Anbeginn der Datenübertragung mit ihren 300 Baud Modems in absolut gleicher Weise.

Jedesmal ein Sprung:
1987: 300
1988: 300 -> 2400
1990: 2400 -> 14400
1993: 14400 -> 64000
2001: 64000 -> 768000 (768k)
2004: 768k -> 1000k
2005: 1000k -> 2000k
2011: 2000k -> 6000k
2012: 6000k -> 64000k (64m)
2017: 64m -> 200m

Sorry, ich weiß, Opa erzählt vom Krieg.
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #12
Stimmt hatte ich vergessen zu erwähnen : Es kommt doch häufiger vor , das auf 3-4 Geräte gleichzeitig Streams laufen (Netflix , Sky usw) ...mir ist es wichtig das mit einer so hohen Geschwindigkeit die Ruckelfreiheit gewährleistet ist :)
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #13
3-4 Netflix Streams sind völlig überschaubar.
Selbst wenn alle 4 Geräte UHD schauen würden (~25Mbit je Stream) sind 100Mbit belegt.

Wahrscheinlicher ist eher das 4 Geräte mit HD Stream laufen (~7 Mbit je Stream) also 28 Mbit belegt sind ;)
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #14
Perfekt .. dann habe ich ja alles richtig gemacht :)
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #16
Und dann meckern, wenn Servicepersonal nicht gut genug geschult ist
Ihr Telekom-Beauftragten habt einen seltsamen Humor
Na, bei der Telekom läuft das halt etwas anders :zwinker:
https://www.youtube.com/watch?v=nZekYA54LgM

oder der hier, auch gut :D
https://www.youtube.com/watch?v=fSFmsvMjMlU
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #17
Nabend zusammen,

habe heute irrtitierenderweise auch eine Mitteilung über eine Preiserhöhung meines Produktes 2 play Fly 400 erhalten und zwar in Höhe von 2,98 €, wirksam ab dem 01.02.19.

Allerdings habe ich diesen Tarif erst im Oktober 2017 mit einer Mindestvertagsdauer von 24 Monaten gebucht. In meiner Auftragsbestätigung steht auch der bisher berechnete und vereinbarte Preis ebenso wie die Vertragsdauer.

Also, nach meinem juristischen Verständnis ist UM an dem vereinbarten Preis ebenfalls für 24 Monate gebunden, oder irre ich mich da.
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #18
Also, nach meinem juristischen Verständnis ist UM an dem vereinbarten Preis ebenfalls für 24 Monate gebunden, oder irre ich mich da.


In den AGBs
https://www.unitymedia.de/content/dam/dcomm-unitymedia-de/Privatkunden/global/docs/agb/agb-unitymedia.pdf

5.5 (1) Der Kabelnetzbetreiber ist berechtigt, bei einer Erhöhung seiner Gesamtkosten für die Bereitstellung seiner
Produkte das vom Kunden zu zahlende monatliche Entgelt entsprechend zu erhöhen.
Die Gesamtkosten bestehen aus:
– Urheberrechtsentgelten und anderweitigen Lizenzkosten;
– Technikkosten (z. B. für Netzwerk und Signalzuführung);
– Lohn- und Materialkosten (z. B. Lohnkosten für eigene Mitarbeiter, Dienstleistungskosten für externe Mitarbeiter,
Beschaffungskosten für Gegenstände des Betriebsvermögens oder Verbrauchsmaterialien);
– Kosten für die zugeführten Programme;
– Kosten für Kundenverwaltungssysteme;
– sonstigen Sach- und Gemeinkosten (z. B. Miete und Energiekosten).
Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung des Kabelnetzbetreibers mindernd
zu berücksichtigen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, soweit die Erhöhung der Gesamtkosten auf Umständen beruht,
die nach Vertragsschluss eingetreten sind und nicht im Belieben des Kabelnetzbetreibers stehen. Eine Preiserhöhung
ist für jedes Produkt jeweils nur einmal pro Kalenderjahr zulässig.
(2) Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden monatlichen Entgelts, ist
der Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und – soweit das betrof-
fene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang des anderen Produkts innerhalb von sechs
Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu
kündigen.
Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der
Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht
fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. Der Kabel-
netzbetreiber wird den Kunden im Rahmen seiner Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die
Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hinweisen.

2,98 sollten für 2PlayFly mehr als 5 % sein. Also besteht ein Sonderkündigungsrecht ...
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #19
Also, nach meinem juristischen Verständnis ist UM an dem vereinbarten Preis ebenfalls für 24 Monate gebunden, oder irre ich mich da.
Sehe ich genau so :winken:
Ich habe sogar ab dem 1.12 eine Preiserhöhung von 5€ für den 2play 400 bekommen (also ab dem 21. Monat).
Vereinbart waren damals 24 Monate :streber:
Ich warte jetzt noch die Dezember Abrechnung ab, wenn die 5€ mehr da ausgewiesen sind, geht die Sonderkündigung direkt raus. :streber:
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #20
Ja, die AGB sind mir bekannt, Sonderkündigungsrecht wurde mir sogar schriftlich eingeräumt. Allerdings ist nach meiner Meinung eine Preiserhöhung während der Mindestvertagsdauer unzulässig.

@Andreas: Vertraust Du darauf, dass UM in irgendeiner Form einlenkt, wenn Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst? Ohne Vertrag dastehen willst Du doch bestimmt auch nicht, oder?
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #21
@Andreas: Vertraust Du darauf, dass UM in irgendeiner Form einlenkt, wenn Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst? Ohne Vertrag dastehen willst Du doch bestimmt auch nicht, oder?
Für mich ist das ein Willkommensgeschenk, da ich mittlerweile schon längst bei der Telekom bin.
Von daher bin ich froh, dass ich eventuell 4 Monate Kosten einsparen kann :zwinker:
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #22
Ja, die AGB sind mir bekannt, Sonderkündigungsrecht wurde mir sogar schriftlich eingeräumt. Allerdings ist nach meiner Meinung eine Preiserhöhung während der Mindestvertagsdauer unzulässig.

@Andreas: Vertraust Du darauf, dass UM in irgendeiner Form einlenkt, wenn Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst? Ohne Vertrag dastehen willst Du doch bestimmt auch nicht, oder?

Die AGBs geben Unitymedia aber das Recht zu dieser Vorgehensweise. Die AGBs unterschreibt man mit Vertragsabschluss sozusagen mit ....

Ich weiß natärlich nicht, ob diese ABG-Klausel vor Gericht Stand halten würde. Vermute aber, dass die UM-Haus-Juristen da sehr lange an äußerst austarierten Formulierungen gearbeitet haben, um zu verhindern, dass ein Gericht diese AGB-Klausel kassiert ...
Unitymedia hat sind ja schon recht enge Grenzen gezogen, unter denen Preiserhöhungen während der MVLZ möglich sind .... bestimmt nicht ohne Hintergedanken ...
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #23
Also, nach meinem juristischen Verständnis ist UM an dem vereinbarten Preis ebenfalls für 24 Monate gebunden, oder irre ich mich da.
Sehe ich genau so :winken:
Ich habe sogar ab dem 1.12 eine Preiserhöhung von 5€ für den 2play 400 bekommen (also ab dem 21. Monat).
Vereinbart waren damals 24 Monate :streber:
Ich warte jetzt noch die Dezember Abrechnung ab, wenn die 5€ mehr da ausgewiesen sind, geht die Sonderkündigung direkt raus. :streber:

Wahrscheinlich zu spät. Die Sonderkündigung muss spätestens 6 Wochen nach Eingang des Schreibens erfolgen.
.. innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen...

Man könnte sich womöglich aber darauf berufen, die Mitteilung nicht erhalten zu haben, wenn das von Unitymedia gewählte Zustellverfahren keine besondere Zustellsicherheit bietet. Ob die Zustellung eines einfachen Briefes ausreichend zweifelhaft ist?


EDIT: Gibt es "Duplikate" dieser Preiserhöhungsschreiben in PDF-Form o. Ä. im Kundencenter? Unitymedia hat ja die Angewohnheit, auch wichtige Briefe in bedruckte Kuverts zu stecken, die den Eindruck von Werbung machen, und die dadurch schnell versehentlich im Papierkorb landen ...
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #24
Werde jetzt erst mal unter Hinweis auf die Mindestvertragsdauer widersprechen und vorsorglich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Was sind denn Eure Erfahrungen, wie die Abteilung Kundenrückgewinnung mit derartigen Vertragskündigungen umgeht
 
  • 3. Fragen Kündigung Unitymedia / Preiserhöhunh Beitrag #25
Werde jetzt erst mal unter Hinweis auf die Mindestvertragsdauer widersprechen und vorsorglich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Was sind denn Eure Erfahrungen, wie die Abteilung Kundenrückgewinnung mit derartigen Vertragskündigungen umgeht

Kannst Du meine Frage beantworten? Gibt es von dem "Preiserhöhungs-Brief" ein PDF-Duplikat o. Ä. im Kundencenter?
 
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