- Kündigung nach Umzug / Vermieter lehnt Inst. ab Beitrag #26
assamerer
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Ich würde es extrem begrüßen, wenn Kunden Blindanfahrten bezahlen müssten. Ist bei uns leider nicht so, zumindest nicht bei "normalen" Abbrüchen...Wenn's kundenverschuldet ist, zahlt man auch noch die Blindfahrt. Die Zugangsmöglichkeit zu den Räumlichkeiten ist KUNDENPFLICHT. Es müssen schon sachliche Verhinderungründe vorliegen, und die hat der Vermieter bei Versorgungsmöglichkeit nicht. In diesem Fall wäre dann der Vermieter in Regress zu nehmen. :zwinker:
Stornos nicht unbedingt, da es auch einige Fälle gibt, wo der Kunde wirklich nichts dafür kann :zwinker: .
...und es ist bisher weder Techniker noch was anderes gemacht worden. Das Paar wäre doch seltendämlich sowas zu machen und sich dann nachher hinzustellen und zu sagen "Oh, das wussten wir aber nicht".. Kabel BW als Bsp. will vor der Installation zu Zusage des Vermieters bzw. Inhabers. Erst dann wird ein Termin vereinbart