- Portierungswahnsinn Beitrag #26
Höppemötzjer
Falsch. Wir in den AGB der UM unter Abschnitt C - Allgemeines Absatz 1.7 vermerkt ist:UM ist nicht dazu verpflichtet im Vorfeld zu prüfen ob die Anlage deines Hauseigentümer dafür geeignet ist , da es nicht deren Eigentum ist. Darum muss du dich selber kümmern wenn du 100%ig sicher gehen willst.
"Die Hausverteilanlage (Verkabelung) gehört in der Regel nicht zu der technischen Einrichtung des Kabelnetzbetreibers. Der Kabelnetzbetreiber kann die Bereitstellung der Internet- und/oder Telefoniedienste von der Rückkanalfähigkeit der Hausverteilanlage abhängig machen."
Wenn UM also sicher gehen will, dann sollen sie es vorher testen. Aber nicht auf Kosten des Kunden.
Weiter heißt es unter Punkt 7: "Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung des Anschlusses für den Kunden." Die Freischaltung meines Anschlusses ist dann erfolgt, wenn die meine alte Rufnummer korrekt portiert ist. Denn so steht es in meinem Vertrag - "Telefonanschluss mit Rufnummerübernahme".Deshalb kommt ja auch erst ein Vertrag zustande wenn der Multimediaanschluss montiert und freigeschaltet wird mit einer Übergangsrufnummer. Deine Rufnummer wird dann später portiert. Lies die AGB und deinen Vertrag mal richtig durch. :zwinker:
Ansonsten steht in "meinen" AGB nichts davon, dass schon vorher abgerechnet werden kann, wenn der abgeschlossene Vertrag nur teilweise erfüllt ist.
Gruß
Thomas