Ich habe heute Antwort von der BNA bekommen:
Vorgangsnummer 2012-10-09-0258/216-14
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich vertragsrechtliche Probleme berichten. Sie bringen die Erwartung zum Ausdruck, dass die Bundesnetzagentur hier unterstützend tätig werden sollte.
Erlauben Sie einige allgemeine Erläuterungen hinsichtlich des Zuständigkeitsbereiches der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hat in erster Linie den Auftrag, durch Regulierung im Bereich der Telekommunikation, des Postwesens und der Energiemärkte den Wettbewerb zu fördern und für flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu sorgen, einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewährleisten, sowie eine Frequenzordnung und Regelungen zur Nummerierung festzulegen. Diese Aufgaben der Bundesnetzagentur sind im Telekommunikationsgesetz (TKG), im Postgesetz (PostG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschrieben und werden zusätzlich durch Verordnungen und sonstige Ausführungsbestimmungen ergänzend geregelt. Seit dem 1. Januar 2006 überwacht die Bundesnetzagentur auch die Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).
Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur finden sich in verschiedenen Fachgesetzen, wie z. B. dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG), dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG). Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Organisation nach dem Signaturgesetz (SigG) und als solche mit dem Aufbau und der Überwachung einer sicheren und zuverlässigen Infrastruktur für elektronische Signaturen betraut.
Der Gesetzgeber hat der Bundesnetzagentur keine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht über Telekommunikationsunternehmen eingeräumt. Insofern steht es ihr generell nicht zu, direkten Zugriff auf Kundenunterlagen bei den Unternehmen zu nehmen, und sie hat auch gegenüber diesen kein Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens im Einzelfall. Dies gilt auch für das Geschäftsgebaren einschließlich der Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung und der Produktvermarktung.
Bei der Schaffung der gesetzlichen Regelungen für die Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich zu regulieren. Das betrifft insbesondere auch die Bereiche Kundendienst, Qualität und Service von Telekommunikationsdienstleistungen. Als Hauptregulierungsinstrument soll hier der Wettbewerb fungieren. D. h. es wird davon ausgegangen, dass ein Anbieter mit Mängeln bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen zunehmend Marktanteile verliert und somit über diesen Weg gezwungen wird, für die Abstellung solcher Mängel zu sorgen.
Im Telekommunikationsbereich herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Wettbewerb. Der Verbraucher kann sich den Anbieter und das Produkt auswählen, das seinen Anforderungen und Bedürfnissen am nächsten kommt. Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt dabei grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service. Der Anbieter veröffentlicht seine Leistungsangebote in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.
Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen (beispielsweise den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). Der Abschluss, die Änderung oder die Kündigung von Verträgen beurteilen sich ausschließlich nach zivilrechtlichen Grundsätzen. Dabei obliegt es allein den Zivilgerichten über die Rechtmäßigkeit getroffener vertraglicher Regelungen - auch in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entscheiden. Maßgeblich sind die im konkreten Vertrag und den AGB/Leistungsbeschreibungen und Preislisten des Unternehmens getroffenen Vereinbarungen.
Zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise der Unternehmen empfehle ich Ihnen, sich mit dem Anliegen an eine Rechtsberatung der Verbraucherzentralen zu wenden. Die nächstgelegene, für Sie zuständige Verbraucherzentrale finden Sie unter (http://www.verbraucherzentrale.de/).
Daneben besteht die Möglichkeit, dass Sie sich, bei einem vermuteten Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt a. M., Postfach 25 55, 61295 Bad Homburg wenden. Dieser eingetragene Verein bearbeitet Anfragen zum Wettbewerbsrecht und macht dabei auch von seinem Recht zur Abmahnung Gebrauch. Er hat auch eine Online-Beschwerdestelle (http://www.wettbewerbszentrale.de) eingerichtet.
Da im dargestellten Fall keine telekommunikationsrechtlichen Sachverhalte zur Klärung vorliegen, sondern rein zivilrechtliche Aspekte zu bewerten sind, kann die Bundesnetzagentur leider nicht weiter tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
[email protected] http://www.bundesnetzagentur.de
10.10.2012
P.S.:
Erlauben Sie abschließend bitte noch den Hinweis auf die Initiative Netzqualität der Bundesnetzagentur:
Die Bundesnetzagentur führt von Juni bis Dezember 2012 eine Studie zur Dienstqualität von Internetzugängen durch. Im Auftrag der Bundesnetzagentur ermittelt die Initiative Netzqualität bis Dezember 2012 im Rahmen einer Studie, wie häufig und wie stark die tatsächlich erreichte Datenübertragungsrate von der versprochenen „bis zu“-Rate abweicht.
Hierfür ist Ihre Mithilfe besonders wichtig! Mit Ihrer Teilnahme an der Messung unterstützen Sie die Bundesnetzagentur dabei, ein stabiles Abbild der tatsächlich verfügbaren Leistungen zu erhalten.
Bitte nutzen Sie deshalb den Breitband-Test und erfahren Sie schnell und einfach, wie leistungsstark Ihr Internetzugang wirklich ist.
Hier geht es direkt zum Breitband-Test: www.initiative-netzqualität.de.
Weitere Informationen zur „Initiative Netzqualität“ finden Sie unter www.initiative-netzqualität.de oder Informationen zur Studie unter www.bundesnetzagentur.de/qualitaetsstudie.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!