Man könnte die Angabe, dass ein Endgerät zur Messung über eine bestimmte Bandbreite nicht vorgesehen sei, wie folgt nachvollziehen. In der Speedtest-Webapp könnte eine Erkennung von Endgeräten enthalten sein, die versucht herauszufinden auf welcher Plattform der Speedtest läuft. Es gibt desweiteren eine Liste von Plattformen mit deren zulässiger maximaler Geschwindigkeit. Wird keine Plattform erkannt, dann kann keine Zuordnung zu einer maximalen Geschwindigkeit hergestellt werden, und dann wird einfach deklariert, dass das Gerät für die Geschwindigkeit nicht vorgesehen ist - ohne die tatsächliche Eignung zu kennen. Es steht ja auch "vorgesehen" und nicht "geeignet".
Eine andere Möglichkeit wäre, dass ein Windows 7 Gerät automatisch als nicht vorgesehen gilt 400 MBit zu testen (der OP nannte Windows 7), vielleicht weil die Programmierer davon ausgehen, dass Geräte mit W7 so alt sind, dass von der Leistungsfähigkeit eben nicht garantiert ist, dass es stark genug ist. Wäre es leistungsfähig genug, hätte der Besitzer längst auf Windows 10 upgedatet.
So eine Erkennung macht Sinn, damit der Speedtest nicht an ungeeigneter Hardware hängenbleibt. Ein der Technik eher unbedarfter Kunde ist kaum in der Lage nachzuvollziehen, wenn sein Endgerät technisch gar nicht in der Lage ist, 400 MBit übers Netz zu übertragen. Bestimmt gibts ne ganze Latte low end Windows 7 PCs und Notebooks, die gerade mal 100 MBit Karten eingebaut haben.
Man muss auch bedenken, dass das Javascript dieses Tests nur begrenzt Informationen über die Hardware ermitteln kann, auf der es läuft. Betriebssystem und Monitorgröße gehen, aber so wirklich die hardwaremäßige Soll-Leistungsfähigkeit des Netzwerkinterfaces kann man über Javascript nicht herausfinden. Wenn man also dann am Ende 420 MBit beim Test rausbekommt, dann ist alles gut: dann weiß man, dass seine Hardware das tatsächlich bringt. Wenn man aber am Ende 250 MBit rausbekommt, dann weiß man nicht, ob das nun am schwachen PC/Notebook liegt oder an der Netzwerktechnik. Für diesen Fall gibts die Meldung.