Unitymedia Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung

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Nepperdepp

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Hallo liebe Leute,

ich hab seit Dezember nur noch Ärger mit UM, und Probleme, aus deren Vertrag heraus zu kommen. Ich müsste zwar nur noch bis Oktober warten, aber was die sich so leisten, ist der echte Hammer.
Ich hab nun einen "deftigen" Beschwerdebrief verfasst, und werd den morgen abschicken...

was sagt ihr dazu? - wie stehen meine Chancen, das ich eher aus dem Vertrag kommen kann?

Ich hab T-Entertain bestellt, und brauch demnach 1. kein UM mehr, und 2. kein Kabel mehr...
Unitymedia NRW GmbH
Aachener Straße 746-750

50933 Köln




Ort, 02.02.2009



Fristlose Kündigung Kabelanschluß Kd.Nr.: XXXXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

Um Ihnen eine genaue Erklärung für meine fristlose Kündigung geben zu können, bedarf es einer kleinen Einleitung, da die Mitarbeiter in ihrer Firma schon mehrfach durch Inkompetenz und mangelndes Kundeninteresse sowie Falschauskünften aufgefallen sind.

Meine erste Kündigung per Fax vom 10.12.2008, hatten sie damals erhalten:

„hiermit kündige ich zum 01.02.2009 fristgerecht meinen Kabelanschluß mit folgen-der Adresse:

Adresse

Ebenfalls erlischt mit diesem Schreiben die Einzugsermächtigung per Lastschriftver-fahren von meinem Konto: XXXXXXXXBLZ: XXXXXXXXXXXXX Spk. Am Berg hinter der dicken Uhr

Ich bitte um eine kurze Bestätigung der Kündigung Ihrerseits per E-Mail:
[email protected] oder per Post.





Mit freundlichen Grüßen








Das darauf folgende Schreiben Ihrerseits vom 22.12.2008 erklärte mir eine unvoll-ständige Kündigung mit einer Rückspracheoption und einer kostenfreien Rückruf-nummer 0800 / 56 65 66 7,
welche ich anrief, und mir dort erklärt worden ist, das diese Nummer die falsche sei, und dort nur die Bestellannahmen zum Kabelfernsehen entgegen genommen werden könnten, und ich gebeten wurde die kostenpflichtige Nummer 01805 663 100 anzurufen.

Nach mehreren Erfolglosen Anrufen, die ich in der Warteschleife verbringen musste, wurde ich endlich mit einem Mitarbeiter verbunden, und dieser erklärte mir, das meine Kündigung erst ab dem 13.03.2010 erfolgen könnte, da ich auf Kabel Digital umgestellt hatte.
Wenn schon ein korrekter Kündigungstermin genannt wird, sollte dies auch der kor-rekte Termin sein, da meine Umstellung auf Kabel Digital am 23.10.2007 erfolgte, und somit, nach 24 Monaten, die ich aus den entsp. AGB’s entnehmen konnte, meine Kündigung zum 31.10.2009 wirksam werden würde. Ein Hinweis dazu Ihrem Mitarbeiter gegenüber erklärte mir dieser, er würde „aus Kulanzgründen die Kündigung berichtigen“ .

Erst findet man meine „Unterlagen zur Vertragsänderung“ auf Kabel Digital nicht, die ein Außendienstmitarbeiter bei mir persönlich abgeschlossen hat, dann stimmt meine ganze Anschrift nicht mit der, die in Ihrem System hinterlegt ist, und plötzlich findet man „irgendwo“ ein Datum, was man als Kündigungstermin „vereinbaren“ kann.

Explizit hatte ich während diesem Telefonat ihren Mitarbeiter gefragt, ob mein auto-matischer Bankeinzug aus ihrem System entfernt worden sei, da ich in meinem Schreiben extra darauf hingewiesen hatte. Der verdutzte Mitarbeiter hat dann tat-sächlich diesen Satz in meinem Schreiben wohl gefunden, und bestätigte mir die Löschung der Einzugsermächtigung, und wies darauf hin, ich würde nun bis zum Ende hin Einzahlscheine bekommen.

Die nun unten aufgeführten Buchungen, die von meinem Konto erfolgten, geben Ihnen nun einen kleinen Überblick, wie die Löschung der Einzugsermächtigung bei Ihnen wohl aussehen mag:
.
Buchungstag Buchungstext Verwendungszweck Begünstigter/Zahlungspflichtiger Betrag
02. Februar Rueckbuchung KDNR UNITYMEDIA NRW GMBH 16,9
30. Januar Lastschrift KDNR.RGN UNITYMEDIA NRW GMBH -16,9
20. Januar Rueckbuchung KDNR.RGN UNITYMEDIA NRW GMBH 16,9
16. Januar Lastschrift KDNR.RGN UNITYMEDIA NRW GMBH -16,9
13. Januar Rueckbuchung KDNR.RGN UNITYMEDIA NRW GMBH 16,9
12. Januar Lastschrift KDNR.RGN UNITYMEDIA NRW GMBH -16,9





Es folgten nun zwischen den Rückbuchungen weitere Anrufe auf Ihrer kostenpflichtigen Hotline, wie es zu solchen Zwischenfällen kommen konnte.

Jedesmal erhielt ich als patzige Antwort, das es der „Kollege“ wohl verpatzt haben mag, die Einzugsermächtigung zu löschen, und er habe wohl „den falschen Knopf gedrückt“ und „da kann man ja jetzt Nichts mehr machen!“

Einmal – so Gott will, kann einem ein Fehler passieren, und man kann mit einem Auge nochmals hinweg sehen, aber mit einer solchen Dreistigkeit, wie es bei Ihnen vorkommt, kann ja wohl schon nicht mehr von EINEM Fehler die Rede sein!

Wenn ich eine Einzugsermächtigung kündige, einen Mitarbeiter auch noch telefo-nisch danach befrage, und das insgesamt 3 Mal, und jedesmal habe ein Kollege einen Fehler begangen, und das zu meinen Kosten, kann ich nicht mehr gewillt sein, einen Vertrag bis zum Vertragsende aufrecht zu erhalten. Diese dreiste Aktion gilt schon als Abzockversuch, welches Seinesgleichen sucht.

Das über einem Zeitraum von fast einem Jahr 2 verschiedene Kundennummern und damit 2 unterschiedliche Rechnungen wegen eines Umzuges entstanden sind, und ich deswegen ebenfalls mehrfach die kostenpflichtige Hotline anrufen musste, um mein doppeltes Entgelt erstattet zu bekommen, möchte ich hier nur am Rande erwähnen, um aufzuzeigen, wie Kunden zum Narren gehalten werden, und die eigene Firmenpolitik nicht in der Lage ist, einen einfachen Umzug einer Adresse zu gewährleisten.

Sollte ich nun von Ihnen keine für mich positive Antwort erhalten, werde ich Ihnen an erster Stelle meine Kosten detailliert aufführen, die durch ihr Unternehmen entstanden sind, und in zweiter Hinsicht werde ich meinen Rechtsbeistand sowie die lokale Presse in Anspruch nehmen.

Die bei mir verbliebenen Endgeräte (Receiver und Smartcard) werde ich Ihnen selbstverständlich nach Zusage Ihres Schreibens wieder zukommen lassen.


Mit freundlichen Grüßen
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #3
darauf, das die mich endlich aus dem Vertrag cancellen, und ich endlich Ruhe vor denen hab....
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #4
Woher sollen wir das wissen?
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #5
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #6
Mein laienhafter Kommentar dazu: Ich sehe überhaupt keinen einzigen Grund für eine fristlose Kündigung, welche m.E. nur durch Nichtleistung zu begründen wäre. Wäre deine Leitungsqualität grottig, x-Techniker wären da gewesen und dein TV-Bild ist immernoch furchtbar usw., DANN hättest du einen Grund, weil die Leistung nicht erbracht wird. Aber so handelt es sich doch nur um Abrechnungsfehler und ähnliches. Also für mich ist das alles sehr, sehr dünn und stellt keinen Zweifel an vertraglich verarbeiter Leistungserbringung dar.
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #7
Keine Chance, fristlos wird nicht klappen. Die Gründe sind nicht wirkliche Gründe
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #8
Naja

man KÖNNTE auf dem Standpunkt stehen das eine korrekte Leistungserbringung nicht nur an funktionierende Anschlüsse geknüpft ist sondern auch an eine korrekte Rechnungsstellung etc
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #9
Vor dem 23.10.2009 sollte da eh nichts klappen, wenn es sich um einen Vertrag über 24 Monate handelt.
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #10
Nunja,wie oben ebenfalls auch schon die Antwort kam, hat es ja nicht nur mit der "Reinen" Leistung des Bildes zu tun.

Wenn ich Verkäufer bei z.b.: C&A bin, kann ich auch net schlampig angezogen Kleidung verkaufen...

also für mich hat alles damit zu tun, denn klappt die Bezahlung nicht, kann ich ebenfalls nicht vernünftig fernsehen, sondern muss mich dauernd mit denen per Tele rumärgern...

darauf hoffe ich ja nun...

mal abwarten, was die nun als Antwort parat haben - ging heute per Fax raus.

also, abwarten...
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #11
man KÖNNTE auf dem Standpunkt stehen das eine korrekte Leistungserbringung nicht nur an funktionierende Anschlüsse geknüpft ist sondern auch an eine korrekte Rechnungsstellung etc

Nicht nur man könnte. Man kann. Die korrekte Rechnungsstellung ist Bestandteil des Vertrages, der mit dem Provider eingegangen wurde.

Zur Info. Auch ich habe einen Vertrag mit UM, wobei mir 6 Freimonate zugesichert wurden. Diese 6 Monate wurden übrigens auch öffentlich beworben. Ich habe bei meinem alten Provider gekündigt, den Vertrag des alten Providers an UM per FAX gesendet. Was ist passiert? Mittlerweile bekam ich die zweite Rechnung über meinen 3Play20.000-Anschluss.

Bei der ersten Rechnung wurde mir über die kostenlose Hotline versichert, dass es sich um einen Fehler von UM handelt. So verblieben wir, dass der Rechnungsbetrag abgebucht werden sollte und sich die Freimonate dann um einen Monat verschieben. Damit war ich einverstanden, denn im Ergebnis käme das Gleiche raus. Nun bekam ich aber schon wieder eine Rechnung am 6. Februar. Diese bin ich nun nicht mehr gewillt zu zahlen und werde Morgen daher die Rückbuchung, abzgl. "Kino auf Abruf", veranlassen.

Für mich stellt es sich so dar, dass UM entweder nicht gewillt oder in der Lage ist, sich an Verträge zu halten.
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #12
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #13
@Sparks: Ich würde es auch so machen.Schließlich hatte UM lange genug Zeit. Du solltest allerdings den falsch gestellten Rechnungen noch schriftlich widersprechen, sonst gelten diese u. U. nach einer gewissen Frist als von Dir genehmigt.
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #14
Ich hatte mal eine sehr hohe Gutschrift von der Telekom erhalten, etwas mehr als 100€, so dass ich zwei Monate frei hatte. Die Telekom hatte dann zwei Monate eine Rechnung gestellt ohne Berücksichtigung der Gutschrift. Abgebucht wurde nichts. Auf telefonischer Nachfrage sagte man mir, dass dies so üblich sei.

Wie verhält sich das bei UM?

Gruß
Conscience
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #15
Was bei UM auf der Rechnung steht wird auch abgebucht - so zumindest meine Erfahrung.
Auch bei Sparks ist ja schon abgebucht, sonst könnte er ja nichts zurück buchen lassen. :zwinker:
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #16
Du solltest allerdings den falsch gestellten Rechnungen noch schriftlich widersprechen, sonst gelten diese u. U. nach einer gewissen Frist als von Dir genehmigt.

Innerhalb von 6 Wochen können Beträge ohne Probleme zurückgebucht werden. Meine erste Rechnung hat noch eine Frist von einer Woche. Einen gesonderten Widerspruch erachte ich als insofern für unnötig, da ja UM eine Ausfertigung des Vertrages und somit Kenntnis von dessen Inhalt, wie eben auch die 6 Freimonate, hat.
Auch bei Sparks ist ja schon abgebucht, sonst könnte er ja nichts zurück buchen lassen. :zwinker:

So isses ... :zwinker:
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #17
Ein Zurückbuchen des Betrages hat nichts mit der stillschweigenden Anerkennung der Rechnung zu tun. Das sind rechtlich gesehen zwei unterschiedliche Sachverhalte.
Sei da BITTE vorsichtig! Du solltest auf jeden Fall zusätzlich schriftlich Widerspruch einlegen gegen die zu Unrecht erstellten Rechnungen.
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #18
Du solltest auf jeden Fall zusätzlich schriftlich Widerspruch einlegen gegen die zu Unrecht erstellten Rechnungen.

Ich gehe davon aus, dass nachfolgendes Schreiben, was ich eben per Fax versendet habe, ausreichend ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,

zum wiederholten Male erhalte ich trotz vereinbarter Freimonate eine Rechnung.

Ich habe einen Vertrag mit Ihnen geschlossen, da ich, wenn ich bei meinem alten Provider kündige, 6 Freimonate bei Unitymedia erhalte. Erst nach Ablauf der Freimonate tritt die vereinbarte Mindestlaufzeit von 12 Monaten in Kraft. Dennoch erhalte ich schon wieder eine Rechnung. Dieses Mal in Höhe von 33 €. Auch dieser Betrag wurde schon, entgegen unseres Vertrages, bereits abgebucht.

Im Zuge dieses Schreibens weise ich auch darauf hin, dass meine Nachbarin, Frau xxxxxxx xxxxxxx, xxxxxxx xxx xxx, xxxxx Köln, ihre Provision noch immer nicht erhalten hat. Sie hat mir Unitymedia als neuen Provider empfohlen.

Ich bitte Sie nun nicht um Rücküberweisung der ungerechtfertigten Abbuchung, sondern werde über meine Bank die Rückbuchung veranlassen. Zwar habe ich mit einer Mitarbeiterin der kostenlosen Hotline, 0800 700 1177, anfänglich vereinbart, dass die erste Rechnung abgebucht bleiben kann, aber die Freimonate dafür einen Monat später beginnen. Im Ergebnis wäre dann alles gleich geblieben und ich wäre im Genuss dieser Freimonate gekommen. Jedoch sieht es aktuell so aus, dass Unitymedia sich nicht an den Vertrag halten will oder kann.

Sollte mir der Anschluss wegen meiner Rückbuchung gesperrt werden, werte ich das als Zeichen, dass man keinen Vertrag mit mir als Kunde wünscht.

Mit freundlichen Grüßen
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #19
In jedem Fall wünsche ich Dir viel Glück! :super:
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #20
Na, faxen? Ob das rechtsverbindlich ist?
:zwinker:
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #21
Wenn man einen Sendebericht hat, auf dem ein Andruck des Dokumentes zu sehen ist...
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #22
Jo, damit hast du wahrscheinlich Recht!
:smile:

Viel Glück mit dem FAX!
:smile:
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #23
Na, faxen? Ob das rechtsverbindlich ist?
:zwinker:

Noch geht es nicht um die Rechtsverbindlichkeit. Das Fax, auch Sendeberichte werden übrigens anerkannt, hat zunächst einen reinen Informationscharakter. Mit meinem letzten Satz in dem Schreiben
Sollte mir der Anschluss wegen meiner Rückbuchung gesperrt werden, werte ich das als Zeichen, dass man keinen Vertrag mit mir als Kunde wünscht.

meine ich UM deutlich gemacht zu haben, dass ich auch den Weg der Kündigung gehen kann, wenn man das Problem nicht zu meiner Zufriedenheit löst. Diese Kündigung wird dann allerdings per Einschreiben/Rückschein versendet.
 
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #24
  • Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung Beitrag #25
Na, dann halte uns mal auf dem Laufenden!
:zwinker:
 
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Abbuchungen wider Willen, Ärger mit Kündigung

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