Ob du für Sky HD zahlst juckt hierbei NIEMANDEN, ist ja deine eigene Schuld das du für ein Produkt zahlst was du nicht in anspruch nehmen kannst
Na ja, bis zur Einführung von SKY SPORT HD2 kann/konnte ich mein SKY-Paket ja ohne Einschränkungen nutzen. Habe sowieso nur die Sportsachen aboniert, SKY Cinema HD usw. brauche ich nicht. Ab dem 13. August zahle ich dann für eine Leistung die ich nicht mehr im vollen Umfang empfangen kann. Wusste ich ja nicht, dass ich bei Abschluss der Vertrages im Laufe meiner Vertragslaufzeit auf, sagen wir mal 30%, meine Abos verzichten muss. Kann doch nicht sein dass SKY - mit dem Wissen das UM-Kunden da in die Röhre schauen - das Abo erweitert. Sicher steht denen das frei, aber dem zahlenden UM-Kunden gegenüber ist es doch eine Frechheit, Sender einzuspeisen, die dann von der zahlenden Kundschaft nicht empfangen werden kann.
Ich habe mir mal die AGBs von SKY angeschaut:
1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt.
1.1.3 Der Abonnent erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden. Er kennt darüber hinaus an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen saisonal bedingt bzw. abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren kann.
1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte, bzw. aus technischen Gründen, wie z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Abonnent nur berechtigt, diesen Bestandteil zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen.
Ich habe bislang keine Information bekommen und von einem außerordentlichem Kündigungsrecht (womit ich mich eigentlich selber bestrafen würde) will man an der Hotline nichts wissen.
Ich - wie viele andere auch - fühle mich dermaßen von UM und SKY verarscht. Meiner Meinung nach halten beide nur die Hände auf, kassieren ab und jeder schiebt die Schuld auf den anderen. Wie ich schon erwähnt habe muss doch irgendeine Bundesbehörde dafür zuständig sein, den Streit zu schlichten und es uns UM-Kunden erheblich einfacher zu gestalten die Sender zu empfangen, die wir auch gerne sehen möchten - vor allem dann, wenn wir auch noch zusätzliche Gebühren für dieser erbringen müssen!