Vodafone behält sich laut AGB das Recht vor, unabhängig vom Verbrauch des Nutzers, bestimmte Dienste zu drosseln.
Vodafone entscheidet dabei selbst, wann dies notwendig ist. Nach eigenen Aussagen, wenn „die Gefahr einer Überlastung des Netzes besteht“. Nachvollziehbar bzw. nachprüfbar für den Kunden ist das natürlich nicht. Wer in einer Gegend wohnt, in der am Abend die Geschwindigkeiten im Kabelnetz einbrechen, der dürfte vermutlich schnell in dieses Raster fallen.
Drosselung nach Bedarf in drei Stufen - Zunächst kann die Übertragungsgeschwindigkeit File-Sharing-Anwendungen (z.B. Peer-to-Peer, One-Click-Hoster und Net-News) reduziert werden.
- Sollten dadurch „Engpässe“ nicht beseitigt werden können, ist eine Reduzierung der Übertragungsgeschwindigkeit auch für vorrangig transportierte Anwendungen (z.B. Internetsurfen, Social Network) möglich.
- Hilft auch das nicht, kann in letzter Konsequenz auch für zeitkritische Anwendungen (z.B. Video-Streaming, Internet-/Videotelefonie, Online-Gaming) die Übertragungsgeschwindigkeit reduziert werden.