Anbei die Antwort von Sky bezüglich einer Anfrage zu Fristen des Sonderkündigungsrechtes
vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir verstehen Ihren Ärger und bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Wir bieten mit unseren HD-Sendern jetzt schon das mit Abstand qualitativ beste HD-Angebot im deutschen und österreichischen TV-Bereich. Natürlich geben wir unser Bestes, um unsere gesamten HD-Sender schnellstmöglich in alle Kabelnetze einzuspeisen. Leider sind wir dabei aber von den Übertragungskapazitäten und technischen Möglichkeiten des jeweiligen Kabelnetzbetreibers abhängig. Daher können wir den Vorgang nicht einfach beschleunigen und aktuell auch nicht abschätzen, wann die HD-Sender in Ihrem Kabelnetz eingespeist werden. Es liegt selbstverständlich auch in unserem Interesse, möglichst schnell allen Kunden die gesamte Vielfalt unseres HD-Programms anzubieten.
In der Vertragsbestätigung geben wir keine Garantie, dass alle HD-Sender empfangbar sind, daher halten wir uns an den Vertrag. In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie dies nachlesen.
Eine Reduzierung der Programmgebühren ist daher nicht möglich da wir davon abhängig sind, welche Sender Unitymedia einspeist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kabelnetzbetreiber.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht daher ebenfalls nicht. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Woche.
Mit freundlichen Grüßen
HAbe dann erst mal geantwort mit cc an den Vorstand
Sehr geehrte Ahnungslose
Sehr geehrter Herr Sullivan
ich möchte es einmal erleben, das ich von Euch eine inhaltlich richtige Antwort bekomme. Von Kunden verlangen, sich an die AGB zu halten, selbst diese AGB aber nicht einzuhalten
Es gibt ein Sonderkündigungsrecht. Und zwar, nachdem Ihr Euren Informationspflichten nachgekommen seid. Siehe Hier
1.1.4
Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte, bzw. aus technischen Gründen, wie z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung
informieren. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderung bzw. Anpassung zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert
zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Abonnent nur berechtigt, diesen Bestandteil
zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die
Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen.
Da es sich hier um eine wesentliche Änderung handelt seid Ihr nach Euren eigenen AGB verpflichtet, die betroffenen Kunden rechtzeitig zu informieren. Dies hätte also bereits im Juni geschehen müssen. Aber das habt Ihr lieber erst mal verschwiegen. Vielleicht gibt es ja Abonnenten die es nicht bemerken. Ihr seid keinen Deut besser als Unitymedia.
Aber ich kann Euch beruhigen. Ich werde erst mal nicht kündigen. Werde aber in Kürze zum normalen Vertragsende kündigen. Sollte Euer Laden dann immer noch die selbe Philosophie beherzigen die Ihr derzeit an den Tag legt. wird es dann zu keiner Verlängerung mehr kommen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die derzeitige Firmenpolitik, sollte sie so bleiben, wesentlich dazu beiträgt, das die Zahl der Abonnenten zurück geht. Den vollen Preis wird nur ein geringer Prozentsatz zahlen. Wenn überhaupt.
Kunden von Unitymedia schon gar nicht.
Es ist ja schon eine Frechheit, das Kabel-Kunden den gleichen Betrag zahlen sollen wie Satellitenkunden, obwohl sie wesentlich weniger empfangen.
Eigentlich sollte man sowohl Sky, als auch Unitymedia mittels Mails, Faxen und Briefen sowas von die Postkörbe vollstopfen, das sie nachts von Füssball Bundesliga träumen.