von den mir nicht einsichtigen Besitzverhältnissen der BK Anlage,
Was ist da nicht einsichtig :kratz:
Die Gesamte BK anlage gehört (jetzt) mir, und ich bin Mieter, nicht Hauseigentümer.
Da mit wir (die damaligen Mieter) damals BK haben konten....
Der Eigentümer hatte uns die Erlaubnis verweigert
die Kabel im Keller und an der Hauswand nach oben zuverlegen (auf Eigenkosten)
innerhalb der wohnungen bzw von zu Wohnung war ja kein Problem.
welche Kabel man innerhalb einer Wohnung Verlegt geht denn Eigentümer nix an.
Aber der Anschluß an denn Hausübergabepunkt in keller....war das problem...
Des wegen waren wir vor Gericht Gegangen und haben uns die Erlaubnis Gerichtlich Erzwungen.
Dort Ist dann die Kabelführung etc. Gerichtlich Festgelegt worden.
Und da ich der letzte der Damaligen Mieter (Kläger) bin.
Bin ich in der Pflicht die Anlage zu entfernen.
Urteils Zitat.
Den Kläger/n wird auferlegt. Die nicht in denn Wohnungen befindlichen Teile der BK-anlage.
Die der eigendliche Klagepunkt sind, bei Auszug auf ihre Kosten wieder zu entfernen.
Wo bei es nicht ganz klar ist was wäre wenn, wenn einer der Anschlüße dann benutzt wird.
Von jemanden der damals nicht Kläger war.
Ich schätze der müste dann gegen denn Eigentümer klagen, das er seinen BK behalten darf. :hirnbump: