Identifizieren (MCID)
MCID (englische Abkürzung für Malicious Call Identification) ist ein Dienstmerkmal für ankommende Rufe und ist zur Identifizierung von Klingelstörern, belästigenden Anrufern und bei anderen Straftatbeständen mittels Telefonanruf gedacht (umgangssprachlich auch als Fangen oder Fangschaltung bekannt). Der gerufene Teilnehmer kann damit veranlassen, dass die Rufdaten eines eingehenden Anrufes im Netz aufgezeichnet werden, auch bei und trotz aktivierter Rufnummernunterdrückung. Die Rufdaten enthalten die Rufnummer des Anrufers und des Angerufenen sowie Uhrzeit und Datum. Diese Daten, vom Telefondienstanbieter ausgestellt, sind als Beweismittel vor Gericht anerkannt. MCID ist in folgenden Ausprägungen verfügbar [...]
In Deutschland ist die Verfügbarkeit dieses Leistungsmerkmales gesetzlich vorgeschrieben und Bereitstellung und Verwendung im Telekommunikationsgesetz (Deutschland) definiert. Es muss in der Regel beim Telefondienstanbieter beantragt werden. Gewährt wird eine Fangschaltung (bzw. MCID) in der Regel nur bei der Glaubhaftmachung eines damit im Zusammenhang stehenden straf- oder zivilrechtlichen Tatbestandes.
§ 101 TKG 2004: Mitteilen ankommender Verbindungen regelt im Einzelnen: