Das Problem dabei ist ja, das du dich vertraglich verpflichtest, jedem von UM Beauftragten den Zugang zum HÜP zu ermöglichen.
In dieser Form bezweifle ich das sehr. Also klar MUSS Zugang gewährt werden - nach Terminabsprache (in vielen Mietshäusern befinden sich die Hausanschlüsse, oder zumindest die weitere Technik in abgeschlossenen Räumen). Grundsätzlich gibt es das zwar auch, z.B. wenn sich im Gebäude eine Mittelspannungsanlage befindet, aber dann ist die Zuwegung auch vertraglich geregelt und im Grundbuch eingetragen, mit UM schliesst man einfach nur einen simplen Vertrag. Und mit "Gefahr für Leib oder Leben" wie es z.B. bei einem Gasanschluss der Fall sein könnte, kann der Anbieter bei einem einfachen Antennenkabel sicherlich auch nicht argumentieren.
Und das Abschalten von Aussen verlangt idR teure Erdarbeiten, nur die wenigsten Hausanschlüsse werden oberirdisch geführt.
Tatsache: aktive HÜPs werden nicht mehr verplombt, egal wie viele Kunden im Haus sind - war hier ja auch nicht der Fall, der HÜP wurde deaktiviert und dementsprechend als Konsequenz verplombt *g* denn wozu einen aktiven HÜP verplomben ? du hast ja gesehen was in der Kiste steckt, mehr wie Aus oder An/Betrieb gibts da nicht und selbst bei nur einem Kunden steht der HÜP auf An (und an den Filtern spielt auch keiner rum, hat ja auch keinerlei Vorteile, darüber wird nichts geblockt).
Von daher, wenn wieder mal verplombt ist, weisst du ja Bescheid. Du warst schliesslich beim Technikereinsatz dabei, der hat dir ja gezeigt wie man Plombe entfernt und den HÜP in Betrieb nimmt. So keiner explizit gesagt hat "jetzt bitte mal wegsehen", oder "das dürfen sie nicht selber machen", kann man das durchaus als "Einweisung durch den Techniker" verstehen mit der du selbst nun ausreichend geschult bist für diese Arbeit *g* es mag sich im Falle des Falles dann zeigen, dass diese Einschätzung falsch war, aber erstmal kann man dir bei der Argumentation nicht wirklich ans Bein pissen, du hast nur nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt
Nebenbei: Hausfriedensbruch liegt hier nicht vor, dem Medienberater wurde durch einen Nachbarn Einlass gewährt, der hat nirgends ne Scheibe eingeworfen. Als Eigentümer könnte man bestenfalls seine Mieter zurechtweisen, dass nicht jeder Hinz und Kunz einfach ins Haus gelassen wird, aber damit schneidet sich der Vermieter ins eigene Fleisch, wird er nach so einer Ansage dann z.B. bei jeder Wasser/Strom/Gas Zählerablesung, oder sonstigen Kontrollen der Anbieter wohl selbst Vorort auftauchen müssen.
PS, bezüglich Kündigung usw: immer das Ziel im Auge behalten. Unterm Strich möchte man doch hauptsächlich wieder Internet/Telefon/TV und selbst wenn es jetz hier ein paar Tage gedauert hat, jede andere Lösung, Bestellung DSL-Anschluss, wäre nicht schneller gewesen und wahrscheinlich nicht mal was man wirklich will (sonst hätte man per se schon von selbst gewechselt). Lehnt UM die fristlose Kündigung dann auch noch ab (kein grosser Aufwand, die haben eine eigene Rechtsabteilung), rennt man erstmal zum Anwalt, im besten Fall mit einer Rechtsschutzversicherung (welche der Kostenübernahme aber auch erstmal zustimmen muss) = definitiv Zeit und eventuell Geld für nix rausgeworfen. Wobei das ja noch der Idealfall wäre, akzeptiert UM deine fristlose Kündigung, kann noch am Tag des Posteingangs bei UM dein Kabelmodem gesperrt sein *g*