Unitymedia Neue auserordentliche Kündigung

Diskutiere Neue auserordentliche Kündigung im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hi!! Also ich weiss es gibt viele threads zur kündigung aber ich habe keina gefunden was sich mit mein problem beschäftigt. Ich bin umgezogen...
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #1

Schniddel-wutz

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Hi!!
Also ich weiss es gibt viele threads zur kündigung aber ich habe keina gefunden was sich mit mein problem beschäftigt.

Ich bin umgezogen und habe bei unitymedia angerufen, diese sagten mir, dass das ganze angebot bei meine adresse verfuegbar ist
ABER ich muss jetzt 16 euro monatlich dazu bezahlen weil irgendwie mein gebäude keinen "ofiziellen" kabelanschluss hat bzw wir bezahlen nichts für das analoge kabelfernsehen. Was auch nicht im mietpreis mitdrin ist.

Waere das grund fuer kuendigung??
Danke im voraus
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #2
Nö, kein Grund zur Kündigung.
Vorher hast du halt vermutlich, oder eher wahrscheinlich den Kabelgrundpreis via Mietnebekosten gelöhnt. Wenn dies, so wie´s aussieht, jetzt nicht der Fall ist, muss der Betrag eben direkt an UM gezahlt werden.

Aus dem Vertrag kommst du nicht raus. Zumindest nicht ausserordentlich sondern nur zum Ende der MVLZ.
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #3
also da muss ich Voldemort widersprechen :rocker:

Du hast jetzt eine Erhöhung der Kosten und somit hast du außerordentliches Kündigungsrecht.
Wenn du mit Unity aber zufrieden bist, dann kannst du dein 3Play auch auf 2Play reduzieren
und hast somit keine Kabelgebühr :zwinker:
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #4
Falsch Exde... Macht aber nix... :kafffee:
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #5
Früher waren die 16 € in den Nebenkosten drin und nun verlangt UM die 16 € eben direkt vom Kunden. Also kein Sonderkündigungsrecht.
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #7
Früher waren die 16 € in den Nebenkosten drin und nun verlangt UM die 16 € eben direkt vom Kunden. Also kein Sonderkündigungsrecht.

Es kommt doch drauf an, wieviel Anschlüsse der Vermieter/die Hausverwaltung hat und daraus ensteht der Preis für den einzelnen Mieter. Die Kabelgebühren in den Nebenkosten sind dadurch unterschiedlich. Wenn hier bei Unity jemand den Basic für 3,90 bestellt, dann sind das insg. mit den Kabelgebühren in den Nebenkosten keine 16 Euro.
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #8
Früher waren die 16 € in den Nebenkosten drin und nun verlangt UM die 16 € eben direkt vom Kunden. Also kein Sonderkündigungsrecht.

Genau so isses :zwinker:

Sammelanschlüsse kosten nicht soviel wie nen Einzelanschluss, sonst würd sie ja keiner wollen ;) ... außerdem wäre da noch die Frage, ob der Mieter überhaupt Vertragspartner von UM war. Hab Kabel auch in den Nebenkosten, aber zwischen mir und UM existiert keinerlei Vertrag darüber, den hat die Vermieterin. Sicher bin ich mir absolut nicht, aber ich würde es keinesfalls so pauschal als Unsinn abtun, wie Voldemort es hier tut
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #9
Oh Mann... Ich klink mich aus dem Thread mal aus :roll:
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #10
Gute Idee Nighthawk.. ähem Voldemort...

Zum Thema: ich kann EXDEs Ansatz durchaus nachvollziehen. Aber die AGB schweigen sich zu diesem Spezialfall eher aus.
Der Absatz
(2) Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden monatlichen
Entgelts, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und
- soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist - auch im Umfang des anderen
Produkts innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch,
wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung
genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. Der Kabelnetzbetreiber wird den Kunden im Rahmen seiner
Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerecht
eingegangenen Kündigung besonders hinweisen."
bezieht sich grundsätzlich auf Preiserhöhungen für gebuchte Leistungen. Ob er sich aber auch auf eine "Preiserhöhung" anwenden lässt, die durch einem Unzug des Vertragsnehmers begründet ist, lässt sich schwer sagen. Ich denke so einen Einzelfall sollte man mit UM "aushandeln". Vielleicht kommen sie Dir ja entgegen.
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #11
Warum sollten Sie da entgegen kommen? UM erbringt die Leistung "3Play", auch an der neuen Anschrift ohne eine Erhöhung dieses Preises. UM kann nicht s dafür, wenn der Grundpreis des Kabelanschlusses durch einen Umzug sich ändert. Andersherum hättest du ja sicherlich auch nicht gejammert. Frag deinen Vermieter mal, ob nicht ggf. ein paar mehr Mieter ebenfalls Kabel schauen und man ggf. einen Sammelvertrag erwirken könnt (was dann aber unabdingbar in einer Sammelrechnung endet).
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #12
Gute Idee Nighthawk.. ähem Voldemort...

Zum Thema: ich kann EXDEs Ansatz durchaus nachvollziehen. Aber die AGB schweigen sich zu diesem Spezialfall eher aus.
Der Absatz
(2) Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden monatlichen
Entgelts, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und
- soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist - auch im Umfang des anderen
Produkts innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch,
wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung
genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. Der Kabelnetzbetreiber wird den Kunden im Rahmen seiner
Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerecht
eingegangenen Kündigung besonders hinweisen."
bezieht sich grundsätzlich auf Preiserhöhungen für gebuchte Leistungen. Ob er sich aber auch auf eine "Preiserhöhung" anwenden lässt, die durch einem Unzug des Vertragsnehmers begründet ist, lässt sich schwer sagen. Ich denke so einen Einzelfall sollte man mit UM "aushandeln". Vielleicht kommen sie Dir ja entgegen.


Also telefonisch bekommt man von Unity unterschiedliche Aussagen, was echt mal scheiße ist!!!! In den AGB`s wird nichts von einem Umzug erwähnt und mündlich bekommt man nichts konkretes.
Also stell ich die Frage schriftlich und Unity wird es dann schriftlich beantworten und somit hab ich ein Beleg ^^

PS: Voldemort .... sei ma net sofort beleidigt wenn du unrecht hast :smile:
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #13
Exde... Interpretier du mal nicht irgendwas irgendwo hinein. Ausserdem wirds nicht richtiger wen du Dinge ständig wiederholst, die trotzdem falsch sind :D
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #14
Exde... Interpretier du mal nicht irgendwas irgendwo hinein. Ausserdem wirds nicht richtiger wen du Dinge ständig wiederholst, die trotzdem falsch sind :D

Was gebe ich denn falsch wieder? Was wiederhole ich ständig?
:kratz:
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #15
Was gibts da eigentlich fürn Problem ?
Es ist überall nachzulesen das ein abonnierter Kabelanschluss für einen 3Play-Vertrag Grundvorraussetzung ist.
Ob dieser nun vom Vermieter oder von einem selbst direkt gezahlt wird spielt keine Rolle. Auch keine Rolle spielt, wie teuer dieser ist.
Wenn du den in deiner alten Wohnung aufgrund eines Sammelvertrages deines Vermieters günstiger bekommen hast, dann hast du bis jetzt halt
Glück gehabt und wirst jetzt in den sauren Apfel beißen müssen und den Regulärpreis zahlen müssen.
Denke immer daran: auch du hast eine vertraglich festgehaltene Verpflichtung deinen Vertrag zu erfüllen.
Und dazu gehört, dass du, ja du, den Kabelanschluss bereitstellen (bezahlen) musst, damit du deinen 3Play-Vertrag erfüllen kannst.
Und darauf wird UM mit Sicherheit und berechtigterweise bestehen ...

Nebenbei bemerkt erhöht sich der Preis für deinen 3Play-Vertrag ja nicht und bildet somit keine Grundlage für eine außerordentliche Kündigung.
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #16
Gut erklärt. Nur die Frage ob die Dauernörgler, Allesanzweifler und Jedenverklager das begreifen... :roll:
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #17
Das Problem ist, dass hier einfach so getan wird als wäre das korrekt. Wenn du zur Miete wohnst und der Anschluss in den Nebenkosten ist, dann hast du keinen direkten Vertrag mit Unity sondern mit deiner Hausverwaltung/deinem Vermieter. Wenn du dann durch Umzug einen neuen direkten Vertrag abschließen musst, dann kann man sowas widerrufen.
Auch wenn du nur einen Basic für 3,90 (nebenkosten vielleicht 7Euro) hast und an der neuen Wohnung soll er dann 19,90 kosten, dann muss man bei sowas ein Widerrufsrecht haben.
@Volldemort ... tschuldigung dass ich in deinen Augen ein Dauernörgler bin ... nur weil ich mich aufrege dass man beim Umzug hier Preiserhöhungen als rechtens ansieht, obwohl davon nichts in den AGB`S steht .. tztztztz :hirnbump:
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #18
Re: Neue außerordentliche Kündigung

<r><QUOTE author="UM-Tester"><s>
</s>
Es ist überall nachzulesen das ein abonnierter Kabelanschluss für einen 3Play-Vertrag Grundvorraussetzung ist.<e>
</e></QUOTE>
Wo denn genau? Und was hat das mit dem Fall zu tun? Niemand kann zu einem Vertragsabschluß gezwungen werden.
<QUOTE author="UM-Tester"><s>
</s>Ob dieser nun vom Vermieter oder von einem selbst direkt gezahlt wird spielt keine Rolle. Auch keine Rolle spielt, wie teuer dieser ist.<br/>
Wenn du den in deiner alten Wohnung aufgrund eines Sammelvertrages deines Vermieters günstiger bekommen hast, dann hast du bis jetzt halt<br/>
Glück gehabt und wirst jetzt in den sauren Apfel beißen müssen und den Regulärpreis zahlen müssen.<e>
</e></QUOTE>
Ich finde schon, daß es eine Rolle spielt wer zahlt und wer somit einen Vertrag mit UM hat. Denn der Mieter hat im Falle eines Sammelvertrages (des Vermieters) nur einen Vertrag über die Leistungen, welche nicht im Sammelvertrag verankert sind (also meist alles was mehr als analoger Kabelanschluß ist).
<QUOTE author="UM-Tester"><s>
</s>Denke immer daran: auch du hast eine vertraglich festgehaltene Verpflichtung deinen Vertrag zu erfüllen.<br/>
Und dazu gehört, dass du, ja du, den Kabelanschluss bereitstellen (bezahlen) musst, damit du deinen 3Play-Vertrag erfüllen kannst.<br/>
Und darauf wird UM mit Sicherheit und berechtigterweise bestehen ...<e>
</e></QUOTE>
Und nochmal die Frage: wo genau steht das?
<QUOTE author="UM-Tester"><s>
</s>
Nebenbei bemerkt erhöht sich der Preis für deinen 3Play-Vertrag ja nicht und bildet somit keine Grundlage für eine außerordentliche Kündigung.<e>
</e></QUOTE>
Wie schon gesagt, darüber lässt sich die AGB nicht aus. Und untem Strich gesehen erhöht sich der Preis für den Mieter (wenn er denn zu einer Vertragserweiterung bei Wegfall des Sammelvertrages gezwungen werden könnte).<br/>
Aber da können wir alle dem Threaderöffner nicht wirklich weiterhelfen (wenn er denn überhaupt noch mitliest <E>:zwinker:</E> ), denn wir vertreten allesamt eine eher subjektive Sicht. Im Moment ist das alles hier reine Interpretation der AGB. Helfen kann eigentlich nur jemand, der das exakt gleiche Problem hatte und es auf der einen oder anderen Weise lösen konnte. Oder wie schon oben gesagt, kontaktiere UM schriftlich und frage nach.</r>
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #19
Nun lasst doch einmal die Kirche im Dorf!
Wo denn genau? Und was hat das mit dem Fall zu tun? Niemand kann zu einem Vertragsabschluß gezwungen werden.
Also wenn ich einen Mobilfunkvertrag abschließe ist es ja wohl auch logisch das ich ein Handy besitzen muß um diesen zu nutzen. Ist das auch ein "Zwang" zum Kauf eines Endgerätes? Wenn ich mein Handy verschenke lässt mich auch kein Provider aus dem Vertrag.
Schließlich muß ich um 3play komplett zu nutzen auch noch "zwangsweise" einen Kaufvertrag über einen Fernseher, ein Telefon und einen Computer abschließen.... :D
Ich finde schon, daß es eine Rolle spielt wer zahlt und wer somit einen Vertrag mit UM hat. Denn der Mieter hat im Falle eines Sammelvertrages (des Vermieters) nur einen Vertrag über die Leistungen, welche nicht im Sammelvertrag verankert sind (also meist alles was mehr als analoger Kabelanschluß ist).
Eben. Und zusammen mit Kündigung des Mietvetrages kündigt man die Teilhabe an diesen Sammelvertrag eben mit. Leuchtet ein, oder?
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #20
Also wenn ich einen Mobilfunkvertrag abschließe ist es ja wohl auch logisch das ich ein Handy besitzen muß um diesen zu nutzen.
Und? Musst Du das Handy dann bei Deinem Provider kaufen? *rhetorische Frage*
Aber da sehe ich eine weitere "theoretische" Möglichkeit: man kommt zwar nicht aus dem eigenen Vertrag heraus (z.B. 3,90€ monatlich für Digital-TV), schließt aber auch keinen neuen Vertrag zwecks allgemeinen Kabelanschluß ab und bezahlt bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit eben die 3,90€ ab...
Und zusammen mit Kündigung des Mietvetrages kündigt man die Teilhabe an diesen Sammelvertrag eben mit. Leuchtet ein, oder?
Richtig, Sammelvertrag ist weg. Und kann UM dann jemanden zwingen einen neuen Vertrag abzuschließen? *ebenfalls rhetorische Frage*
Und nochmals: es ist mühselig das als Nicht-Betroffener in der Theorie auszudiskutieren, da wir als Grundlage der Diskussion nur die AGBs heranziehen können. Daher auch meine (penetranten) Fragen nach den Quellen, wenn man etwas behauptet. DIese Quellen können nur in den AGBs zu finden sein. Sätze die "Fakt ist..", "Das weiß man doch....", "Wie jeder weiß...." beinhalten sind nicht hilfreich.
Was man aber letzendlich in jedem Einzelfall zwischen den beiden Vertragspartnern herauskommt, können wir hier nicht vorhersehen.
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #21
Und kann UM dann jemanden zwingen einen neuen Vertrag abzuschließen?
Wenn du keinen Kabelvertrag abschließt musst du damit rechnen, dass du für dein Produkt (3Play) weiterzahlen musst (aufgrund des
bestehenden Vertrages) ohne dass du es nutzen kannst.

Das ein Kabelanschluss Vorraussetzung ist findest du z.B. auf der UM-Homepage->Produktinfo 3Play als Fußnote.
Jeder Flyer hat im Übrigen auch so eine Fussnote.
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #22
Also wenn ich einen Mobilfunkvertrag abschließe ist es ja wohl auch logisch das ich ein Handy besitzen muß um diesen zu nutzen.
Und? Musst Du das Handy dann bei Deinem Provider kaufen? *rhetorische Frage*
Und zusammen mit Kündigung des Mietvetrages kündigt man die Teilhabe an diesen Sammelvertrag eben mit. Leuchtet ein, oder?
Richtig, Sammelvertrag ist weg. Und kann UM dann jemanden zwingen einen neuen Vertrag abzuschließen? *ebenfalls rhetorische Frage*
Und nochmals: es ist mühselig das als Nicht-Betroffener in der Theorie auszudiskutieren, da wir als Grundlage der Diskussion nur die AGBs heranziehen können. Daher auch meine (penetranten) Fragen nach den Quellen, wenn man etwas behauptet. DIese Quellen können nur in den AGBs zu finden sein. Sätze die "Fakt ist..", "Das weiß man doch....", "Wie jeder weiß...." beinhalten sind nicht hilfreich.
Was man aber letzendlich in jedem Einzelfall zwischen den beiden Vertragspartnern herauskommt, können wir hier nicht vorhersehen.

TheSi du bist hier die einzige Person die mich versteht :smile:
Ich werde mir das jetzt schriftlich beantworten lassen, hier im Forum bringt es ja nichts :zwinker:
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #23
Und kann UM dann jemanden zwingen einen neuen Vertrag abzuschließen?
Wenn du keinen Kabelvertrag abschließt musst du damit rechnen, dass du für dein Produkt (3Play) weiterzahlen musst (aufgrund des
bestehenden Vertrages) ohne dass du es nutzen kannst.

Das ein Kabelanschluss Vorraussetzung ist findest du z.B. auf der UM-Homepage->Produktinfo 3Play als Fußnote.
Jeder Flyer hat im Übrigen auch so eine Fussnote.

Du beziehst dich immer auf den Grundanschluss, es ist logisch dass man beim 3Play den Kabelanschluss braucht. Aber die Frage ist ob man bei einem Umzug, den Vertrag außerordentlich kündigen kann, wenn sich dadurch die Grundgebühr das Kabelfernsehens erhöht.
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #24
Die Kabelgebühr erhöht sich ja nicht. Du hast lediglich keine Vergünstigungen aufgrund eines Sammelvertrages mehr. :smile:
Fakt ist: Du hast einen laufenden 3Play-Vertrag. Du musst die Vorraussetzungen schaffen, dass du diesen auch erfüllen kannst.
Das ist nun mal ein Kabelanschluss, den du buchen musst.
Um nochmal auf den Vergleich zurückzukommen: Beim Handyvertrag musst du dir auch ein Handy besorgen. Dabei spielt es keine
Rolle ob du dieses über den Provider tust oder ob du dir auf dem freien Markt eins kaufst. Aber .... du musst es erwerben.
 
  • Neue auserordentliche Kündigung Beitrag #25
Ich bewundere deine Geduld UM-Tester :zwinker:
 
Thema:

Neue auserordentliche Kündigung

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