Die Idee ist, auf eine Anzeige zu hoffen, damit sich diese Drückerfirma dadurch entblößt und man eine Gegenanzeige stellen kann.
das ist so ziemlich die dümmste Idee, von welcher ich in diesem Jahr gehört habe (aber ist auch erst Juni)
1. halte ich das technisch nicht für möglich. Man mag jemanden erschrecken können, aber vom Telefoniegerät des angerufenen her sollten sich keine Lautstärken in einem Bereich erzeugen lassen, welcher zu einer körperlichen Schädigung führt.
2. wie viel Strafe würdest du denn gerne zahlen, nur um an den Namen zu kommen ? das wäre dann, mal angenommen es wäre möglich, direkt eine vorsätzliche Körperverletzung. Abgesehen davon, dass sich Vergehen nicht gegeneinander aufrechnen lassen, also strafrechtlich weit aus höher zu bewerten, als ein unbedachter Anruf, vielleicht nur ein Verwählen, selbst wenn "vorsätzlich" aufgrund eines Datenbankfehlers, gibt es da ja die Möglichkeit sich selbst davor zu schützen (Anrufblocker). Kalt-Aquise mag nicht zulässig sein, verpufft aber in der Bedeutungslosigkeit beim Vergleich mit einer Körperverletzung.
Unglaublich wie wenig manche Menschen sich im Griff haben. Auch wenn moralisch sicherlich vertretbar, solltest du ebenfalls davon Abstand nehmen einen Medienberater, so du ihn zufällig im Supermarkt wiedererkennst, standrechtlich zu erschiessen, auch dabei würde dir das deutsche Recht nicht mal mildernde Umstände zugestehen.
HDR kenne ich eigentlich nur aus dem Bildbereich, höhere und dynamischere Farb- und Helligkeitswiedergabe bei Bildern.