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Unitymedia Kein Intenet mehr nach TV "Sperre"

Diskutiere Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; hallo Nur mal aus reiner Neugier mit oder unter welchen Vorwand,kommen Die Jungs den in einen Fremden Keller. Oder wo auch immer der HÜP...
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #26
hallo

Nur mal aus reiner Neugier mit oder unter welchen Vorwand,kommen Die Jungs den in einen Fremden Keller.
Oder wo auch immer der HÜP hängt,und ist dann jemand mit zu dem HÜP von zbs dem Nachbar der die rein gelassen hat.

gruss kalle
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #27
Die hat irgendeiner reingelassen. Das Problem dabei ist ja, das du dich vertraglich verpflichtest, jedem von UM Beauftragten den Zugang zum HÜP zu ermöglichen. Ansonsten KANN der gesamte Anschluss abgeschaltet/gesperrt werden. Dafür muss dann noch nichtmal jemand in das Haus.
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #28
Nur das die Drücker nicht von UM beauftragt werden.
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #29
Die hat irgendeiner reingelassen. Das Problem dabei ist ja, das du dich vertraglich verpflichtest, jedem von UM Beauftragten den Zugang zum HÜP zu ermöglichen. Ansonsten KANN der gesamte Anschluss abgeschaltet/gesperrt werden. Dafür muss dann noch nichtmal jemand in das Haus.

Das will ich sehen, wie die den Anschluss "von außen" sperren. Natürlich könnten die die Muffe ausgraben, und den Kabelstich ins Haus abtrennen. Aber diese Verbrecherbanden, die ja nichts anderes im Sinn haben, als durch Erpressung Provision für Vertragsergänzung zu kassieren, werden bestimmt nicht mit dem Spaten anrücken. Und ohne die Stich-Leitung abzutrennen bleiben nur zwei andere Lösungen, ohne Zugang zum Hausübergabepukt den Anschluss totzulegen. 1) Das ganze Kabelsegment totlegen. 2) Nur für Internet/Telefon: Die Provisionierung des Routers/Modems aufzuheben

Wenn so ein "Kabelberater" den Internet-Anschluss gekappt hat, und er "Im Auftrag von Unitymedia" handelt - Kann man das so auslegen, dass Unitymedia einer fristlosten Kündigung und Aufhebung des Vertragsverhältnisses zustimmt?

Vielleicht sollte ich so einen Vogel ins Haus locken, sobald Glasfaser in der Straße liegt....
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #30
Doch klar sind die "Drücker" von UM beauftragt. Die bekommen ja auch die Kundendaten von UM, robbe. Nur würde das kein Provider jemals zugeben, egal ob es sich um UM, VFKDG, Telekom oder sonstige handelt!
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #31
Das will ich sehen, wie die den Anschluss "von außen" sperren. Natürlich könnten die die Muffe ausgraben, und den Kabelstich ins Haus abtrennen. Aber diese Verbrecherbanden, die ja nichts anderes im Sinn haben, als durch Erpressung Provision für Vertragsergänzung zu kassieren, werden bestimmt nicht mit dem Spaten anrücken. Und ohne die Stich-Leitung abzutrennen bleiben nur zwei andere Lösungen, ohne Zugang zum Hausübergabepukt den Anschluss totzulegen. 1) Das ganze Kabelsegment totlegen. 2) Nur für Internet/Telefon: Die Provisionierung des Routers/Modems aufzuheben

Wenn so ein "Kabelberater" den Internet-Anschluss gekappt hat, und er "Im Auftrag von Unitymedia" handelt - Kann man das so auslegen, dass Unitymedia einer fristlosten Kündigung und Aufhebung des Vertragsverhältnisses zustimmt?

Vielleicht sollte ich so einen Vogel ins Haus locken, sobald Glasfaser in der Straße liegt....

Ich bin mir jetzt nicht zu 100% sicher, aber da es ja auch bei z.B. Rückkanalstörern möglich ist, den ganzen Hausanschluss ohne Zugang zu selbigem zu bekommen, tot zu legen, sollte das auch so möglich sein. Es gibt halt nur relativ hohe rechtliche Hürden.

Das letzte solltest du mal einen Rechtsanwalt fragen. Ich tendiere da zwar auch eher zu ja, aber wissen tu ich es nicht. Würde mich aber auch mal interessieren, ob es da ggfs. sogar schon einen Präzedensfall zu gibt :D
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #32
Doch klar sind die "Drücker" von UM beauftragt. Die bekommen ja auch die Kundendaten von UM, robbe. Nur würde das kein Provider jemals zugeben, egal ob es sich um UM, VFKDG, Telekom oder sonstige handelt!

Die sind beauftragt worden, Verträge zu "keulen".
Garantiert sind sie NICHT beauftragt worden die Anschlüsse von zahlenden Kunden zu kappen, oder ihnen mit so etwas zu drohen!
Ich glaube, diese "Masche" haben diese "Drücker" sich ganz alleine ausgedacht ...

Nachtrag: Man kann aber von einem gewissen stillen Einverständnis von Unitymedia mit diesen Praktiken ausgehen, sonst hätte man den schwarzen Schafen unter den freien Vertriebsagenturen schon längst den Provisions-Geldhahn zugedreht,
Aber der Gewinn an neuen Verträgen scheint den Flurschaden an den grundlos stillgelegten Anschlüssen mehr als aufzuwiegen ....
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #33
Nachtrag: Man kann aber von einem gewissen stillen Einverständnis von Unitymedia mit diesen Praktiken ausgehen, sonst hätte man den schwarzen Schafen unter den freien Vertriebsagenturen schon längst den Provisions-Geldhahn zugedreht,
Aber der Gewinn an neuen Verträgen scheint den Flurschaden an den grundlos stillgelegten Anschlüssen mehr als aufzuwiegen ....

Genau so sieht es nämlich aus!
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #34
Nachtrag: Man kann aber von einem gewissen stillen Einverständnis von Unitymedia mit diesen Praktiken ausgehen, sonst hätte man den schwarzen Schafen unter den freien Vertriebsagenturen schon längst den Provisions-Geldhahn zugedreht,
Aber der Gewinn an neuen Verträgen scheint den Flurschaden an den grundlos stillgelegten Anschlüssen mehr als aufzuwiegen ....
Das Problem ist, daß die Kunden in so einem Fall nicht einfach fristlos kündigen aus wichtigem Grund nach § 626 BGB. Das ist bei einer vorsätzlichen Stillegung eines bezahlten Anschlusses durch den KNB problemlos möglich. Das ist ja schließlich keine Störung, sondern der KNB stellt die Leistung vorsätzlich ein, wenn das Upselling erfolglos bleibt.

Welches Innenverhältnis der KNB mit seinen "Beauftragten" hat, braucht den Endkunden dabei nicht zu interessieren.

Also fürs nächste mal merken:

1. KNB droht mit Stillegung des Kabelanschlusses, wenn kein TV-Paket gebucht wird.
2. KNB legt Anschluss still.
3. Kunde kündigt fristlos alle Verträge.

Anschließend kann man sich ja immer noch mit der Rückgewinnung über neue Rabatte unterhalten. :D
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #35
Das Problem dabei ist ja, das du dich vertraglich verpflichtest, jedem von UM Beauftragten den Zugang zum HÜP zu ermöglichen.
In dieser Form bezweifle ich das sehr. Also klar MUSS Zugang gewährt werden - nach Terminabsprache (in vielen Mietshäusern befinden sich die Hausanschlüsse, oder zumindest die weitere Technik in abgeschlossenen Räumen). Grundsätzlich gibt es das zwar auch, z.B. wenn sich im Gebäude eine Mittelspannungsanlage befindet, aber dann ist die Zuwegung auch vertraglich geregelt und im Grundbuch eingetragen, mit UM schliesst man einfach nur einen simplen Vertrag. Und mit "Gefahr für Leib oder Leben" wie es z.B. bei einem Gasanschluss der Fall sein könnte, kann der Anbieter bei einem einfachen Antennenkabel sicherlich auch nicht argumentieren.
Und das Abschalten von Aussen verlangt idR teure Erdarbeiten, nur die wenigsten Hausanschlüsse werden oberirdisch geführt.

Tatsache: aktive HÜPs werden nicht mehr verplombt, egal wie viele Kunden im Haus sind - war hier ja auch nicht der Fall, der HÜP wurde deaktiviert und dementsprechend als Konsequenz verplombt *g* denn wozu einen aktiven HÜP verplomben ? du hast ja gesehen was in der Kiste steckt, mehr wie Aus oder An/Betrieb gibts da nicht und selbst bei nur einem Kunden steht der HÜP auf An (und an den Filtern spielt auch keiner rum, hat ja auch keinerlei Vorteile, darüber wird nichts geblockt).
Von daher, wenn wieder mal verplombt ist, weisst du ja Bescheid. Du warst schliesslich beim Technikereinsatz dabei, der hat dir ja gezeigt wie man Plombe entfernt und den HÜP in Betrieb nimmt. So keiner explizit gesagt hat "jetzt bitte mal wegsehen", oder "das dürfen sie nicht selber machen", kann man das durchaus als "Einweisung durch den Techniker" verstehen mit der du selbst nun ausreichend geschult bist für diese Arbeit *g* es mag sich im Falle des Falles dann zeigen, dass diese Einschätzung falsch war, aber erstmal kann man dir bei der Argumentation nicht wirklich ans Bein pissen, du hast nur nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt

Nebenbei: Hausfriedensbruch liegt hier nicht vor, dem Medienberater wurde durch einen Nachbarn Einlass gewährt, der hat nirgends ne Scheibe eingeworfen. Als Eigentümer könnte man bestenfalls seine Mieter zurechtweisen, dass nicht jeder Hinz und Kunz einfach ins Haus gelassen wird, aber damit schneidet sich der Vermieter ins eigene Fleisch, wird er nach so einer Ansage dann z.B. bei jeder Wasser/Strom/Gas Zählerablesung, oder sonstigen Kontrollen der Anbieter wohl selbst Vorort auftauchen müssen.

PS, bezüglich Kündigung usw: immer das Ziel im Auge behalten. Unterm Strich möchte man doch hauptsächlich wieder Internet/Telefon/TV und selbst wenn es jetz hier ein paar Tage gedauert hat, jede andere Lösung, Bestellung DSL-Anschluss, wäre nicht schneller gewesen und wahrscheinlich nicht mal was man wirklich will (sonst hätte man per se schon von selbst gewechselt). Lehnt UM die fristlose Kündigung dann auch noch ab (kein grosser Aufwand, die haben eine eigene Rechtsabteilung), rennt man erstmal zum Anwalt, im besten Fall mit einer Rechtsschutzversicherung (welche der Kostenübernahme aber auch erstmal zustimmen muss) = definitiv Zeit und eventuell Geld für nix rausgeworfen. Wobei das ja noch der Idealfall wäre, akzeptiert UM deine fristlose Kündigung, kann noch am Tag des Posteingangs bei UM dein Kabelmodem gesperrt sein *g*
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #36
Na hoffentlich halten sich alle an das Zutrittsverhindern
Die nächste Eskalationsstufe wäre dann das Abklemmen des ins Haus abgehenden Kabels im Übergabepunkt ...

Ach, da gibt es seitens der Medienberater noch ganz andere Eskalationsstufen. Z.B. den ÜP einfach ersatzlos abbauen :brüll: :wand: :hammer: (habe ich auch schon erlebt)...
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #37
Ach, da gibt es seitens der Medienberater noch ganz andere Eskalationsstufen. Z.B. den ÜP einfach ersatzlos abbauen (habe ich auch schon erlebt)...
Da würde ich kurzerhand das ankommende Erdkabel und das abgehende Koaxkabel einfach übergangsweise zusammenlöten :D
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #38
Wenn am ÜP auch nur ein einziger aktiver Kunde vorhanden ist, darf gar keine Plombe vorhanden sein. Das Abschalten und verplomben war unrechtmäßig und hätte bereits vom Kunden wieder entfernt werden können. Ganz nebenbei, solche "Störungen" habe ich als Techniker ständig und gegen diese "Experten" kommt man einfach nicht an. Ich melde das selbst jedes mal an UM weiter. Passieren tut nichts.

MfG
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #39
Ach, da gibt es seitens der Medienberater noch ganz andere Eskalationsstufen. Z.B. den ÜP einfach ersatzlos abbauen :brüll: :wand: :hammer: (habe ich auch schon erlebt)...
Ist das eigentlich nicht nach §317 StGB strafbar?
https://dejure.org/gesetze/StGB/317.html
(1) Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #40
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #41
Ist das eigentlich nicht nach §317 StGB strafbar?
https://dejure.org/gesetze/StGB/317.html
Gilt das nicht nur für den Klingeldraht :kratz:
Und HFC ist aussen vor :kratz:
Nein, das gilt für Telekommunikationsanlagen. Und nach den Begriffsbestimmungen im TKG sind die auch nicht an ein bestimmtes physikalisches Medium gebunden:
https://dejure.org/gesetze/TKG/3.html

Wenn das nur für Klingeldraht gälte, wären ja auch FTTH-Anschlüsse sowie Mobilfunknetze außen vor.
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #42
Erlaubt ist es wohl ziemlich sicher nicht :brüll:
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #43
Also würde sich wahrscheinlich eine Anzeige gegen den "Medienberater" (wenn der Flyer noch vor Ort ist, sind ja die Daten bekannt) wegen Verstoss gegen §317 StGB lohnen. Für mein Verständnis müssten deutlich mehr Kunden diese Leute anzeigen, weil sich nur dann in absehbarer Zeit was ändern wird.
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #44
Ist das eigentlich nicht nach §317 StGB strafbar?
https://dejure.org/gesetze/StGB/317.html
Gilt das nicht nur für den Klingeldraht :kratz:
Und HFC ist aussen vor :kratz:
Nein, das gilt für Telekommunikationsanlagen. Und nach den Begriffsbestimmungen im TKG sind die auch nicht an ein bestimmtes physikalisches Medium gebunden:
https://dejure.org/gesetze/TKG/3.html

Wenn das nur für Klingeldraht gälte, wären ja auch FTTH-Anschlüsse sowie Mobilfunknetze außen vor.

Wenn man den Text wörtlich nimmt, macht sich schon jemand, der an seinem eigenen Hausanschlussverstärker eigenmächtig herumdreht, und dadurch den Rückkanal stört, strafbar ....
... oder unbrauchbar macht
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #45
Bleibt mal bei der Technik und schweift nicht in die Juristerei ab, von der ihr (genauso wie ich) nichts wirklich versteht. Da steht "öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationsanlage" und nicht "Telekommunikationsanlage". Nach einer von mir als juristischem Laien durchgeführten Google- und Wikipedia-Recherche, was "öffentlicher Zweck" bedeutet, gehe ich davon aus, dass eine "öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage" irgendwas zentrales sein muss, an das viele Haushalte angeschlossen sind, im Bereich der ganzen Stadt oder eines Stadtteils, oder was öffentlich zugängliches, wie z.B. ein öffentlicher Fernsprecher. Wer den demoliert, der hat diesen Gesetzesartikel gegen sich, zusätzlich zu dem der Sachbeschädigung. Oder möglicherweise wer eines der grauen Verteilerkästchen demoliert, so dass dann die ganze Straße kein Telefon mehr hat, der dürfte diesen Artikel gegen sich haben. Oder generell wer Störungen im Kommunikationsnetz verursacht, die über eine Hausinstallation hinausgehen. Aber der private Anschluss zu Hause, das ist wohl einfach nur eine "Telekommunikationsanlage". Keine "öffentlichen Zwecken dienende".

Wer also den Medienberater anzeigen will, der mir nichts dir nichts im laufenden Betrieb den HÜP ausschaltet und verplompt, der sollte durchaus mal vorher beim Anwalt seines Vertrauens nachfragen, wofür denn am besten. Wenn man den wegen was falsches anzeigt, dann besteht meiner Ansicht nach nämlich die Gefahr, dass das Verfahren sehr schnell eingestellt wird. Und das ist ja auch nicht in unserem Interesse.
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #46
Warum Anwalt? Zivilrechtlich dürfte man da eh nur sehr schwer etwas geltend machen können. Strafrecht können Polizei und Staatsanwaltschaft ganz gut und für den Bürger zudem noch kostenlos.
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #47
Da steht "öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationsanlage" und nicht "Telekommunikationsanlage". Nach einer von mir als juristischem Laien durchgeführten Google- und Wikipedia-Recherche, was "öffentlicher Zweck" bedeutet, gehe ich davon aus, dass eine "öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage" irgendwas zentrales sein muss,
Und das sind - nach meiner Laienmeinung - HÜP und Hausverstärker, ganz besonders in einem MFH. Je mehr WE dranhängen, desto größer dürfte das Strafmaß ausfallen.

Eine Telekommunikationsanlage die nicht einem "öffentlichen Zweck" dient, ist der Router beim Kunden oder dessen Telefon. Wenn der Medienberater also die Fritz!Box unbrauchbar macht oder das Mobilteil aus dem Fenster wirft, wird der Paragraph eher nicht zur Anwendung kommen, dafür halt das Zivilrecht (Sachbeschädigung).
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #48
Der Drücker, der ihn Eingebaut hat, ist ein Verbrecher :streber:

Was habt ihr denn die ganze Zeit mit Drückern?
Ein Drücker will was verkaufen, nicht die Technik lahm legen.
Warum sollte er den Anschluss lahm legen? Dass der kunde genervt ist?
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #49
Was habt ihr denn die ganze Zeit mit Drückern?
Ein Drücker will was verkaufen, nicht die Technik lahm legen.
Warum sollte er den Anschluss lahm legen? Dass der kunde genervt ist?
Ja klar will der verkaufen (Provisionen abgrasen) :winken:
Genau darum legt er ja die Technik lahm, um den Kunden unter Druck zu setzen, damit er den TV Vertrag abschließt :nein:
 
  • Kein Intenet mehr nach TV "Sperre" Beitrag #50
Und der sagt dann "Internet geht nicht weil sie kein TV haben?" und der Kunde bucht dann?
Da wärs aber einfacher als Techniker aufzuschlagen und sich den Besuch unterschreiben zu lassen... auf einem Bestellformular. Wer das erste macht der macht auch das zweite.
 
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