- Drei neue HD-Kanäle von ProSiebenSat.1 Beitrag #101
DianaOwnz
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Das verstehst du falsch, ich hab schon die Wahl, allerdings zwischen UM, IPTV oder DVB-T.
Da die Telekom anfang des Jahres unsere Straße auf VDSL 50 umgestellt hat würde es dort ja gehen, wenn ich nicht noch in einem 10 monatigen UM Vertrag fest sitzen würde.
Das kannst du UM aber nun wirklich nicht zum Vorwurf machen das du da selbst einen Vertrag abgeschlossen hast.
Ich an deiner Stelle wäre froh wenn du da überhaupt raus kommst, so ein Glück hat nämlich kaum jemand, normalerweise muß man immer die Kabelgebühren bezahlen, dafür kriegt man dann analoges TV und ö.r. Sender in digitaler Qualität oder eben einen Digitalanschluß mit dem man ein einziges TV Gerät versorgen kann.
Bei mehr Bedarf wird es dann richtig teuer.
Ich mach denen auch nicht zum Vorwurf, das ich den Vertrag abgeschlossen habe, da mach ich wie erwähnt dem Gesetzgeber den Vorwurf, dass ich den abschließen musste, wegen dem legalen Sat-Anlagen Verbot in Miets- und Genossenschaftswohnungen.
Raus lassen müssen sie mich schon, da es sich um ein Einzelnutzervertrag handelt und ich nicht verpflichtet bin Kabel zu nutzen und darüber TV zu empfangen. Haben 2 Fälle bei uns im Haus, da wurde die Dose dann still gelegt. Aber nutzen MUSS ich sie nicht.
Wernn dein Balkon zur richtigen Seite zeigt und du eine SAT Schüssel nicht fest installierst darf die das niemand verbieten, vor allem da es SAT Schüsseln gibt die nicht einmal als solche zu erkennen sind.
Mein Balkon geht leider zur falschen Seite sonst würde ich solch eine Lösung nutzen und ich muß auf jeden Fall UM weiter Geld überweisen solange unser Vertrag nicht gekündigt wird.