Ich schätze nur den Wert der Vertragsfreiheit sehr hoch ein und würde mir wünschen, dass sich die Politik nur in wichtigen Ausnahmefällen in diese einmischt. Normalerweise sollten privatrechtliche Verträge - wie der zwischen einem Internetprovider und seinem Kunden - weitestgehend die Sache dieser beiden sein und keiner weiteren Regulierung bedürfen; zumal Regulierung durch die Politik i.d.R. durch totales Unverständnis in der Sache und höchste Unfähigkeit in der Ausführung zu unerwartet schlechten Resultaten führt...
Jörg
Insbesondere bei den Kabelanbietern sind diese Ausnahmefälle aber gegeben.:
Sobald du ein paar Kilometer außerhalb der Städte wohnst, kannst du (V)DSL völlig vergessen.
Sofern in der 80er-Jahren Kabel verlegt wurde, funktioniert i.d.R. auch Kabel-Internet.
Daraus folgt eine Quasi-Monopol-Stellung auf die der Staat ein besonderes Auge zu werfen hat.
Wie kann es sein, dass dieser Monopolist nicht nur dem Kunde vorschreibt, welche Hardware zu verwenden ist, sondern diese auch noch teilweise heftig beschneidet?
Bei Kabelbw trifft dies z.B. bei der 6360 sowohl auf die Privat- als auch auf die Geschäftskunden zu, indem es ihnen verwehrt ist, fremde SIP-Anbieter anzulegen. (Bei UM ist das eigentlich auch durch die AGB untersagt, nur nicht praktisch umgesetzt).
Wenn ich jetzt von einem (typischen?) Jung-Internet-Junky ausgehe, braucht dieser eigentlich keine Rufnummern. Er will eigentlich nur einen vernünftigen HighspeedRouter mit Features wie z.B. WLAN AC, einem vernünftigen Pass-Through, einem IPv6-fähigen VPN, usw. Diese Geräte gibt es wirklich bezahlbar auf dem Markt, nur kann er sie nicht nutzen.
Ja, ich weiß, dann soll er halt einen Business-Vertrag wählen. Dies empfehle ich ja auch, obwohl das für mich als Schwabe ein "Gschmäckle" hat.
Solange (V)DSL mit angemessenen Geschwindigkeiten funktioniert, habe ich eigentlich immer die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Anbietern zu wählen und Kabel steht einem häufig auch noch offen.