Fehler können immer vorkommen, aber dass Du diese IPv4-Adresse (AFTR) zu einem bestimmten Zeitpunkt genutzt hast, hat dein ISP (UM) anhand deines IPv6-Präfixes (als Endpunkt des IPv6-Tunnels) festgestellt. Du könntest ja mal bei UM eine Erklärung verlangen, wie sie deinen globalen IPv6-Präfix der IPv4-Adresse des AFTR-Gateways zugeordnet haben.
Ja, werds mir überlegen.
Bin grad noch am überlegen ob ich, obwohl womöglich ungerechtfertigt abgemahnt, eine modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE) abgebe, ohne Schuldeingeständnis natürlich.
Da sonst theoretisch eine einstwilige Verfügung erlassen werden könnte und mir niemand garantiert, dass vor Gericht mir dann Recht zugeprochen wird. Weiß zwar niht ob die Kanzlei schon mal einstweilige Verfügungen erwirkt hat, aber sicher ist sicher.
Daher lieber mod. Unterlasungserklärung ohne Schuldeingeständnis, damit das Risiko einer einstweiligen Verfügung ausgeschlossen ist.
Bei einer Unterlassungserklärung verpflichtet man sich angebliche Tat in Zukunft zu unterlassen, hält man das nicht ein, gibt es eine Vertragsstrafe, also Kosten.
Eigentlich bescheuert, wenn ein meines erachtens Unschuldiger so etwas unterschreibt, aber das Risiko einer einstweiligen Verfügung eingehen ist auch blöd. Dahe lieber so einer mod. UE abgeben. Die Wahrscheinlichkeit dass mir durch die mod. Unterlassungserklärung für diese eine Folge einer Serie (die wird benannt) irgendwelche Nachteile ereilen ist denke ich sehr gering.
Bin auch am überlegen den Anschlussinhaber auf ein anderes Familienmitglied umzumelden, da wegen einer mod. UE, wenn es da irgendwelchen unkalkulierbaren Faktoren bezüglich der IP gibt, ich nicht das Risiko eingehen will dass dem jetzige Anschlussinhaber eine Vertragsstrafe wegen Nichteinhalten der mod. UE erteilt. Bei dem Gedanken wird man leicht paranoid
Andererseits kann es ja auch nicht sein, dass man dem jetzigen Anschlussinhaber ab jetzt nie wieder als Anschlussinhaber einträgt. Denke nicht, dass nochmal eine Abmahnung wegen genau derselben Folge einer Serie reinkommt, insofern ist mein Gedanke wahrscheinlich unnötig

Und selbst wenn, dann könnte man vor Gericht vieleicht klären, dass es jemand anderes war.
Viel geschrieben
