- FRITZ!Box 6591 Cable (lgi) FRITZ!OS 7.22 / 7.26 / 7.27 Beitrag #301
Joerg123
wobei illegal hier völlig überzogen ist, der Tatbestand ist bei weitem nicht erfüllt.
Wie man hier und in anderen Threads sieht, ist den Usern nicht immer klar, dass es sich um das DVB-C Signal handelt, denn es könnte auch ein Internetstream sein.
Ferner darf ich als Kunde guten Gewissens davon ausgehen, dass die vom Provider gestellt Hardware mir nur Konfigurationsmöglichkeiten anbietet, welche ich auch nutzen darf. Man könnte drüber diskutieren, wenn es eine "Warnung" oder sonstigen Hinweis geben würde, dass das Feature DVB-C-Tuner nur mit aktivem Kabel-TV-Vertrag genutzt werden darf. So bekomme ich für meinen reinen Internet/Internet+Telefon-Vertrag vom Anbieter ein Gerät gestellt, welches ohne besonderes "Setup" (zusätzliches Antennenkabel) den DVB-C-Empfang ermöglicht = kann ich mit Recht davon ausgehen, dass es genutzt werden darf.
Nichts desto trotz kann der Anbieter in Folge natürlich erstmal ohne "Schadensersatzforderung" auf den Missstand hinweisen und wenn er will, diesen Sperrfilter installieren, letztere Möglichkeit wäre ihm immer gegeben, oder eben das FritzOS anpassen, wie das bislang der Fall war. Ob das nun tatsächlich von Vodafone kommt, oder eben von einem UM/VF-Medienberater, kann man sich drüber streiten. Eventuell haben die Medienberater Zugriff auf die Information, ob der Kunde den DVB-C Empfang der Fritzbox nutzt.
Ob man das den betroffenen Kunden nun gönnen sollte und die Reaktion von Vodafone richtig findet... wie schon geschrieben, eigentlich ist es im Sinne von Vodafone, dass die Kunden das ebenfalls im Internet in gleicher Qualität kostenlos verfügbare Programm nicht streamen. Zudem gehe ich davon aus, dass nur die wenigsten Kunden, welche Einfluss auf die Zahlung der KabelTV-Grundgebühr haben (also wo es nicht über den Vermieter und die Nebenkosten abgerechnet wird), tatsächlich "freiwillig"/wissentlich die KabelTV-Grundgebpühr bezahlen, aber keinerlei PayTV-Paket gebucht haben. Der Mehrwert der ÖR-Sender, sowie Privaten in SD ist mit 20 Euro recht hoch und alle anderen Kunden, welche eben auch PayTV nutzen, müssen die KabelTV-Grundgebühr schon deshalb zahlen, also gar nicht zu vergleichen.
Wer natürlich wissentlich den DVB-C Empfang der unverschlüsselten Sender nutzt an TV-Geräten, oder Beistelldekodern, ohne die Gebühr dafür zu entrichten, sollte sich halt im klaren sein, dass ihm ein Sperrfilter droht, wenn er auf der Fritzbox DVB-C aktiviert
Wie man hier und in anderen Threads sieht, ist den Usern nicht immer klar, dass es sich um das DVB-C Signal handelt, denn es könnte auch ein Internetstream sein.
Ferner darf ich als Kunde guten Gewissens davon ausgehen, dass die vom Provider gestellt Hardware mir nur Konfigurationsmöglichkeiten anbietet, welche ich auch nutzen darf. Man könnte drüber diskutieren, wenn es eine "Warnung" oder sonstigen Hinweis geben würde, dass das Feature DVB-C-Tuner nur mit aktivem Kabel-TV-Vertrag genutzt werden darf. So bekomme ich für meinen reinen Internet/Internet+Telefon-Vertrag vom Anbieter ein Gerät gestellt, welches ohne besonderes "Setup" (zusätzliches Antennenkabel) den DVB-C-Empfang ermöglicht = kann ich mit Recht davon ausgehen, dass es genutzt werden darf.
Nichts desto trotz kann der Anbieter in Folge natürlich erstmal ohne "Schadensersatzforderung" auf den Missstand hinweisen und wenn er will, diesen Sperrfilter installieren, letztere Möglichkeit wäre ihm immer gegeben, oder eben das FritzOS anpassen, wie das bislang der Fall war. Ob das nun tatsächlich von Vodafone kommt, oder eben von einem UM/VF-Medienberater, kann man sich drüber streiten. Eventuell haben die Medienberater Zugriff auf die Information, ob der Kunde den DVB-C Empfang der Fritzbox nutzt.
Ob man das den betroffenen Kunden nun gönnen sollte und die Reaktion von Vodafone richtig findet... wie schon geschrieben, eigentlich ist es im Sinne von Vodafone, dass die Kunden das ebenfalls im Internet in gleicher Qualität kostenlos verfügbare Programm nicht streamen. Zudem gehe ich davon aus, dass nur die wenigsten Kunden, welche Einfluss auf die Zahlung der KabelTV-Grundgebühr haben (also wo es nicht über den Vermieter und die Nebenkosten abgerechnet wird), tatsächlich "freiwillig"/wissentlich die KabelTV-Grundgebpühr bezahlen, aber keinerlei PayTV-Paket gebucht haben. Der Mehrwert der ÖR-Sender, sowie Privaten in SD ist mit 20 Euro recht hoch und alle anderen Kunden, welche eben auch PayTV nutzen, müssen die KabelTV-Grundgebühr schon deshalb zahlen, also gar nicht zu vergleichen.
Wer natürlich wissentlich den DVB-C Empfang der unverschlüsselten Sender nutzt an TV-Geräten, oder Beistelldekodern, ohne die Gebühr dafür zu entrichten, sollte sich halt im klaren sein, dass ihm ein Sperrfilter droht, wenn er auf der Fritzbox DVB-C aktiviert