- Bitte um Hilfe, UM ignoriert uns Beitrag #101
dieheigo
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Hallo!
Die Vorgehensweise von UM, zu BASIC das 90-tägige kostenlose PLUS mitzuliefern, ist juristisch einwandfrei, während der auf ein Thema der Verbraucherzentrale verweisende Link einen anderen Tatbestand behandelt.
In den AGB und der Auftragsbestätigung ist zu lesen, dass PLUS in den ersten 60 Tagen schriftlich gekündigt werden kann.
Schriftlich bedeutet Text (Schreibmaschine, Drucker oder handschriftlich) auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Die E-Mail-Variante ist keine schriftliche Form. Die Fax-Version ist zwar eine schriftliche Form, aber, mit ihr hat man keinen Nachweis der Kündigung. Von daher sollte ausschließlich per Einschreiben mit Rückschein gekündigt werden.
Eine Eingansbestätigung zu fordern ist nicht erforderlich, denn der Rückschein stellt die Empfangsbestätigung dar. Im übrigen besteht kein Rechtsanspruch auf eine solche. Hätte der User direkt schriftlich gekündigt, hätte er sich unnötige und mit Zusatzkosten verbundene Telefonate sowie Ärger erspart.
4,40 € / 90 Tage = 5 Cent täglich für zusätzliche Programme. Ansonsten bekommt man für zirka 4,00 € nur 1 Film auf Abruf oder 1 CD in der Videothek. So gesehen: ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis für 90 Tage.
Ich habe Verständnis, dass einige User das mitgelieferte PLUS als Zwangs-Abo betrachten, weil sie etwas annehmen müssen, was sie nicht wollten. Diese Handhabung, die nicht nur von UM praktiziert wird, ist eigentlich gängige Praxis. Der User plauzi verwendet nicht angebrachte Formulierungen, u. a. in seiner Signatur, in der er sich über die älteren User lustig macht. Bedenke: auch Du wirst eines Tages Rentner sein.
VG Dietmar
Die Vorgehensweise von UM, zu BASIC das 90-tägige kostenlose PLUS mitzuliefern, ist juristisch einwandfrei, während der auf ein Thema der Verbraucherzentrale verweisende Link einen anderen Tatbestand behandelt.
In den AGB und der Auftragsbestätigung ist zu lesen, dass PLUS in den ersten 60 Tagen schriftlich gekündigt werden kann.
Schriftlich bedeutet Text (Schreibmaschine, Drucker oder handschriftlich) auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Die E-Mail-Variante ist keine schriftliche Form. Die Fax-Version ist zwar eine schriftliche Form, aber, mit ihr hat man keinen Nachweis der Kündigung. Von daher sollte ausschließlich per Einschreiben mit Rückschein gekündigt werden.
Eine Eingansbestätigung zu fordern ist nicht erforderlich, denn der Rückschein stellt die Empfangsbestätigung dar. Im übrigen besteht kein Rechtsanspruch auf eine solche. Hätte der User direkt schriftlich gekündigt, hätte er sich unnötige und mit Zusatzkosten verbundene Telefonate sowie Ärger erspart.
4,40 € / 90 Tage = 5 Cent täglich für zusätzliche Programme. Ansonsten bekommt man für zirka 4,00 € nur 1 Film auf Abruf oder 1 CD in der Videothek. So gesehen: ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis für 90 Tage.
Ich habe Verständnis, dass einige User das mitgelieferte PLUS als Zwangs-Abo betrachten, weil sie etwas annehmen müssen, was sie nicht wollten. Diese Handhabung, die nicht nur von UM praktiziert wird, ist eigentlich gängige Praxis. Der User plauzi verwendet nicht angebrachte Formulierungen, u. a. in seiner Signatur, in der er sich über die älteren User lustig macht. Bedenke: auch Du wirst eines Tages Rentner sein.
VG Dietmar