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Leider vollkommen inkonsequent denn bei den Privaten in HD ziehen die KNB die gleiche Masche ab und das BKartA schaut tatenlos zu und gestattet dieses Treiben anstatt es schon im Vorfeld zu beenden.
Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn das Bundeskartellamt hier im "
Vorfeld" tätig werden?
Ob und welche
HD-Sender die Auflagen des Bundeskartellamtes zum Kauf von Kabel BW durch Liberty Global im Hinblick auf den Wegfall der Grundverschlüsselung betreffen, wird bestimmt noch eine spannende Diskussion.
Grundlagen sind Einfach :
HD Option Service pauschale oder zugangs entgeld (nur für die Privaten HD Sender wie Pro7 und Co) = Kabelgrundgebühr
Miet Hardware zwang =Konsequente Monopol ausnutzung
Grundverschlüsslung = Verzerrung der AGB`s da man für das KAbel TV schon zahlt
Diese 3 Einwände würde Eigentlich reichen für eine regulierung aber da das KArtelamt nichts dergeichen vohat und es sogar noch fördert mit dem zukauf von KBW kann man sehen das das KAbel ein rechtsfreier Raum ist wo man nur die AGB`s seinen wünschen anpassen muss und genau das macht UGM seid Jahren.
Aber die User die behaupten das das eh nichts bringt haben vollkommen recht, leider, denn wenn das KArtelamt was gemacht hätte hätten die schon vor Jahren eingegriffen.
Warum es im Kabel mit der Digitalsierung so langsam voran geht ist doch ganz klar die Gundverschlüsselung und nun veschlüsselen sie sogar FTA HD Programme die man nur bekommt wenn man den 4 € jeden Monat abdrückt.
Ich sehe wirklich keine einzige chance darin das im Kabel auf lange sicht das Analoge abgeschaltet wird da die sich selbst das Ei reinsetzten und sich nacher beschweren das es so wenige sind die Digital Kabel auch nutzen, noch weniger nutzen die HD Option.
Bei freischaltung dieser HD Option hagelt es förmlich AKtivierungs Gebühren für 30 € mehr würde man einen HD KAbel Receiver PVR bekommen der dann einen selbst gehört.
Aber Gott sei dank habe ich ein Balkon und sogar Fenster nach Süden und deswegen bekommen die von mir nicht mehr als die Kabelgrundgebühr.