10 1. Auch wenn der Bestand des Gebäudes durch die Anbringung der Antenne nicht berührt wird, bedeutet das Handeln der Beklagten einen Eingriff in das gemeinschaftliche Eigentum, den die Wohnungseigentümer ohne ihre Zustimmung nicht hinzunehmen brauchen (Senat, BGHZ 157, 322, 326). Nach § 1004 Abs. 1 BGB, §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG können die übrigen Miteigentümer die Beseitigung der Parabolantenne verlangen. Zur Geltendmachung ihres Anspruchs haben sie die Klägerin durch den Beschluss vom 18. Juni 2007 wirksam ermächtigt (vgl. Senat, BGHZ 116, 332, 335; Beschl. v. 30. März 2006, V ZB 17/ 06, NJW 2006, 2187 Rdn. 12).
14 aa) Der Anspruch der Beklagten hierauf geht jedoch weder dahin, dass die Beklagte hierzu eine Antenne an das Geländer vor dem Fenster ihrer Wohnung anbringen kann, noch dahin, dass ihr hierzu kein weiterer Aufwand zugemutet werden dürfte (BVerfG NZM 2005, 252; OLG Frankfurt NZM 2005, 427, 428).
15 Das ästhetische Interesse der übrigen Miteigentümer und das Informationsinteresse der Beklagten sind vielmehr gegeneinander abzuwägen.
Ich lese da immer noch kein allgemein ableitbares Recht auf eine Satanlage zwecks Empfang von TV-Sendern über Grundgesetz Artikel 5 heraus.
Auch hier wurde ein Einzelfall verhandelt, auch hier wurde entschieden, dass die Anbringung eine Parabolantenne ohne Einwilligung der Eigentümer(versammlung) nicht gestattet ist. Gleichwohl kann die Beklagte die fachmännische Installation an einem von der Eigentümergemeinschaft zu bestimmenden Ort verlangen.
Und wieder hat DianaOwnz nicht alles gelesen und/oder verstanden. Das erwähnte Urteil, nachdem eine eigenmächtige Installation einer Satanlage sowohl In- wie Ausländern ohne Genehmigung der Eigentümer(gemeinschaft) statthaft ist fehlt mir immer noch.
... da bei der Frage nach der Installation einer individuellen Satemfpangsanlage das Grundrecht auf Informationfreiheit des Mieters/Wohnungseigentümer und das Grundrecht auf Schutz des Eigentum des Vermieters/der Eigentümergemeinschaft in Konflikt geraten, kann es bei dem Thema kein Grundsatzurteil geben.
Es kann immer nur in Einzelfällen entschieden werden, welchem Grundrecht hier der Vorrang geben werden soll. Nur weil man kein Sky HD über Unitymedia empfangen kann, wird man vor Gericht mit Sicherheit nicht seine Ansprüche durchsetzen können, denn das Recht auf Inforamtionsfreiheit bezieht sich auf Inhalte und nicht auf die Qualität, in der sie verfügbar sind.
Bei Eigentümergemeinschaften wird die Sache eine wenig erschwert, weil die Entscheidung kontra individueller Satanlagen im Rahmen eines Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft getroffen wird. Allerdings hat man hier auch durchaus Möglichkeiten an dem Zustrand etwas zu ändern. Dazu bedarf es "nur" eine gewisse Überzeugungskraft.
Und wenn Unitymedia so böse ist, wie Diana Ownz das darstellt, sollte es doch überheupt kein Problem sein, die Miteigentümer von der Installation einer Gemeinschafts-Sat-ZF-Verteilung zu überzeugen, oder ?
Aber Diana Ownz's Ausführungen sind sehr "ich" bezogen und stützen sich meiner Ansicht auf reine Bequemlichkeit. Es ist nunmal erheblich bequemer die Schuld auf andere abzuschieben und rumzujammern, anstatt Versuche zu unternehmen, selbst an der Situation zu ändern.
BTW: Volkswagen ist auch ein Monopolist, denn hier gibt es nur einen VW-Händler. Händler anderer Automarken sind für mich zu weit weg
Du wirst zwar wieder vollkommen OffTopic aber nun gut.
Ich denke das man vor Gericht auf gar keinen Fall Recht bekommen wird wenn man fehlende HD Sender bemängelt die in SD eingespeist werden.
Schließlich geht es um die Information und nicht um die technische Qualität der Information.
Da man bei Eigentumswohnungen bei baulichen Veränderungen nach außen nicht mit einer einfachen Mehrheit weiterkommt ist die Angelegenheit halt nicht so einfach.
Ich arbeite aber daran die anderen Eigentümer zu SAT zu überzeugen da dort gerade die, die wenig TV schauen (das sind bei uns sehr viele wie ich bei einzelnen Gesprächen erfahren habe) viel Geld sparen.
Wer das nicht möchte dem soll die UM Möglichkeit weiterhin erhalten bleiben da wir hier auch einige mit 3 Play Anschluß haben.
Ein großer Vorteil ist die Analogabschaltung auf SAT , einige glauben das sie nächstes Jahr kein TV mehr haben, also besteht eh Gesprächsbedarf beim TV Empfang.
Bei dieser Gelegenheit werde ich dann die Vorteile des SAT Empfangs allen nahelegen und versuchen die anderen Eigentümer zu überzeugen zu wechseln.
Sollte mir das nicht gelingen werde ich eine SAT Anlage für ich installieren lassen , mit dem Verweis auf das BGH Urteil.
Dann liegt es in der Hand der anderen ob sie mich verklagen oder die Anlage dulden.
Unser Haus hat 4 Etagen und mit einem "stört die Optik" werden sie auf gar keinen Fall Erfolg haben !
Ich hoffe aber natürlich auf eine gütliche Einigung.
UM ist natürlich für alle sky Kunden in NRW und Hessen ein sehr schlechter Anbieter, wer da sagt dem ist nicht so der peilt einfach die Lage nicht.
Das Leute die kein sky brauchen oder wollen das vollkommen egal ist ist auch klar , die werden vielleicht erst bei den Privaten in HD wach , je nachdem wie UM diese mal vermarkten wird.
Da sie für die Privaten in SD schon 4-5 Euro verlangen deutet für mch auf nichts Gutes hin.
Dies wiederum ist mir vollkommen egal da ich diese Sender in SD eh nur selten schaue und natürlich auf gar keinen Fall für werbefinanzierte Sender Geld bezahlen werde wenn mir dies freigestellt ist.
Da UM den Digitalkunden die HD Basic Sender nicht kostenlos zur Verfügung stellt rechne ich auf gar keinen Fall damit das sie das bei den HD Sendern der Privaten machen werden.
Überhaupt kann ich mir im Moment nicht vorstellen wie UM diese Aufgabe bewältigen kann.
Die Sender verlangen wohl auch bei UM die volle Kontrolle ihrer Inhalte und wollen wohl noch dazu auch Geld damit verdienen wie sie das bei der HD+ Plattform machen.
Da die UM Smartcards im alphacrypt Modul laufen sehe ich da ein Problem , siehe sky, dort werden die Sender auch nicht auf Nagra Smartcards freigeschaltet, womit nun auch bei sky nicht nur eine Ungerechtigkeit zwischen SAT und Kabelkunden , sondern auch innerhalb der SAT Kunden herrscht.
Es ist mir ein Rätsel das sky und UM sich nicth einigen können, so etwas habe ich noch nirgendwo erlebt, unsere Gewerkschaften würden vermutlich noch an den Tarfiverhandlungen aus den 80ern arbeiten wenn dies dort ebenfalls so problematisch ist.
Was fehlt ist ganz klar ein schlichter der zwischen sky und UM vermittelt um im Sinne der zahlenden UM Kunden die sky Sender einzuspeisen.
Mir geht es in erster Linie um TV in HD, dort bietet mir UM mit 3 Sendern der ö.r. Sender einfach zu wenig für mein Geld , die noch dazu in "abgespecktem" HD senden.
Klar bietet UM auch HD Senderpakete an, die würde ich auch buchen (Highlights HD), aber solange mir UM die sky HD Sender vorenthält sehe ich nicht ein sie in diesem Vorhaben auch noch zu unterstützen und ihre HD Sender zu abonnieren.
Wie ich auch schon erwähnte bin ich vor allem mit dem sehr guten Internet Angebot rundum zufrieden, ich finde lediglich ärgerlich das mehr Upload auch bei einer 32 MBit einen Aufpreis kostet und 64 MBit oder gar 128 MBit gibt es bei mir in Leverkusen natürlich auch nicht und ich kann auch nicht erfahren ob und wie lange das noch dauern wird
Bei einem Kollegen in einer 40 Einwohner Stadt ist das schon vorhanden, in Leverkusen mit 160.000 Einwohnern nicht.
500 m weiter scheint es jedoch im Nachbarort ( Leichlingen ) verfügbar zu sein .