• Kunden aus Hessen und Nordrhein-Westfalen können über die Rufnummer 0221 / 466 191 00 Hilfe bei allen Problemen in Anspruch nehmen.
    Kunden aus Baden-Württemberg können über die Rufnummer 0711 / 54 888 150 Hilfe bei allen Problemen in Anspruch nehmen.

Unitymedia Portierungswahnsinn

Diskutiere Portierungswahnsinn im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Falsch. Wir in den AGB der UM unter Abschnitt C - Allgemeines Absatz 1.7 vermerkt ist: "Die Hausverteilanlage (Verkabelung) gehört in der Regel...
  • Portierungswahnsinn Beitrag #26
UM ist nicht dazu verpflichtet im Vorfeld zu prüfen ob die Anlage deines Hauseigentümer dafür geeignet ist , da es nicht deren Eigentum ist. Darum muss du dich selber kümmern wenn du 100%ig sicher gehen willst.
Falsch. Wir in den AGB der UM unter Abschnitt C - Allgemeines Absatz 1.7 vermerkt ist:
"Die Hausverteilanlage (Verkabelung) gehört in der Regel nicht zu der technischen Einrichtung des Kabelnetzbetreibers. Der Kabelnetzbetreiber kann die Bereitstellung der Internet- und/oder Telefoniedienste von der Rückkanalfähigkeit der Hausverteilanlage abhängig machen."
Wenn UM also sicher gehen will, dann sollen sie es vorher testen. Aber nicht auf Kosten des Kunden.
Deshalb kommt ja auch erst ein Vertrag zustande wenn der Multimediaanschluss montiert und freigeschaltet wird mit einer Übergangsrufnummer. Deine Rufnummer wird dann später portiert. Lies die AGB und deinen Vertrag mal richtig durch. :zwinker:
Weiter heißt es unter Punkt 7: "Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung des Anschlusses für den Kunden." Die Freischaltung meines Anschlusses ist dann erfolgt, wenn die meine alte Rufnummer korrekt portiert ist. Denn so steht es in meinem Vertrag - "Telefonanschluss mit Rufnummerübernahme".
Ansonsten steht in "meinen" AGB nichts davon, dass schon vorher abgerechnet werden kann, wenn der abgeschlossene Vertrag nur teilweise erfüllt ist.

Gruß
Thomas
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #27
4 Pfl ichten und Obliegenheiten des Kunden (AGB Kabelanschluss)
4.2 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung
dargestellten technischen Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht nach vorheriger Absprache
den Zugang zu diesen, insbesondere zu Prüf-, Installations- und Wartungszwecken. Des Weiteren sorgt
er für Strom und Erdung.
Wie du richtiger Weise zitiert hast, handelt es sich um einen Auszug aus den AGB zum Kabelanschluss. Der von dir benannte Punkt betrifft das Betreiben von Verstärkern und Anschlussdosen im Objekt.
Steht noch so einiges mehr drin.
Das stimmt. Aber nichts zum Vorgehen bezüglich Portierung.

Gruß
Thomas
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #28
Dies steht im Portierungsauftrag:

Die Rufnummernportierung kann nach Eingang Ihres Portierungsantrags aufgrund
der Terminabsprachen mit Ihrem alten Anbieter bis zu 6 Wochen dauern. In der
Zwischenzeit erhalten Sie selbstverständlich eine Rufnummer, über die Sie ab
sofort telefonieren können. Bis es soweit ist, bleibt der Anschluss Ihres bisherigen
Anbieters mit Ihrer alten Rufnummer aktiv.
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #29
[quote="Höppemötzjer]Weiter heißt es unter Punkt 7: "Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung des Anschlusses für den Kunden." Die Freischaltung meines Anschlusses ist dann erfolgt, wenn die meine alte Rufnummer korrekt portiert ist.[/quote]

Das wiederholst du ständig, das macht es aber noch lange nicht richtiger. Wie du selbst einsiehst steht in den AGB nichts zur Portierung und auch sonst wo im Vertrag nicht. => Nicht teil des Vertrags. Wenn du das nicht glaubst, lass es von einem Anwalt prüfen. Wie gesagt: das Verhalten von UM ist so gebräuchliche Praxis bei jedem Provider (außer Telekom-Reseller, da die keine andere Chance haben).

Jetzt hören wir auf uns im Kreis zu drehen. Wenn du einen Hinweis in den AGB oder in sonstigem Kleingedruckten findest, der darauf hinweist, dass eine Rufnummernportierung elementarer Teil des Telefon-Vertrages ist (und er zwingend bis zur Portierung unerfüllt bleibt), dann rück damit raus. Von mir aus kannst du auch irgendwelche Urteile zitieren (aber bitte mit Quellen-Angaben am besten als Link). Aber solange du hier nur Mutmaßt, nützt das keinem und wir beenden das jetzt hier bitte langsam... die letzten Seiten drehen sich schon genug im Kreis. Wenn sich keiner auf den anderen zu bewegen will, dann hat eine Diskussion keinen Sinn. Wirkliche Belege scheint es für deine Behauptungen bis jetzt nicht zu geben... für das Gegenteil spricht, dass es von Providern so gängige Praxis ist... ist auch kein Beweis, aber ein Indiz.
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #30
Dies steht im Portierungsauftrag:

Die Rufnummernportierung kann nach Eingang Ihres Portierungsantrags aufgrund
der Terminabsprachen mit Ihrem alten Anbieter bis zu 6 Wochen dauern. In der
Zwischenzeit erhalten Sie selbstverständlich eine Rufnummer, über die Sie ab
sofort telefonieren können. Bis es soweit ist, bleibt der Anschluss Ihres bisherigen
Anbieters mit Ihrer alten Rufnummer aktiv.

Auf den Portierauftrag wird aber erst nach Vertragsabschluss hingewiesen. Und das ist nicht korrekt.
UM sollte dies bereits vor Vertragsabschluss mitteilen. Also bevor man den "OK"-Button anklickt.

Zitat: "Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag!" Im Vertrag steht, dass ich a) einen Anschluss von UM bekomme UND b) meine alte Rufnummer auf den neuen Anschluss geschaltet wird. Momentan ist Teil a) erfüllt. Teil b) ist nicht erfüllt und demnach ist der Vertrag als Ganzes ebenfalls nicht erfüllt. Das ist eine Tatsache.

Gruß
Thomas
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #31
Wie du selbst einsiehst steht in den AGB nichts zur Portierung und auch sonst wo im Vertrag nicht. => Nicht teil des Vertrags.
Du zitierst mich falsch. Ich habe lediglich behauptet, dass bezüglich Portierung nichts in den AGB steht! In meinem Vertrag ist die Portierung sehr wohl ein Bestandteil!
Wenn du das nicht glaubst, lass es von einem Anwalt prüfen.
Das brauche ich nicht von einem Anwalt prüfen zu lassen. Der Vertrag ist seitens UM nicht erfüllt. Fertig.
Wie gesagt: das Verhalten von UM ist so gebräuchliche Praxis bei jedem Provider (außer Telekom-Reseller, da die keine andere Chance haben)
Nur weil etwas gängige Praxis ist, wird es damit nicht rechtlich wirksam. Das sollten die Heroin-Abhängigen mittlerweile auch begriffen haben. Denn nur, weil es gängige Praxis bei ihnen ist, wird das Heroin-Spritzen nicht legaler.

Ich gucke in meinen Vertrag. Da steht, dass UM mir zusichert, den Anschluss zu schalten und die Rufnummer zu portieren. Das sind eindeutige Aussagen. Leider verhält sich UM anders. Nämlich so:

1. Der Kunde hat einen Vertrag mit uns geschlossen.
2. Upps, er will die Rufnummer portiert haben. Mist! Das dauert aber zu lange, bis wir ihn bei uns am Netz haben.
3. Egal, wir schalten ihn erstmal ans Netz. Er kann ja dann mit ner Rufnummer telefonieren, die er nicht haben will.
4. Er kann ja dann mal eben für 6-8 Wochen zwei Telefon- und Internetanschlüsse bezahlen. Ist ja nur das Geld des Kunden.
5. Der Kunde wird schon zufrieden sein, wenn er nach 8 Wochen die Rufnummer auf dem neuen Anschluss hat.

Mir hat die Diskussion gezeigt, dass mehrmals versucht wurde, vertragliche Details einfach nicht zu beachten. So wie es UM ebenfalls praktiziert. Ein Details des Vertrages sieht nun mal die Portierung meiner Rufnummer vor. Dies ist nicht erfolgt. Da gibt es keine Diskussion drüber. Und so wird die Judikative ebenfalls entscheiden.

Gruß
Thomas
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #32
Es steht aber nicht im Vertrag, dass die Portierung und die Anschlussschaltung gleichzeitig zu erfolgen haben (Falls denn die Protierung wirklich im Vertrag steht, was du hier immer noch nicht bewiesen hast). Wenn wir schon Haarespalten... :p

So, und nun lass die Judikative entscheiden. Wenn es soweit ist, dass die entschieden hat, kannst du dich ja hier mit deinen Erfahrungen zurückmelden.
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #33
Es steht aber nicht im Vertrag, dass die Portierung und die Anschlussschaltung gleichzeitig zu erfolgen haben
Da hast du Recht. Im zugeschickten Vertrag steht nicht, dass die Portierung gleichzeitig erfolgt. So war es von mir weder gewünscht noch ersichtlich.

Hab mal ein bisschen auf der Internetseite von UM gestöbert und die Stellen herausgeschrieben, wo UM den Kunden über den Ablauf über die Portierung "informiert".

--> weitere Fragen; Frage 9
"Natürlich können Sie Ihre bestehende Telefonnummer auch mit Unitymedia Telefon weiterhin nutzen. Wir beantragen die Übernahme der Nummer bei Ihrem bisherigen Anbieter und kümmern uns auch um die Kündigung des Telefon-Anschlusses. Auf Wunsch können wir Ihnen selbstverständlich auch eine neue Telefonnummer zuteilen."

--> weitere Fragen; Frage 19
"Wenn Sie Ihre alte Rufnummer mit zu Unitymedia nehmen wollen, kündigen Sie bitte keinesfalls selbstständig Ihren Telefonanschluss – diese Formalität übernehmen wir für Sie. Mit dem Auftrag Unitymedia Telefon füllen Sie ein Formular (Portierungsformular) aus, mit dem Sie bei Ihrem Telefonanbieter kündigen und Unitymedia beauftragen, alles weitere für Sie zu erledigen. Das Portierungsformular wird separat per Post verschickt, zukünftig zusammen mit der Auftragsbestätigung. Wir weisen darauf hin, dass wir die Kündigung Ihres Telefonanschlusses natürlich erst mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bei Ihrem bisherigen Anbieter durchführen können."


"Wenn Sie sich für Unitymedia Telefon unter Beibehaltung Ihrer bisherigen Telefonnummer entschieden haben, beantragen wir bei Ihrem alten Anbieter die Umschaltung (Portierung) Ihrer Telefonnummer. Dazu laden Sie bitte folgendes Formular herunter, drucken es aus und schicken oder faxen es ausgefüllt an unser Kunden Service Center - wir übernehmen den Rest. Im Rahmen der Rufnummernübernahme sogar auch die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter im Rahmen der laufenden Mindestvertragslaufzeit - bitte in dem Fall nicht selber kündigen."

Wenn UM so fair zu den Kunden wäre und die Informationspflicht wahrnehmen würde, dann würde unter allen drei Punkten stehen, dass UM die Portierung anders handhabt, als es der Kunde wünscht.
So, und nun lass die Judikative entscheiden. Wenn es soweit ist, dass die entschieden hat, kannst du dich ja hier mit deinen Erfahrungen zurückmelden.
Mache ich gerne. Übrigens wurde heute bei RTL bekannt gegeben, dass Geschenkgutscheine entgegen den Geschäftspraktiken drei Jahre gültig sind. Selbst wenn auf dem Geschenkgutschein vermerkt ist, dass der Gutschein nur ein Jahr gültig ist, behält der Gutschein bis zu drei Jahre seine Gültigkeit. Auch hier hat das Gericht zu Gunsten des Kunden entschieden.
Ihr werdet dann im Fernsehen vom Urteil erfahren. ;-)

Gruß
Thomas
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #34
Wenn UM also sicher gehen will, dann sollen sie es vorher testen. Aber nicht auf Kosten des Kunden.
Mal etwas anderes, was hier (auch) völlig falsch verstanden wurde:
Erstens mal kann man C-Linien-Störungen meist wirklich erst am ÜP des Kunden feststellen, da die Abzweiger dafür meist einfach nur irgendwo in der Straße verbuddelt sind und sich somit nicht "fernwarten" lassen :zwinker: .
Das kommt ja auch desöfteren mal vor, dass so eine Störung erst bei der Installation festgestellt wird und der Kd. schlimmstenfalls nicht sofort Online kommt - in so einem Fall muss selbstverständlich auch erst mal nichts gezahlt werden.

Jetzt zu der anderen Sache:
Wieso bitte "auf Kosten des Kunden testen"?
Dass die Hausverteilung nicht Rückkanalfähig ist stell der Techniker doch bereits bei der Installation (bzw. in dem Fall dan eher dem "Versuch") fest! Bis dahin hat der Kunde noch keinen Cent an Unitymedia gezahlt und es entstehen dem Kunden auch keine Kosten (sehr wohl aber der UM oder dem Sub).
Auf Kosten des Kunden testen ist somit völliger Blödsinn.
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #35
Wieso bitte "auf Kosten des Kunden testen"?
Dass die Hausverteilung nicht Rückkanalfähig ist stell der Techniker doch bereits bei der Installation (bzw. in dem Fall dan eher dem "Versuch") fest! Bis dahin hat der Kunde noch keinen Cent an Unitymedia gezahlt und es entstehen dem Kunden auch keine Kosten (sehr wohl aber der UM oder dem Sub).
Auf Kosten des Kunden testen ist somit völliger Blödsinn.

"Auf Kosten des Kunden" war auf die Aussage der UM-Hotline-Mitarbeiterin bezogen. Sie hatte behauptet, dass der Anschluss vor der Portierung getestet werden muss. Das kann von mir aus auch am Tag der Portierung erfolgen. Soll mir sogar Recht sein. Denn dann hätte ich lediglich einen Anschluss für Telefon und Internet in meiner Wohnung, den ich bezahlen muss.
Wenn sich UM über die Anschließbarkeit informieren möchte, dann sollte UM das auf eigene Kosten testen.

UM bietet mir ein Produkt mit gewissen Leistungen an. Ich bin an diesen Leistungen interessiert. Wenn UM dann noch testen muss, ob die Leistungen erfüllbar sind, dann ist das die "Schuld" von UM. Nur weil UM nicht das Risiko eingehen möchte, dass der Kunde am Tag der Portierung ganz ohne Anschluss dasteht, kann man dem Kunden nicht schon 6-8 Wochen im Voraus doppelte Kosten zumuten.

Gruß
Thomas
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #36
Wenn sich UM über die Anschließbarkeit informieren möchte, dann sollte UM das auf eigene Kosten testen.
Wie ich gerade schon deutlich schrieb:
Das machen sie ja!
dass der Anschluss vor der Portierung getestet werden muss. Das kann von mir aus auch am Tag der Portierung erfolgen. Soll mir sogar Recht sein. Denn dann hätte ich lediglich einen Anschluss für Telefon und Internet in meiner Wohnung, den ich bezahlen muss.
Wie auch schon (mindestens) ein mal geschrieben wurde:
Es geht darum, dass letztendlich erst der Techniker, der die Installation vornehmen soll, feststellt, ob es in der jeweiligen Hausverteilung überhaupt möglich ist oder nicht (gerade da gibt es ofmals die wildesten Aufbauten :D )
Würde jetzt die Rufnummer bereits vorher portiert werdeb, würde man als Kunde in so einem Fall ganz ohne Telefon da stehen (was übrigens auch tatsächlich mal vorkommt, wenn nämlich Kunden vorelig selbst den Telefonanschluss gekündigt haben).
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #37
Es geht darum, dass letztendlich erst der Techniker, der die Installation vornehmen soll, feststellt, ob es in der jeweiligen Hausverteilung überhaupt möglich ist oder nicht (gerade da gibt es ofmals die wildesten Aufbauten :D )
Würde jetzt die Rufnummer bereits vorher portiert werdeb, würde man als Kunde in so einem Fall ganz ohne Telefon da stehen (was übrigens auch tatsächlich mal vorkommt, wenn nämlich Kunden vorelig selbst den Telefonanschluss gekündigt haben).

Sicher ist UM dazu verpflichtet im Voraus zu prüfen, ob die Leistungen erfüllbar sind. Wäre ja noch schöner, wenn UM einfach den Anschluss schaltet und die versprochenen Leistungen nicht einhält. :D

Der Kunde muss aber entscheiden können, was und wieviele Telefon- und Internetanschlüsse er in seiner Wohnung haben möchte. Nach den derzeitigen Geschäftspraktiken von UM wird dem Kunden die Entscheidung abgenommen. Denn der Kunde wird dazu gezwungen, zwei Anschlüsse zu bezahlen.
Dies muss er deshalb machen, weil UM:
a) sich mit den anderen Providern nicht richtig wegen der Portierung abstimmt
b) das Netz vorprüfen muss, ob die Leistungen erbracht werden können
c) scheinbar zu bequem ist, den Mehraufwand zu bezahlen.

Meiner Meinung nach sollte UM vor Vertragsabschluss fragen, was der Kunde möchte:
a) sofort ans Netz mit Übergangsrufnummer (doppelte Kosten sind gewünscht)
b) lieber erst in 6-8 Wochen ans Netz geschaltet, aber dann in Ruhe (keine doppelten Kosten)

Wie UM das realisiert, soll nicht mein Problem sein. Soll UM dann für Fall b) eben einen Mehraufwand von x EUR berechnen. Aber einfach Fall a) vorauszusetzen, ist nicht im Sinne des Kunden.

Gruß
Thomas
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #38
Also du findest ein paar Wochen (im schlimmsten Fall Monate, die Mühlen bei der Telekom mahlen bekanntlich langsam) ohne Telefon + Internet und die alte Rufnummer unwiederbringlich komplett weg besser als sich vorher Gedanken zu machen über den Termin, wann man bei UM bestellt und dann 1-2 Wochen (mit gutem Timing ist das Problemlos möglich) zwei Anschlüsse zu haben und dafür geht dann alles.

Und du meinst, dass du damit die Mehrzahl der Kunden vertrittst? (Bzw. alle, wie du hier am Anfang immer so dreist behauptet hast) Das solltest du dir noch mal durch den Kopf gehen lassen und die Konsequenzen deiner Forderung überdenken.
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #39
Also du findest ein paar Wochen (im schlimmsten Fall Monate, die Mühlen bei der Telekom mahlen bekanntlich langsam) ohne Telefon + Internet und die alte Rufnummer unwiederbringlich komplett weg besser als sich vorher Gedanken zu machen über den Termin, wann man bei UM bestellt und dann 1-2 Wochen (mit gutem Timing ist das Problemlos möglich) zwei Anschlüsse zu haben und dafür geht dann alles.
Du hast mein Posting nicht richtig gelesen. Es tut mir leid, wenn ich das so dreist sage.
Ich habe geschrieben, dass dem Kunden die Entscheidung bleiben muss, was er möchte:
a) eine sofortige Aufschaltung
b) eine Aufschaltung in 6-8 Wochen

In Fall a) muss dem Kunden seitens UM klar gemacht werden, dass hierbei doppelte Kosten auf ihn zukommen. Dies macht UM auf der Webseite aber nicht.
In Fall b) muss sich UM so mit den anderen Providern abgleichen und die Leitungstests beim Kunden so organisieren, dass zum einen geprüft wird, ob die bestellte Leistung beim Kunden erbracht werden kann und zum anderen, wann der Umschalttermin ist. Dann soll UM dem Kunden hierfür halt einen Mehraufwand in Rechnung stellen.

Der Kunde hat aber nicht die Wahl zwischen a) und b). Es wird ihm Fall a) aufgedrängt, wodurch ihm doppelte Kosten beim alten Provider und UM entstehen.
Und du meinst, dass du damit die Mehrzahl der Kunden vertrittst? (Bzw. alle, wie du hier am Anfang immer so dreist behauptet hast) Das solltest du dir noch mal durch den Kopf gehen lassen und die Konsequenzen deiner Forderung überdenken.
Wenn ich am Anfang von allen Kunden sprach, dann entschuldige bitte. Ich denke dennoch, dass die Vielzahl der Kunden, die von einem anderen Provider zu UM wechseln, sich wünschen, nicht doppelte Kosten bezahlen zu müssen. Es geht in diesem Thread im Übrigen um Kunden, die ihre alte Rufnummer portiert haben möchten. Die Kunden, die auf ihre alte Nummer pfeifen, sind von der Portierung kaum betroffen.
Die Kunden mit Portierungswunsch sind in einer Zwickmühle, weil sie auf der einen Seite ihre alte Rufnummer behalten möchten und auf der anderen Seite nicht doppelt zahlen wollen. Und hier nimmt UM die Entscheidung dem Kunden ab, da er nicht richtig informiert wurde.

Ich frage gerne mal in die Runde: Wer hätte, wenn er gekonnt hätte, gerne einen reibungslosen Übergang zwischen seinen beiden Verträgen ohne Mehrkosten gehabt? :smile:
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #40
@Höppemötzjer

Das ist ein Wunschdenken was du hast und du denkst es ist alles soooooo einfach.
Ist es aber nicht. Warum dies so ist, wurde schon mehrmals erwähnt.

Ich beschreibe es ganz kurz und knapp nochmal.
Gleichzeitige Abschaltung Festnetz und Anschaltung Telefon mit Rufnummernmitnahme über Kabelfensehen funktioniert nicht, weil hier zwei verschiedene Technikwelten aufeinandertreffen.
Hier muss man leider komplett anders vorgehen, ob es dir gefällt oder nicht.
Erst wird Telefon über Kabelfernsehen freigeschaltet, erst dann kann UM gewährleisten das der Anschluss funktioniert, NICHT VORHER!! Deswegen wird deine Kündigung und Portierung erst danach bearbeitet, weil wenn der Telefonanschluss über Kabelfernsehen nämlich nicht funktioniert, dann ist deine RUFNUMMER UND DEIN FESTNETZANSCHLUSS FUTSCH!!

Ist schwer zu verstehen, gelle!?

MfG
Didi
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #42
Er kann es ja gerne alles Zeitgleich machen lassen, dann soll er dafür bitte auch die Kosten übernehmen.
Die technische Vorraussetzung der Hausanlage trägt der Kunde und der Hauseigentümer dem dieses gehört, also soll er diese dementsprechen von einen Fernsehtechniker modernisieren lassen und von diesem garantieren lassen das über diese Hausanlage 100%ig Telefon und Internet funktinieren wird.

Dann brauch der Sub-Techniker nur noch HÜP austauschen, Kabelmodem anschliessen und fertig.
Aber das will er bestimmt auch nicht, hehe. :brüll:
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #43
Gleichzeitige Abschaltung Festnetz und Anschaltung Telefon mit Rufnummernmitnahme über Kabelfensehen funktioniert nicht, weil hier zwei verschiedene Technikwelten aufeinandertreffen.
Woher nimmst du diese Information?
Du verbreitest hier Unwahrheiten und möchtest den anderen auch noch verkaufen, dass UM so arm und klein ist, um mit den anderen Providern zu sprechen.

Fakt ist: Das Portieren einer Rufnummer ist arbeitstechnisch eine Sache von Sekunden. UM ruft bei Telekom an und sagt, dass die Rufnummer portiert werden soll. Telekom trägt im Rufnummernportierungsserver das Ziel für die Rufnummer auf UM ein und löscht den Kunden aus der Vermittlungsstelle. UM ändert die Einträge in Ihrer Datenbank auf eigenes Netz. Und fertig ist der Salat. Wie und wann sie den Termin abstimmen, können die gerne unter sich absprechen. Aber die "gleichzeitige" Portierung ist möglich. Und lass dir bitte nichts anderes von einem Hotline-Mitarbeiter erzählen. Von mir aus kann auch ruhig eine Nacht zwischen der Umschaltung liegen.
Hier muss man leider komplett anders vorgehen, ob es dir gefällt oder nicht.
Mir gefält es nicht. Und deine Aussage wird dadurch nicht wahrer im Gehalt. Im Gegenteil, du verbreitest hier Unwahrheiten.
Erst wird Telefon über Kabelfernsehen freigeschaltet, erst dann kann UM gewährleisten das der Anschluss funktioniert, NICHT VORHER!!
Wie UM es derzeit macht, weiß ich selber. Aber es geht auch anders.
Deswegen wird deine Kündigung und Portierung erst danach bearbeitet, weil wenn der Telefonanschluss über Kabelfernsehen nämlich nicht funktioniert, dann ist deine RUFNUMMER UND DEIN FESTNETZANSCHLUSS FUTSCH!!
Wenn UM zuvor nicht richtig gearbeitet hat, stimmt deine Aussage. Aber UM wird doch im Interesse des Kunden eine saubere Umschaltung wünschen, oder nicht. Also wird UM im Vorfeld - bevor die Kündigung der alten Leitung bei der Telekom erfolgt - zum Kunden fahren und die Erfüllung der vom Kunden bestellten Leistung prüfen. Wenn alles okay ist, wird die Kündigung beauftragt. Der Kunde bekommt den Termin der Umschaltung und Anschaltung an das Netz der UM mitgeteilt.

Gruß
Thomas
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #44
Ich verbreite Unwahrheiten :brüll:

Ich arbeite als Disponent bei einem Subunternehmen der diese Multimediaanschlüsse für UM montieren mein Freund.

Ich habe dafor Jahrelang im technischen Kundenservice der Deutschen Telekom gearbeitet und später als Auftragssachbearbeiter.

Davor wiederum habe ich Jahrelang bei UM gearbeitet (ehemals ish und ehemals Kabel Nordrhein-Westfalen).

Wenn du meinst ich habe keine Ahnung vom technischen Vorgehen dieser Firmen, dann ist die Arbeit wohl stillschweigend an mir vorbeigegangen und ich habe wärent der Arbeit dort geschlafen.

Und nochmal:
Die technische Vorraussetzung der Hausanlage hast du und der Hauseigtümer sich zu kümmern, nicht UM.
DAFÜR TRÄGT DEIN HAUSEIGENTÜMER DIE KOSTEN, WEIL ES SEIN EIGENTUM IST, NICHT VON UM!

Die technische Vorrausetzung kann UM nur bis zu ihrem eigenem HÜP gewährleisten, eventuell noch bis zum Verstärker den die Austauschen.
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #45
Ich habe geschrieben, dass dem Kunden die Entscheidung bleiben muss, was er möchte:
a) eine sofortige Aufschaltung
b) eine Aufschaltung in 6-8 Wochen
[...]

Der Kunde hat aber nicht die Wahl zwischen a) und b). Es wird ihm Fall a) aufgedrängt, wodurch ihm doppelte Kosten beim alten Provider und UM entstehen.

In einer idealen Welt wäre es vielleicht so, dass der Kunde die Wahl hätte. Aber nenn mir bitte mal ein Beispiel, wo er genau diese Wahl hat. Also ich hab das noch nie gesehen. Was ich bis jetzt gesehen hab, war Fall a) bei UM und Mobilfunkbetreibern und Fall b) bei DSL Anbietern.

Klar wäre es seitens UM möglich zu versuchen, hier eine "Vorreiterrolle" zu übernehmen. Es stellt sich aber die Frage, ob sich der technische und finanzielle Aufwand da lohnt... wenn man hinterher einen 10 Jahres Vertrag an der Backe hat, weil der Techniker x-mal zu jedem Anschluss fahren muss und man die Telekom schmieren muss, damit die Aufträge auf den Tag genau bearbeitet werden (das scheint laut diversen Aussagen auch so ein Problem zu sein... Portierungen haben auch schonmal eine Woche gedauert, also Nummer nirgendwo erreichbar)...

Klar kann man da immer noch sagen: "Ich will das selber entscheiden". Aber im Prinzip kannst du das jetzt auch entscheiden. Wenn du a) möchtest, gehst du zu UM. Wenn dir das nicht gefällt, zwingt dir jeder DSL Reseller b) auf. :)
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #46
Ich arbeite als Disponent bei einem Subunternehmen der diese Multimediaanschlüsse für UM montieren mein Freund.
Hast du da irgendetwas mit Portierung zu tun? Ich denke nicht, dass du als Disponent Einfluss auf die Rufnummernportierungsserver (kurz: RNPS) hast.
Ich habe dafor Jahrelang im technischen Kundenservice der Deutschen Telekom gearbeitet und später als Auftragssachbearbeiter.
Hast du dort irgendwann Einblick in die Vermittlungstechnik und das Zusammenspiel zwischen Vermittlungsstellen (S12) und den RNPS bekommen? Dann teile uns das bitte mit.
Davor wiederum habe ich Jahrelang bei UM gearbeitet (ehemals ish und ehemals Kabel Nordrhein-Westfalen).
Jetzt verstehe ich zumindest, weshalb du die Vorgehensweise von UM verteidigst.
Wenn du meinst ich habe keine Ahnung vom technischen Vorgehen dieser Firmen, dann ist die Arbeit wohl stillschweigend an mir vorbeigegangen und ich habe wärent der Arbeit dort geschlafen.
Hab ich nicht behauptet. Ich hab dir vorgeworfen, dass du Unwahrheiten über das Vorgehen bei Portierungen verbreitest. Es ist sehr wohl möglich eine Portierung gleichzeitig zwischen zwei Unternehmen vorzunehmen. Es ist aber eine Kommunikationssache. Und die scheint bei UM nicht vorhanden zu sein.
Die technische Vorraussetzung der Hausanlage hast du und der Hauseigtümer sich zu kümmern, nicht UM.
DAFÜR TRÄGT DEIN HAUSEIGENTÜMER DIE KOSTEN, WEIL ES SEIN EIGENTUM IST, NICHT VON UM!
Und nochmal: Ja, das NE4-Netz ist Hauseigentümersache. Und wenn UM über dieses Netz einen Dienst anbieten möchte, dann hat UM das auf eigene Kosten zu prüfen, ob der Dienst dort angeboten werden. Verkauf die Leute nicht für blöd!
Die technische Vorrausetzung kann UM nur bis zu ihrem eigenem HÜP gewährleisten, eventuell noch bis zum Verstärker den die Austauschen.
UM bietet eine Leistung an. Unabhängig davon, wem die Netze dazwischen gehören, muss UM die angebotene Leistung erbringen. Und wenn es nicht geht, dann geht es eben nicht. Dafür muss der Kunde aber nicht bezahlen.

Gruß
Thomas
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #47
Klar kann man da immer noch sagen: "Ich will das selber entscheiden". Aber im Prinzip kannst du das jetzt auch entscheiden. Wenn du a) möchtest, gehst du zu UM. Wenn dir das nicht gefällt, zwingt dir jeder DSL Reseller b) auf. :)

:D Das ist auch eine Wahl. Und dennoch kann ich dir sagen:

Wenn du eine DSL-Leitung bei der Telekom hast, dann kannst du dir durchaus eine zweite DSL-Leitung von NetCologne in die Wohnung schalten lassen - musst du nur angeben. Und die Voraussetzung ist natürlich, dass vom APL im Keller eine zweite CuDA (KupferDoppelader) in die Wohnung liegt. Wenn du dir das Kabel anschaust, was aus dem Keller kommt, dann wirst du feststellen, dass dort meist 4 Adern hochkommen. :zwinker:
Somit hat der Kunde bei DSL sehr wohl eine Wahl.

Gruß
Thomas
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #48
An- und Abschaltung und Portierung bei Festnetzanbieter kann man Zeitgleich planen, das ist überhaupt kein Problem.
Hier treffen aber zwei verschiedene Komponenten aufeinander. Festnetz und Kabelfernsehen.

Die Deutsche Telekom kann bis zu deiner TAE-Dose Messungen durchführen, ohne einen Techniker dafür rausschicken zu müssen. Warum? Muss ich dir ja nicht erklären, da du dich in dieser Technik auch auskennst.

Bei Kabelfernsehen geht dies nicht. Andere Technik, ander Verfahrensweise und Netzebenenzuteilung.
Die teschnische Vorraussetzung für die NE4-Ebene muss der Kunde und Hauseigentümer erfüllen.
Diese technische Vorraussetzung wird erst nach Auftragserteilung des Kunden und Terminabsprache für den Techniker vor Ort geprüft, nicht vorher, da der Kunde dafür nunmal selber zuständig ist.
Sicher kannst du dir gerne auf eigene Kosten einen Techniker bestellen der dieses schon im Vorfeld prüft, das ist gar kein Problem.
UnityMedia stellt erst mit der Freischaltung sicher das der Telefonanschluss funktioniert und ERST DANN KANN PORTIERT WERDEN, WEIL ERST DANN GEWÄHRLEISTET IST, DAS DER ANSCHLUSS FUNKTIONIERT.
Eine Zeitgleiche An- und Abschultung mit Portierung ist seitens von der Telekom und UnityMedia nicht möglich.
Eine Terminabsprache ist sehr Zeitaufwendig wenn zwei verschiedene Techniken aufeinander treffen.
1. Wann kann immer der Kunde wegen der Montage?
2. Wann kann Telekom Abschalten und Portieren? Kann da der Kunde auch?
3. Ist es zeitlich überhaut machbar dieses Zeitgleich hinzubekommen? Davon sind mehrer Faktoren abhängig. Erstmal der Kunde, der muss zu diesem Zeitpunkt können für die Montage. Ist da auch der HÜP und Hausanlage frei zugänglich? Darum muss sich der Kunde kümmern. Sind alle Kabel in Ordnung? Darum muss sich der Kunde kümmern. Ist die Hausanlage Rückkanalfähig? Darum muss sich der Kunde kümmern.

Das sind alles Risiken und Verantwortungen die UM tragen muss, weil viele Kunden und Hauseigentümer sich um diese technischen Vorraussetzungen der NE4-Ebene nicht kümmern oder nicht aussreichend kümmern. An dem Tag, wo Telekom abschaltet und portieren will und in der NE4-Ebene ist ein defekt, dann zieht der Techniker wieder ab und deine Rufnummer ist futsch.

Da muss UM leider nunmal eine Nummer sicher gehen und die Portierung erst später vornehmen und zwar erst dann wenn der Anschluss funktioniert.
Im Vorfeld schon jede Hausanlage usw. überprüfen, das kostet sehr viel Geld und Zeit. Dieses hat UM nunmal leider nicht zu verschenken und wird dies auch nie tun, weil die NE4-Ebene einfach nicht UM gehört.

Also noch besser kann ich es wirklich nicht erklären. Jetzt sollte sogar ein Toastbrot dies verstehen. :brüll:
Sorry!
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #49
Nach 5 nahezu inhaltsgleichen Seiten sollte man vielleicht einfach mal darüber nachdenken, die ganze Sache hier zu irgnoreren :zwinker:.
Es bringt so ja doch nichts.
 
  • Portierungswahnsinn Beitrag #50
Wenn du eine DSL-Leitung bei der Telekom hast, dann kannst du dir durchaus eine zweite DSL-Leitung von NetCologne in die Wohnung schalten lassen - musst du nur angeben. Und die Voraussetzung ist natürlich, dass vom APL im Keller eine zweite CuDA (KupferDoppelader) in die Wohnung liegt. Wenn du dir das Kabel anschaust, was aus dem Keller kommt, dann wirst du feststellen, dass dort meist 4 Adern hochkommen. :zwinker:
Somit hat der Kunde bei DSL sehr wohl eine Wahl.

Technisch stimmt das... aber zeig mir mal einen Telefon Anbieter, der das macht. Netcologne und Arcor machen das definitiv nicht, das kannst du mir glauben, da hab ich lange über die Hotline mit denen diskutiert. Zweiter Anschluss: ja. Rufnummernportierung: Nein. Warum denn? Wir können dann doch einfach den alten Anschluss nutzen... blub. Da sind die genauso unflexibel, wie UM.
 
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