Man konnte niemals einen Kabelanschluss "kaufen".
Anfangs musste der sich zuerst an einen ÜP derjenige, der sich an einen ÜP anschliessen (lassen) wollte, 675,- DM bezahlenals Einmalgebühr, darüber hinaus jeden Monat 12,90 DM. Dafür gab es das Recht der Kabelnutzung, niemals Eigentums oder Besitzrechte.
Soweit so gut bei Einfamilienhäusern.
Bei Mehrfamilienhäusern, wo der Eigentümer das nicht übernehmen wollte, sah das ganz anders aus.
Der Zweite, der den selben ÜP benutzen wollte, musste sich an den ersten wenden, da dieser gegenüber der DBP als Hafter für alle angeschlossenen Nutzer auserko9ren wurde. Dieser Zweite zahlte nun 500irgendwas DM an den ersten, die dieser der Post überwies, das Anschlussprocedere blieb das selbe.
Dieses Spiel setzte sich so für die nächsten Nutzer des selben ÜPs so fort, wobei immer der Erstanmelder der Gebührenhafter war. Die monatlichen Gebühren waren natürlich von jedem Nutzer an den ersten zu bezahlen, der diese an die DBP abzuführen hatte.
Von einem Eigentumsübergang des ÜPs war niemals die Rede.