- Deutsche Annington kündigt Unitymedia Beitrag #251
Dringi
- Beiträge
- 1.355
- Punkte Reaktionen
- 0
Ok, wenn es auch Dein Wunsch ist ignoriert zu werden: Bitte. Und tschüss...
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
dieser dringi geht mir auch auf den sack
nochmal auf einer meiner vergangenen fragen zurück zukommen. wie sieht es aus bei eigentumswohnungen die man von der da gekauft hat. muss da nicht erst die eigentümerversammlung zustimmen?
dieser dringi geht mir auch auf den sack
Grammatikalisch korrekt heisst es: Dieser Dringi geht mir auf den Sack.
Zwischen den Worten auch bitte immer nur ein Leerzeichen.
Meine Antwort: Dieser sizibvb steht jetzt auf der Ignore-Liste.
verstehe ich das richtig das dann per mehrheitsbeschluss dagegen gestimmt werden kann ?
wenn ja wie sieht es aus bei gemischen häusern. also mieter und eigentümer? geht ja schlecht das man den mietern sagt um kommt nicht mehr ins haus, muss aber für eigentümer bleiben.
alles irgendwie unausgegoren. gibt es da keine beispielfälle ?
eine klare rechtsprechung sieht mir bei dem durcheinander anders aus.
Ich hoffe doch sehr, daß sich der Kläger den Mehrheitsbeschluss der Eigentumer zeigen läßt. :kafffee:[...]
was mich bei unserem Haus interessiert...
wir haben glaube ich aktuell minimum 30% der 32 Wohnungen als Eigentümer, da Sie hier überwiegend die Wohnungen verkaufen wollen und nicht mehr Neuvermieten. Ich habe jetzt nicht mit den Wohnungseigentümern geredet bzw. mit den anderen Mietern, ob Sie davon schon was gehört habe. Aber zählt diese Machenschaft auch, wenn es viele Eigentumswohnung im Haus gibt? Die werden doch erst Recht hintergangen oder?
[...]
Nö. Inbesondere wenns ums Geld geht wie bei Modernisierungsmaßnahmen ist je nach WEG Vertrag Einstimmigkeit nötig.Hallo,
Es gilt immer der Mehrheitsbeschluss bei Eigentumswohnungen.
Oliver
Nö. Inbesondere wenns ums Geld geht wie bei Modernisierungsmaßnahmen ist je nach WEG Vertrag Einstimmigkeit nötig.Hallo,
Es gilt immer der Mehrheitsbeschluss bei Eigentumswohnungen.
Oliver
Der Inhalt eines Vertrags kann aber nicht Vorang vor dem Wohnungseigentümergesetz (WEG)haben und somit an einzelnen Stellen nichtig sein.je nach Vertrag hast Du recht, oder auch nicht. Es kommt in der Tat auf den Inhalt des Vertrages an.
Hö?Begibts du dich jetzt mental auf die Stufe eines dringi u. conscience? Mein Beitrag zum Vertragsrecht zielte speziell auf die von Annington entworfenen Verträge und sollte dich nicht persönlich kritisieren.Es tut mir leid wenn das so rüberkam. Das mit der Clorolle ist ja wohl total daneben.Ich bin der Meinung man sollte den Wert dieses Threads durch solche Unstimmigkeiten nicht herunter ziehen. Dafür ist dieses Thema viel zu wichtig als ihn durch dumme Sprüche unleserlich zu machen.Liebe Oma, ich habe noch einen Klorollenbezug für Deinen PC.