Unitymedia Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab

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  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #1

assamerer

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Hallo

Folgende Situation:

Ein Paar zieht von zwei Wohnungen zusammen in eine neue. In der neuen Wohnung ist lt. Plan auch UnityMedia vorhanden & möglich. Der Vermieter willigt aber einer Installation des Anschlusses im Haus nicht ein, so dass der Vertrag nicht genutzt werden kann.

Würde in diesem Falle die Möglichkeit bestehen, den Vertrag vorzeitig (ausserordentlich) zu beenden? Die "normale" Kündigung aufgrund Umzug wurde bereits notiert & eingereicht.

Danke und Grüße
Assamerer
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #2
Vom Vermieter Bescheinigung geben lassen und dann bei UM einreichen. Sollte so möglich sein afaik.
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #3
Ich würde sogar davon ausgehen, das UM dich aus dem Vertragsverhältnis entlassen muss, da sie durch die Weigerung des Mieters nicht in der Lage sind den Vertrag zu erfüllen. Du bist also das Opfer! ;)

Wie Jolander schon sagte, einfach die Bestätigung reinreichen und UM müsste von sich aus die Auflösung des Vertragsverhältnisses anbieten.
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #4
Falsch, UM muß ihn nicht aus dem Vertrag lassen, war vor 3 Wochen im c`t TV, da ging es um ein ähnlichen fall. Der Internet anbieter war am neuen Wohnwort nicht verfügbar und wollte die Familie nicht aus dem Vertrag lassen, die haben geklagt und nicht Recht Bekommen, begründung vom Richter: Da muß man sich vorher erkundigen.
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #5
Man muss sich halt im klaren sein, dass es ein Vertrag ist.
Wenn der Eigentümer nicht zustimmt, kannst das "Paar" nur auf die Kulanz von UM hoffen.
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #6
Hab den Beitrag leider nicht gesehen, daher weiß ich nicht inwiefern die Ähnlichkeit besteht, aber soweit ich weiß ist ein Vertrag der einseitig nicht erfüllt wird fast immer etwas das eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, teilweise dann sogar Sanktionen nach sich zieht (z.B. Mahnverfahren bei Nichtbezahlen). Ich denke der Fall könnte sich anders darstellen wenn der Kunde hingeht und UM auflaufen lässt, sprich ohne Vorwarnzeit umzieht und UM dann vor vollendete Tatsachen stellt. Indem "das Paar" Unity rechtzeitig vorher die Möglichkeit gibt in Dialog mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung zu treten besteht ja immernoch die Chance, dass diese sich doch auf eine Versorgung einigen können und der Vertrag wieder erfüllbar ist. Ich könnte mir vorstellen dass genau dies im Fallbeispiel der c't versäumt wurde und der Richter dort dann quasi eine Art Vorsatz gesehen hat. Lasse mich da aber gerne eines besseren belehren, dass ist ja echt etwas das jedem mal passieren kann! :) Hättest du vielleicht den Link zu diesem Beitrag?
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #7
Wobei in dem c´t Beitrag auch gesagt wurde das es auf den Grund des Umzugs ankommt. Wenn Arbeitgeber sagt musst umziehen > kann man raus.. freiwillig die Entscheidung umzuziehen ist da was anderes
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #8
Das ist ja dann schon heftig! Weil ich denke mal ein nicht grade kleiner Teil zieht primär um, weil die neue Wohnung schöner/besser/näher ist. Ich mein die Leute die extra umziehen weil sie UM eins auswischen wollen werden doch wohl eine ziemlich kleine Minderheit sein... :hirnbump:

Finds schon krass wieviele Rechte die Firmen gegenüber der zahlenden Kundschaft hat, während deren Rechte ja noch nicht mal die Leistungen umfassen (bis-zu-Verträge).
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #9
Es geht nicht darum ob es vorsätzlich gemacht wird oder nicht.
Man ist einen Vetrag mit einer bestimmten Laufzeit eingegangen den man einhalten muss.
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #10
Das ist mir ja schon klar, dafür gibt es ja die Laufzeitverträge. Es geht ja hier auch gar nicht darum, dass derjenige raus aus dem Vertrag will, sondern viel mehr UM behalten will, es aber nicht kann weil sich der Vermieter der nun mal Hausrecht hat quer stellt. Wenn Unity dann auf eine Fortführung des Vertrages pocht, obwohl sie nicht in der Lage sind ihre Leistung zu erbringen ist es nach meinem Gerechtigkeitsverständnis nun mal falsch!

Der andere Punkt ist, wenn ich umziehe richte ich mich ja nach den Laufzeiten des Mietvertrages und nicht nach denen des Kabelvertrages. Da ich den Kundenservice von UM bislang immer als vielleicht nicht immer 100%ig kompetent (ist und bleibt nun mal ein Callcenter) aber zumindest immer bemüht und freundlich erlebt habe würde ich jetzt erstmal davon ausgehen im Falle eines Umzugs mit Kulanz rechnen kann. Aber naja, solange man das alles vorher klärt bleibt einem eine ganze Menge Stress erspart! :)
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #11
Ist nen blödes Beispiel aber: Wenn ich einen Handyvertrag abschliesse und meine Mammi mir ein Handy verbietet wird mein Anbieter mich mit Sicherheit nicht aus dem Vertrag entlassen weil sie ihre Leistungen nicht erfüllen können :D
Kulanz gibt es auch bei UM .. man muss nur an den / die richtigen geraten und das Problem vernünftig erklären.
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #12
Hast recht, ist ein blödes Beispiel... Denn wenn du einen Vertrag abschließen kannst, bist du auch 18 und Mammi hat rein rechtlich nix mehr zu sagen. ;) :D
Ich versteh was du meinst, aber bei Unity ists ja im Gegensatz zur Telekom und so weiter auch so, dass der Vertrag erst mit erfolgreichem Anschluss beginnt, daher denke ich auch mal das die hier mehr Weitsicht haben.

Es gilt wie so oft versuch macht klug und ein Problem sachlich vorgetragen hat bislang noch immer eine Lösung erbracht.
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #13
Da ich den Kundenservice von UM bislang immer als vielleicht nicht immer 100%ig kompetent (ist und bleibt nun mal ein Callcenter)
ich frage mich immer, was manche Leute für ein Bild von Callcentern haben. Das ist nicht immer gleichbedeutend mit unqualifizierten und ungelernten Leuten, sondern einfach eine Form, Kundenservice zu leisten.

@Topic
a) nur mal so aus Interesse: warum will der Vermieter das nicht? Muss da irgendwas gebohrt, neu verlegt etc. werden? Oder aus Prinzip...
b) einfach mal die Situation an der Hotline schildern, da sitzen ja auch keine Unmenschen. ;)
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #14
"Manche Leute" sehen ein Callcenter als das was es ist. Das primäre Call-In-Center wie z.B. das von UM unter der 0800er Nummer hat im Grunde nur eine Aufgabe: Kontaktherstellung mit dem Kunden. Dabei wird anhand von in Schulungen vermitteltem Wissen und einem Fragenkatalog versucht das gröbste abzufangen, daher läuft das alles auch immer nach einem gewissen Schema ab. Hier sitzen im Normalfall wirklich unqualifizierte Personen. (Unqualifiziert heißt für mich hier: keine weiterführende technische oder buchhaltende Ausbildung!) Ist das Problem dort nicht lösbar wird es weitergereicht an die entsprechende Abteilung. Hier sitzen dann die qualifizierten Leutchen, die sich dann im Detail mit deinem Problem beschäftigen.

CallCenter sind ein Preis/Leistungskompromiss, für den Kunden wäre es natürlich das beste, wenn er sofort an der ersten Stelle eine 100% kompetente Antwort bekäme, aber dazu müsste am anderen Ende der Leitung jemand sitzen der 1. technischen Sachverstand hat, der 2. in vertraglichen Fragen Rat weiß und der 3. auch noch weitgehende Entscheidungsgewalt hat. Das würde ne ganz schön teure Geschichte! ;)

Ich sehe nichts schlimmes darin, wenn man den spezifischen Serviceabteilungen eine allgemeine Hotline vorschaltet, denn viele Probleme können hier schon gelöst werden und blockieren so nicht die Zeit eines Technikers oder so.
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #15
Das Call Center ist in verschiedene Bereiche aufgeteilt, Bestellung, Rechnungen, Vertragsfragen oder in der Technik TV/DTV und Broadband= Internet /Telefon.

Dort kann dir dann weiter geholfen werden. Unitymedia betreibt seine Technische Hotline meines wissens nach 100% Inhous bedeutet die Leute die dort sitzen sind alle von Unitymedia angestellt und bekommen von dennen Ihr Geld.

Im Kundenservice ist es so das meines Wissens nach da es geteilt ist wobei der größte Teil wieder Inhouse sein soll.

Und selbst deine Geschäftsbeschwerde gehe ich von aus landet genau bei dem selben Mitarbeiter den du auch anrufen könntest.

Ich habe den Eindruck hier wird das "Call Center" mit den Call Centern vergliechen all wollen sie nicht mal was Kaufen oder wir haben sie auserwählt da finde ich ist aber ein großer Unterschied!

Und wenn du jetzt sagst du willst nur Experten haben, dann frage ich mich wie das finanziert werden soll. Also auf der Technikhotline sag ich mal nur gelernte Techniker die auch Entstörungen fahren und im Kunden Service nur Finanz Buchhalter?! Wie soll denn diese Rechnung aufgehen? Also ich glaub da liegt man dann bei nem Preis monatlich jenseits der 100€ an Grundgebühr um diese Modell zu finanzieren.
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #16
Das Call Center ist in verschiedene Bereiche aufgeteilt, Bestellung, Rechnungen, Vertragsfragen oder in der Technik TV/DTV und Broadband= Internet /Telefon.

Dort kann dir dann weiter geholfen werden. Unitymedia betreibt seine Technische Hotline meines wissens nach 100% Inhous bedeutet die Leute die dort sitzen sind alle von Unitymedia angestellt und bekommen von dennen Ihr Geld.

Im Kundenservice ist es so das meines Wissens nach da es geteilt ist wobei der größte Teil wieder Inhouse sein soll.

Und selbst deine Geschäftsbeschwerde gehe ich von aus landet genau bei dem selben Mitarbeiter den du auch anrufen könntest.

Ich habe den Eindruck hier wird das "Call Center" mit den Call Centern verglichen all wollen sie nicht mal was Kaufen oder wir haben sie auserwählt da finde ich ist aber ein großer Unterschied!

Bei Call-Center-Mitarbeitern geht's um die Befugnisse. Die haben die Befugniss mit dem Kunden belangloses Zeug zu reden und wenn's hart auf hart kommt, sich auf die schriftliche Vertragsvereinbarungen zurückzuziehen. Vorreiter war da 1&1. Heute sind alle auf den Geschmack gekommen.
Wenn der Mitarbieter keine Befugnisse hat, als Stangenware zu verkaufen und sich auf die ordnungsgemäße oft rudimentär entwickelte prozessualle Abwicklung zu verlassen hat (für den Rest ist das Back-Office zuständig, welches aber keine Kommunikationsschnittstelle zum Kunden hat), kommt genau das dabei raus, was man heutzutage an den HotLines erlebt. Vertröstung ohne Taten, für die Firma sogar noch ohne verbraucherseitig belastbare rechtliche Bindung.
UM bekommt da von mir eine 6, weil nichts schriftlich beantwortet wird, was nicht in vorab verfassten Textbausteinen enthalten ist. Ob der ein oder andere reale Geschäftsfall dabei nicht betrachtet wurde, interessiert da keinen. Da gibt's einfach keinen Handlungsdruck, solange einem nicht Verbraucherzentralen oder Anwälte auf den Füßen stehen. Und im Einzelfall bäckt man dann halt was...
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #17
Hallo

Danke für die zahlreichen Antworten.

Der Umzug erfolgte aufgrund von Liebe in der selben Stadt. Aus ner 1Zimmer wohnung und ner 2Zimmer Wohnung wurde ne 3 Zimmer-Wohnung gemacht.

Rechtliches, Vertragsstrafe, Vertragsabschluss & Vertragsumfang, Zahlung usw.- sorry aber darum geht es doch nicht... und welcher Kunde sucht sich seine Wohnung nach den Möglichkeiten des Internetanschlusses? Regulär gekündigt ist der Anschluss bereits und die Zahlungen laufen wie auch alle Monate vorher bequem per Lastschrift - darum ging es hier aber nie!

Der Kunde hat eine Laufzeit - die wird auch nicht bestritten. Wegen einer Kulanzauflösung wurde bisher nicht mit UIM gesprochen, d.h. die wissen nur, dass die beiden umgezogen sind und das in der neuen Wohnung - theoretisch - der Anschluss möglich wäre aber keinerlei Hausinstallation bisher stattgefunden hat da dies der Vermieter nicht möchte.

Die Ausgangsfrage ist denk ich mal klar gestellt - ist es möglich, dass wenn der Vermieter "Nein" sagt der Vertrag vorzeitig beendet werden kann? Es geht hier nur um eine Kulanzfrage und keine Diskusion.

Grüße
Assamerer
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #18
Der Kunde hat eine Laufzeit - die wird auch nicht bestritten. Wegen einer Kulanzauflösung wurde bisher nicht mit UM gesprochen, d.h. die wissen nur, dass die beiden umgezogen sind und das in der neuen Wohnung - theoretisch - der Anschluss möglich wäre aber keinerlei Hausinstallation bisher stattgefunden hat da dies der Vermieter nicht möchte.

Die Ausgangsfrage ist denk ich mal klar gestellt - ist es möglich, dass wenn der Vermieter "Nein" sagt der Vertrag vorzeitig beendet werden kann? Es geht hier nur um eine Kulanzfrage und keine Diskusion.

Grüße
Assamerer

Eine mögliche Schutzbehauptung können die nicht durchgehen lasse. So würde ich zumindest entscheiden. Also wird eine Strafzahlung fällig. Bei der Telekom wären das z.B. lt. AGB 50% vom Mietpreis bis Vertragsende. Die UM-Regelung kenne ich jedoch nicht.
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #19
Hallo

Folgende Situation:

Ein Paar zieht von zwei Wohnungen zusammen in eine neue. In der neuen Wohnung ist lt. Plan auch UnityMedia vorhanden & möglich. Der Vermieter willigt aber einer Installation des Anschlusses im Haus nicht ein, so dass der Vertrag nicht genutzt werden kann.

Würde in diesem Falle die Möglichkeit bestehen, den Vertrag vorzeitig (ausserordentlich) zu beenden? Die "normale" Kündigung aufgrund Umzug wurde bereits notiert & eingereicht.

Danke und Grüße
Assamerer

Das einfachste für dich wäre folgender Vorgang.

UM bzw. deren Subtechniker vereinbart einen Termin mit dir.
Der Techniker ist nun da und will installieren.
Du sagst dem Techniker, dass der Vermieter die Installation verweigert.
Der Techniker storniert vor Ort den Auftrag und füllt ein Formular aus.
So hast du den Storno schriftlich. :zwinker:
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #20
Das ist bei einem 3UA aber nicht so einfach mit dem Storno ;)
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #21
Was bleibt dem Techniker denn anderes übrig, als den Storno zu melden. Auch bei 3UA isset ein Storno, wenn die
Vermieter/EGT/HV/Hausmeister und Konsorten :smile: verweigern. :D
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #22
Das einfachste für dich wäre folgender Vorgang.

UM bzw. deren Subtechniker vereinbart einen Termin mit dir.
Der Techniker ist nun da und will installieren.
Du sagst dem Techniker, dass der Vermieter die Installation verweigert.
Der Techniker storniert vor Ort den Auftrag und füllt ein Formular aus.
So hast du den Storno schriftlich. :zwinker:

Wenn's kundenverschuldet ist, zahlt man auch noch die Blindfahrt. Die Zugangsmöglichkeit zu den Räumlichkeiten ist KUNDENPFLICHT. Es müssen schon sachliche Verhinderungründe vorliegen, und die hat der Vermieter bei Versorgungsmöglichkeit nicht. In diesem Fall wäre dann der Vermieter in Regress zu nehmen. :zwinker:
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #23
Ganz kurz und knapp.

Der Vermieter hat das Recht die Installation zu verweigern.
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #24
Wenn's kundenverschuldet ist, zahlt man auch noch die Blindfahrt. Die Zugangsmöglichkeit zu den Räumlichkeiten ist KUNDENPFLICHT. Es müssen schon sachliche Verhinderungründe vorliegen, und die hat der Vermieter bei Versorgungsmöglichkeit nicht. In diesem Fall wäre dann der Vermieter in Regress zu nehmen. :zwinker:
Ich würde es extrem begrüßen, wenn Kunden Blindanfahrten bezahlen müssten. Ist bei uns leider nicht so, zumindest nicht bei "normalen" Abbrüchen...
Stornos nicht unbedingt, da es auch einige Fälle gibt, wo der Kunde wirklich nichts dafür kann :zwinker: .
 
  • Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #25
Der Kunde hat eine Laufzeit - die wird auch nicht bestritten. Wegen einer Kulanzauflösung wurde bisher nicht mit UM gesprochen, d.h. die wissen nur, dass die beiden umgezogen sind und das in der neuen Wohnung - theoretisch - der Anschluss möglich wäre aber keinerlei Hausinstallation bisher stattgefunden hat da dies der Vermieter nicht möchte.

Die Ausgangsfrage ist denk ich mal klar gestellt - ist es möglich, dass wenn der Vermieter "Nein" sagt der Vertrag vorzeitig beendet werden kann? Es geht hier nur um eine Kulanzfrage und keine Diskusion.

Grüße
Assamerer

Eine mögliche Schutzbehauptung können die nicht durchgehen lasse. So würde ich zumindest entscheiden. Also wird eine Strafzahlung fällig. Bei der Telekom wären das z.B. lt. AGB 50% vom Mietpreis bis Vertragsende. Die UM-Regelung kenne ich jedoch nicht.

Wer redet hier schon Schutzbehauptung? Les doch nochmal genau was ich geschrieben hab
 
Thema:

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