Ich verstehe Dich völlig. Heute kam auch kein Entgegenkommen von UM als ich statt der Horizon Box die Fritz-Box mit der Telefon Komfort-Option bestellte und darum bat mir wenigstens den einmaligen Bereitstellungspreis zu erlassen, weil ich die Box jetzt ja eigentlich nur bestelle, weil ich die Horizon Box nicht mehr so schnell erhalte und dennoch nach einer Möglichkeit gesucht habe um zumindest zwei Geräte von der Wand entfernen zu können, an der diese hängen, nämlich das Kabelmodem und den separaten WLAN-Router. Nein, Gutschrift geht nicht, weil die Telefon Komfort-Option nichts mit Horizon zu tun hat. Also sitze ich auf den Kosten. Die Frage ist auch, ob die Vereinbarung der Erstattung der Wechselkosten zu Horizon in Höhe von 50 Euro noch gilt wenn der Auftrag nach Erhalt der Fritz-Box neu eingestellt wird oder ob ich dann auch wieder mit Unitymedia herumdiskutieren darf. Wenn ja, geht das ganz ganz schnell, denn dann widerrufe ich den Auftrag der Buchung der Telefon Komfort-Option, was innerhalb von 14 Tagen auch bei bereits erfolgter Nutzung der Option noch problemfrei funktioniert sodass alles zum Zustand vor der Bestellung der Horizon Box zurückgestellt werden muss. Dies hätte zur Folge das auch meine zum 21.09.2013 ausgesprochene Kündigung wieder ins System müsste und der Anschluss, weil der 21.09.2013 nun schon seit ein paar Tagen vergangen ist, daher unverzüglich zu deaktivieren wäre. Ich würde dann nach einem neuen Anbieter suchen.